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Die Motive eine Stiftung zu errichten sind so zahlreich wie ihre Formen und Zwecksetzungen. Im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung auf eine Stiftung stellt sich die Frage in wie fern eine Versorgung des Stifters und seiner Familie durch die Stiftung ermöglicht werden kann und welche ertrag- und substanzsteuerliche Folgen diese mit sich bringen. Nach einer allgemeinen Darstellung der für die Stiftung geltenden zivil- und steuerrechtlichen Grundlagen werden anhand der gemeinnützigen Stiftung, Familienstiftung und Doppelstiftung verschiedene Versorgungswege dargestellt und auf Ebene des Stifters und der Stiftung steuerlich gewürdigt. Gegenstand der Betrachtung der Versorgungswege sind neben der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen, der Vorbehaltsnießbrauch an Grund- und Kapitalvermögen, sowie klassische Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse mit der Stiftung. Die ersten beiden Versorgungswege sind bereits für die Besteuerung der Vermögensübertragung relevant, während Destinatärsbezüge und Arbeitsverhältnisse erst im Rahmen der laufenden Besteuerung Beachtung finden. Für die gemeinnützige Stiftung wird ferner die Versorgung nach § 58 Nr. 5 AO betrachtet. Das im Zusammenhang mit der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen und dem Vorbehaltsnießbrauch entstehende Spannungsfeld wird im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften aufgezeigt. Weiterhin werden die von privaten Finanzdienstleistern angebotenen Versorgungsmodelle im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung diskutiert. Für die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen auf eine Stiftung finden ebenfalls die Grundsätze der vorweggenommenen Erbfolge Anwendung. Im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Stiftung ist die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften problematisch, der Vorbehalt eines Nießbrauchs hingegen nicht. In Betracht der schenkungsteuerlichen Würdigung ist der Vorbehaltsnießbrauch im Zusammenhang mit einer nicht steuerbefreiten Stiftung, im Gegensatz zu den Versorgungsleistungen, nicht sinnvoll. Destinatärsbezüge können jederzeit bei Erfüllung der satzungsmäßigen Vorschriften gewährt werden. Ebenso können Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, wobei im Zusammenhang mit einer gemeinnützigen Stiftung die entsprechenden Vorschriften der Abgabenordnung zu beachten sind. Die aufgezeigten und gewürdigten Versorgungswege können unter Beachtung der steuerrechtlichen Grenzen im Zusammenhang mit der Doppelstiftung steuerlich optimal eingesetzt werden.
In der Dissertationsschrift werden die wesentlichen Merkmale von direkten und indirekten Immobilieninvestitionen in Deutschland für vier Spezialthemen der Immobilienbesteuerung dargestellt und somit ein Einblick in die vielseitige und komplexe Besteuerung von direkten und indirekten Immobilieninvestitionen gewährt. Die Investitionsmöglichkeiten in direkte Immobilienanlageformen werden in Kapitel 2 und 3 besprochen. Die indirekte Immobilienanlage und ihre Auswirkungen auf die Preisbildung werden in den Kapiteln 4 und 5 betrachtet. In der Schlussbemerkung (Kapitel 6) werden wesentliche Erkenntnisse dieser Arbeit zusammengefasst. Im Detail werden in den vier Hauptkapiteln folgende Fragestellungen bearbeitet: • Die steuerlichen Regelungen bei selbstgenutzten und vermieteten Wohnimmobilien führen stets zu Klientel-Effekten. Im Vermietungsfall bewirkt der progressive Ein-kommensteuertarif eine Begünstigung von Steuerpflichtigen mit hohen Einkom¬men. Lediglich eine steuersatzunabhängige Förderung kann dazu führen, dass ein durchschnittlich verdienender Eigenheimkäufer Förderquoten und Investitions-renditen auf demselben Niveau wie ein vermietender Spitzenverdiener erreicht. • Die Modernisierung der Immobilienförderung innerhalb der Altersvorsorge („Wohn-Riester“) ermöglicht den Einsatz des Riester-Kapitals als echtes Eigen-kapital und dominiert die klassische Eigen- und Fremdfinanzierung. Zudem ist die Tilgung eines zum Immobilienerwerb aufgenommenen Darlehens in die staatliche Förderung integriert worden und begünstigt so die Rückführung des steuerlich benachteiligten Fremdkapitals im Fall der Selbstnutzung. • Die Wahl des steuerlichen Wertansatzes bei Vermögensübertragung auf eine steuerbegünstigte Immobilienverwaltung ist nicht trivial. Die Vorteilhaftigkeit der Wertansatzalternativen ist maßgebliche durch den Abschreibungsverlauf, die Länge des Investitionszeitraums sowie den rechtsformspezifische Steuersatzdifferenzen beeinflusst. Es zeigt sich, dass eine Aufdeckung der stillen Reserven regelmäßig nur in Verbindung mit zusätzlichen Begünstigungen sinnvoll ist. Eine allgemeine Vorteilhaftigkeit für die Umwandlung in einen REIT besteht nicht. • Steuerprivilegien können durch gesetzlich erzwungene Finanzierungsstrukturen deutlich reduziert bzw. vernichtet werden. Insbesondere der REIT wird an der Ausübung seiner steueroptimierten Finanzierungsstrategie gehindert, sodass die Erlangung des REIT-Status kein Garant für niedrige Kapitalkosten ist. Die ver-mögensverwaltende Immobilien-AG stellt aufgrund der flexiblen Ausschüttungs- und Finanzierungspolitik eine Alternative zu dem stark reglementierten REIT dar.
