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Die Zahnwerkstoffe HEMA (Hydroxyethylmethacrylat) und TEGDMA (Triethylenglycol-dimethacrylat) gehören zu den so genannten Restmonomeren. Sie liegen nach der Polymerisation noch ungebunden vor und werden anschließend freigesetzt. Sie gelangen in den Organismus über die Pulpa, die Gingiva oder über den Speichel und können biologisch wirksam werden. Bisherige Studien zeigen dosisabhängige mutagene Effekte in tierischen und menschlichen Zellen. HEMA und TEGDMA führen zu DNA-Strangbrüchen, Mikrokernbildung, Apoptosen und nehmen Einfluss auf den Zellzyklus (G1- und G2-Verzögerung). Ebenso wurden ein allergenes Potential und eine toxische Wirkung auf die Niere beschrieben. In dieser Arbeit wurden genotoxische Effekte von HEMA und TEGDMA in humanen Lymphozyten in Konzentrationsbereichen überprüft, wie sie auch im Körper auftreten können. Hierfür wurden die Lymphozyten 24 Stunden mit 10 µM, 100 µM und 1 mM HEMA und mit 1 µM, 10 µM und 100 µM TEGDMA behandelt. Mit dem Comet Assay werden DNA-Einzel- und Doppelstrangbrüche sowie die Reparatur zuvor induzierter DNA-Schäden erfasst. Durch die Modifikation des Comet Assay mit dem Fpg-Protein werden zusätzlich oxidativ geschädigte Basen mit hoher Sensitivität nachgewiesen. Der Mikrokerntest weist manifeste DNA-Schäden auf DNA-Ebene in Form von Mikrokernen nach. Daneben lassen sich auch andere zelluläre Reaktionen wie Mitosen und Apoptosen sowie die Proliferationsrate der Zellen bestimmen. Der Chromosomen-aberrationstest dient zum Nachweis von Veränderungen in der Struktur und/oder in der Anzahl von Chromosomen eines Genoms. Mit dem Schwesterchromatidaustauschtest werden ebenfalls Chromosomenmutationen nachgewiesen. Durchflusszytometrische Methoden werden zum Nachweis von Apoptosen und zur Zellzyklusanalyse eingesetzt. Im herkömmlichen Comet Assay zeigen HEMA und TEGDMA keine signifikante Wirkung auf die DNA (OTM < 2). Es kann aber gezeigt werden, dass die Behandlung mit Fpg zu einer Verdoppelung des OTM führt. Bei 1 mM HEMA und 100 µM TEGDMA wird dadurch das OTM auf > 2 angehoben. HEMA und TEGDMA wirken sich nicht auf die Mikrokernbildung aus, jedoch wird durch den Mikrokerntest ab 1 mM HEMA und 100 µM TEGDMA eine Einflussnahme auf die Proliferation gezeigt. Die Rate früher (< 10%) und später Apoptosen Apoptosen (< 4 %) bleibt im Durchschnitt weitgehend konstant. Eine Ausnahme sind 1 mM HEMA, die die frühen Apoptosen auf > 10 % anheben. Eine Einflussnahme auf den Zellzyklus, in Form einer Verzögerung, üben 1 mM HEMA in der S-Phase und 100 µM TEGDMA in der G1-Phase aus. In den Chromosomentests werden einerseits ein dosisabhängiger Anstieg der Aberrationen und andererseits vermehrte Chromatidaustausche beobachtet. In dieser Arbeit wird die Verbindung von HEMA und TEGDMA zu oxidativen Stress im Comet Assay mit Fpg gezeigt. Da die tatsächlich in vivo erreichbaren Konzentrationen unter 100 µM liegen, ist zu schließen, dass HEMA und TEGDMA in diesem niedrigen Konzentrationsbereich keine nachteiligen Effekte ausüben, denn nur die hohen Konzentrationen (1 mM HEMA, 100 µM TEGDMA) sind in der Lage eine genotoxische Wirkung zu entfalten. Jedoch kann das Auslösen von Mutationen mit dem Chromosomenaberrationstest und Schwesterchromatidaustauschtest bestätigt werden. Um das Schädigungsprofil dieser häufig eingesetzten Zahnwerkstoffe detaillierter beschreiben zu können, müssen Untersuchungen auf Chromatidebene intensiviert werden.
