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Der Vergleich der Verfahren Karotisstenting und Karotis-TEA an der Universitätsklinik Würzburg zeigt, dass bei richtiger Indikationsstellung sowie ausreichender Erfahrung der Neuroradiologen, CAS eine ernstzunehmende Alternative zu CEA darstellt. Besonderes Augenmerk lag dabei auf periprozeduale Komplikationen sowie Langzeitergebnisse bezüglich Tod,Insult und Restenose.
Inhalt: Die Dissertation beschäftigt sich mit den bisherigen Arbeiten die zum Vergleich der beiden Denker Alexis de Tocqueville und Karl Marx erschienen sind. Sie versucht die Urspünge für das Aufgreifen des Vergleichs zu klären und weshalb eine richtige Diskissuion zu dieser Thematik bis heute nicht zustande kam. Abschließend wird eine Möglichkeit für einen fruchtbaren Vergleich dieser beiden Theoretiker gegeben.
In der vorliegenden Arbeit ist ein digitales Hörgerät mit einem analogen Hörgerät in Bezug auf das Sprachverständnis im Störschall verglichen worden. Zusätzlich sind noch Aufnahmen ohne Hörgerät in den Vergleich mit einbezogen worden. Dazu diente ein Versuchsaufbau in der Camera Silens, in der mit Hilfe des Phantoms von Brüel & Kiar der HSM Satztest im umweltsimulierenden Rauschen nach Niemeyer auf DAT-Bänder aufgenommen wurde. Das Phantom wurde vor den jeweiligen Aufnahmen mit den vorher eingestellten Hörgeräten bestückt und so entstanden sechs DAT-Bänder, zwei mit digitalem, zwei mit analogem und zwei ohne Hörgerät, jeweils bei 60 und 80 dB Störpegel und verschiedenen S/N-Abständen. Diese Bänder wurden insgesamt 46 Normalhörenden zwischen 20 und 30 Jahren in einer der Hörkabinen der Universität Würzburg vorgespielt. Ziel war es, drei % Werte des Sprachverständnises für jeden Probanden zu finden, wobei einer unterhalb, einer oberhalb und einer nahe bei der 50% Marke liegen sollte. Aus diesen Ergebnissen wurde dann mit Hilfe einer mittleren Steigung der Sprachverständniskurve für jede Versuchsperson der S/N-Abstandswert bei 50 % Sprachverständnis errechnet. Dieser Wert diente dann als Vergleichsparameter für die Geräte bei den verschiedenen Aufnahmebedingungen. Für die verschiedenen Testsituationen ergaben sich folgende mittleren 50% S/N-Werte: Bei 60 dB Störpegel +0,3 dB für das Hörgerät BZ 5 von Resound -6,28 dB für das Gerät Sound FX von Unitron -3,36 dB für die Aufnahme ohne Hörgerät Bei 80 dB Störpegel -1,63 dB für das BZ 5 von Resound -6,54 dB für das Sound FX von Unitron -4,24 dB für die Aufnahme ohne Hörgerät Anschließend wurden die Differenzen der Ergebnisse auf ihre Signifikanz geprüft und anhand der Berechnung der Vertrauensgrenzen mit 95% Sicher-heit auch nachgewiesen. Diese Ergebnisse bedeuten, daß man mit dem analogen Hörgerät, gegenüber dem digitalen Gerät, bei 60 dB und bei 80 dB Störrauschen den Signalschallpegel um 6,58 dB bzw. um 4,91 dB leiser stellen kann und trotzdem noch 50% Sprachverständnis erreicht. Die Ergebniswerte der Messungen ohne Hörgerät liegen zwischen denen der Hörhilfen. Es kann also behauptet werden, daß das analoge Hörgerät das Sprachverständnis beim Normalhörenden noch verbessert. Man kann also abschließend sagen, daß die hohen Erwartungen, die man an die Digitaltechnik gestellt hat, noch nicht erfüllt worden sind. Somit ist die anfangs erwähnte hohe Preisdifferenz zwischen den beiden Geräten auch keinesfalls durch bessere Ergebnisse gerechtfertigt.
