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Mobbing und Straining sind Phänomene, die in Deutschland bislang kaum rechtliche Beachtung erfahren haben, obgleich sie real existieren, eine Vielzahl von Personen betreffen und immense wirtschaftliche Schäden verursachen. So begegnet man diesen Phänomenen zuweilen mit allgemeinen Rechtsinstrumenten, was eine Herausforderung darstellt und mitunter an Grenzen stößt.
Im ersten Teil der Arbeit wird ein umfassender Überblick darüber gegeben, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche rechtlichen Möglichkeiten für betroffene Personen bestehen. In einer systematischen Darstellung wird aufgezeigt, wie reale Lebensvorgänge im Kontext von Mobbing und Straining unter bestehende Rechtsvorschriften subsumiert werden können. Im Fokus steht insbesondere der Bereich des öffentlichen Dienstes, der aufgrund seiner speziellen Rahmenbedingungen vielfach rechtliche und tatsächliche Besonderheiten aufweist, die es zu berücksichtigen gilt, wie etwa die Amtshaftung.
Neben der rechtlichen Aufarbeitung hält der zweite Teil der Arbeit eine deutschlandweite Studie mit rund 2.300 Teilnehmenden zum Thema Straining und Mobbing im öffentlichen Dienst bereit, deren Ergebnisse erstmalig Aussagen und Rückschlüsse zum Strainingaufkommen in Deutschland zulassen. Ferner liefert die umfassende empirische Untersuchung vertiefte Erkenntnisse zur Existenz und Bedeutung der Phänomene Straining und Mobbing im Kontext des öffentlichen Dienstes.
Die Dissertation beinhaltet das am 03.12.2004 verabschiedete Parlamentsbeteiligungsgesetz, mit dem nach über zehn Jahren die durch das Bundesverfassungsgericht in seiner viel diskutierten AWACS I-Entscheidung (BVerfGE 90, 286 ff.) angeregte einfachgesetzliche Konkretisierung und prozedurale Ausdifferenzierung des in dem Judikat angenommenen konstitutiven Zustimmungsvorbehalts des Parlaments erfolgt. Der Hauptteil der Arbeit gliedert sich in zwei Kapitel. Im Ersten Kapitel behandelt der Verfasser ausführlich die im Wesentlichen auf den Vorgaben des BVerfG beruhende Konzeption der Bundeswehr als einem Parlamentsheer, während im Zweiten Kapitel das neue Parlamentsbeteiligungsgesetz erörtert wird. Der Verfasser kommt nach ausführlicher Darlegung zu dem Ergebnis, dass das Gesetz lediglich hinsichtlich der Regelung des Rückholrechts verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist.
Die vorliegende Arbeit widmet sich den Reaktionsmöglichkeiten, welche die Rechtsordnung der Europäischen Union ihren Organen zur Sicherung der in Artikel 2 EUV kodifizierten Werte zur Verfügung stellt. Die Europäische Union wird hierbei in ihrer Eigenschaft als Wertegemeinschaft, die sich insbesondere auf demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Zielen und Vorstellungen gründet, beleuchtet. Neben der Analyse der Werteklausel nach Artikel 2 EUV setzt sich die Dissertation im Kern sowohl mit den präventiven als auch repressiven Instrumenten des unionalen Primär- und Sekundärrechts zur Sicherung des Wertekanons auseinander. Im Wege eines systematischen Vergleichs erfolgt abschließend eine Bewertung der verschiedenen Handlungsmechanismen.
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