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In der vorliegenden Studie wird ein entscheidungsmodelltheoretischer Ansatz verwendet, um unter Vernachlässigung von Unsicherheit und Risiko Kennzahlen zu entwickeln, die verschiedene Formen der Altersvorsorge miteinander vergleichbar machen. Zu diesem Zweck werden die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen für ausgewählte Altersvorsorgeformen (gesetzliche Rentenversicherung, Basisrentenversicherung, zulagengeförderte Altersvorsorge, betriebliche Altersversorgung und private Rentenversicherung) im Rechtsrahmen des Jahres 2020 erläutert. Darauf aufbauend wird ein eigenes System von Kennzahlen entwickelt, um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Alterssicherungsform zu quantifizieren. Die Ergebnisse werden anhand von stilisierten Modellbiografien präsentiert und diskutiert. Eine abschließende Gesamtwürdigung fasst schließlich wesentliche Erkenntnisse zusammen.
Vor allem unter Geringverdienern ist die betriebliche Altersversorgung nur unterdurchschnittlich verbreitet. Mit dem zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz und insbesondere dem sogenannten BAV-Förderbetrag (§ 100 EStG) versucht der Gesetzgeber daher, diese Altersvorsorgeform attraktiver zu gestalten und so deren Verbreitung unter Geringverdienern auszuweiten. Dass dieses Ziel zumindest aus modelltheoretischer Sicht erreicht werden kann, zeigen die Ergebnisse dieser Studie auf. Anhand eines deterministischen Rechenmodells werden die finanziellen Vor- und Nachteile verschiedener Vorsorgealternativen aufgedeckt und präzise beziffert. Daneben widmet sich die Arbeit auch den steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung vor und nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und diskutiert darüber hinaus alternative Reformmaßnahmen.