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Patienten mit einer fortgeschrittenen sensorineuralen Schwerhörigkeit oder Taubheit können von der Versorgung mit implantierbaren Hörsystemen, wie dem Cochlea-Implantat (CI) oder dem Hirnstammimplantat (ABI=auditory brainstem implant), profitieren. Hierbei werden Höreindrücke unter Umgehung der Cochlea durch direkte elektrische Stimulation auditorischer Neurone erzeugt. Eine günstigere „bioelektronische“ Ankopplung solcher Systeme könnte zukünftig zu einer weiteren Verbesserung der Hörqualität führen. Zielsetzung dieser Arbeit war es, Erkenntnisse über das Wachstumsverhalten und die Beeinflussbarkeit von Nucleus cochlearis(NC)-Explantaten auf verschiedenen Halbleitermaterialien zu gewinnen. Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurden NC-Explantate von 10 Tage alten Raten für 96 Stunden in Neurobasalmedium auf den beiden Halbleitermaterialien Silizium (Si) und Siliziumnitrid (Si3N4), jeweils mit verschiedenen Oberflächenbehandlungen und der Beschichtung mit Extrazellulärmatrixproteinen durchgeführt. Dabei wurde nach immunhistochemischer Färbung der Neuriten die Überlebensrate der NC-Explantate, die Neuritenanzahl pro Explantat und die Neuritenlänge in den unterschiedlichen Gruppen bestimmt. Des Weiteren sollten durch elektronenmikroskopische Betrachtung nähere Details über die Wechselwirkung der Neuriten mit ihrer biologischen und alloplastischen Umgebung beobachtet werden. Auf unpolierten Halbleitermaterialien konnte zwar eine gutes Anwachsen, aber keine Neuritenelongation beobachtet werden, weder auf Si noch auf Si3N4. Von den untersuchten Gruppen zeigte poliertes und mit Laminin beschichtetes Si3N4 bezüglich Neuritenlänge und –anzahl im Vergleich zur Kontrollgruppe die beste Biokompatibilität. Unter diesen Bedingungen erreichten die Neuriten eine durchschnittliche Länge von 236µm und waren damit signifikant länger als in allen Vergleichsgruppen. Die hier durchgeführten Untersuchungen zeigten, dass die Zellkultur von NC-Explantaten auf Halbleitermaterialien prinzipiell möglich ist. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppen, die Neuritenlänge und –anzahl betreffend, deuten auf eine Beeinflussung des Wachstums von NC-Explantaten durch das verwendete Material, die Oberflächenbeschaffenheit und –beschichtung mit Extrazellulärmatrixproteinen hin. Für weiterführende Untersuchungen auf diesem Gebiet mit dem Ziel der engen Adaptation von auditorischen Neuronen und Mikrochipsystemen bietet sich somit poliertes und mit Laminin beschichtetes Si3N4 an. Durch implantierbare Mikrochiptechnologie und deren Einbindung in neuronale Netzwerke, beispielsweise im Hirnstamm, könnte eine Verbesserung der Hörrehabilitation bei ertaubten Patienten erwartet werden.