In der Dissertation werden drei ausgewählte Reformen oder Reformbedarfe im deutschen Drei-Säulen-System der Alterssicherung untersucht:
In der Säule der gesetzlichen Altersversorgung werden Möglichkeiten zur Wiedereinsetzung des 2018 ausgesetzten Nachholfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Je nachdem, ob Erhöhungen des aktuellen Rentenwertes verursacht durch die Niveauschutzklausel in künftigen Jahren aufgerechnet werden sollen oder nicht, werden zwei unterschiedliche Verfahren – das Getrennte Verfahren und das Integrierte Verfahren – präsentiert, in welche sich der Nachholfaktor bei aktiver Schutzklausel und Niveauschutzklausel konsistent einfügt.
In der Säule der betrieblichen Altersversorgung werden Möglichkeiten zur Reform des steuerrechtlichen Rechnungszinsfußes von 6 % für Pensionsrückstellungen analysiert. Dabei wird betrachtet, welche Auswirkungen es für Arbeitgeber hat, wenn der Rechnungszinsfuß diskretionär einen neuen Wert erhielte, wenn er regelgebunden einem Referenzzins folgte, wenn steuerrechtlich der handelsrechtlichen Bewertung gefolgt würde, und wenn ein innovatives Tranchierungsverfahren eingeführt würde. Anschließend wird erörtert, inwieweit überhaupt gesetzgeberischer Anpassungsbedarf besteht. Es kristallisiert sich der Eindruck heraus, dass mit dem steuerrechtlichen Rechnungszinsfuß eine Gesamtkapitalrendite typisiert wird. Die Hypothese kann nicht verworfen werden, dass 6 % durchaus realistisch für deutsche Unternehmen sind.
In der Säule der privaten Altersvorsorge wird erschlossen, wann im Falle eines Riester-geförderten Erwerbs einer Immobilie in der Rentenphase des Eigenheimrentners der optimale Zeitpunkt zur Ausübung seines Wahlrechts, seine nachgelagerte Besteuerung vorzeitig zu beenden, kommt. Bei vorzeitiger Beendigung sind alle ausstehenden Beträge auf einmal, jedoch nur zu 70 % zu versteuern. Wann dieser 30%ige Nachlass vorteilhaft wird, wird demonstriert unter Variation des Wohnförderkontostands, der Renteneinkünfte, des Marktzinssatzes, des Rentenbeginns, der Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie des Besteuerungsanteils.
