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Schriftenreihe
Sonstige beteiligte Institutionen
Die Situation in Chinas nordwestlicher Region Xinjiang hat in den letzten Jahren zunehmende internationale Aufmerksamkeit erfahren. Berichte über Masseninternierungen von Uiguren und anderen ethnischen Gruppen in Umerziehungslagern, Zwangsarbeit, Zwangssterilisation und weitere Menschenrechtsverletzungen beherrschen die Schlagzeilen und belasten die Beziehungen zwischen China und seinen Kritikern. Die chinesische Regierung rechtfertigt ihr Vorgehen hingegen als Kampf gegen Terrorismus, islamistischen Extremismus und ethnischen Separatismus.
„Xinjiang – China und die Uiguren“ präsentiert erstmalig in deutscher Sprache eine tiefergehende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem kontroversen Thema. Prägnant und anschaulich führt der erste Teil des Buchs in die komplexe Geschichte der Region ein. Der zweite Teil stellt die Entwicklungen im 21. Jahrhundert dar. Hierbei zeigt sich ein facettenreiches Bild der sozioökonomischen Entwicklung, der ethnischen Identität sowie der Sprach- und Religionspolitik. Der dritte Teil hinterfragt die gängigen Deutungen des Xinjiang-Konflikts, analysiert Proteste und Terrorismus ebenso wie die staatlichen Repressionsmaßnahmen und die internationale Dimension der Auseinandersetzung. Quellennah, basierend auf den Ergebnissen der neuesten Forschung und in einem unaufgeregten Ton vermittelt „Xinjiang – China und die Uiguren“ ein ausgewogenes Bild der aktuellen Konflikte.
La situation au Xinjiang, région du Nord-Ouest de la Chine, a ces dernières années suscité une attention internationale croissante. Les rapports sur les internements massifs de Ouïghours et d’autres groupes ethniques dans des camps de rééducation, le travail forcé, les stérilisations forcées et autres atteintes aux droits humains font la une de l’actualité et affectent les relations entre la Chine et ceux qui la critiquent. Le gouvernement chinois, en revanche, justifie sa manière d’agir par la lutte contre le terrorisme, l’extrémisme islamique et le séparatisme ethnique. << Le Xinjiang – la Chine et les Ouïghours >> présente pour la première fois en français une analyse scientifique plus approfondie de ce sujet très controversé. La première partie du livre constitue une introduction prégnante, claire et vivante de l’histoire complexe de la région. La deuxième partie présente l’évolution au XXIe siècle, dressant un tableau à multiples facettes du développement économique, de l’identité ethnique et de la politique linguistique et religieuse. La troisième partie remet en question les interprétations courantes du conflit au Xinjiang, analyse les protestations et les actes de terrorisme de même que les mesures de répression de l’État et la dimension internationale du conflit. Proche des sources, basé sur les résultats de la recherche la plus récente et avec un souci constant de neutralité, << Le Xinjiang – la Chine et les Ouïghours >> offre une image équilibrée des conflits actuels.
2. Geschichtliche Grundlagen der Modernisierung des Bodenrechts in Deutschland und Russland Die vorliegende Arbeit behandelt die Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Deutschland und Russland. Was die Entwicklung in Deutschland betrifft, wurden folgende Schwerpunkte näher betrachtet: die Entstehung von Eigentum an Grund und Boden, die allmähliche Entwicklung des Familienbesitzes an Grund und Boden hin zu Privateigentum, der geteilte Eigentumsbegriff im Mittelalter sowie das unbeschränkte Grundeigentum des 19. Jh. Ferner wird die Entwicklung der Eigentumsdefinition in der Rechtswissenschaft im Zeitraum vom Mittelalter bis heute untersucht. Bei der Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Russland liegt das Hauptaugenmerk auf der Entstehung des Grundeigentums, der Enteignung des Privatgrundeigentums