Einseitig ertaubte Menschen tun sich mit dem Sprachverständnsis im Störgeräusch allgemein sehr viel schwerer als binaural hörende Menschen. Zur Verbesserung der Situation dieser Menschen ist es daher notwendig, zu erforschen, wie diesem Handicap beizukommen ist. Dazu will diese Arbeit beitragen. In der Dissertation wurde der Einfluß des Einfallswinkels eines Störgeräusches auf das Sprachverständnis monaural hörender Probanden getestet. Dazu wurden 15 normalhörende Testpersonen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren einem modifiziertem Sprachverständlichkeitstest (Freiburger Einsilber-Test in der Fassung von 1968) im Störgeräusch unterzogen. Im Rahmen der Vorversuche wurden mittels eines Head and Torso Simulators (HATS), welcher mit der individuell gefertigten rechten Außenohrmuschel eines jeden Probanden bestückt wurde, die 395 Testwörter aufgezeichnet. Diese einsilbigen Testwörter, welche aus einem frontal zum HATS ausgerichteten Lautsprecher kamen, wurden von einem CCITT-Rauschen überlagert, das aus 5 verschiedenen Winkeln ( 0°, 45°, 90°, 135° und 180° gemessen zum Frontlautsprecher) abgegeben wurde. Die aufgezeichneten Signale wurden dem jeweiligen Probanden in ebenfalls monauraler Hörkondition auf dem zu testenden rechten Ohr angeboten. Die Aufgabe der Testperson bestand darin, das verstandene Testwort laut wiederzugeben. Dieses wurde im Falle der Richtigkeit auf einer speziell für diesen Probanden gefertigten Liste abgehakt. In der statistischen Auswertung konnte die 180° -Winkelposition als die Testsituation mit dem besten Sprachverständnis festgehalten werden. Als ungünstigste Testkondition stellte sich der 45° -Störgeräuscheinfallswinkel heraus. Jedoch besteht eine gewisse Varianz bei den Testpersonen in den Hörkonditionen 45° und 90°. Diese Varianz ist wohl auf die anatomische Individualität des einzelnen Probanden zurückzuführen. Der Faktor Zeit, also die Dauer des Testdurchlaufs, spielte keine nennenswerte Rolle. Andererseits ließ sich eine durchaus signifikante Schwankung im Sprachverständis zwischen den einzelnen Testpersonen feststellen.
Rauchen stellt in den Industrienationen das bedeutendste vermeidbare Gesundheitsrisiko dar. Die Rolle des suchtauslösenden Alkaloids Nikotin in der Tabak assoziierten Kanzerogenese wird kontrovers diskutiert. Ziel dieser Arbeit war die Untersuchung genotoxischer Effekte von Nikotin in Zellen des oberen und unteren Aerodigestivtrakt sowie deren intrazellulärer Mechanismen. Dazu wurden Zellen aus humaner Nasenschleimhaut und humaner Bronchialschleimhaut enzymatisch isoliert sowie bronchiales Zelllinienepithel kultiviert und mit Nikotin unterschiedlicher Dosierungen für eine Stunde inkubiert. Zur Untersuchung beteiligter Signalkaskaden wurden Koinkubationen von Nikotin und dem nicht-kompetitiven nikotinergen Acetylcholinrezeptorblocker Mecamylamin und dem Antioxidans N-Acetylcystein durchgeführt. Die Erfassung Nikotin induzierter DNASchäden erfolgte mit Hilfe des Comet Assays. Zur Untersuchungen von Zellzyklusalterationen sowie Apoptoseinhibition durch Nikotin kam die Durchflusszytometrie zum Einsatz. Die Ergebnisse der Einzelzellgelelektrophorese zeigten eine dosisabhängige DNASchädigung im einstündigen Inkubationsversuch durch Nikotin. Diese Schäden waren gewebeabhängig ab einer Konzentration von 100μM in Zelllinienepithel (n=5) und 1mM in Nasenschleimhautzellen (n=8) signifikant. In humanem Bronchialzellepithel konnte bei dem Stichprobenumfang von n=4 keine signifikante DNA-Schädigung durch die getesteten Nikotindosierungen nachgewiesen werden. Durch eine Koinkubation mit dem Antioxidans N-Acetylcystein sowie dem nicht kompetitiven nACh Rezeptorblocker Mecamylamin konnte eine im Comet Assay nachweisbare Nikotin induzierte DNA-Schädigung verhindert werden. Durchflusszytometrische Untersuchungen zur Klärung einer möglichen Modulation der Apoptose durch Nikotin an bronchialem Zelllinienepithel zeigten keine signifikante Induktion oder Inhibition. Eine Beeinflussung des Zellzyklus durch Nikotin konnte in der Durchflusszytometrie nicht erfasst werden. Zusammenfassend induziert Nikotin DNA-Schäden in Epithelien des Atemtraktes. An diesem Effekt sind oxidative sowie nAch-Rezeptor abhängige Stoffwechselschritte beteiligt. Vor dem Hintergrund einer potentiellen Beteiligung von Nikotin an der Tumorinitiation und -progression muss eine Nikotinersatztherapie besonders kritisch abgewogen werden.