Durch die Bestrebungen und mit der Unterstützung von Fachleuten und Wissenschaftlern wurde das Frühfördersystem in Taiwan mittels der Verankerung des Kinderwohlfahrtsgesetzes 1993 Schritt für Schritt geplant und aufgebaut, wobei die Entwicklung schnell voran ging und geht. Obwohl bei der Arbeit mit Kindern mit Entwicklungsgefährdungen und -verzögerungen durchaus viele Erfolge zu verzeichnen sind, müssen weitere Schwierigkeiten und Hindernisse überwunden werden. Um dieses Frühfördersystem zu stärken und vervollkommnen, beschäftigen sich viele Fachleute und Wissenschaftler mit der Sammlung und Analyse ausländischer Erfahrungen. Sie versuchen, mögliche Potenziale für das eigene System zu finden und diese zu integrieren. In dieser Arbeit werden erstmals die Frühfördersysteme in Deutschland und in Taiwan verglichen. Die Forschungsarbeit beabsichtigt, die Frühfördersysteme in Deutschland und in Taiwan durch den Vergleich zu reflektieren und daraus Folgerungen für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Frühfördersystems in Taiwan abzuleiten. Die Intention soll sein, das Frühfördersystem in Taiwan mittels der Erfahrungen aus dem Ausland (i.d.F. Deutschland) projektiv zu verbessern und zu optimieren. Nach dem 1. Kapitel, der Einführung in die Fragestellung, die Zielsetzung und die Methode der Arbeit, werden im 2. Kapitel die Probleme und Potenziale der vergleichenden Sonderpädagogik dargestellt und die Forschungsmethodologie, die dieser Arbeit zugrunde liegt, vorgestellt. Das 3. Kapitel beinhaltet die Darstellung und Analyse des Frühfördersystems in Deutschland (Ziele and Prinzipien der Frühförderung, Aufbau und Organisation der Frühförderung, Aufgabenbereiche und Unterstützungsstrukturen in der Frühförderung, Familienorientierung, Finanzierung und gesetzliche Grundlagen, Evaluationsforschung, Entwicklungstendenzen, Problematiken und Perspektiven einer künftigen Frühförderung). Im 4. Kapitel wird analog zum 3. Kapitel das Frühfördersystem in Taiwan skizziert. Das 5. Kapitel gibt zuerst einen Überblick über die Einbettung der Frühförderung in die unterschiedlichen Kulturellen und gesellschaftlichen Kontextdimensionen in Deutschland und in Taiwan. Anschließend werden die oben genannten Gesichtspunkte der beiden Frühfördersysteme verglichen. Darüber hinaus wird in diesem Kapitel versucht, Möglichkeiten und Grenzen der jeweiligen Systeme in Deutschland und in Taiwan auszuloten. Zum Schluss werden im 6. Kapitel Folgerungen zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung in Taiwan (einige Vorschläge könnten sich evtl. auch auf Deutschland beziehen) abgeleitet. Die Verbesserungsmöglichkeiten reichen von der politisch-juristischen über die administrative bis zur institutionellen Ebene. Sie werden in folgende Aspekte unterteilt: (1) politisch-juristischer Rahmen; (2) administrative Kooperation und Koordination; (3) Aufgabenfelder der Frühförderung (Früherkennung, Meldung und Überweisung, Diagnostik, Therapie und Förderung, Übergang, familienbezogene psychosoziale Unterstützung); (4) Elternpartizipation; (5) Intra- und interinstitutionelle Kooperation und Koordination.
