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Die vorliegende Arbeit ist eine retrospektive Analyse der Schusstodesfälle aus dem Sektionsgut des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Würzburg aus dem Zeitraum 2002-2017.
Bei 173 Schusstodesfällen kam es zu 209 registrierten Einschüssen. Hierbei entfielen 83,2 % der Schusstoten auf Suizide, 10,4 % auf Homizide und 3,5 % auf Unfälle. Rund 80 % der Opfer waren 30-79 Jahre alt und zu 91,9 % männlich, zu 8,1 % weiblich, ein Verhältnis von 11:1. Schusstreffer fanden sich zu 75,1 % in der Kopfregion gefolgt von Brust (12,9 %) und Extremitäten (4,8 %). Zu über ¾ ist die Todesursache ein zentrales Regulationsversagen infolge eines Kopfschusses.
Der Schusswaffensuizident ist zu 98,6 % männlichen Geschlechts. Der Schusstod wird zu 95,9 % durch einen Nahschuss (meist absoluter Nahschuss) herbeigeführt. In 91,3 % ist die Einschussregion der Kopf in 8,7 % die Brust. Der Suizident ist zu 70,8 % 40-79 Jahre alt. Psychische Erkrankungen stellen das führende Tatmotiv dar. Die Tat findet zumeist im Frühjahr oder Sommer statt. Wenn die Blutalkoholkonzentration des Opfers erhoben wurde, war diese zu rund 50 % positiv.
In 61,1 % aller Homizide waren Frauen das Opfer. Die Schussabgabe erfolgte in 90,9 % seitens eines Familienmitgliedes, meist dem Partner bzw. Ex-Partner. Klammert man die Tötungen im Polizeieinsatz (4 Fälle) aus, waren 92,9 % aller Homizide Beziehungstaten, auf die eine schusswaffenbedingte Selbsttötung des Täters folgte. Das Homizidopfer war zu 77,8 % 5-49 Jahre alt. Bei den weiblichen Homiziden überwog zu 63,6 % der Nahschuss, bei den männlichen Opfern der Tötung von fremder Hand lag in den meisten Fällen ein Fernschuss vor.
In 26,1 % bestand nachweislich ein beruflich- oder freizeitbedingter Waffenbezug. Zu 64,2 % fand die Schussabgabe im häuslichen Umfeld statt. In 68,2 % aller Fälle wurde eine Kurzwaffe, meist Pistole (59,3 %) benutzt, in 32,8 % war das verwendete Munitionskaliber 9 mm/.357. 85,0 % aller abgegebenen Schüsse waren Nahschüsse, 63,2 % aller Schüsse waren Durchschüsse. In 89,0 % wurde ein einzelner Schuss abgegeben.
Die erhobenen Ergebnisse dieser Arbeit weißen viele Parallelen mit bereits bestehenden Publikationen, insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum und dem nordeuropäischen Ausland auf, grenzen sich aber vor allem in Hinsicht auf den Todesumstand von anderen Ländern teils deutlich ab.
In Deutschland existieren bislang keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Beihilfe zum Suizid. Diese vergleichsweise liberale Haltung sieht sich zunehmender Kritik ausgesetzt, seitdem Suizidhilfeorganisationen versuchen, auch in Deutschland Fuß zu fassen. Besteht Anlass, an der geltenden Rechtslage zu rütteln oder zumindest eine Sonderregelung für die institutionalisierte Beihilfe einzuführen? Die vorliegende Arbeit stellt die organisierte Suizidbeihilfe in einen begrifflichen und empirischen Kontext. Neben den rechtlichen Grundlagen befasst sie sich mit der Tätigkeit der Suizidhilfeorganisationen aus rechtlicher Sicht. Relevant ist dabei vor allem die Beurteilung der Urteilsfähigkeit der Suizidenten. Wie kann sie festgestellt werden bei dementen Personen oder Kindern? Wer kann bzw. darf über ihren Suizid entscheiden? Auch die weiteren Anforderungen an eine zulässige Unterstützung werden beleuchtet; soweit sie auf der Grundlage der heutigen Rechtslage nur unzureichend erfasst werden, greifen Überlegungen de lege ferenda ein. Die Arbeit schließt mit einer vorsichtigen Beurteilung des Status quo.
Zwischen verschiedenen Berufs(-gruppen) gibt es in Bezug auf das Suizidverhalten deutliche Unterschiede. Berufe, die ein niedriges Suizidrisiko haben, sind geistliche Berufe, Ingenieure, Berufe in der Führung der Privatwirtschaft, Berufe in Verwaltung und Administration, Angestellte mit Bürotätigkeit und waffentragende Berufe. Bei Naturwissenschaftlern und Berufen mit einem menschenzentrierten Berufsbild muss differenziert werden, da beide Berufsgruppen sowohl Berufsbilder mit einem hohen als auch Berufsbilder mit einer eher niedrigen Suizidgefahr beinhalten. Berufe mit einem hohen Suizidrisiko sind Berufe mit naturgeprägtem Arbeitsumfeld, Berufe mit sozialer Isolation, künstlerische Berufe und die Arbeit als Hilfsarbeiter. Außerdem besteht für Arbeitslose eine hohe Suizidgefahr. Für Suizidversuche können in dieser Arbeit keine abschließenden Aussagen getroffen werden, da die vorliegenden Daten in Bezug auf die in dieser Arbeit vorliegende Fragestellung nicht zufriedenstellend ausgewertet werden können. Tendenziell kann aber eine erhöhte Suizidversuchsrate bei Hilfsarbeitern und Arbeitslosen festgestellt werden. Über den Zusammenhang zwischen Suizid/Suizidversuch bei verschiedenen Berufsgruppen müssen noch weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Gerade im Bereich der „blue collor worker“ gibt es noch viele Berufe, die genauer untersucht werden müssen. Das Gleiche gilt für den Einfluss von Immigranten auf die Anzahl von suizidalen Handlungen bei bestimmten Berufsbildern. Außerdem muss noch überprüft werden, ob die hier vorgenommene Einteilung der Berufe für (hier) nicht untersuchten Berufsgruppen (s.o) ebenfalls gilt. Desweiteren muss noch weiter untersucht werden, ob diese Einteilung nur auf westlich geprägte Länder zutrifft, oder ob sie kulturübergreifend das Suizidverhalten widerspiegelt.