Nach dem Vorbild des deutschen HSM-Tests wurde ein Satztest für das Griechische entwickelt. Das Testmaterial besteht aus geläufigen, im Alltag benutzten griechischen Sätzen, welche von einem männlicher Rundfunk¬sprecher mit möglichst ausge¬glichener Lautstärke aufgesprochen wurden. Der Test besteht aus 20 gleich¬verständlichen Listen zu je 10 Sätzen, die aus 700 untersuchten Sätzen einer Urliste ausgewählt wurden. Jede Liste besteht aus acht Aussage- und zwei Fragesätzen. Die Satzlänge variiert zwischen 4 und 9 Wörtern. Alle Listen sind bezüglich der Satzlängen und der Satzart strukturgleich.
Der im klinischen Alltag gebräuchlichste Sprachverständnistest ist der von Hahlbrock 1953 entwickelte Freiburger Sprachtest. Dieser Sprachtest steht allerdings wegen einer Vielzahl bestehender Mängel in der Kritik. Um einen neuen Sprachtest zur Verfügung stellen zu können, der diesen Kritikpunkten standhält, hatte Mahfoud (2009) einen Großteil der in Deutschland gebräuchlichen Einsilber mit modernen digitalen Geräten mit Hilfe eines semiprofessionellen Sprechers (Dipl.-Ing. S. Brill) aufgenommen. In dieser Arbeit wurden die 378 Wörter, die die Schnittmenge der beiden Aufnahmen des Freiburger Einsilberverständnistests von 1968 und 1976 bilden, in den drei Aufsprachevarianten an vier Probanden evaluiert. Dabei hatten sich Sprachverständlichkeitsschwellen (SRTs) von -3,75 dB (1968), -5,8 dB (1976) und -8,54 dB (M-2007) ergeben. Es hatte sich also gezeigt, dass das neu aufgenommene Sprachmaterial wesentlich besser verstanden wird als die Aufnahmen von 1968 und 1976. Mahfoud hatte die Grundlagen für einen neuen Sprachtests geschaffen. Diese wurden ausgebaut, indem die Aufnahmen der ausgewählten Wörter vervollständigt, die Qualität des gesamten Materials überprüft und gegebenenfalls verbessert wurde. Ziel der vorliegenden Arbeit war die Erzeugung eines Einsilber-Sprachtests mit ausgeglichener durchschnittlicher Verständlichkeit der Wortlisten. Die Evaluierung erfolgte mit einer homogenen Gruppe 20 normalhörender, junger Erwachsener. Um in einen empfindlichen Messbereich zu gelangen, wurden die WAV-Dateien nach Lautheitsabgleich aller Sprachsignale anhand des Maximums des SPL-Zeitverlaufs, mit einem CCITT-Rauschen von -8 dB belegt. Jeder der Probanden hörte alle 1554 Wörter in jeweils unterschiedlicher Reihenfolge ab und gab später Auskunft, ob er die Wörter und ihre Bedeutung kannte. Die Ergebnisse wurden mit Hilfe eines Programms, das in der Statistik- Programmiersprache "R" erstellt wurde, ausgewertet. So konnte nicht nur der Schwierigkeitsgrad aller 1554 Einsilber ermittelt werden, sondern auch der Bekanntheitsgrad jedes einzelnen Wortes. Ebenso konnten die Wortstrukturen, die Hauptvokale und deren Länge, die Anzahl der Lehnwörter und die Information, ob die betreffenden Wörter auch in den jeweiligen Aufnahmen des Freiburger Sprachverständnistests enthalten gewesen waren, mit einbezogen werden. Diese Worteigenschaften wurden für die Zuordnung der Wörter in Listen verwendet. Das wichtigste Kriterium war dabei der Schwierigkeitsgrad der Wörter. So konnte automatisiert eine zufällige initiale Verteilung der Wörter auf möglichst