Die IHPS ist in ihrem Erscheinen eine nicht so häufige aber typische Operationsindikation des frühen Säuglingsalters. Wenngleich Ihre Ätiologie noch nicht endgültig geklärt ist, deuten sehr viele neuere wissenschaftliche Erkenntnisse auf ein unreifes Nervenplexusgeflecht und einen damit verbundenen Mangel an NO hin. Die Symptomatik besteht vor allem in einem schwallartigen, nicht-galligen Erbrechen, sichtbarer Peristaltik und einer tastbaren Resistenz im Oberbauch („Olive“). Die Diagnostik hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr stark zu Gunsten der Sonographie geändert, die heutzutage Standard ist. Die Therapie erfolgt in Mittel- und Westeuropa vornehmlich chirurgisch mit der Pyloromyotomie. Im Rahmen dieser Arbeit wurden Daten von 154 Patienten, von denen 152 operativ behandelt wurden, untersucht. Das Geschlechterverhältnis lag bei 1:7,4 zugunsten der Knaben. Das durchschnittliche Alter bei Diagnose lag bei 5,47 Wochen. Familiäre Häufung wurde in 12,5% festgestellt. Die postoperative Verweildauer lag im Mittel bei der SUS Gruppe um 1,5 Tage niedriger als bei der ROL Gruppe und ist somit signifikant. Allerdings kann man nicht genau sagen, ob dies nun durch die veränderte Operationstechnik oder den allgemeinen Trend zu kürzeren Liegezeiten herrührt. Die Fehldiagnoserate lag bei unserer Studie bei 0,65%, die Komplikationsrate bei 5,3%. Beide liegen somit deutlich im unteren Drittel der in der Literatur beschriebenen Spanne. Die Verweildauer nach Komplikationen lag im Mittel 1,59 Tage über der des komplikationslosen Verlaufs. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine operative Therapie aus Rücksicht auf die Patienten, deren Angehörigen und den Kosten heute zu bevorzugen ist. Nach unseren Ergebnissen ist der SUS, aufgrund des besseren kosmetischen Ergebnisses, der niedrigen Komplikationsrate und der kürzeren Liegezeit, der ROL vorzuziehen. So stellt der offene semizirkuläre Zugangsweg für die Pyloromyotomie unserer Meinung nach, gerade für kleine chirurgische und kinderchirurgische Abteilungen eine echte Alternative zur laparoskopischen Methode dar. Mit dem postoperativen Kostaufbau sollte sechs Stunden nach dem Eingriff begonnen werden. Eine Antibiotika-Prophylaxe ist unserer Meinung nach nicht nötig.
Diese Studie geht der Frage nach, ob die optischen Laryngoskope Airtraq® (AT) und GlideScope® (GS) zur Sichtverbesserung gegenüber dem herkömmlichen Macintosh-Spatel führen und ob sich eines im Vergleich als das Bessere herausstellt bei Patienten mit potentiell schwierigem Atemweg. Um diese Fragen zu beantworten, wurden 60 ASA I-III Patienten aus der HNO-Klinik mit vorliegendem Spiegelbefund, ≥18 Jahre, mit Verdacht auf Pathologien im Mundrachenraum randomisiert in eine AT- und GS-Gruppe mit jeweils 30 Patienten aufgeteilt. Blutdruck, Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung wurden protokolliert. Vor der Intubation legte ein unabhängiger Untersucher mit dem Macintosh-Spatel die Einsehbarkeit der Glottis nach Cormack und Lehane (CL) fest. Im Anschluss erfolgte die Intubation mit dem jeweiligen optischen Laryngoskop und die erneute Bewertung nach CL. Blutungen und Verletzungen durch die Intubation wurden schriftlich festgehalten. Sowohl 30 Minuten als auch 24 Stunden nach der Operation wurden die Patienten zu Halsschmerzen, Schluckbeschwerden und Heiserkeit durch einen weiteren unabhängigen Untersucher mithilfe einer visuellen Analogskala befragt. In der Auswertung zeigten sich keine Unterschiede hinsichtlich der demographischen Daten und der Atemwegscharakteristika. In beiden Gruppen war ein signifikanter Anstieg der Herzfrequenz während und ein Abfall des Blutdrucks nach der Intubation zu verzeichnen. Es wurde in der AT-Gruppe in 93% der Fälle (93% beim ersten Versuch), in der GS-Gruppe in 100% der Fälle (97% beim ersten Versuch) erfolgreich intubiert. Beim AT kam es in 77% zu einer Sichtverbesserung und beim GS in 82%. Die Intubationsdauer betrug 19,7 (±11,0) sec mit dem AT und 17,3 (±7,0) sec mit dem GS. Ein signifikanter Unterschied zeigte sich bei den Komplikationen. Blutige Tingierungen des Spatels und pharyngeale Traumen zeigten sich beim AT in 53% der Fälle. Beim GS war lediglich bei 17% der Spatel blutig tingiert, Verletzungen gab es in 13%. Postoperative Beschwerden waren in beiden Gruppen etwa gleich häufig. Beide optische Laryngoskope ermöglichen eine deutliche Sichtverbesserung bei Patienten mit schwierigen Atemwegssituationen. Bei Patienten mit vulnerablen Strukturen im Mundrachenbereich scheint das GS vorteilhaft zu sein, da es signifikant weniger Verletzungen verursachte. Insgesamt ergaben sich bei der Einzelfaktorenauswertung leichte Vorteile bei der Intubation mit dem GS.
