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Die Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird sowohl in Deutschland also auch europaweit sowie international zunehmend restriktiv geregelt mit der Folge, dass die steuerlichen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (Thin Capitalization Rules) die Finanzierungsentscheidung multinationaler Konzerne in immer stärkerem Maße beeinflussen. Dabei belegt die internationale Diskussion zu den Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (Thin Capitalization Rules), dass weltweit Regelungsbedarf gesehen wird. Steigenden Einfluss auf das Steuerrecht der Mitgliedstaaten gewinnt dabei insbesondere die Rechtsprechung des EuGH. So war nicht zuletzt die Rechtsprechung in der Rechtssache Lankhorst-Hohorst, deren Befassungsgegenstand auf die unterschiedliche Behandlung einer Tochtergesellschaft je nach Sitz der Muttergesellschaft abzielt, entscheidend für die Neukonzeption der Regelungen in Deutschland und verschiedenen anderen Mitgliedstaaten. Diese Regelungen stoßen jedoch weiterhin sowohl in Deutschland als auch international auf scharfe Kritik. Neben europarechtlichen Grundsätzen setzt die Kritik an allgemeinen Grundsätzen des deutschen Steuerrechts und an abkommensrechtlichen Grundsätzen an. Ziel der vorliegenden Dissertation ist es, die verschiedenen internationalen Regelungen zur Problematik der Gesellschafter-Fremdfinanzierung typisierend zu erfassen und nach den relevanten Grundsätzen zu würdigen. In Anbetracht der restriktiven Rechtsprechung des EuGH wird das Hauptaugenmerk auf europarechtliche Tatbestandsvoraussetzungen gerichtet, jedoch finden auch die Vorgaben des deutschen Steuerrechts sowie des Abkommensrechts Beachtung. Den Abschluss findet die Untersuchung in einer Darstellung und Würdigung verschiedener Reformüberlegungen zur Ausgestaltung der Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung und der Ausarbeitung eines Lösungsvorschlags, der weitgehend die verschiedenen Ebenen der Kritik anspricht und mit dem Regelungszweck vereint. Dieser Lösungsvorschlag wird abschließend auf den Prüfstein der verschiedenen steuerlichen, europarechtlichen und abkommensrechtlichen Grundsätze gestellt.
Nicht handelbare reale Aktienoptionen sind ein beliebtes Instrument, um die variable Vergütung von Mitarbeitern mit dem Unternehmenswert zu verbinden. Für die Unternehmensseite existieren unterschiedliche Auffassungen, wie die Verpflichtung aus der Option zu bilanzieren ist. Der individuelle Wert dieser Vergütungskomponente für den begünstigten Mitarbeiter ist unter anderem auch von der Besteuerung abhängig. Da Aktienoptionspläne eine längere Laufzeit aufweisen, stellt sich die Frage nach dem zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und damit verbunden nach der Bewertung des Vorteils. Die Vergütung von Mitarbeitern mit Aktienoptionen ist den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzurechnen. Es gilt das Zuflussprinzip. Nach der allgemeinen Diskussion über den zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und Bewertung der Option werden in der Arbeit zunächst die unterschiedlichen Rechtslagen zur Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in den betrachteten Ländern (Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien) dargestellt. Die Besteuerung in der Schweiz, Österreich und Belgien erweist sich im Fall der tatsächlichen Optionsausübung grundsätzlich vergleichsweise günstiger als in Deutschland. Die differierenden steuerlichen Regelungen sind insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten problematisch. Hauptsächlich durch abweichende Besteuerungszeitpunkte in den betrachteten Ländern ergeben sich bei Wechsel von Tätigkeits- und Wohnort, aber auch bei Grenzgängern sowohl Fälle der Doppelbesteuerung als auch der Nichtbesteuerung der Vergütung. Es werden jeweils konkrete grenzüberschreitende Sachverhalte anhand des spezifischen Doppelbesteuerungsabkommens der beteiligten Staaten beurteilt. Risiken der Doppelbesteuerung werden herausgearbeitet und Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung gegeben. Im Hinblick auf die meist günstigere Besteuerung in der Schweiz, in Österreich und in Belgien kann generell für die Besteuerung von Aktienoptionen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Empfehlung abgeleitet werden, dass eine Tätigkeitsverlagerung in diese Staaten grundsätzlich sinnvoll ist. Selbst zwischen europäischen Staaten, die vielfältig miteinander verbunden sind, kann häufig aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme keine allgemeingültige Lösung gefunden werden, um eine zutreffende gerechte Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Eine Doppel- bzw. Minderbesteuerung ist mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten meist nicht zu beseitigen.