durch den Zaren und die allmähliche Befreiung des Privateigentums von den Fesseln der Staatsgewalt. Danach wurden die frühesten Verfügungsgeschäfte über Grundstücke in Russland und Deutschland untersucht und miteinander verglichen. Dabei ist festzustellen, dass die Idee der Verfügungsmacht über Grundstücke sowohl in Deutschland im 12. Jh. als in Russland im 14. Jh. von Seiten der Kirche kam: sie sprach dem Erblasser ein Vermögensteil aus dem Familienbesitz als Seelegeräte zur freien Veräußerung zu. Anließend wurde der Eigentumserwerb an Grundstücken nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 (ALR), dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 (CMBC) und dem russischen Svod Zakonov von 1832 (SZ) untersucht. 2. Entwicklung der Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer in Deutschland und Russland Diese Ausarbeitung begann mit der Entwicklung der Grunderwerbsfähigkeit von Ausländern in Deutschland. Am Anfang der zivilisatorischen Entwicklung betrachtete sich jedes Volk als einzige Rechts- und Personengemeinschaft, weshalb rechtlose Fremde der absoluten Willkür derselben ausgesetzt waren. Eine Ausnahme stellten solche Ausländer dar, die dem Schutz des Königs oder eines Volksgenossen unterfielen. In dieser Periode entwickelten sich Rechte an Ausländer, wie Strand- und Wildfangrechte. Die Rechtslage ausländischer Christen verbesserte sich in der Zeit des Fränkischen Reichs. Der Zerfall des fränkischen Reiches führte zur Verfeindung kleinerer Herrschaften und zur rückläufigen Entwicklung der Rechtsfähigkeit von Ausländern. Reichsangehörige eines anderen Territorien wurden damals genauso behandelt wie Nichtsreichsangehörige. Fremde durften zwar Grundstücke auf fremden Territorien erwerben, sollten aber entweder den Bürgereid leisten oder sich verpflichten, in dinglichen Rechtsverhältnissen vor ländlichen Gerichten aufzutreten. Beim Kauf war von ihnen immer das Vorkaufsrecht Einheimischer zu beachten. Die Bildung des deutschen Bundes im Jahre 1815 begründete für die Angehörigen der deutschen Bundesstaaten die Gleichstellung hinsichtlich der wesentlichen Privatrechte. Art. 18 Abs. a der Deutschen Bundesakten sicherte den Untertanen der deutschen Bundesstaaten den Grundeigentumserwerb innerhalb des Bundes zu. Nach dem Zerfall des Deutschen Bundes hat Art. 3 Reichverfassung die Reichsbürgerrechte für alle Deutsche anerkannt. Ferner habe ich die preußische und bayerische Gesetzgebung und Rechtsprechung im 19. Jh. untersucht. Bezüglich der Grundstücksveräußerung an Ausländer in Russland wurden zunächst Erwerbsbeschränkungen für Ausländer im Russischen Reich im 19 Jh. untersucht. Im Allgemeinen hatten Ausländer die gleichen Möglichkeiten Immobilien zu erwerben wie Inländer. Die Veräußerungs- und Erwerbsbeschränkungen beruhten zunächst auf ständischen und betrafen auch Einheimische. Die weiteren Erwerbsbeschränkungen beruhten auf politischen Gründen und galten nur für Ausländer. Sie durften keine Grundstücke in den Grenzgebieten des Russischen Reichs erwerben. Weitere Erwerbsbeschränkungen betrafen Polen und Juden. Nach der Untersuchung des geltenden Rechts im Hinblick auf die Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer ist festzustellen, dass Ausländer nahezu gleichwertigen Zugang wie Inländer zu Grundeigentum in Russland haben. 3. Grundstücksveräußerung nach geltendem deutschem und russischem Rechts Es wurden zwei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Prinzipien hinsichtlich der Grundstücksveräußerung – deutsches Abstraktionsprinzip und russisches Traditionsprinzip – miteinander verglichen. Während das Eigentum in Deutschland mit der dinglichen Einigung und Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber übergeht, ist in Russland dafür der wirksame Kaufvertrag und die Registrierung des Eigentumsübergangs im staatlichen Register erforderlich.