viele Listen und eine anschließende Harmonisierung der Listen in Bezug auf deren Schwierigkeitsgrad vorgenommen werden. Es wurden vier verschiedene Methoden der Zuordnung implementiert, die sich als unterschiedlich leistungsfähig erwiesen. Das bezüglich der Homogenität der Listen beste Resultat bestand aus 57 Listen mit einem MAD-Wert der Schwierigkeitsgrade von 0,00371 und einem Median der Verständlichkeit von 48,50 %. Das bezüglich der Anzahl günstigste Resultat bestand aus 61 Listen mit einem MAD-Wert von 0,01853 und einem Median von 47,25 %. Das Geschlecht der Probanden hatte keine Auswirkungen auf das Sprachverständnis, ebenso konnte keine Abhängigkeit von der Vokallänge und von der Zeitposition im Testverlauf nachgewiesen werden. Die Eigenschaften Wortstruktur, Zentralvokal, Sprachherkunft und Bekanntheitsgrad erwiesen sich jedoch als statistisch signifikante Einflussfaktoren. Damit ist die Grundlage eines neuen Sprachtests entstanden, der für Forschungszwecke mit Normalhörenden geeignet ist. Für die Verwendung mit hörgeschädigten Probanden ist jedoch eine weitere Evaluierung wünschenswert.
In der vorliegenden Dissertation wurden 24 normalhörende Probanden bezüglich ihres Musikverständnisses vor und nach spektraler Reduktion verschiedener Musiksignale untersucht. Die spektrale Reduktion wurde mittels Rauschbandvokoder vorgenommen und ergab drei unterschiedliche Hörkonditionen: 1. nicht reduzierte Originalvariante 2. reduzierte Variante mit zwölf Rauschbändern 3. reduzierte Variante mit sechs Rauschbändern Als Untersuchungsplattform diente der Mu.S.I.C-Test, der verschiedene Teilaspekte des Musikhörens und Musikverstehens mit folgendem Ergebnis untersucht: 1. Die Rhythmuswahrnehmung war durch spektrale Reduktion nicht beeinträchtigt. 2. Die Tonhöhenunterscheidungsfähigkeit nahm mit zunehmender spektraler Reduktion stark ab. 3. Der Melodietest ist eine andere Form eines Tonhöhentests und kam entsprechend zu einem ähnlichem Ergebnis; auch hier nahm die Erkennungsleistung mit spektraler Reduktion stark ab. 4. Die emotionale Beurteilung verschiedener Musikstücke war in den drei Hörkonditionen im Mittel gleich, ein gegenseitiger Bezug bei der Bewertung der Einzelstücke blieb nach spektraler Reduktion grob erhalten. Als dominierender Faktor wurde das Tempo der Musikstücke ausgemacht. 5. Den Dissonanztest beantworteten die Probanden in der Originalvariante entsprechend der pythagoräischen Konsonanztheorie. In den spektral reduzierten Konditionen konnte nur die Tonhöhe als Einflussfaktor bestätigt werden. Eine Korrelation zwischen Konsonanzempfinden und der An- oder Abwesenheit bestimmter Instrumente konnte nicht belegt werden. 6. Nach spektraler Reduktion war die korrekte Bestimmung der Instrumentenanzahl erschwert. 7. Beim Akkordvergleich erkannten die Probanden teilweise auch nach spektraler Reduktion subtile Unterschiede. Die Unterscheidung in "gleich"' oder "ungleich"' erscheint als zu leicht und konnte nicht zur weiteren Modellbildung beitragen. 8. Zunehmende spektrale Reduktion verminderte die Fähigkeit der Instrumentenerkennung. Häufig verwechselt wurden Intrumente, die in der Art der Tonerzeugung ähnlich sind.