Während Going Private Transaktionen beispielsweise in den USA oder auch in Deutschland theoretisch und empirisch in vielerlei Hinsicht untersucht wurden, existieren für den Schweizer Kapitalmarkt keine umfassenden empirischen Analysen. Da Minderheitsaktionäre von vielen Kapitalmarktteilnehmern häufig als lästig empfunden werden, wurde aber auch in der Schweiz schon immer nach Möglichkeiten gesucht, um sich einer unliebsamen Minderheit zu entledigen. Am Beispiel der Übernahme der Jacobs Suchard AG zeigt, dass Minderheitsaktionäre in der Schweiz in der Vergangenheit wenig Schutz genossen. Das am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Börsengesetz soll dafür Sorge tragen, dass es zumindest bei Übernahmeangeboten nicht mehr zu einer groben Missachtung der Interessen der Minderheitsaktionäre kommt. Es bietet einem Mehrheitsaktionär die Möglichkeit, den vollständigen Ausschluss der Minderheitsaktionäre mit Hilfe eines Kraftloserklärungsverfahrens der restlichen Beteiligungspapiere im Anschluss an ein öffentliches Übernahmeangebot zu realisieren. Ob dieses Regelwerk allerdings ausreicht, um den Minderheitenschutz beim Auskauf des Streubesitzes zu gewährleisten, soll in der vorliegenden Arbeit empirisch überprüft werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Aktionäre der Zielgesellschaft einen angemessenen Preis für ihre Beteiligungspapiere erhalten. Um diese Frage zu beantworten, werden zuerst alle öffentlichen Übernahmeangebote, die dem Börsengesetz unterworfen sind und die zwischen 1998 und 2008 lanciert wurden, identifiziert. Um die Frage der Angemessenheit der Angebotspreise zu beantworten, werden zunächst die offerierten Übernahmeprämien ermittelt und anhand der unterschiedlichen Angebotsmerkmale miteinander verglichen. Daran schließt sich eine Analyse der Kursreaktionen auf die Ankündigung eines öffentlichen Übernahmeangebots an. Die Richtung der Kursreaktion zeigt, inwieweit die Aktionäre erwarten, dass das Angebot zu einer Erhöhung des Wertes ihrer Anteile beiträgt. Anhand dieser beiden Analysen kann untersucht werden, ob sich ein Übernahmeangebot positiv oder negativ auf die Aktionäre der Zielgesellschaft auswirkt.
The global selection of production sites is a very complex task of great strategic importance for Original Equipment Manufacturers (OEMs), not only to ensure their sustained competitiveness, but also due to the sizeable long-term investment associated with a production site. With this in mind, this work develops a process model with which OEMs can select the most appropriate production site for their specific production activity in practice. Based on a literature analysis, the process model is developed by determining all necessary preparation, by defining the properties of the selection process model, providing all necessary instructions for choosing and evaluating location factors, and by laying out the procedure of the selection process model. Moreover, the selection process model includes a discussion of location factors which are possibly relevant for OEMs when selecting a production site. This discussion contains a description and, if relevant, a macroeconomic analysis of each location factor, an explanation of their relevance for constructing and operating a production site, additional information for choosing relevant location factors, and information and instructions on evaluating them in the selection process model. To be successfully applicable, the selection process model is developed based on the assumption that the production site must not be selected in isolation, but as part of the global production network and supply chain of the OEM and, additionally, to advance the OEM’s related strategic goals. Furthermore, the selection process model is developed on the premise that a purely quantitative model cannot realistically solve an OEM’s complex selection of a production site, that the realistic analysis of the conditions at potential production sites requires evaluating the changes of these conditions over the planning horizon of the production site and that the future development of many of these conditions can only be assessed with uncertainty.
In an Arrow-Debreu world of unrestricted access to perfect and competitive financial markets, there is no need for accounting information about the financial situation of a firm. Because information is costless, share- and stakeholders are then indifferent in deposits and securities (e.g., Holthausen & Watts 2001; Freixas & Rochet 2008). How-ever, several reasons exist indicating a rejection of the assumptions for an Arrow-Debreu world, hence there is no perfect costless information. Moreover, the distribu-tion of information is asymmetric, causing follow-through multi-level agency prob-lems, which are the main reasoning for the variety of financial and non-financial ac-counting standards, regulatory and advisory entities and the auditing and rating agency profession. Likewise, these agency problems have been at the heart of the accounting literature and raised the question of whether and how accounting information can help resolve these problems. ...
This dissertation explores the Internet of Things from three different perspectives for which three individual studies were conducted. The first study presents a business application within supply chain management. The second study addresses user acceptance of pervasive information systems, while the third study covers future prospects of the Internet of Things.
The first study is about wireless sensor technologies and their possibilities for optimizing product quality in the cold chain. The processing of sensor data such as temperature information allows for the construction of novel issuing policies in distribution centers. The objective of the study was to investigate the possible economic potential of sensor-based issuing policies in a cold chain. By means of simulation, we analyzed a three-echelon supply chain model, including a manufacturer, a distribution center, and a retail store. Our analysis shows that sensor-based issuing policies bear the potential to become an effective complement to conventional issuing policies. However, the results also indicate that important trade-offs must be taken into account in the selection of a specific issuing policy.
