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Wiederholte Abortgeschehen bedeuten für Frauen und deren Partner ein großes Trauma, Trauer und Verzweiflung nehmen mit jeder weiteren Fehlgeburt zu.
Daraus ergibt sich in jeder Beziehung ein großer Handlungsbedarf, den man versuchte, in den letzten Jahrzehnten durch die Entwicklung zahlreicher Behandlungsansätze mehr oder minder gerecht zu werden.
Eine dieser Behandlungsansätze ist das Leukozytenultrafiltrat LeukoNorm CytoChemia®, das aus Vollblut von Spendern gewonnen wird und bis Ende 2006 zur Behandlung des wiederholten Spontanaborts in Deutschland zugelassen war.
In dieser Arbeit wurde der Einfluss von LeukoNorm CytoChemia® auf die Schwangerschaften von 108 Frauen untersucht, die bereits drei oder mehr Aborte durchlebt hatten. Insgesamt wurden 446 Schwangerschaften ohne und 170 Schwangerschaften mit LeukoNorm CytoChemia® untersucht. Eine placebokontrollierte randomisierte Doppelblindstudie schied aufgrund der gegebenen Datenlage und insbesondere aus ehtischen Gründen und auch wegen der mangelnden Patientencompliance aus. Es wurden die Abort- bzw. die Geburtenraten ohne und mit LeukoNorm CytoChemia® verglichen. Weiterhin wurden die Zeitpunkte der Aborte bzw. der Geburten auf möglicherweise vorhandene Unterschiede verglichen. Weitere Punkte waren die Geburtsparameter Größe, Gewicht und Kopfumfang der beiden Gruppen. Schließlich wurde noch untersucht, ob adjuvante Therapien zu LeukoNorm CytoChemia® wie ASS, niedermolekulares Heparin, Progesteron oder Folsäure einen Einfluss auf die Baby-Take-Home-Rate nahmen.
Es zeigte sich, dass Frauen nach einer Therapie mit LeukoNorm CytoChemia® signifikant häufiger ein Kind lebend gebären als im Vergleich zu vor der Therapie. Ebenso wurde eine Zunahme der Mehrlingsrate unter LeukoNorm CytoChemia® festgestellt. Hinsichtlich der Zeitpunkte, in denen die Aborte und die Geburten auftraten, ergaben sich keine signifikanten Unterschiede. Auch bezüglich der Geburtsparameter ergaben sich keine wesentlichen Unterschiede zwischen der Behandlungs- und Beobachtungsgruppe. Es wurden keine schwereren, jedoch größere Kinder geboren. Dieses Ergebnis ist schwer nachvollziehbar und sollte aufgrund der geringen Anzahl der erfassten Parameter und der daraus resultierenden statistischen Ungenauigkeit zurückhaltend interpretiert werden. Eine zusätzliche Gabe von anderen Medikamenten zu LeukoNorm CytoChemia® erbrachte in unserer Studie keine weiteren Vorteile im Hinblick auf die Geburtenrate.
Wir formulieren deshalb aus unseren Ergebnissen die These, dass LeukoNorm CytoChemia® insbesondere die Implantation und den Erhalt der Frühschwangerschaft unterstützt, nicht jedoch die späteren Stadien der Schwangerschaft.
Der Wirkungsmechanismus von LeukoNorm CytoChemia® ist bis heute nicht wirklich bekannt.
Trotz der methodischen Einschränkung durch das Fehlen einer Kontrollgruppe bzw. im Sinne einer Placebogruppe zeigt ein Vorher-Nachher-Vergleich eine deutliche Steigerung der Baby-Take-Home-Rate. Um die Höhe eines Placeboeffektes bzw. der Tender-Loving-Care zu erfassen, wäre eine prospektive randomisierte Doppelblindstudie wünschenswert, sobald das Medikament wieder auf dem europäischen Markt erhältlich ist. Auch in Anbetracht der hier dokumentierten positiven Ergebnisse bleibt es weiterhin sehr zweifelhaft, ob eine solche Studie eine ethische Zulassung bekäme, von der erforderlichen Patientencompliance einmal ganz abgesehen.
