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Die Ergebnisse einer publizierten Arbeit zur Validierung von acht Konfigurationen generalisierter Kontrollüberzeugungen werden durch drei weitere Auswertungsschritte ergänzt. Die Anwendung der Interaktionsstrukturanalyse führt zu einer Hervorhebung von zwei Konfigurationen als Typen und zur Aufstellung einer 5-Gruppen-Hypothese über die Bildung einer Restgruppe aus den Neutral-Konfigurationen. Die Betrachtung der Unterschiede in den FPI-Mittelwerten der ursprünglichen acht Gruppen bestätigt die 5-Gruppen-Hypothese. Mit einer multidimensionalen geometrischen Darstellung der Profildistanzen wird in einem dritten Schritt versucht, neben der "Restgruppe" und den beiden "Typen"-Gruppen auch die Eigenständigkeit der beiden verbleibenden "Anti-Typen"-Gruppen zu validieren.
Two groups of mentally retarded individuals whose averagemental age was either seven orten years, although being chronologically at least 18 years old, judged how bad "thefts" of two amounts of bon-bons appeared to them. The scimulus stories also informed the subjects whether the thief did or did not apologize afterwards or whether a third party did or did not compensate for tbe losses. Apology affecred tbe moral judgments twice as much as third-pany compensation, independeotly of the mental age of the subjects. Thus, with the mental age variation the age trend found in a prior srudy with normally gifted was not replicated. lnstead, even with an average mental age of seven years the retarded judged similarly to the adults and 10-year-olds of the prior study. However, the retarded were like the preschool children of the prior study as their judgments about the intended taking of cookies did not differ from their judgments about inadvenantly taking cookies.
Es wird ein konfigural-analytisches Verfahren zur Erfassung von fünf Variablen der Therapiemotivation (Leidensdruck, Unzufriedenheit, Änderungswunsch, Hilfewunsch und Erfolgserwartung) beschrieben. Die Methode besteht aus einer Kombination der Auswahl zutreffender Selbstbeschreibungen ("Probleme") und der Beantwortung motivationsbezogener Zusatzfragen. Jeder Pb wird so zu seinen spezifischen Problemen hinsichtlich der Ausprägung therapierelevanter motivationaler Variablen befragt. Aus der Beantwortung der Zusatzfragen können verschiedene Therapiemotivations- Syndrome (TMS) gebildet werden. Die statistische Absicherung des individuellen Vorkommens eines TMS in den Zusatzbefragungen erfolgt über die Multinominalverteilung. Dabei wird von der Häufigkeit ausgewählter Probleme eines Pb abstrahiert. Die Erprobung des Verfahrens wurde an 211 Inhaftierten einer Jugendstrafanstalt als potentieller Klienten-Population vorgenommen. Als Kontrollgruppe dienten 207 Berufsschüler vergleichbaren Alters. Während bei den Berufsschülern die Häufigkeit bei der Klassifikation in verschiedene TMS-Gruppen immer im zufälligen Bereich lagen, konnten bei den Delinquenten überzufällig häufig besetzte Gruppenstärken gefunden werden. In der Diskussion wurde auf den Unterschied des hier benutzten Klassifikationsverfahrens zur Konfigurations-Frequenzanalyse und zu Maßen Externaler-Internaler-Kontrolle eingegangen. Außerdem wurden Implikationen der Diagnose von Klienten-Therapiemotivation ftir die Entwicklung therapeutischer Verfahren aufgezeigt.
Durch multidimensional skalierte Strukturen von Persönlichkeitsprofilen wurde eine AlternativHypothese für konfigurationsfrequenzanalytisch erlangte Konfigurationen begründet. Diese Alternativ- Hypothese besagte, daß die Anti-Typus-Konfigurationen eines dreivariaten 2x2x2- Datenvektors, aber auch die Neutral-Konfigurationen lediglich Folgen der Mischverteilung der Antworten zweier latenter, den Typen-Konfigurationen zuzuordnenden Klassen darstellen. Diese Hypothese wird an einem Datensatz zur Verteilung dichotomisierter Kontrollüberzeugungen geprüft und bestätigt. Das dabei konzipierte Konfigurale Fehlermodell (KFM) wird generell zur Ergänzung von Konfigurationsfrequenzanalysen (KFA) vorgeschlagen.
Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe für in Geschichten dargestellte Sachschäden, die aus Versehen oder aus Wut erfolgten. In den Geschichten wurde die Schadenshöhe variiert und außerdem, ob sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. ob der Geschädigte von einem Dritten eine Entschädigung erhielt oder nicht. Entschuldigung und Schadenshöhe hatten altersstabile Wirkungen, Entschuldigung etwa zweimal so stark wie die Schadenshöhe. Entschuldigung und Drittentschädigung hatten etwa gleichgroße Wirkungen, außer bei den Erwachsenen, bei denen die Wirkung der Drittentschädigung etwa auf die Stärke der Schadenswirkung abnahm. Der ursprüngliche Schaden war auch bei erfolgter Entschädigung, wenngleich schwächer, wirksam. Die Wirkungen der Ersatzleistung durch den Täter auf Strafurteile waren jedoch nicht völlig durch die Wirkungen von Entschuldigung und Entschädigung, erklärbar.
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Ziel der Untersuchung war die Prüfung der humanpsychologischen Validität von quantitativen neobehavioristischen Theorie~ über den Zusammenhang von 'Verten und Zeitspannen bis zu ihren Auszahlungen. Der sofort erforderliche Geldbetrag für den Verzicht auf eine zukünftige Geldauszahlung und der erforderliche zukünftige Geldbetrag für den Verzicht auf einen gegenwärtig verfügbaren Gcldbetrag war unter Variation der Geldbeträge und der Zeitspannen einzuschätzen. Als Ergebnis wurde varianzanalytisch unter Berücksichtigung der Utilität des Geldes eine subtraktive Beziehung zwischcn zukünftigem Geldbetrag und der Zeitspanne bis zu seiner Auszahlung bestimmt. In diese subtraktive Beziehung gingen die Geldbeträge und die Zeitspannen als Potenzfunktionen ein. Durch die Potenzfunktion der Zeit verläuft daher die Kurve des gegenwärtigen Wertes einer zukünftigen Auszahlung konkaver als die e-Funktion, so daß damit Vornahmeänderungen oder impulsive Reaktionen erklärt wer<len könnten. Die Konsequenzen der Ergebnisse für die Konzeptionen der Bedürfnisaufschub - forschung und für die Impulsivität der Extravertierten werden diskutiert.
Die Wirkungen von Entschuldigung und Dritt-Entschädigung auf Strafurteile über zwei Schadensarten
(1988)
Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe aufgrund von Geschichten über zwei aus Wut erfolgte Schädigungen (Sachschaden und Körperschaden). Die Geschichten informierten außerdem darüber, ob sich der Täter entschuldigte oder ob ein Dritter dem Leidtragenden eine materielle Entschädigung gab. Die Dritt-Entschädigungsinformation reduzierte die Strafurteile der Vor- und Grundschüler geringfügig weniger als die Entschuldigungsinformation. Bei Erwachsenen war der Dritt-Entschädigungseffekt jedoch erheblich geringer als der Entschuldigungseffekt. Diese Ergebnisse trafen sowohl auf das mittlere Strafurteil als auch auf den Gebrauch von Strafe zu. Nur die Erwachsenen bestraften den Körperschaden mehr als den' Sachschaden.
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Der Schwerpunkt empirisch-psychologischer Auseinandersetzung mit der Problematik von Schulzensuren lag bei der Prüfung ihrer Testgütekriterien. Diese Arbeit befaßt sich dagegcn mit dem subjektiven Wert von Schulnoten. Vorrangige Aufgabe war bislang die Erstellung eines Meßverfahrens für den subjektiven Wert der Schulnoten. Allgemeines Kennzeichen des hier benutzten Verfahrens ist seine entsehcidungstheoretische Grundlegung und die Zielsetzung, die Ab'stände der Zensurenwerte zu definieren. Untcr Verwendung dieser Methode liegen Arbeiten von BECKER und SIEGEL [1J, SCHMIDT [6J und SCHl\'IIDT u. a. [7J vor. Den Untersuchungen ist gemeinsam, daß als Ypn mindestens 17 Jahre alte Schüler oder Studenten mitwirkten. Auch in der methodisch anders ansetzenden Arbeit von MÜLLERFOHRBRODT und DANN [5J zu diesem Problembereich stammten die Vpn aus der umschriehenen Altcrsgruppe. Übergeordnetes Ziel dieser Arbeit ist deswegen die Prüfung der Durchführbarkeit einer entscheidungstheoretischen Skalierungsmethode hei Schülern jüngeren Alters.