Sprachaudiometrische Untersuchungen sind Voraussetzung für die korrekte Verordnung und Anpassung von Hörgeräten und Cochlea-Implantaten sowie der arbeitsmedizinischen Begutachtung von Minderungen der Erwerbsfähigkeit. Um das Kommunikationsvermögen im lärmbelasteten Alltag zu prüfen, eignen sich Sprachverständlichkeitsmessungen im Störschall. In dieser Arbeit sollten mit dem HSM-Satztest Normwerte zum Sprachverstehen im Störlärm an jungen Erwachsenen für Messungen an Hörgeschädigten ermittelt werden. Junge Erwachsene sind i.d.R. maximal konzentrations- und leistungsfähig sowie normal hörend. Ferner wurde überprüft, inwiefern sich das individuelle Antwortverhalten der Probanden und die Position der Satzgruppe auf das Sprachverstehen auswirken. Dreißig Probanden beiderlei Geschlechts im Alter von 20 bis 29 Jahren wurden zwischen beiden Ohren wechselnd digital aufgezeichnete, sinnvolle Sätze in Störschallpegeln von 60 und 80 dB dargeboten. Die getrennte Betrachtung der Ergebnisse bei 60 und 80 dB Störschall zeigte für den Bereich der Sprachverständlichkeitsschwelle ein signifikant besseres Sprachverstehen bei 80 dB Störschall. Hier war ein geringerer Sprachschallpegel zum fünfzigprozentigen Sprachverständnis erforderlich. Außerdem war bei gleichem Signal- Rausch-Abstand das prozentuale Verständnis höher. Die Befunde mit der binaural alternierenden Darbietung des HSM-Tests bestätigen entsprechende Vermutungen früherer Untersuchungen von Hörgeräteträgern und älteren Normalhörenden. Daher wurde nicht ein Artefakt des hier verwendeten Versuchsaufbaus gemessen. Forsches Antwortverhalten zeigte eine leichte, jedoch nicht signifikante Tendenz zu besser bewertetem Sprachverständnis. Unterschiede im Sprachverständnis in Abhängigkeit von der Position der Satzgruppe konnten nicht festegestellt werden. Die Definition der Norm mit diesem Testansatz, der Alltagsbedingungen im Labor simuliert, ist eine wesentliche Voraussetzung für präzise Diagnostik von Hörstörungen und ihre optimierte Behandlung.
Der HSM-Sprachtest mit Hochpassfilter und Rauschen bei Patienten im Alter von 50 bis 60 Jahren
(2005)
Zwischenmenschliche Kommunikation ist in unserer heutigen Umwelt kaum mehr ohne zivilisationsbedingte Störgeräusche möglich, die entscheidenden Einfluss auf das Sprachverstehen haben. Altersbedingte Verschlechterung des Hörvermögens und/oder eventuelle Vorschäden des Gehöres intensivieren die Problematik des Sprachverstehens in störlärmbehafteter Umgebung. In der hier vorliegenden Arbeit wurde die Diskriminationsfähigkeit normal gealterter 50 bis 60 jähriger Probanden unter Lärm - 60dB und 80dB Lärm - und mit zusätzlichen Hochpassfiltern untersucht. Insgesamt wies die Höhe des Lärms keinen signifikanten Einfluss auf den Signal to Noise-Abstand auf. Dessen ungeachtet bestand eine leichte Tendenz zum besseren Verständnis bei 80 dB Lärm. Des weiteren war der Unterschied des durchschnittlichen Sprachverständnisses in Abhängigkeit des Signal to Noise-Abstands zwischen beiden Lärmbedingungen gering. Die eingeführten Hochpassfilter von 250 Hz und 1000 Hz hatten einen hochsignifikanten Effekt auf den Signal to Noise-Abstand. Die Filterbedingungen zeigten bei beiden Lärmbedingungen ein identisches Bild. Im Allgemeinen war die ungefilterte Sprache besser zu verstehen als die gefilterte, wobei der Unterschied zwischen 250 Hz hochpassgefilterter Sprache und der ungefilterten Sprache gering war. 1000 Hz hochpassgefilterte Sprache wurde deutlich am schlechtesten verstanden. Das Geschlecht hatte ebenfalls einen hochsignifikanten Effekt auf den Signal to Noise- Abstand bzw. das Sprachverständnis. Frauen wiesen in allen Bedingungen den geringsten Signal to Noise-Abstand auf. Vor dem Versuch wurden die Probanden aufgefordert, ihr Hörvermögen selbst einzuschätzen. Im Vergleich mit Sprache bei 50 dB ohne Lärm zeigte sich deutlich, dass die Probanden nicht in der Lage waren, ihr eigenes Hörvermögen valide einzuschätzen. Die Streuung um die ermittelte Regressionsgerade war zu groß, um eine Vorhersagen auf das tatsächliche Sprachverständnis machen zu können. Somit kann die eigene Einschätzung nicht als Indikator für das tatsächlich vorhandene Diskriminationsvermögen gelten.