Lehnsauftragung
(2002)
Die vorliegende Untersuchung ist der Lehnsauftragung, der Errichtung eines Lehnsverhältnisses durch Leihebegründung an Eigengut des späteren Vasallen, gewidmet. Dabei handelt es sich um ein historisches Phänomen, das viele Jahrhunderte weit verbreitet gewesen ist und sowohl in der juristischen Literatur der frühen Neuzeit wie in der historischen Forschung des 19. und 20. Jahrhunderts vielfältig erörtert wurde, das aber seit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches noch keine monographische Gesamtdarstellung erfahren hat. Die methodischen Probleme, die die Arbeit aufwirft, ergeben sich zum einen daraus, daß die Zugrundelegung des Modells der erst seit dem 11. Jahrhundert belegten Figur der „feuda oblata" die Auswahl des zu untersuchenden Stoffes bestimmen könnte. Dies hat in der wissenschaftlichen Literatur bisher dazu geführt, daß unter dem Begriff der Lehnsauftragung die unterschiedlichsten Vorgänge von der Spätantike bis hin zur frühen Neuzeit in anachronistischer Weise zusammengefaßt, etikettiert und damit letztlich mißgedeudet wurden. Zum anderen lag die Gefahr nahe, moderne eigentumsrechtliche und personenrechtliche Vorstellungen auf historische Vorgänge zu übertragen. Vor dem Hintergrund dieses doppelten hermeneutischen Zirkels ist die Arbeit in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil wird die Lehnsauftragung als Mittel sozialer, wirtschaftlicher und politischer Gestaltung untersucht. Dabei wird zunächst anhand des Quellenmaterials das herkömmliche, sachenrechtlich geprägte Verständnis der Lehnsauftragung in Frage gestellt, bevor die überlieferten Urkunden exemplarisch nach der Funktion der Lehnsauftragung in konkreten Fällen hinterfragt werden. Letztlich lassen sich die Auftragungen mit verschiedenen Formen der Rekompensation, der Herrschaftsverdichtung durch Integration und Legitimierung von Herrschaft sowie dem Bündniswesen und der Herstellung zwischenherrschaftlicher Bindungen drei großen Zielgruppen zuordnen. Auf der so gewonnenen realgeschichtlichen Perspektive baut der zweite Teil der Untersuchung auf, der die Lehnsauftragung als Gegenstand literarischer Reflexion untersucht. Ziel ist es hier, unter Berücksichtigung des jeweils der literarischen Quelle zugrunde liegenden Erkenntnisinteresses zu einer Kritik der auf der Lehnsauftragung fußenden theoretischen Konstruktionen in der Rechts- wie der Geschichtswissenschaft zu gelangen. Denn nicht nur die Rechtswissenschaft der frühen Neuzeit, sondern auch die rechtshistorische Forschung instrumentalisierte das Modell der Lehnsauftragung, indem sie den Mechanismus auf andere geschichtliche Ereignisse gedanklich übertrug, um diese so zu erklären. Ausgehend von unserem heutigen Verständnis der Lehnsbeziehung wird damit die Bedeutung dieses Rechtsinstituts nicht nur als praktisches Gestaltungsmittel, sondern auch als Ziel theoretischer Erwägungen ergründet. Auf diese Weise ist es möglich, die unserer Vorstellung von Phänomenen des Lehnrechts anhaftende Hermeneutik in den Prozeß der historischen Erkenntnis mit einzubeziehen. Durch die Verbindung vielfältiger Aspekte aus den Gebieten der Begriffs- und Wissenschaftsgeschichte, der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie der Politik- und Verfassungsgeschichte zu einer umfassenden rechtsgeschichtlichen Fragestellung entsteht am Ende aus der Zusammenschau der einzelnen Erkenntnisebenen ein umfassendes, wenn auch polymorphes Bild der Lehnsauftragung. Damit wird zumindest der Versuch unternommen, die Lehnsauftragung als historisches wie rechtliches Phänomen unter Berücksichtigung moderner methodischer Vorbehalte gegenüber einer ausschließlich institutionengeschichtlichen Untersuchungs- und Betrachtungsweise darzustellen.
Die nunmehr hier vorgelegte Abhandlung über das leider im Verlauf des zweiten Weltkriegs zerstörte, aber in seiner Eigenschaft als Bestandteil der Darmstädtischen Hofmusik musikgeschichtlich einzigartige Carillon am ehemals landgräflichen und später großherzoglichen Schloss zu Darmstadt konnte einige neue und unerwartete Resultate zutage fördern.
Die erstmalige Publikation der umfangreichen landgräflichen Korrespondenz mit dessen Geschäftspartnern in den Niederlanden verdeutlicht den langen Prozess der Entwicklung und Entstehung des Carillons und offenbart das ungewohnt lebhafte Interesse des Landesherrn an diesem einmaligen Projekt.
Es wurde die enge konstruktionstechnische und klangliche Beziehung zwischen dem Darmstädter Instrument und dem des heutigen Muntturms zu Amsterdam klar und eindeutig bewiesen, so dass sich heute noch der klangliche Eindruck des Darmstädter Carillons ohne Probleme wieder gewinnen lässt.