Durch Variation des Konfliktgehalts zwischen zwei Alternativen und damit der Begründbarkeit von Entscheidungen sollte geprüft werden, ob das Auftreten magisch-animistischer Begründungen bei Schulkindern nur Begründungsschwierigkeiten anzeigt und nicht magisch-animistisches Denken. Mit Hilfe einer erfragten Glückszahl beim Würfeln sollte außerdem die Validität des magisch-animistisehen Gehalts von derartigen Begründungen untersucht werden. Es zeigte sich bei 61 11jährigen Vpn, daß magisch-animistisch klassifizierte Antworten mit dem Konfliktgehalt der Alternativen zusammenhingen und bei eine Glückszahl besitzenden Vpn, die diese in den Entscheidungen berücksichtigen, häufiger vorkommen als bei Vpn zweier Vergleichsgruppen.
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Materiell-reparative Handlungen wurden auf einer bipolaren Gut-Böse-Skala beurteilt, da bisherige Arbeiten zu diesem Thema unter Verwendung der unipolaren Strafe-Skala unklare Ergebnisse zeigten. 40 Erwachsene und 80 Kinder hörten 12 Geschichten über die Ruinierung von Briefmarken, in denen die Tatentstehung (Verschulden) und die Höhe der Ersatzleistung variiert wurden. Die Ergebnisse besagten im einzelnen, daß Kinder des Vor- und Grundschulalters stärker die Ersatzleistung als das Verschulden in Gut-Böse-Urteilen berücksichtigten und daß Erwachsene beide Informationen gleichstark in ihre Gut-Böse-Urteile einfließen ließen. Bei beiden Gruppen schienen Verschulden und Ersatz jedoch mit unterschiedlicher Absicherung nicht-additiv zusammenzuwirken. Die Ergebnisse enthielten eine Replikation US-amerikanischer Befunde mit der Strafe-Skala und diesem Szenario, wiesen aber darüber hinaus auf einen Entwicklungstrend in der NonAdditivität hin. Außerdem ließen sie Zweifel an der Allgemeingültigkeit von Aussagen der sozialpsychologischen Equity-Theorie aufkommen, da Schilderungen vollständiger Ersatzleistungen in keiner Gruppe unabhängig vom Verschulden beurteilt wurden.
Frühere Untersuchungen zum Entscheidungsverhalten von Kindern lassen zwei Interpretationen sogenannter lagebedingter Wahlen zu. Entscheidungen von 8- bis 14jährigen Schülern zeigten, daß sich lagebedingte Wahlen als orientiert am Erwartungsmaximum bezeichnen lassen. Die Beziehung zwischen Orientierung am Erwartungsmaximum und den Variablen Alter, Schulzugehörigkeit und Vorerfahrung erwies sich als positiv. Weiterhin konnte die Abhängigkeit der Wahlhäufigkeit des Erwartungsmaximums von der Hervorgehobenheit des Erwartungsmaximums nachgewiesen werden. Die Gültigkeit des objektiven Erwartungsmaximierungsmodells mußte aber wegen verschiedener Befunde eingeschränkt werden.
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15 jugendliche Inhaftierte einer Entlassungsabteilung nahmen an einem Modellunterstützten Rollentraining in schwierigen Situationen nach der Entlassung teil. Videoaufnahmen von nicht geübten Szenen wurden im Paarvergleich von Ratern auf die Besserung des Rollenspielverhaltens beurteilt. Die Ergebnisse sprechen für eine Verhaltensbesserung, die auf das Modellunterstützte Rollentraining zurückgeführt werden kann.
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An rechtsbezogenen empirischen Arbeiten zur Schadenswiedergutmachung kann die echte Wechselseitigkeit im Verhältnis von Recht und Psychologie im Einklang mit Hommers (1981) weiter belegt werden. Da die Psychologie somit nicht nur Hilfsfunktion für die Rechtspflege, sondern die rechtlichen Gedankengänge auch umgekehrt in gewissen Bereichen Hilfsfunktion für die psychologische Theorienbildung besitzen, wird eine hinreichende Gegenstandsdefinition der Rechtspsychologie erreicht, in der eine eigenständige Rechtspsychologie i.e.S. gegenpartnerisch neben der Vereinigung der hi7fswissenschaftlichen Kriminal- und Forensischen Psychologie existiert.