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Sonstige beteiligte Institutionen
Hintergrund:
Aufgrund des demographischen Wandels nimmt der Anteil der Pflegebedürftigen in Deutschland zu. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass der Einzug in stationäre Pflegeeinrichtungen erst in höherem Lebensalter und bei steigenden Komorbiditäten erfolgt, womit ein erhöhter Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung einhergeht.
Ziele der Studie:
Durch die Befragung der Pflegeheimbewohnenden sollten Erkenntnisse über eine bereits erfolgte Vorsorgedokumentation und deren Versorgungswünsche am Lebensende gewonnen werden.
Methodik:
Es wurde eine multizentrische, explorative Beobachtungsstudie als Vollerhebung in elf bayerischen Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte vor Ort durch den Promovierenden mittels eines standardisierten Fragebogens im Zeitraum von April 2018 bis Mai 2019. Im Zuge der statistischen Auswertung wurden deskriptive Statistiken erstellt, Gruppenunterschiede wurden zweiseitig mittels Fisher-Exakt-Test auf Unabhängigkeit hin überprüft und paarweise Gruppenvergleiche durch binäre logistische Regression durchgeführt.
Ergebnisse:
Von 1207 wurden 269 (22,3 %) Pflegeheimbewohnende in die Studie eingeschlossen. Von den Studienteilnehmenden hatten sich 55 % bereits intensiver mit dem eigenen Sterben auseinandergesetzt. 50,9 % der Pflegeheimbewohnenden wünschten im Falle einer zum Tode führenden Erkrankung eine alleinige pflegerische und medizinische Versorgung in der Einrichtung. 19,7 % wünschten in diesem Fall eine Klinikeinweisung, aber den Verzicht auf Anwendung invasiver Therapiemaßnahmen.
Ein Wunschsterbeort lag bei 65,4 % der Pflegeheimbewohnenden vor. Von diesen wünschten 76,7 % in der Pflegeeinrichtung zu versterben. 71,7 % der Pflegeheimbewohnenden wünschten, nicht allein zu versterben. Über ihre Versorgungswünsche hatten bereits 45,7 % aller Studienteilnehmenden eine andere Person, mehrheitlich die eigenen Angehörigen, informiert. 49,1 % der Pflegeheimbewohnenden wünschten sich eine Erfassung der Versorgungswünsche direkt bei Einzug in die Einrichtung. In 63,6 % der Fälle lag mindestens ein schriftliches Vorsorgedokument vor. Eine Patientenverfügung hatten 45,5 %, eine Vorsorgevollmacht 46,5 % der Pflegeheimbewohnenden verfasst.
Schlussfolgerungen:
Pflegeheimbewohnende haben mehrheitlich konkrete Vorstellungen für ihre Versorgung am Lebensende. Die vorhandenen Versorgungswünsche sollten auf Wunsch der Pflegeheimbewohnenden erfasst werden, um eine entsprechende Versorgung auch im Falle einer eintretenden Einwilligungsunfähigkeit zu ermöglichen. Der Zeitpunkt der Erfassung der Versorgungswünsche sollte im Hinblick auf das steigende Lebensalter bei Einzug in deutsche Pflegeeinrichtungen und auf die altersbedingt steigende Rate an kognitiven Einschränkungen möglichst frühzeitig gewählt werden. Hierbei stellen Konzepte der vorausschauenden Versorgungsplanung eine Möglichkeit dar, um einen Dialog zwischen den beteiligten Akteuren zu ermöglichen.