Der Begriff „Regelungsgegenstand“ meint ein gemeinschaftliches Problem, das entweder durch die Zentralmacht reguliert oder durch einen lokalen Akteur geregelt wird. Das vorliegende Papier bietet eine knappe Einführung in eine besonders konfliktträchtige, relative Subkategorie, die sogenannten „kritischen“ Regelungsgegenstände. Das Attribut „kritisch“ verweist dabei auf die Qualität der Konsequenzen, welche die Dysfunktionalität des Regelungssystems des Regelungsgegenstands nach sich ziehen kann.
Nach einer kurzen Vorstellung des Konzepts werden unter Bezugnahme auf die eingangs formulierten Charakteristika am Beispiel der antiken Metropole Antiocheia am Orontes je zwei Beispiele aus den Regelungsbereichen „Materielle Grundlagen“ (Lebensmittelversorgung; Wasserversorgung) und „Soziokulturelle Grundlagen“ (Pferderennen; Episkopat) identifiziert.
Zur Identifizierung kritischer Regelungsgegenstände eignen sich insbesondere zwei Anhaltspunkte:
1) Lokale Konflikte, die sich in öffentlichen Unmutsbekundungen, Gewaltausbrüchen oder restaurativen Interventionen der Zentralmacht manifestieren können;
2) Euergetische Handlungen, die auf das Generieren von sozialem Kapital abzielen, konzentrieren sich auf besonders wichtige oder populäre Regelungsgenstände.
Der Ausblick enthält ein Resümee und verweist auf transepochale und transdisziplinäre Übertragungsmöglichkeiten.
Beans, roots and leaves
(2001)
The author presents the first detailed review of the pharmacological therapy of parkinsonism from ancient times until the near present (1980). It is not clear whether parkinsonism as it is now defined – a progressive neurodegenerative disorder of the basal ganglia characterized by sharply reduced striatal dopamine levels, particularly in the striatum – has always affected a significant minority of aged persons, but suggestive evidence to this effect in the older literature is reviewed. The major discussion commences, however, with the administration of various plant alkaloids to parkinsonian patients in the second half of the 19th century. Antiparkinsonian therapy since this time may be divided into a number of phases: 1. The employment of alkaloids derived from solanaceous plants: initially hyoscyamine, then hyoscine/scopolamine and atropine. The discovery and characterization of these alkaloids, and the gradual recognition that other pharmacologically useful solanaceous alkaloids (such as duboisine) were identical with one or other of these three compounds, is discussed. 2. With the outbreak of encephalitis lethargica following the First World War, parkinsonian patient numbers increased dramatically, leading to a multiplicity of new directions, including the use of another solanaceous plant, stramonium, of extremely high atropine doses, and of harmala alkaloids. 3. The so-called “Bulgarian treatment” was popularized in western Europe in the mid-1930s. It was also a belladonna alkaloid-based therapy, but associated with greater efficacy and fewer side effects. This approach, whether as actual plant extracts or as defined combinations of belladonna alkaloids, remained internationally dominant until the end of the 1940s. 4. Synthetic antiparkinsonian agents were examined following the Second World War, with the aim of overcoming the deficiencies of belladonna alkaloid therapy. These agents fell into two major classes: synthetic anticholinergic (= antimuscarinic) agents, such as benzhexol, and antihistaminergic drugs, including diphenhydramine. These agents were regarded as more effective than plant-based remedies, but certainly not as cures for the disease. 5. A complete change in direction was heralded by the discovery in 1960 of the striatal dopamine deficit in parkinsonism. This led to the introduction of L-DOPA therapy for parkinsonism, the first approach directed against an identified physiological abnormality in the disorder. 6. Subsequent developments have thus far concentrated on refinement or supplementation of the L-DOPA effect. Recent attempts to develop neuroprotective or -restorative approaches are also briefly discussed. The thesis also discusses the mechanisms by which the various types of antiparkinsonian agent achieved their effects, and also the problems confronting workers at various periods in the design and assessment of novel agents. The impact of attitudes regarding the etiology and nature of parkinsonism, particularly with regard to symptomatology, is also considered. Finally, the history of antiparkinsonian therapy is discussed in context of the general development of both clinical neurology and fundamental anatomical, physiological and biochemical research. In particular, the deepening understanding of the neurochemical basis of central nervous system function is emphasized, for which reason the history of dopamine research is discussed in some detail. This history of antiparkinsonian therapy also illustrates the fact that the nature of experimental clinical pharmacology has markedly changed throughout this period: No longer the preserve of individual physicians, it is now based firmly on fundamental laboratory research, the clinical relevance of which is not always immediately apparent, and which is only later examined in (large scale) clinical trials. It is concluded that antiparkinsonian therapy was never irrational or without basis, but has always been necessarily rooted in current knowledge regarding neural and muscular function. The achievements of L-DOPA therapy, the first successful pharmacological treatment for a neurodegenerative disorder, derived from the fruitful union of the skills and contributions of different types by laboratory scientists, pharmacologists and clinicians.