Der Einsatz starrer Endoskope zur Entfernung von Fremdkörpern der Luft- und oberen Speisewege ist Thema dieser retrospektiven Studie, die sich ferner mit endoskopischen Alternativverfahren auseinandersetzt. Da bei einer Vielzahl von Patienten, die wegen Fremdkörperverdachts ösophageal und/oder tracheobronchial endoskopiert wurden, keine Fremdkörperpersistenz nachgewiesen werden konnten, soll die Frage nach den für dieses Phänomen verantwortlichen Faktoren geklärt werden. Die Anamnese, klinischer Befund und die Gegenüberstellung von Verdachtsdiagnose und endgültiger (postoperativer) Diagnose soll ätiologische Zusammenhänge klären und zeigt konkrete Anwendungsmöglichkeiten der gewonnenen Erkenntnisse auf.
In der vorliegenden Arbeit wurden Gefrierschnitte von 28 Cholesteatomen mit unterschiedlichen Entzündungsgraden immunhistochemisch untersucht. Ziel dieser Studie war es, durch immunologische Färbemethoden eine quantitative und qualitative Bestimmung immunkompetenter Zellen im histologischen Präparat der Cholesteatomperimatrix durchzuführen. Dabei wurde die indirekte Immunperoxidase-Methode angewandt. Als Zelloberflächenmarker dienten dabei CD 25, CD 28, CD 40, CD 40 Ligand, CD 69, B7-1 und B7-2. Die Ergebnisse zeigten eine allgemeine Tendenz zu Zellhäufungen im Bereich der Perimatrix und stützen die These, daß sich die Entzündungsreaktion vorwiegend in der Perimatrix abspielt. Ein weiteres Resultat war, daß aktivierte T-Zellen in Abhängigkeit von der klinischen Aggressivität des Cholesteatoms vermehrt auftreten.
Die Arbeit befasst sich mit der Nachuntersuchung von 334 Patienten, die an einem Akustikusneurinom in der Zeit von 1989 bis 2000 an der Univ.-HNO-Klinik Würzburg auf transtemorale Weise operiert wurden. Es wurden anmestische Daten, Tumorgröße und das postoperative Hörvermögen anhand der Aktenlage ausgewertet.
Die Arbeit befasst sich mit Untersuchungen des Funktionserhalts des N. facialis nach transtemporaler und translabyrinthärer Resektion von Akustikusneurinomen. Es wurden retrospektiv 477 Patienten in Bezug auf anamnestische Daten, Tumorlokalisation und -größe, sowie die prä- und postoperative Fazialisfunktion erfasst, die im Zeitraum von 1989 - 2000 in der Hals-, Nasen-, Ohrenklinik der Universität Würzburg operiert wurden.
In der vorliegenden Studie wurden 568 Vorsorgeuntersuchungen ausgewertet, die von der BAD GmbH im Zentrum Hannover in den Jahren 1987 bis 2001 nach dem 1983 in Deutschland eingeführten arbeitsmedizinischen Grundsatz G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ durchgeführt worden sind. Zur Ermittlung der Bedeutung der cranio-corpo-graphischen Aufzeichnungen des Tretversuches für die berufsgenossenschaftliche Feststellung von Tauglichkeitseinschränkungen wurden die Ergebnisse der einzelnen durchgeführten Tests Cranio-Corpo-Graphie (CCG), Hörtest und Sehtest zu den von den untersuchenden Ärzten formulierten Bedenken gegen eine Tauglichkeit zu Arbeiten in Höhe in Beziehung gesetzt. Dabei hat die CCG von den neurootologischen Tests mit einer Sensitivität von 29% und einer positiven Prädiktion von 35% den höchsten Anteil an der Beurteilung mit Feststellung von Bedenken. Die Anamnese der Schwindelsymptome hat mit 67% eine auffallend hohe positive Prädiktion für die Äußerung von Bedenken. Hingegen hat nur 10,1% der Untersuchten mit pathologischer CCG eine auffällige Schwindelanamnese, so dass deutlich wird, dass die alleinige Anamneseerhebung zur Beurteilung nicht ausreichend ist, sondern dass die objektive und quantitative Dokumentation der vestibulospinalen Reflexe z.B. mittels einer CCG zusätzlich zu einer ausführlichen Schwindelanamnese zur Objektivierung von Gleichgewichtsstörungen zwingend erforderlich ist.
