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Zahlreiche, zum Teil sehr spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche – national (z.B. Holzmann, Bankgesellschaft Berlin) wie international (z.B. Enron, Worldcom) – in Verbindung mit Bilanzmanipulationen, haben den Berufsstand in eine schwere Vertrauenskrise gestürzt. Vor allem der Zusammenbruch von Enron (vormals das siebtgrößte Unternehmen der USA) hat die internationale Wirtschaftsprüfung in großen Aufruhr versetzt. Nach Bekanntwerden des Enron-Skandals wurden weitere Fälle fragwürdiger Bilanzierungspraktiken aufgedeckt, was in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckte, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelte, sondern dass erhebliche strukturelle Defizite vorliegen müssen. Diese Entwicklungen lösten weltweit eine Reformdebatte aus, welche zahlreiche berufsständische und gesetzliche Regulierungseingriffe, sowohl national als auch international, zur Folge hatte. Unter besonderem Handlungsdruck stand der Gesetzgeber in den USA. Im Sommer 2002 wurde der „Sarbanes-Oxley Act“ verabschiedet, der stark regulierend in den Berufsstand eingreift. Die Kritik der Öffentlichkeit konzentriert sich dabei hauptsächlich auf das gleichzeitige Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen durch den amtierenden Abschlussprüfer. Viele sehen dadurch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und damit die Glaubwürdigkeit der Jahresabschlussinformationen gefährdet. Die Sicherung der Vertrauenswürdigkeit stellt für die Qualität der Abschlussprüfung eine existentielle Grundlage dar. Die Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers wurden daraufhin verschärft, zahlreiche Beratungsleistungen durch den Abschlussprüfer gelten nun als unvereinbar mit gleichzeitiger Abschlussprüfung. Auch in der Europäischen Union und in Deutschland wird heftig diskutiert, wie man das verloren gegangene Vertrauen der Öffentlichkeit wiedergewinnen kann. Vor dem Hintergrund dieser Reformdebatte muss die Frage gestellt werden, ob durch das gleichzeitige Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers tatsächlich gefährdet ist, oder die eingeleiteten Maßnahmen der Öffentlichkeit lediglich Handlungsfähigkeit seitens des Gesetzgebers suggerieren sollen, um das Vertrauen in den Berufsstand schnellstmöglich wieder zurückzugewinnen. Aus wissenschaftlicher Sicht konnte eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bisher weder theoretisch noch empirisch nachgewiesen werden. Einige Autoren kritisieren vor allem bei der amerikanischen Gesetzesinitiative, sie habe sich eher an der Meinung der Öffentlichkeit orientierte, ohne wirkliche Ursachenanalyse zu betreiben. Es ist jedoch ausdrücklich nicht das Anliegen dieser Arbeit, das Für und Wider einschlägiger gesetzlicher Regelungen bzw. interner Sicherungsmaßnahmen darzustellen und zu erörtern. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag zur aktuellen Diskussion, indem ausführlich untersucht wird, ob sich eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Angebot von Prüfungs- und Beratungsleistungen empirisch nachweisen lässt oder nicht. Dabei werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden bereits vorliegende empirische Studien zu dieser Problematik vorgestellt und diskutiert, zum anderen werden zwei eigene empirische Untersuchungen, welche auf agencytheoretischen Grundüberlegungen basieren, in die Diskussion eingebracht.