Als sich der bayerische Landtag am 12. Dezember 1946 erstmals nach seiner von der Nazi-Diktatur erzwungenen 13jährigen Zwangspause wieder konstituierte, nutzte sein Präsident diese Gelegenheit, um in einer programmatischen Rede seine Auffassung von der Stellung und den Aufgaben des bayerischen Parlaments und seines Präsidenten darzulegen. Damit begründete er eine bis heute fortgeführte Tradition. Diese Reden waren und sind immer auch an die Öffentlichkeit gerichtet. Denn anlässlich seiner Konstituierung, die zunächst alle vier Jahre stattfand, genoss das Parlament eine Aufmerksamkeit von Seiten der Medien wie sonst kaum je, so dass man geradezu gezwungen war, diese Gelegenheiten zu nutzen, um die Bürger und Wähler anzusprechen. Ihnen wollte man hierbei vor allem ins Gedächtnis rufen, dass es der Landtag ist, der den Eckstein des Staatsgebäudes einer parlamentarischen Demokratie bildet. Seit 1946 hat der bayerische Landtag daher seine Konstituierung, Jubiläen und wichtige Ereignisse zum Anlass genommen, um an die Grundlegung des demokratischen Bayerns zu erinnern und auf die Lehren zu verweisen, die man aus der Geschichte zu ziehen habe. Die Landtagspräsidenten haben bei diesen Gelegenheiten bemerkenswerte und engagierte Reden gehalten, die höchst informative Beiträge zur Zeitgeschichte darstellen und aufschlussreiche Einblicke in die politischen Verhältnisse und Ereignisse jener Jahre zulassen, in denen sie gehalten wurden. In dieser Edition sind die wichtigsten dieser Reden des Zeitraums von der Wiederbegründung des Landtags 1946 bis zum Ausgang des 20. Jahrhunderts enthalten. Sie werden durch eine kurze Darstellung der wichtigsten politischen Ereignisse der jeweiligen Legislaturperiode in die historischen Zusammenhänge eingeordnet, die in den Reden angesprochenen Ereignisse und Vorgänge werden erläutert, Redner und alle erwähnten Persönlichkeiten werden biographisch vorgestellt.
Shopping Center sind eine Gruppe von Geschäften, die als Einheit geplant, gebaut und gemanagt wird. Lage, Zahl und Art der Geschäfte sind abhängig von der Größe des Einzugsgebiets, das es versorgt. Die ersten Shopping Center wurden in den USA in den 1920er Jahren gebaut, aber zunächst nur an relativ wenigen Orten kopiert. Erst seit den 1950er Jahren eröffneten in rascher Folge immer mehr Shopping Center, die zudem auch immer größer wurden. Standort war vor allem der suburbane Raum. Ende der 1990er Jahre gab es in den USA ca. 44.000 Shopping Center in denen mehr als die Hälfte des Einzelhandelsumsatzes des Landes erwirtschaftet wurde.
Im Laufe der Jahrzehnte mussten sich die Shopping Center ständig dem Markt anpassen, um dem enormen Konkurrenzdruck und den sich wandelnden Ansprüchen der Konsumenten gerecht zu werden. Seit Mitte der 1970er Jahre sind völlig neue Typen von Shopping Centern, wie Factory Outlet Center, Value Center, Power Center, Urban Entertainment Center und Hybrid Center entstanden. Die neuen Typen von Shopping Centern stehen im Mittelpunkt des Bandes.
Außerdem wird hinterfragt, ob die US-amerikanische Entwicklung zeitversetzt auch in Deutschland stattfinden wird. Auch hier müssen sich die Shopping Center dem Markt anpassen, allerdings sind die Rahmenbedingungen andere. Da derzeit bei uns die Ansiedlung von Factory Outlet Centern nach amerikanischen Vorbild konträr diskutiert wird, schenkt die Autorin diesen und ihrem hiesigen Entwicklungspotenzial besondere Aufmerksamkeit.
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