Ziel der vorliegenden Studie war es, die Beziehung zwischen Expression der Basalmembran und der damit einhergehen Veränderung des Immunzelleninfiltrates zu untersuchen. Eine Reihe von 23 Plattenepithelkarzinomen des Larynx und Hypopharynx wurden lichtmikroskopisch untersucht. Hierzu wurde eine immunhistochemischen Färbung verwendet mit monoklonalen Antikörpern gegen folgende Membranantigene: CD 1a, CD 4, CD 8, Pan B, CD 14, ICAM 1, LFA, HLA-DR, Kollagen 4. Die immunhistochemische Analyse wurde bezogen auf den Differenzierungsgrad des Tumors, definiert durch die Ausprägung der Basalmembran. Epithel und Stroma wurden getrennt ausgezählt. Der Verlust der Basalmembran wurde von einer Veränderung in der Zusammensetzung des Immunzelleninfiltrates begleitet: HLA-DR und LFA nahm in beiden Kompartimenten ab. Pan B und CD 14 zeigten eine Parallelität im Färbeverhalten. Pan B zeigte die stärkste Färbung in Plattenepithelkarzinomen mit annähernd ununterbrochener Basalmembran. CD 8 zeigte die stärksteFärbung in Plattenepithelkarzinomen mit lückenhafter, aber noch vorhandener Basalmembran. Die CD 8 positiven Zellen zeigten stellenweise engen Kontakt zur Basalmembran, stellenweise keimzentrumsähnliche Anordnungen. Wir schlussfolgern, dass bei gut differenzierten Tumoren das B-Zell System, bei mäßig differenzierten das T-Zell System eine gewisse Rolle spielt. Der Übergangszone Tumor-Stroma scheint eine besondere immunologische Bedeutung zu zukommen.
Der Grundsatz G 41, der 1983 aufgrund der hohen Absturzunfallzahlen in Kraft getreten ist, enthält Richtlinien welche genau vorgeben, wie eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchzuführen ist. Diese Feldstudie dient zur Bewertung dieses Grundsatzes und recherchiert zusätzlich dessen Durchführung in dem arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der Bau-Berufsgenosssenschaft Zentrum Braunschweig. Besonderer Wert wurde dabei auf die Relevanz der Gleichgewichtsprüfungen gelegt, für die hier der Unterberger/ Fukuda-Tretversuch und der Romberg-Stehversuch verwendet wurden. Aber auch allgemeinmedizinische Untersuchungsergebnisse spielten hierfür eine wichtige Rolle. Leider bestand in Braunschweig nicht die Möglichkeit, wie im Grundsatz G 41 empfohlen, das vestibulo-spinale System anhand der Cranio-Corpo-Graphie (CCG) zu untersuchen. Auf die Wichtigkeit dieser objektiven Untersuchungsmethode wird in dieser Studie verstärkt eingegangen. In einer retrospektiven Analyse wurden 210 Probanden, die in den Jahren 1995 bis 2003 anhand des Grundsatzes G 41 untersucht worden sind, systematisch erfasst. Es zeigte sich, dass der Gesundheitszustand bei 18,6 Prozent der Probanden es nicht zuließ, eine bedenkenlose Arbeitsfähigkeit zu attestieren.