Bedeutung histologischer Subtypisierung der Polyposis nasi - eine morphologische Untersuchung
(2010)
Die vorliegende Arbeit ist eine qualitative und semiquantitative lichtmikroskopische Auswertung Hämalaun-Eosin gefärbter histologischer Serienschnitte von 1991 bis 1993 operierter Patienten mit Erstauftreten von Polyposis nasi. Hierzu wurde die Einteilung nach Kakoi und Hiraide herangezogen, wodurch sich Nasenpolypen in einen ödematösen, glandulär-zystischen und fibrösen Polypentypen unterteilen lassen. Von insgesamt 92 Patienten hatten 58,7% einen ödematösen und 41,3% einen glandulär-zystischen Polypentypen entwickelt. Kein Patient konnte eindeutig einem fibrösen Nasenpolypentypen zugeordnet werden. Aufgrund der doch eindeutigen Aufteilungsmöglichkeit wird entgegen der Vorstellung von Kakoi und Hiraide, dass es sich hierbei nur um Stadien einer Krankheitsentität handelt, eine Subtypisierung von Polyposis nasi postuliert. Zahlreiche Einteilungskonzepte existieren bereits in der gegenwärtigen Literatur, die allerdings unterschiedliche Ansatzpunkte zum Gegenstand ihrer Einteilung machen. Die Ätiopathogenese von Polyposis nasi ist allerdings immer noch nicht genau geklärt. Erfolgsversprechende Ansätze könnten die Erforschung der Interaktion der inflammatorischen Zellen über Zytokine und die Bedeutung verschiedener Enzymsyteme sein. Aber auch schon häufiger diskutierte Ansatzpunkte wie die Bedeutung bakterieller, mykotischer Infektionen und Analgetikaintoleranz werden sicher noch Gegenstand zukünftiger Untersuchungen sein. Eine Einteilung in unterschiedliche Subtypen ist sicherlich eine neue Möglichkeit zur differenzierteren Untersuchung der Ursache von Polyposis nasi. Hierbei kann die ursprüngliche Einteilung nach Kakoi und Hiraide auch weiterhin als Grundlage dienen. Welche klinische Bedeutung die Subtypisierung hat, sollte allerdings in einer prospektiven Studie weiter geprüft werden.
Beim Zigarettenrauchen als der häufigsten Form des Tabakkonsums stellt das respiratorische Epithel des oberen und unteren Aerodigestivtraktes das primäre Kontaktorgan der zyto- und genotoxischen Inhaltsstoffe dar. Nikotin, das Hauptalkaloid des Tabaks, ruft nicht nur eine starke Abhängigkeit hervor, sondern kann in Anbetracht früherer Studien auch zum Tabak assoziierten Krebsrisiko beitragen. Neben tumorproliferativen Effekten wie etwa der Angioneogenese, der Zellproliferation oder einer Apoptoseinhibition ist die Rolle der tumorinitiierenden Wirkung von Nikotin durch eine direkte Schädigung der DNA noch unzureichend untersucht. Ziele dieser experimentellen Arbeit waren deshalb, Nikotin induzierte DNA-Schäden an frisch isolierten sowie rekultivierten humanen Lymphozyten mit Hilfe des alkalischen Einzelzell-Mikrogelelektrophorese (Comet) Assays darzustellen, den Nachweis dieser Schäden durch Koinkubation mit dem Reparaturenzyminhibitor Aphidicolin (APC) zu sensitivieren sowie oxidativ geschädigte Basen durch die Formamidopyrimidin-Glykosylase (Fpg) aufzuzeigen. Durch Koinkubation mit Epibatidin, einem Subtyp spezifischen und kompetitiven Agonisten am nikotinergen Acetylcholinrezeptor (nAChR), wurde die Rolle der rezeptorvermittelten Mechanismen Nikotin induzierter DNA-Schäden an Lymphozyten und nasalen Mukosazellen untersucht. Auch der Frage, ob Rauchen zu einer erhöhten basalen Schädigung an nasalen Mukosazellen führe, wurde nachgegangen. Nach der Zellisolierung der humanen nasalen Schleimhautzellen und peripheren Lymphozyten erfolgte zum Ausschluss zytotoxischer Effekte jeweils vor und nach der einstündigen Fremdstoffinkubation mit Nikotin (1 µM bis 1000 µM), APC (2,5 µg/ml), Epibatidin (1 µM bis 100 µM) und MMS (100 µM) die Bestimmung der Zellvitalität mit dem Trypanblau-Ausschlusstest. Durch Inkubation mit Fpg nach der Lyse zellulärer Membranen erfolgte die Augmentation oxidativ geschädigter Basen. Potentielle DNA-Schäden in Form von Einzelstrangbrüchen und alkalilabilen Stellen der DNA wurden mit dem Comet Assay erfasst. An frisch isolierten Lymphozyten konnte nach ein-stündiger Inkubation mit Nikotin ab 100 µM ein signifikanter DNA-Schaden festgestellt werden. Mit dem