The second study deals with the increasing emergence of pervasive information systems and user acceptance. Based on the integration of the extended “Unified Theory of Acceptance and Use of Technology” (UTAUT2) and three pervasiveness constructs, we derived a comprehensive research model to account for pervasive information systems. Data collected from 346 participants in an online survey was analyzed to test the developed research model using structural equation modeling and taking into account multi-group and mediation analysis. The results confirm the applicability of the integrated UTAUT2 model to measure pervasiveness.
The third study addresses future prospects of the Internet of Things within the retail industry. We employed a research framework to explore the macro- as well as microeconomic perspective. First, we developed future projections for the retail industry containing IoT aspects. Second, a two-round Delphi study with an expert panel of 15 participants was conducted to evaluate the projections. Third, we used scenario development to create scenarios of the most relevant projections evaluated by the participants.
Seit der Transformation der EG-Zwischenberichtsrichtlinie in deutsches Recht sind alle Emittenten aus dem amtlichen Markt verpflichtet, für nach dem 31. Dezember 1989 beginnende Geschäftsjahre einen Zwischenbericht über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Mit diesen bis heute noch geltenden Bestimmungen ist jedoch eine Reihe von Problemen verbunden. So enthalten die im BörsG und in der BörsZulV verankerten Vorschriften hinsichtlich der zu publizierenden Zahlenangaben und Erläuterungen nur geringe Anforderungen an die unterjährige Berichterstattung, die teilweise aufgrund der unpräzisen Formulierung der Bestimmungen den Unternehmen auch noch einen weitgehenden Ermessensspielraum in bezug auf die berichtspflichtigen Sachverhalte einräumen. Darüber hinaus stufen die gesetzlichen Vorschriften nur die Veröffentlichung eines Halbjahresberichtes als verpflichtend ein, und für die nicht im geregelten Markt notierenden Unternehmen kann aus den Vorschriften keine Verpflichtung abgeleitet werden. Wenngleich der Gesetzgeber sich bei der Umsetzung der Zwischenberichtsrichtlinie bewußt gegen eine umfassendere unterjährige Berichtspflicht entschieden hat, sowohl in bezug auf die berichtspflichtigen Zahlenangaben und Erläuterungen sowie der Anzahl der unterjährig zu veröffentlichenden Berichte, als auch im Hinblick auf die berichtspflichtigen Börsensegmente, ist vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung der Kapitalmärkte und der damit verbundenen größeren Bedeutung der externen Berichterstattung der Emittenten eine grundlegende Veränderung bei den an eine unterjährige Berichterstattung gestellten Anforderungen eingetreten. Während zu Beginn der gesetzlich geforderten Zwischenberichterstattung die wenigen berichtspflichtigen Zahlenangaben und Erläuterungen noch im Einklang mit den Informationsbedürfnissen der Kapitalmarktteilnehmer gestanden haben, ist der Informationsanspruch der Investoren in den letzten Jahren stetig gestiegen. Verantwortlich dafür ist in erster Linie, daß die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse der Unternehmen immer schnelleren und häufigeren Veränderungen unterliegen, wodurch die Kapitalmarktteilnehmer neben der jährlichen Berichterstattung auch innerhalb des Geschäftsjahres auf eine umfassende Berichterstattung angewiesen sind, um möglichst zeitnahe auf die veränderten Bedingungen reagieren zu können. Darüber hinaus hat die Internationalisierung der Rechnungslegung einen wichtigen Beitrag zur Normierung einer umfassenderen unterjährigen Berichterstattung geleistet. Um eine Angleichung der deutschen Vorschriften an die umfassenderen Bestimmungen der international anerkannten Rechnungslegungsstandards zu erreichen, die aufgrund der Befreiungsregel von § 292a HGB bereits von vielen deutschen Unternehmen angewendet werden, von Bedeutung sind hierbei insbesondere die nach IFRS/IAS bzw. US-GAAP zu beachtenden Vorschriften, hat sowohl die Deutsche Börse AG als auch das DRSC Vorschriften für die Erstellung von unterjährigen Berichten erlassen. Vor dem Hintergrund dieser Vielzahl und dem nebeneinander von gesetzlichen und privatrechtlichen Regelungen, die mittlerweile von den Gesellschaften zu beachten sind, werden in der vorliegenden Arbeit die einzelnen nationalen und internationalen Regelungen ausführlich dargestellt und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede aufgezeigt. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung wird darüber hinaus in einem Soll-Ist-Vergleich untersucht, inwieweit diese Regelungen auch Beachtung innerhalb der Zwischenberichterstattung der Gesellschaften finden. Dazu wurden 115 Zwischenberichte aus den Jahren 2000 und 2001 von Unternehmen aus den Indizes DAX, MDAX und NEMAX 50 hinsichtlich der publizierten Informationen ausgewertet. Vor dem Hintergrund der sich aus dem Nebeneinander der gesetzlichen und privatrechtlichen Vorschriften ergebenen uneinheitlichen Verpflichtungsgrundlagen und Anforderungen ist es dringend geboten, den Regulierungsrahmen für die Zwischenberichterstattung der aktuellen Entwicklung in der Rechnungslegung weiter anzupassen, um die teilweise bestehende Inkonsistenz der verschiedenen Vorschriften in Zukunft zu vermeiden. Durch die Bestrebungen der EU, die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedsländer für einen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt weitgehend zu harmonisieren, werden dem deutschen Gesetzgeber die zukünftig an eine unterjährige Berichterstattung zu stellenden Anforderungen von Seiten der EU weitgehend vorgegeben werden. So sieht die am 26. März 2003 veröffentlichte Transparenz-Richtlinie vor, daß ab dem Jahr 2005 alle an einem geregelten Markt notierten Emittenten einen Halbjahresfinanzbericht erstellen müssen. Wenngleich der von der EU-Kommission publizierte Vorschlag für eine zukünftige einheitliche Ausgestaltung der unterjährigen Berichterstattung in Europa grundsätzlich positiv zu sehen ist, werden auch vor dem Hintergrund der durchgeführten empirischen Untersuchung erforderliche Ergänzungen zu den an eine unterjährige Berichterstattung zu stellenden Anforderungen aufgezeigt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Durchführung einer prüferischen Durchsicht sowie die Verpflichtung zu einer Quartalsberichterstattung.
Nach Unternehmensskandalen wie bei Enron, Worldcom oder Comroad steht das Thema Corporate Governance in vielen Ländern wieder ganz oben auf der Agenda. Als Reaktion auf die spektakulären Unternehmenskrisen wird weltweit in zahlreichen Ausschüssen über die optimale Ausgestaltung und Qualität der Unternehmensführung und -kontrolle diskutiert. Im Zentrum der Diskussionen in Deutschland steht dabei häufig die Frage nach der Qualität der internen Managementkontrolle durch den Aufsichtsrat. Den Kontrolleuren wird vorgeworfen, ihrer Überwachungsfunktion nur unzureichend nachzukommen und die Zielvorstellungen der Anteilseigner weitgehend aus den Augen zu verlieren. Inwieweit sich die in der Öffentlichkeit lancierte Kritik an der Effizienz deutscher Aufsichtsräte empirisch bestätigen lässt, wird in der vorliegenden Studie überprüft. Die Annäherung an die Fragestellung erfolgt über eine Analyse des systematischen Zusammenhangs zwischen Unternehmensperformance und Wechseln in den Vorständen der DAX100-Gesellschaften über den Zeitraum von 1994 bis 2001. Neben den Turnover-Performance-Beziehungen wird die Reaktion der Kapitalmarktteilnehmer auf die Wechselankündigungen betrachtet. Die Kursanalysen geben Aufschluss über die Bedeutung der personellen Eingriffe durch den Aufsichtsrat für die weitere Unternehmensentwicklung aus Sicht des Kapitalmarktes. Die Untersuchung des gesamten Wechselprozesses bildet die Basis für die Ableitung interessanter Erkenntnisse über die Anreiz- und Disziplinierungswirkung des vom Aufsichtsrat praktizierten Absetzungsmechanismus.
Structural equation modeling using partial least squares (PLS-SEM) has become a main-stream modeling approach in various disciplines. Nevertheless, prior literature still lacks a practical guidance on how to properly test for differences between parameter estimates. Whereas existing techniques such as parametric and non-parametric approaches in PLS multi-group analysis solely allow to assess differences between parameters that are estimated for different subpopulations, the study at hand introduces a technique that allows to also assess whether two parameter estimates that are derived from the same sample are statistically different. To illustrate this advancement to PLS-SEM, we particularly refer to a reduced version of the well-established technology acceptance model.