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Das Inventar Bevorzugter Tätigkeiten (IBT) ist ein hochreliables Verfahren zur Erfassung freizeitbezogener Belastungswirkungen. Es fußt auf Erkenntnissen zum Themenkreis Belastung-Beanspruchung-Erholung, sowie ressourcentheoretischen Vorstellungen der Aktivationstheorie. Beschrieben wird neben den theoretischen Grundlagen die Konstruktion des IBT. Außerdem werden Veränderungen von Freizeitinteressen untersucht, die als Folge der Bewältigung körperlicher, geistig-mentaler und sozialer Belastungen eintreten. In Untersuchungen verschiedener Personengruppen zeigten sich deutliche Effekte. Je stärkere Belastungen bewältigt wurden, desto stärker reduzierte sich das Interesse an der Ausübung anfordernder Tätigkeiten. Zugleich nahm das Interesse an passiven, entspannenden Tätigkeiten zu. Der Effekt ist unabhängig davon, ob die Belastung körperlicher, geistig-mentaler oder sozialer Art war, er ist die Folge des Ausmaßes der bewältigten Belastung. Daneben traten qualitativ unterschiedliche Wirkungen auf: Die körperliche Belastung beeinträchtigte besonders das Interesse an körperlicher Anstrengung, die geistig-mentale Belastung zeigte sich verstärkt in einem Rückgang des Interesses an Geistig-nervlicher Anspannung und die soziale Belastung beeinträchtigte v.a. das Interesse an Sozialer Bezogenheit. Die jeweils anderen Interessenbereiche waren deutlich weniger stark beeinträchtigt, wenn auch der Einfluß auf sie mit zunehmender bewältigter Belastung wuchs. Möglicherweise beginnt – so könnte man dies interpretieren – die Wirkung der Belastungsbewältigung im einschlägigen Funktionsbereich und verursacht so die stärkste Beeinträchtigung. Mit zunehmender Belastung generalisiert die Wirkung dann auf die anderen Dimensionen. Insgesamt zieht die Bewältigung von Belastungen also den körperlichen, den geistig-mentalen und den sozialen Funktionsbereich des Menschen gemeinsam in Mitleidenschaft, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Das IBT offenbart insgesamt eine ganze Reihe interessanter Ergebnisse und beleuchtet dabei einen wichtigen, bislang kaum untersuchten Aspekt von Belastungswirkungen: Die bevorzugte Gestaltung der erholungswirksamen Zeit. Die Betrachtung freizeitbezogener Belastungswirkungen geht über das Geschehen am Arbeitsplatz hinaus und erlaubt, den Menschen mit seinen Belastungen, seinen Belastungswirkungen und seiner ihm zur Verfügung stehenden Erholung in der Gesamtheit zu betrachten.
Das Miteigentum als Form der geteilten Rechtszuständigkeit an einer ungeteilten Sache ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ungeachtet seiner erheblichen Bedeutung für die Rechtspraxis nur teilweise ausdrücklich geregelt worden. So treffen im dritten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches unter dem Titel Miteigentum die §§ 1008 bis 1011 BGB nur wenige Bestimmungen, die durch die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften und Rechts-grundsätze über ungeteiltes (Allein-)Eigentum sowie durch die Vorschriften über die Gemeinschaft der §§ 741 ff. BGB im Einzelfall ergänzt werden müssen. Gerade auf-grund der Anwendbarkeit allgemeiner sachenrechtlicher Grundsätze und vergleichbarer Regelungen über das Eigentum ist die rechtliche Behandlung des Miteigentums einer umfassenden Auslegung durch Rechtsprechung und Schrifttum zugänglich. Diese Auslegungsbedürftigkeit der rechtlichen Behandlung des Miteigentums gesteht bereits der Gesetzgeber der bürgerlich rechtlichen Kodifikation für das Deutsche Reich folgender-maßen zu : „Das Miteigenthum führt zu einer Reihe von Fragen, welche der Entwurf nicht ausdrücklich beantwortet, weil es für angemessener gehalten wird, die Beant-wortung dieser Fragen der Doktrin und Praxis zu überlassen.“ Mit der Schaffung der Miteigentumsregelungen im BGB hat die Entwicklung die-ses Rechtsinstitutes keinesfalls ihren Abschluss gefunden. So wurde das Stockwerksei-gentum als besonderer Fall des Miteigentums in das bürgerliche Recht übernommen, indem durch Art. 182 EGBGB bestimmt wurde, dass bis 1900 bestehendes Stockwerks-eigentum aufrechterhalten bleiben soll. Eine etwaige Neubestellung des Stockwerksei-gentums ist gemäß Art. 131 EGBGB dem Landesgesetzgeber vorbehalten, wobei dies in Bayern gem. Art. 62 BayAGBGB allerdings nur in der Form des Miteigentums mit dinglich wirksamer Nutzungsregelung möglich ist.