Einsatz von Fpg kam es ab 10 µM Nikotin zu einem signifikanten Anstieg der DNA-Fragmentierung. An rekultivierten Lymphozyten konnte nach Kryokonservierung bei einstündiger Inkubation mit Nikotin bereits ab 1 µM eine signifikante DNA-Schädigung nachgewiesen werden, die sich ebenfalls bei Koinkubation mit APC ab 1 µM darstellte. Durch Koinkubation von Nikotin (1000 µM) mit Epibatidin in aufsteigender Konzentration konnte an frisch isolierten Lymphozyten nur in einer Konzentration (10 µM) die Nikotin induzierte DNA-Fragmentierung gesenkt werden. Hierbei zeigte Epibatidin selbst einen DNA-Schaden in niedriger Konzentration (1 µM und 10 µM). An nasalen Mukosazellen konnte der Nikotin induzierte DNA-Schaden durch die Koinkubation mit Epibatidin nicht gesenkt werden. Auch an nasaler Mukosa rief Epibatidin ab 1 µM einen signifikanten DNA-Schaden hervor. Bezüglich einer Einflussgröße durch das Rauchen auf die Ergebnisse im Comet Assay konnte kein Unterschied der basalen als auch der durch Nikotin induzierten DNA-Fragmentierung zwischen der Gruppe der Raucher und Nichtraucher festgestellt werden. Nikotin verursachte bereits bei einer einstündigen Expositionsdauer DNA-Schäden an humanen Lymphozyten und nasalen Mukosazellen. Der Nachweis oxidativ geschädigter Basen an Lymphozyten zeigt auf eine Generierung von reaktiven Sauerstoffspezies (ROS) durch Nikotin hin. Die Aktivierung des homomeren α7 nAChR durch Nikotin soll hierbei eine wichtige Rolle als Auslöser der intrazellulären Signaltransduktion der Radikalbildung spielen. Epibatidin als ein starker Agonist am α7 Rezeptor führte bereits in geringen Konzentrationen zu einer signifikanten DNA-Fragmentierung. Bei fehlender Reparatur dieser DNA-Schäden und einer ausbleibenden Elimination der geschädigten Zelle können diese Mutationen akkumulieren und zur Tabak assoziierten Krebsentstehung beitragen. Eine Substitutionstherapie mit Nikotin zur Raucherentwöhnung muss bei solchen Ergebnissen äußerst kritisch betrachtet werden.
In der vorliegenden Arbeit wurden die Daten von 37 Patienten der Neurootologischen Abteilung der Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, plastische und ästhetische Operationen der Universitätsklinik Würzburg retrospektiv ausgewertet. Alle Patienten wurden einer prä- und einer postoperativen vestibulären Prüfung unterzogen und wurden zwischen 1999 und 2008 unilateral implantiert. Versorgt wurden sie mit einem Cochlea-Implantat der Firma Med-El Corp., vom Typ C40+, C40++ oder PulsarCI100. Neben der speziellen neurootologischen Anamnese wurde bei den Patienten der Spontannystagmus, eine kalorische Nystagmusprüfung, rotatorischer Intensitäts-Dämpfungs-Test (RIDT), vestibulärer Reiz-/Reaktions-stärkevergleich (VRRSV) und Cranio-Corpo-Graphie (CCG) vor und nach Implantation erhoben. Die Einzelbefunde der vestibulären Tests wurden vor und nach Implantation zusammengetragen und es wurde jeweils eine neurootologische Diagnose erstellt. Typische Beispiele fanden als Kasuistik Eingang. Als Fazit ergaben sich folgende 3 Hauptaussagen: Bei dem Großteil der Patienten (83,8%) lag bereits präoperativ eine Schädigung des vestibulären Systems vor. Im ausgewerteten Kollektiv lag das Risiko für eine Veränderung der empfundenen Vertigosymptome bei der Gruppe mit Vertigosymptomen bereits vor Implantation wesentlich höher als bei der Gruppe ohne präoperative Vertigosymptome. Bei knapp der Hälfte der Patienten veränderte sich der vestibuläre Zustand durch die Implantation. Die Veränderungen können sowohl im Sinne einer Verbesserung meist jedoch als Verschlechterung auftreten und dies auf der implantierten als auch auf der nicht-implantierten Seite. Auffallend ist die hohe Diskrepanz zwischen dem objektiven Zustand und dem subjektiven Empfinden der Patienten. Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer neurootologischen Untersuchung vor einer Cochlea-Implantation. Da die Ursachen für die Beeinflussung vor allem der nicht-implantierten Seite noch nicht geklärt sind, ist eine umfassende Aufklärung mit Betrachtung der individuellen vestibulären Situation, auch zum Schutz des Operateurs, unumgänglich.