Mit der Schaffung des europäischen Versicherungsbinnenmarktes wurde 1994 auch der deutsche Versicherungsmarkt liberalisiert. Damit stehen seither den Unternehmen auf diesen Märkten mit der Produktgestaltung, der Prämienkalkulation und der Risikoklassifikation neue Wettbewerbsinstrumente zur Verfügung. Zusätzlich ist der Markteintritt nationaler Unternehmen in andere europäische Märkte erleichtert worden. Die Nutzung der neuen Instrumente im Rahmen von Unternehmensstrategien vor dem Hintergrund eingeschränkter Information und geringer Erfahrung der Marktteilnehmer sowie die Möglichkeiten wohlfahrtssteigernder Markteingriffe sind Inhalt der vorliegenden Untersuchung. Es zeigt sich, daß Informationsbeschränkungen und Marktmacht immanent sind. Die sich daraus ergebenden Marktunvollkommenheiten lassen sich durch einen eingeschränkt informierten Regulierer oder Staat nicht vollständig beheben. Dafür sind Eingriffe möglich, welche die negativen Effekte abzumildern vermögen und dabei einem sehr geringem Informationserfordernis unterliegen. Relevante Informationen beziehen sich in erster Linie auf die Schadenscharakteristika von Versicherungsnehmern. Ein einzelnes Unternehmen profitiert von einem Informationsvorsprung gegenüber seinen Konkurrenten, wenn es diesen für verstärkte Risikoklassifikation einsetzen kann. Aus sozialer Sicht ist es aber sinnvoller, wenn existierende Informationen allen Unternehmen zur Verfügung stehen, so daß eine einheitliche Risikoklassifikation möglich wird. Die hierfür erforderlichen Informationen können nur Beobachtung der Kunden gewonnen werden. Dann hat ein Unternehmen einen Informationsvorsprung gegenüber seinen Konkurrenten in Bezug auf die Charakteristika seiner Kunden. Dieses Effekte begründen, warum Informationsbeschränkungen und Marktmacht auf einem Versicherungsmarkt immanent sind. Versicherungsnehmer, die sich gegen ein Schadensrisiko absichern, stehen Versicherungsschutz und Prävention als substitutive Instrumente zur Verfügung. Die geeignete Wahl der Versicherungsprämie kann effiziente Prävention seitens der Versicherungsnehmer bewirken. Wenn wegen der Informationsbeschränkung verschiedene Risikoklassen nicht identifiziert werden können, kann nur eine einheitliche Prämie für alle Klassen erhoben werden. Dann kann effiziente Prävention nicht bei allen Risikoklassen vorliegen. Ein Eingriff, der diese negativen Wohlfahrtseffekte abmildern kann, besteht in der Vorgabe einer fixen Versicherungsdeckung, so daß die Anreize der verschiedenen Risikoklassen in die richtige Richtung gelenkt werden. Die Marktmacht eines Unternehmens ermöglicht ihm, risikoklassenspezifische Prämien über der fairen Prämie zu wählen. Ein Unternehmen hat stets den Anreiz zu Prämiendifferenzierung, da es ihm einen höheren Gewinn zu erzielen erlaubt. Dagegen ergibt eine Wohlfahrtsuntersuchung, daß eine einheitliche Prämie sozial wünschenswert ist. Ein Verbot der Prämiendifferenzierung ist ein einfaches Mittel, für welches bei einem staatlichen Eingriff nur sehr geringen Informationsanforderungen bestehen. Es zeigt sich, daß die negativen Auswirkungen der Marktmacht dadurch abzumildern sind, indem die Marktmacht eingeschränkt wird, und zwar indem dem Unternehmen nicht die Nutzung aller Wettbewerbsinstrumente gestattet wird.
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Preisbindung auf dem deutschen Buchmarkt. Diese stellt eine absolute Ausnahmesituation dar, da sie für andere Wirtschaftszweige per se verboten ist. Das gilt umso mehr, als im Jahr 2002 das Preisbindungsgesetz eingeführt wurde und alle Verlage ihre Bücher – mit wenigen Ausnahmen – nunmehr preisbinden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen setzt eine Wirkungsanalyse bei den Auswirkungen der Preisbindung auf das Preis-, Serviceniveau und die Branchendynamik an. Die Gegenüberstellung einer Situation mit und ohne Preisbindung wird dadurch erschwert, dass empirische Belege spärlich sind, da die Preisbindung seit über 100 Jahren den deutschen Buchmarkt bestimmt. Zunächst werden Lücken im Preisbindungsgesetz herausgearbeitet, die den Spielraum für noch möglichen Preiswettbewerb aufzeigen. Als Kernstück der Arbeit werden stilisierte Aussagen zum Verhaltenspotential der Marktakteure durch ein eigenes theoretisches Modell ermittelt. Dabei sind im zentralen Vergleich der Preisbindung mit einer preisbindungsfreien Situation die Resultate nicht eindeutig. Eine Aufhebung der Preisbindung hat danach keine eindeutige Wirkung auf die Entwicklung von Preisen und Service. Je nach Bedeutung der Preis- und Servicesensitivitäten bei latenten versus fluktuierenden Nachfragesituationen können sich Preise und Service unterschiedlich entwickeln. Entgegen der häufigen Aussagen in der politischen Diskussion können nach Aufhebung der Preisbindung Preise und Serviceniveau auch ansteigen, wenn der Servicewettbewerb zur Gewinnung von Kunden einen hohen Stellenwert hat. Das Aussagenspektrum bekommt einen Branchenbezug durch Berücksichtigung von ökonomischen Prozessen, insbesondere produktions- und vertriebsspezifischen Besonderheiten des Buchmarktes. Dynamische, gerade auch preisbindungsabhängige Entwicklungen werden aufgezeigt, die mit einem positiven Effizienzbeitrag die grundsätzliche effizienzmindernde Wirkung einer Preisbindung zumindest abmildern. Zu nennen ist hier u.a. eine Transaktionskosten mindernde enge Verzahnung des stationären Bucheinzelhandels mit dem Großhandel. Erkennbar ist aber auch eine Entwicklung, in der ein zunehmender Marktanteil von Geschäftsmodellen mit niedrigpreisigen bzw. preisbindungsfreien Büchern. Konsumenten erhalten damit eine größere Wahlmöglichkeit zwischen preis- und serviceinduzierten Angeboten. Fallstudien von größeren Unternehmen des Buchhandels bekräftigen die Vermutung, dass trotz Preisbindung die Flanke „Konzentration im Buchhandel“ weiterhin offen ist. Gerade von Seite der Großunternehmen wird mittels spezifischen Geschäftsmodellen im Ergebnis die Preisbindung partiell außer Kraft gesetzt.