Um einen Zweck gemeinsam zu verfolgen, schließen sich Personen zu mitgliedschaftlich organisierten Verbänden zusammen. Hierfür sieht das öffentliche Recht die Körperschaft des öffentlichen Rechts und das Privatrecht den eingetragenen Verein vor. Es fällt auf, dass einige Verbände in einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert sind, während sie in anderen Ländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn bestehen. Die Arbeit vergleicht die Rechtsformen der Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn und des eingetragenen Vereins. In Teil 1 der Arbeit wird zunächst die tatsächliche Konkurrenz von Körperschaft des öffentlichen Rechts und Verein dargestellt: die kommunalen Spitzenverbände Landkreistage, Städtetage sowie Gemeindetage, Bauernverbände, Jugendringe, Rotes Kreuz und Akademien der Künste. Anschließend werden noch weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn angeführt, denen jedoch kein entsprechender Verein gegenüber steht: Verband der bayerischen Bezirke, Monumenta Germaniae Historica, Bayerisches Selbstverwaltungskolleg, Landschaften, Ritterschaften sowie Damenstifte, Landesgewerbeanstalt Bayern und die Akademien der Wissenschaften. Teil 1 der Arbeit beschränkt sich auf eine Darstellung, Sammlung und Ordnung der Verbände. Im Teil 2 der Arbeit wird die Rechtmäßigkeit der Statusverleihung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im nur formellen Sinn einerseits und der Vereinsgründung andererseits untersucht. Der umfangreichste Teil der Arbeit stellt dann 18 verschiedene Aspekte der beiden Rechtsformen gegenüber. Es soll untersucht werden, ob sich aus diesen Aspekten ein Pro oder Contra für die eine oder die andere Rechtsform ergibt.
Ziel der Arbeit war der Vergleich von zwei Druckverbandsystemen in Hinblick auf effektive Blutstillung, Patienten- sowie Anwenderfreundlichkeit. Dazu wurden 117 Patienten, die sich zwischen März 2011 und Dezember 2012 im Klinikum Fulda einer diagnostischen Angiographie unterzogen, in einer randomisierten offenen klinisch kontrollierten Studie untersucht.
Die in der Studie untersuchten Druckverbände stellten sich als gleich sicher und effektiv bei der Blutstillung heraus. Es traten in der gesamten Studienpopulation keine schwergradigen Komplikationen auf. Der Safeguard-Druckverband lässt sich leichter und schneller anbringen und entfernen, als der mit elastischen Binden fixierte ET-Druckverband. Er wurde zudem durch die Patienten besser toleriert und als bequemer empfunden.
Zusammenfassend ist der Safeguard-Druckverband nach unkomplizierten diagnostischen Angiographien ebenso sicher, wie der UFO-Druckverband und zeigte darüber hinaus eine höhere Anwender- und Patientenfreundlichkeit.