Limiting dietary carbohydrates inhibits glioma growth in preclinical models. Therefore, the ERGO trial (NCT00575146) examined feasibility of a ketogenic diet in 20 patients with recurrent glioblastoma. Patients were put on a low-carbohydrate, ketogenic diet containing plant oils. Feasibility was the primary endpoint, secondary endpoints included the percentage of patients reaching urinary ketosis, progression-free survival (PFS) and overall survival. The effects of a ketogenic diet alone or in combination with bevacizumab was also explored in an orthotopic U87MG glioblastoma model in nude mice. Three patients (15%) discontinued the diet for poor tolerability. No serious adverse events attributed to the diet were observed. Urine ketosis was achieved at least once in 12 of 13 (92%) evaluable patients. One patient achieved a minor response and two patients had stable disease after 6 weeks. Median PFS of all patients was 5 (range, 3-13) weeks, median survival from enrollment was 32 weeks. The trial allowed to continue the diet beyond progression. Six of 7 (86%) patients treated with bevacizumab and diet experienced an objective response, and median PFS on bevacizumab was 20.1 (range, 12-124) weeks, for a PFS at 6 months of 43%. In the mouse glioma model, ketogenic diet alone had no effect on median survival, but increased that of bevacizumab-treated mice from 52 to 58 days (p<0.05). In conclusion, a ketogenic diet is feasible and safe but probably has no significant clinical activity when used as single agent in recurrent glioma. Further clinical trials are necessary to clarify whether calorie restriction or the combination with other therapeutic modalities, such as radiotherapy or anti-angiogenic treatments, could enhance the efficacy of the ketogenic diet.
Fragestellung: Vor dem Hintergrund eines generell starken Anstieges der Adipositasprävalenz in den Industrienationen sehen sich auch die Geburtshelfer vor neue Herausforderungen gestellt. Untersuchungen zur Prävalenz von Übergewicht und Adipositas unter Schwangeren, insbesondere in Deutschland, gibt es wenige. Ziel war es festzustellen, wie stark die Adipositas am Kollektiv der Schwangeren in den letzten 25 Jahren an der Universitäts-Frauenklinik Würzburg angestiegen ist und ob oder wie sich das geburtshilfliche Ergebnis verändert hat. Methodik: Es wurden retrospektiv alle Geburten der Universitäts-Frauenklinik Würzburg aus dem Jahr 1980 (n=1359) und 2005 (n=1351) ausgewertet. Ergebnisse: Es konnte gezeigt werden, dass innerhalb eines Vierteljahrhunderts (von 1980 bis 2005) Alter, Größe, Gewicht und BMI im untersuchten Kollektiv jeweils hoch signifikant angestiegen sind. Es war eine Zunahme von Übergewicht und Adipositas um den Faktor 3 von 10,94% auf 29,78% festzustellen. Fast jede dritte Schwangere ist heutzutage übergewichtig oder adipös. Der Anstieg ist statistisch hoch signifikant (p<0,0001). Höhergradige Adipositas hat überproportional stark zugenommen, insbesondere bei jüngeren Frauen. Entsprechend dem allgemeinen Trend sind Gravidität, Parität und Terminüberschreitungen gesunken, während Fehlbildungen, Frühgeburten, Mehrlinge und Diabetes signifikant angestiegen sind. Hypertonie und Präeklampsie wurden erstaunlicherweise seltener dokumentiert. Spontangeburten sind seltener geworden, dafür stiegen primäre Kaiserschnitte hoch signifikant an. Sekundäre Sektiones blieben etwa gleich häufig, die Anzahl vaginal operativer Geburten hat abgenommen. Geburtsverletzungen, insbesondere Episiotomien sind dramatisch zurückgegangen. Trotz Zunahme der PDA hat sich die Geburtendauer nicht verlängert. Es haben sich weder die Kindsmaße, noch die kindliche Morbidität im Kollektiv der Übergewichtigen und Adipösen signifikant verändert. Bei der Zunahme höhergradiger Adipositas überraschte insbesondere der fehlende Anstieg der Makrosomie. Erfreulicherweise konnte ein signifikanter Rückgang der Schulterdystokie gezeigt werden. Es erweist sich somit, dass Gegensteuerungsmaßnahmen im Rahmen der Schwangerenvorsorge (Diabeteseinstellung, etc.) greifen und eine Risikoselektion stattfindet (Patientinnen mit schlechter Prognose für eine Spontangeburt werden primär sektioniert). Der Geburtshelfer stellt sich auf die veränderte geburtshilfliche Situation ein. Schlussfolgerung: Aufgrund der starken Zunahme von Übergewicht und Adipositas bei Schwangeren sollten vermehrt Präventivmaßnahmen erfolgen. Dazu gehören z.B. die Aufklärung über die Risiken der Adipositas, konkrete Angebote zur präkonzeptionellen Gewichtsreduktion, die Einführung eines Screenings auf Gestationsdiabetes uvm. Auch über ein geändertes intrapartales geburtshilfliches Management in diesem Kollektiv muss nachgedacht werden– zumal die Anzahl an Übergewichtigen und Adipösen nach neuesten Erkenntnissen der IASO hierzulande derzeit europaweit am höchsten ist.