Die Internationalisierung des Einzelhandels hat in den letzten 20 Jahren und vor allem in den 1990er Jahren stark zugenommen. Auch in Deutschland ist diese Entwicklung deutlich wahrzunehmen. Insbesondere Einzelhandelsunternehmen aus den USA – wie beispielsweise Woolworth, Foot Locker, Toys R Us oder Staples – sind mit einer hohen Filialdichte in Deutschland vertreten.
Ende 1997 betrat Wal-Mart – das mit Abstand größte Einzelhandelsunternehmen der Welt – den deutschen Markt. Der Markteintritt löste starke Reaktionen seitens des ansässigen Einzelhandels aus, die Medien verfolgten die ersten Schritte von Wal-Mart sehr genau. Nach sechs Jahren Präsens auf dem deutschen Markt hat Wal-Mart jedoch noch keine signifikante Position im Handelsgefüge erreichen können. Fraglich ist, ob den zahlreichen strategischen und operativen Problemen nur eine unzureichende Marktanalyse zugrunde liegt oder ob US-amerikanische Einzelhändler auf dem deutschen Markt vor besondere Herausforderungen gestellt sind?
Die vorliegende Studie befasst sich mit den Internationalisierungsstrategien US-amerikanischer Einzelhandelsunternehmen, die in Deutschland tätig sind. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Wal-Mart. Stärken und Schwächen der Internationalisierung werden auf der Grundlage einer Analyse des Heimatmarktes USA herausgearbeitet. In einem internationalen Vergleich erfolgt die Ermittlung der Besonderheiten des deutschen Einzelhandelsmarktes für US-amerikanische Einzelhändler. Strategien des Markteintritts und der Marktdurchdringung sowie die Standortwahl und Diffusion stehen im Mittelpunkt der Untersuchung US-amerikanischer Einzelhändler in Deutschland.
Die gründliche Tatsachenfeststellung ist elementare Voraussetzung für die Richtigkeit asyl-rechtlicher Entscheidungen. Die Arbeit unterzieht die asylgerichtliche Praxis einer kritischen Analyse und deckt deren Widersprüche und normativ nicht gerechtfertigten Eigenheiten auf mit dem Ergebnis, dass die Gerichte der Verpflichtung zur umfassenden Sachverhaltsaufklä-rung nicht nachkommen, sondern durch extensive Mitwirkungspflichten die Verantwortung für erfolglosen Rechtschutz dem Asylkläger aufbürden.
Mit Wirkung zum 01.08.2002 ist die Schmerzensgeldregelung im BGB geändert worden. Nun gibt es Schmerzensgeld auch außerhalb des Deliktsrechts, unabhängig von der Anspruchsgrundlage. Die ursprünglich zur wirtschaftlichen Kompensation dieser Ausweitung geplante Bagatellschwelle, die geringfügige Schäden von der Ersatzfähigkeit ausgenommen hätte, ist demgegenüber nicht Gesetz geworden. Die Arbeit untersucht die rechtsdogmatischen Argumente für und gegen die tatsächlich erfolgte Ausweitung des Schmerzensgeldes sowie die ursprünglich geplante Einschränkung desselben. Dabei werden insbesondere die Motive des Gesetzgebers bei Schaffung des BGB und deren Bedeutung in der heutigen Zeit, die Funktionen des Schmerzensgeldes sowie das Verhältnis zur übrigen Rechtsordnung, vor allem zum Grundgesetz, herangezogen. Hinsichtlich der Ausweitung werden die Bereiche der vertraglichen Haftung und der Gefährdungshaftung näher betrachtet. Bezüglich der Bagatellschwelle wird vergleichend auf andere Einschränkungen von Schadensersatzansprüchen eingegangen sowie die tatsächlichen Höhe der Bagatellschwelle thematisiert. Zum Vergleich des gefundenen Ergebnisses mit der Rechtspraxis wird abschließend kurz die Einschätzung der Versicherungswirtschaft zur Reform dargestellt.