Hintergrund: Trotz verbesserter Vorsorge und medizinischer Betreuung führen Komplikationen in Schwangerschaften noch immer zu Frühgeburten. Die Behandlung der betroffenen Frauen beinhaltet häufig stationäre und/oder häusliche Immobilisation. Mit der vorliegenden Arbeit sollten nähere Informationen darüber gewonnen werden, wie die betroffenen Frauen, ihre Partner und falls vorhanden die Kinder diese Situation sowohl zum Zeitpunkt der Diagnose als auch im weiteren Verlauf erlebt und bewältigt haben. Hierbei sollten persönliche Bewältigungsstrategien, soziale Unterstützung sowie Behandlungswünsche erfasst werden. Material und Methode: Von den angeschriebenen Familien, die sich aus dem stationären und ambulanten Bereich rekrutierten, nahmen 56% der Frauen (n=36) und 44% der Männer (n=28) an der retrospektiv angelegten Untersuchung teil. Die Befragung wurde mittels teilstrukturierter Interviews durchgeführt, die aufgezeichnet, transkribiert und inhaltsanalytisch ausgewertet sowie mit Familienbrettaufstellungen ergänzt wurden. Ergebnisse: Zum Zeitpunkt der Diagnose erlebten sowohl die Frauen als auch die Männer vor allem Angst, Unsicherheit und Hilflosigkeit. Als hilfreich beschrieben die Betroffenen besonders eine an ihre Bedürfnisse angepasste ärztliche Aufklärung und Informationsvermittlung, durch die sie in die Lage versetzt wurden, ihre Situation und ihre Bewältigungsmöglichkeiten einzuschätzen. Im weiteren Verlauf standen für die Frauen Angst, Unsicherheit und Stimmungsschwankungen sowie Konflikte z. B. Interessenkonflikte zwischen der gefährdeten Schwangerschaft und familiären Anforderungen im Vordergrund. Trotzdem beschrieben mehr als die Hälfte der Frauen im weiteren Verlauf eine allgemeine/psychosoziale Stabilisierung und benannten die Bewältigungsstrategien Zuwendung und Eigeninitiative an erster Stelle als hilfreich. Bei der Kategorie Eigeninitiative, die häufig die Einflussnahme auf medizinische Entscheidungen betraf, wurde die Bedeutung der Verständigung zwischen Arzt und Patientin für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Compliance deutlich. Frauen mit Kindern benannten auch instrumentelle Hilfe von Anderen (z. B. Großeltern oder Familienpflege) und das Abgeben von Verantwortung als hilfreich. Für die befragten Männer standen im weiteren Verlauf fortdauernde Angst und Unsicherheit sowie Anforderungen durch zusätzliche Aufgaben im Vordergrund. Männer mit Kindern empfanden außerdem Konflikte zwischen den Anforderungen durch Berufstätigkeit und den Bedürfnissen von Frau bzw. Familie als belastend. Die Hälfte der Männer erlebte trotzdem im weiteren Verlauf eine allgemeine/psychosoziale Stabilisierung. Als hilfreich beschrieben die Männer an erster Stelle ein Bewältigungsverhalten, welches im Rahmen der vorliegenden Arbeit als alltagsorientiertes Coping bezeichnet wurde und die Kombination mehrerer Bewältigungsstrategien beinhaltet wie Gefühle und Gedanken beiseite zu schieben, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und den Anforderungen entsprechend zu funktionieren. Weitere von den Männern benannte Bewältigungsstrategien waren Problemanalyse, Zuwendung und Hilfe. Es wurde deutlich, dass die Männer auf Grund der großen Belastungen keine Ressourcen zur Verfügung haben, um selbst zusätzliche professionelle Hilfe zu organisieren, und demzufolge auf Unterstützungsangebote angewiesen sind. Die gesamtfamiliäre Situation wurde vorwiegend durch Großeltern oder Familienpflege stabilisiert, Mitglieder eines weiteren sozialen Netzwerkes wurden nur in geringem Maß in Anspruch genommen. Die Reaktionen der Kinder konnten im Rahmen der Analyse der Angaben der Eltern in altersübergreifende Gruppen eingeteilt werden. Als hilfreich für die Kinder wurden Großeltern, Familienpflege, Kontakt zu Vater und Mutter sowie Aufklärung über die Situation und ein Einbeziehen in die Situation beschrieben. Die Behandlungswünsche der befragten Frauen und Männer betrafen vorwiegend die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Ärzten, Verbesserungen im Klinikalltag und das Einbeziehen der familiären Situation in die Behandlungsplanung. Schlussfolgerung: Die Ergebnisse lassen vermuten, dass ein frühzeitiges Einbeziehen der gesamtfamiliären Situation und entsprechende Unterstützungsangebote Non-Compliance der Patientinnen verringern könnte.