Die absolute und die relative Lautheitsskalierung einer homogenen Gruppe von 24 audiometrisch überprüft normalhörenden Probanden wurde nach einer modifizierten Methode des Würzburger Hörfeldes (WHF) untersucht. Es handelte sich um junge Probanden zwischen 20 und 30 Jahren (Studenten). Es wurden zwei Hauptversuche mit unterschiedlichen Urteilsskalen durchgeführt, eine für Absolutskalierung und eine für Relativskalierung. Beide Methoden wurden mit jeweils zwei Stimulustypen getestet, einem breitbandigen (CCITT-Rauschen) und einem schmalbandigen (Wobbel-Ton). Der Pegelbereich bewegte sich in Fünferschritten zwischen 30 dB und 90 dB Schalldruckpegel (SPL). Die Reihenfolge war so gewählt, dass jeder Pegel jedem anderen möglichen Pegel als Vorgänger diente. Hierdurch bestand die Möglichkeit, sowohl bei den absoluten als auch bei den relativen Urteilen verschiedene Abhängigkeiten bei den Stimulustypen und den einzelnen Probanden oder auch die Einflüsse des Vorgängerpegels und des Vorgängerurteils auf das Lautheitsurteil gezielt zu betrachten. Die Stimulusdauer betrug jeweils eine Sekunde, die Versuchsperson hatte jeweils vier Sekunden Zeit, ihr Urteil abzugeben. Die Bewertungen wiesen sowohl bei der absoluten Skalierung als auch bei der relativen Skalierung eine Probandenspezifität auf. Trotz dieser Individualität der Testpersonen ist bei der Absolutbeurteilung mit zunehmendem Pegel ein streng monotoner Anstieg der Lautheitsbeurteilung zu erkennen. Dabei empfand die Versuchsgruppe die breitbandigen Stimuli mit ca. 3,5 hel bis ca. 7,5 hel signifikant lauter als die schmalbandigen. Eine positive Abhängigkeit des Urteils wurde sowohl vom Vorgängerpegel, als auch vom Vorgängerurteil festgestellt. Auch bei der Relativbeurteilung wurde in Bezug auf die Pegeldifferenzen ein Anstieg beobachtet, wobei die Steigung nicht gleichmäßig verlief. Im Bereich zwischen -10 dB und -5 dB bzw. 5 dB und 10 dB ist ein deutlicher Sprung erkennbar, dagegen verläuft die Kurve zwischen -5 dB und 5 dB relativ flach. Die Differenz zwischen den breitbandigen und den schmalbandigen Stimuli ist bei der Relativskalierung deutlich kleiner als bei der Absolutskalierung. Im Bereich von -25 dB bis 0 dB haben die Probanden fast keinen Unterschied zwischen CCITT-Rauschen und Wobbel-Ton empfunden. Um einen Vergleich zu ermöglichen, wurden den Relativurteilen die ausgerechneten Absoluturteilsdifferenzen gegenübergestellt. Die Steigung der so enstandenen Kurve verläuft sehr gleichmäßig. Diese ideale Situation wurde jedoch von den direkt abgegebenen Relativurteilen nicht bestätigt. Die Häufigkeit der angebotenen Pegeldifferenzen ist bei der Relativskalierung und bei der Absolutskalierung sehr unterschiedlich. Dadurch ergibt sich als statistisches Artefakt zwangsläufig eine Zentrierung um die Skalenmitte. Relativurteile und berechnete Absoluturteilsdifferenzen sind zwar über weite Bereiche deckungsgleich, stimmen aber bei geringen Differenzen nicht überein, was (zumindest in diesem Bereich) auf unterschiedliche Mechanismen schließen läßt.