Dendritische Zellen (DC) sind spezialisierte antigenpräsentierende Zellen. Die von Monozyten abgeleiteten DC sezernieren überwiegend Zytokine vom Th1-Typ. Da während der normalen Schwangerschaft die Produktion von Th2-Zytokinen durch immunkompetente Zellen überwiegt, ist zu vermuten, dass die auf der Oberfläche des Trophoblasten exprimierten Moleküle HLA-G und HLA-E die Zytokinproduktion der DC modulieren. Material und Methoden. DC wurden aus isolierten Monozyten des peripheren Blutes kultiviert. Nach Inkubation mit Leukämiezellen der Linie K-562, an deren Oberfläche die HLA Moleküle der Klassen I und II fehlen und die mit HLA-G oder HLA-E transfiziert wurden, sowie mit nicht transfizierten K-562 Zellen (Kontrollen) wurden die Konzentrationen der Zytokine IL-10, IL-12p70, IL-18 und TNF-alpha sowie des Chemokins IL-8 im Überstand mit ELISA bestimmt. Ergebnisse. Die Kultur mit nicht transfizierten K-562 Zellen resultierte in einem signifikanten Anstieg der Produktion von IL-8 und TNF-alpha durch unreife und reife DC sowie von IL-10 durch unreife DC (p < 0,01). In der Kokultur mit HLA-G und HLA-E transfizierten Zellen nahm im Vergleich dazu die Produktion von IL-8 durch unreife und reife DC und die von IL-10 und TNF-alpha durch unreife DC signifikant (p < 0,01) ab. Der Kontakt mit HLA-G und HLA-E transfizierten Zellen hatte keinen Effekt auf die Sekretion von IL-12p70 und IL-18 durch DC. Schlussfolgerungen. Diese Resultate zeigen, dass DC nach Kontakt mit nicht HLA-präsentierenden Zellen mit einer Ausschüttung von Zytokinen reagieren. Der eindeutige suppressive Effekt von HLA-G und HLA-E auf die Produktion des Th 1-Zytokins TNF-alpha, des Th 2-Zytokins IL-10 und des Chemokins IL-8 durch unreife DC liefert einen weiteren Beleg für die zentrale Rolle von HLA-G und HLA-E bei der Immuntoleranz der normal verlaufenden Frühschwangerschaft.
Da die Kontrolle der Kontraktion am Myometrium in der klinischen Praxis eine bedeutende Rolle spielt, sind Kenntnisse über die Physiologie zur Blockierung der Wehentätigkeit und Vermeidung von Frühgeburtlichkeit unverzichtbar. Der Einfuß des sympathischen Nervensystems mit Alpha und Beta-Rezeptoren ist gut untersucht, weshalb wir in der vorliegenden Arbeit eine Untersuchung zur Verteilung der muscarinischen Rezeptoren M1-M5 im schwangeren und nicht schwangeren Myometrium durchführten. Diese G-Protein gesteuerten parasympathischen Rezeptoren sind beispielsweise an Kontraktionsvorgängen in Blasen-, Magen-Darm- und Bronchialmuskulatur beteiligt und könnten so auch im Myometrium eine Rolle spielen. Mittels RT-PCR wurden 21 Myometriumbiopsien analysiert, wovon 11 Myometriumproben von Patientinnen in der 40. Schwangerschaftswoche, sowie jeweils 3 Proben von Patientinnen in der 32. Schwangerschaftswoche und von Patientinnen in der 25. Schwangerschaftswoche stammten, desweiteren eine Probe einer in der 10. Schwangerschaftswoche durch Hysterektomie abgebrochenen Schwangerschaft. Die drei letzten Proben stammten von nicht schwangeren Patientinnen nach vaginaler Hysterektomie. Dabei konnte gezeigt werden, dass sowohl zu verschiedenen Zeitpunkten in der Schwangerschaft, als auch am nicht schwangeren Myometrium jeweils m-RNA für M2, M3 und M5 muscarinische Rezeptoren existiert. Die durch die hier angewendeten Verfahren zur Gewebepräparation, Gewinnung von RNA und Anwendung der RT-PCR vorliegenden Ergebnisse sollten auf Proteinebene bestätigt werden, die Durchführung funktioneller Studien wäre wünschenswert.