Zentrale Befunde:
Erstmals wird in Deutschland eine Studie durchgeführt, die die Stressbelastung von GrundschülerInnen am Übergang von der Primar- in die Sekundarstufe erfasst. Die schriftliche Befragung von 1.620 Eltern aus den Bundesländern Bayern und Hessen zeigt dabei, dass
• die an Schulnoten gekoppelte und bindende Übertrittsregelung in Bayern zu einer höheren Stressbelastung bei Kindern führt als die hessische Form der beratenden Übertrittsempfehlung.
• vor allem Kinder aus bildungsfernen Familien einer hohen Stressbelastung ausgesetzt sind, weil sie weniger über stresshemmende Schutzfaktoren verfügen als Kinder aus bildungsnahen Elternhäusern.
• Eltern durch überzogene und unrealistische Bildungserwartungen die Stressbelastung für ihre Kinder nochmals erhöhen und hierdurch zur Gefährdung ihrer Kinder beitragen.
• die Grundschulkinder in Bayern, die an der Notenschwelle zwischen Mittel- und Realschulempfehlung liegen, eine erhebliche Risikogruppe darstellen. Die SchülerInnen weisen nicht nur die höchsten Stresswerte auf, sie sind auch die einzigen SchülerInnen, bei denen der Stress von der dritten zur vierten Klasse dramatisch ansteigt.
Folgerungen für die Praxis:
Die Ergebnisse der Querschnittstudie müssen noch durch längsschnittliche Verlaufsdaten repliziert werden, deuten aber bereits in der vorliegenden Form an, dass
• der Schulübergang im Alter von zehn Jahren in einer sensiblen Entwicklungsphase der Kinder Stress erzeugt und somit zeitlich zu früh ansetzt,
• bindende Schulübertrittszuweisungen wie im bayerischen Modell die Stressbelastung der Kinder deutlich erhöhen,
• für eine salutogene Entwicklung der Kinder Beratungsmodelle gegenüber Zuweisungsmodellen beim Schulübertritt mit Nachdruck zu bevorzugen sind,
• Eltern frühzeitig und aktiv über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder informiert werden müssen, um zusätzliche Stressbelastungen zu vermeiden,
• vor allem und sehr zeitnah die Stressbelastung der Risikogruppe gemindert werden muss, die zwischen Mittel- und Realschulzuweisungen steht.
Mit der EEG-Umlage wurden bis zum Jahr 2023 die Förderkosten für den Ökostromausbau auf die Stromverbraucher umgelegt. Ursprünglich knüpfte die Umlagepflicht an eine Stromlieferung an, weshalb der eigenerzeugte Strom nicht erfasst war. Das sog. Eigenstromprivileg wurde mit dem EEG 2014 grundsätzlich abgeschafft. Allerdings führten diverse Ausnahmetatbestände dazu, dass ein Großteil der Eigenverbrauchsmengen weiterhin privilegiert waren.
Die Arbeit untersucht, in welchem Maße dieser Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen auf die verfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Neben einer systematischen Erfassung des einfachgesetzlichen Rechtsrahmens erfolgt eine Analyse, inwiefern das Verfassungs- und Europarecht den gesetzlichen Gestaltungsspielraum für staatlich veranlasste, jedoch privatrechtlich ausgestaltete Umlagesysteme einschränkt.