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Kompensation und das Problem der Zuggebbarkeit werden als die beiden wichtigsten Störquellen bei der Erfassung pharmakonbedingter Befindlichkeitsänderungen dargestellt. Gefördert werden diese Prozesse durch eine Zentrierung der Methode auf die Selbstbeobachtung. Es wird die Hypothese aufgestellt, daß die Selbstbeobachtung ersetzbar ist durch eine Beschreibung der "Welt draußen". Die Person kann sich nur in der Welt erleben - folglich werden Veränderungen dieses Erlebnis auch Veränderungen in der Beschreibung der Welt nach sich ziehen. Ausgehend von dieser Hypothese wird ein Experiment konzipiert, in dem die Vpn lediglich die experimentelle Situation und die am Experiment beteiligten anderen Vpn beschreiben, nicht aber sich selbst. Es kann gezeigt werden, daß mit den so gewonnenen Maßen eindeutige Wirkungen des eingesetzten Tranquilizers nachgewiesen werden können, ebenso eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehungen. Die Konsequenzen für eine pharmakopsychologische Methodik werden diskutiert. Zudem wird herausgehoben, daß Tranquilantien dann als positiv bewertet werden können, wenn sie die Reagibilität der Vpn auf die Situation erhöhen und durch eine Verringerung des allgemeinen Aktivierungsniveaus eine adäquate Verarbeitung angstinduzierender Situatonen ermöglichen.
Nichtparametrischer Vergleich von Testprofilen und Verlaufskurven bei unabhängigen Stichproben
(1980)
Werden k Testwerte an zwei oder mehreren Stichproben von Pbn erhoben, stellt sich das Problem des Vergleichs von Testprofilen. Ähnliche Fragen treten auf, wenn statt k verschiedenen Testwerten ein Meßwert zu k Zeitpunkten an einem Pb erhoben wird. Zur Auswertung dieser Fragestellung wird ein Vorgehen nach dem WILCOXON-Rangsummentest vorgeschlagen, der es erlaubt (1) Unterschiede aller Art (2) Unterschiede in der Lage und (3) Unterschiede in der Form der Profile zu prüfen. Das Vorgehen wird an einem Beispiel aufgezeigt. Erweiterungen auf andere Fälle werden diskutiert.
In allgemeinpsychologischen Lärmexperimenten ist eine monotone Beziehung zwischen physikalischer Lautstärke und erlebter Lautheit bestens abgesichert. In der vorliegenden Arbeit wird gezeigt, daß diese Beziehung unter Medikationsbedingungen nicht gilt. In einem 3 X 3 X 2-faktoriellen Versuchsplan mit den Faktoren physikalische Lautstärke (weißes Rauschen in 76, 79 und 82 dB), Medikation (Tranquilizer, Plazebo, Stimulizer) und (niedere bzw. hohe) Ansprechbarkeit auf Medikamente beurteilten insgesamt 54 junge weibliche Versuchspersonen in sechs Durchgängen eine Serie von 12 gleichabständigen Lärmstufen von 58 bis 92 dB in bezug auf die erlebte Lautheit. Es war weder eine Hauptwirkung Physikalische Lautstärke noch Medikation aufgetreten, dafür differenzierte die Schichtungsvariable Ansprechbarkeit auf beiden Faktoren. Eine Interpretation der Ergebnisse sensu Eysencks Drogenpostulat und im Sinne einer Aktivierungstheorie wird vorgenommen. Als Konsequenz für pharmakopsychologisches Experimentieren wird die Forderung erhoben, die in das Experiment eingebrachten Unabhängigen Variablen in ihrer Wirkung auf das Erleben der Vpn zu kontrollieren (subjektive Repräsentation des experimentellen Angebotes).
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Alkohol: Konsum, Wirkung, Gefahren für die Verkehrssicherheit. Zur Diskussion um neue Grenzwerte
(1992)
Im ersten Teil werden die Ergebnisse einer umfangreichen Literaturstudie zu Auswirkungen niedriger Alkoholkonzentrationen auf die Fahrsicherheit vorgestellt. Es wird gezeigt, daß bei Konzentration über 0.6 Promille die Leistungsausfälle drastisch ansteigen, dies umso mehr, je mehr es sich um komplexe Handlungen handelt und je näher der Zeitpunkt der Leistungsabgabe dem Trinkende liegt. Diese Ergebnisse decken sich mit Studien aus Verkehrsunfällen, bei denen ebenfalls über 0.7 Promille ein explosionsartiges Ansteigen des Risikos gezeigt wurde. Demgegenüber ist ein deutlich erhöhtes Risiko für den Bereich unter 0.5 Promille nicht nachgewiesen. An Untersuchungen zum Alkoholkonsum wird aufgezeigt, daß die Alkoholtrinker in mehrere Subpopulationen aufzuteilen sind. Dabei wird insbesondere eine Gruppe von Konsumtrinkern identifiziert, deren BAK regelhaft 0.6/0.7 Promille nicht überschreitet. Es wird gezeigt, daß diese Gruppe wahrscheinlich nicht überproportional zu ihrem Auftreten an Unfällen beteiligt ist. Daraus wird die Forderung nach der Einführung eines einzigen, strafrechtlich bewehrten Grenzwerts abgeleitet, der bei etwa 0.7/0.8 Promille liegen sollte.
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