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Neuropathie und Motorik
(1990)
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Die Literaturstudie zum Thema "Auswirkungen geringer Alkoholmengen auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit• (FP 8707) wählte aus rund 100 000 geprüften Literaturangaben, nach strengen methodischen Kriterien , 1 126 empirische Befunde im Bereich unter 0,84 Promille BAK aus. Es zeigt sich , daß ab 0,3 Promille BAK nachweisbare Wirkungen des Alkohols vorhanden sind. Bis zu 0,5 Promille sind diese noch stark von den untersuchten Personen und Situationen abhängig, so daß dieser Bereich nicht maßnahmenrelevant erscheint. Bei Konzentrationen über 0 ,5 Promille hat Alkohol deutliche Wirkungen in Verkehrssituationen, die ein hohes Maß an Kontrollprozessen verlangen. Solche sind gefordert, wenn das Fahren an rasch wechselnde, unvorhersehbare Situationen angepaßt werden muß oder wenn sich mehrere Anforderungen gleichzeitig stellen . Ebenfalls deutliche Wirkungen sind in Verkehrssituationen zu erwarten. die einen sozialen Aufforderungsgehalt haben, insbesondere solche mit aggressionsauslösenden Reizen (etwa Bedrängen , Überholtwerden, Vorfahrtsfragen usw). Geringere Wirkungen zeigen sich in Standardsituationen wie Abbiegen, Überholen usw. Fast keine Wirkungen zeigen sich in nicht beanspruchenden Situationen , wo eine leichte Beeinträchtigung nicht leistungsmindernd ins Gewicht fällt oder durch eine Erhöhung der Anstrengung kompensiert werden kann. Die gleiche BAK ist umso gefährlicher, je weniger der Fahrer über automatisierte Handlungen verfügen kann, je mehr er auf Kontrollprozesse angewiesen ist. Dies ist der Fall vor allem bei wenig geübten Fahrern, regelhaft bei Fahranfängern. Aber auch älteren Verkehrsteilnehmer mit ihren größeren Schwierigkeiten bei Kontrollprozessen sind in besonderem Maße betroffen. Legt man die in§ 24a StVG für den Grenzwert von 0 ,8 ausgesprochene Wirkungsvermutung zugrunde, zeigt das Review eindeutig , daß eine BAK über 0,5 Promille in vielen Verkehrssituationen (nicht in allen ) und/oder bei zahlenmäßig großen Risikopopulationen (nicht bei allen) die Leistungen so deutlich mindert, daß von einer abstrakten Gefährdung des Straßenverkehrs auszugehen ist. Damit ist eine Absenkung des Gefahrengrenzwerts auf 0,5 Promille zu befürworten .
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Auf der Grundlage von 1.126 empirischen Befunden stellt die vorliegende Literaturstudie dar, inwieweit die Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern bei Blutalkoholkonzentrationen (BAK) bis 0,8 Promille beeinträchtigt wird. Es zeigt sich, daß ab 0,3 Promille BAK bereits nachweisbare Wirkungen feststellbar sind. Ab 0,5 Promille treten deutliche Beeinträchtigungen auf: Rasch wechselnde Verkehrssituationen, unvorhersehbare Ereignisse, Mehrfachanforderungen an den Fahrer oder Situationen mit agressionsauslösenden Reizen werden schlecht bewältigt. Fahranfänger, die über weniger automatisierte Handlungen verfügen und ältere Verkehrsteilnehmer mit ihren größeren Schwierigkeiten bei Kontrollprozessen sind besonders gefährdet. Die Studie kommt zu dem Schluß, daß eine Absenkung des Gefahrengrenzwertes auf 0,5 Promille BAK zu befürworten ist. Das detaillierte Gesamtergebnis sowie ein umfangreiches Verzeichnis der bearbeiteten Literatur ist als Heft 213 der Reihe Forschungsberichte der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht.
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