Das Endometriumkarzinom ist die häufigste Neoplasie des weiblichen Genitales. Trotz guter Therapieerfolge und deutlich verbesserter Früherkennungsrate liegt die relative 5-JÜR im Stadium 4 bei unter 16%. Zur Wahl einer möglichst individuell angepassten Therapie ist es wichtig die Prognose möglichst gut einschätzen zu können, hierzu dienen die Prognosefaktoren. Neben aggressiven Eigenschaften eines Tumors wird der klinische Verlauf maßgeblich von der Immunabwehr der Patientin bestimmt. Einige Studien weisen darauf hin, dass dendritische Zellen (DC) an der Tumorimmunität teilhaben, und somit den Verlauf maligner Tumorerkrankungen beeinflussen. Wir untersuchten, ob die Tumor-Infiltration durch S100 positive dendritische Zellen ein prognostischer Marker für das Endometriumkarzinom sein könnte. In dieser retrospektiven Studie wurden 115 Gewebeproben von Endometriumkarzinomen mit bekanntem histologischem Grading, Hormonrezeptorstatus, Ki-67, Her-2/neu und p53 Expression analysiert. Die paraffinierten Gewebeschnitte wurden immunhistochemisch mit dem Antikörper S100 gefärbt. Anschließend wurde die Anzahl tumorinfiltrierender S100 positiver dendritischer Zellen mikroskopisch bestimmt und die Anzahl S100 positiver DC/cm2 Tumorgewebe berechnet. Die Ergebnisse wurden anschließend in zwei Gruppen unterteilt, wobei die erste Gruppe weniger als 10 S100 positive DC/cm2 (n=44) und die zweite Gruppe mehr als 10 S100 positive DC/cm2 (n=71) enthielt. Die Korrelation der histopathologischen und klinischen Parameter mit der Anzahl S100 positiver DC wurde mit dem Chi-Quadrat-Test berechnet. Verglichen mit Gruppe eins zeigte Gruppe zwei einen höheren Differenzierungsgrad (p=0,045), eine geringere Expression von p53 (p=0,021) und eine geringere Proliferationsrate (p=0,028). Die Infiltration durch dendritische Zellen war nicht korreliert mit Her-2/neu, Hormonrezeptorstatus und FIGO-Stage. Obwohl keine signifikante Korrelation bestand, schien die DC-arme Gruppe mit einem höheren FIGO-Stadium assoziiert zu sein als die DC-reiche Gruppe. In der uni- und multivariaten Analyse konnte die Infiltration durch dendritische Zellen als signifikanter prognostischer Marker bezüglich bereinigter Überlebensrate, jedoch nicht bezüglich Gesamtüberlebensrate bestätigt werden. Schlussfolgerung Unsere Ergebnisse zeigen, dass der immunhistochemische Nachweis S100 positiver dendritischer Zellen im Endometriumkarzinom zur Identifizierung einer High-Risk Gruppe beitragen könnte und deshalb einen guten Prognosefaktor für diese Erkrankung darstellt. Unsere Beobachtung, dass eine verstärkte Infiltration des Karzinomgewebes durch dendritische Zellen mit einer verbesserten Prognose assoziiert ist, deutet auf die wichtige Rolle der Immunantwort auf den klinischen Verlauf von Patientinnen, die an einem Endometriumkarzinom erkrankt sind hin.
Im Mittelpunkt der Diskussion zur Nachsorge des Mammakarzinoms stehen das intensive Nachsorgeregime mit klinischer Untersuchung und routinemäßigem Gebrauch von bildgebenden Suchverfahren (Röntgenaufnahmen, Szintigraphie, Sonographie) sowie laborchemischer Untersuchungen einschließlich Tumormarker gegenüber dem minimalen Nachsorgeregime mit klinischer Untersuchung, routinemäßiger Mammographie und Gebrauch weiterer apparativer Verfahren nur bei symptomatischen Patienten oder klinischem Tumorverdacht. Anhand von 701 Patientinnen mit Brustkrebs und beendeter Primärtherapie sowie Metastasenfreiheit zu Studienbeginn wurden in der vorliegenden prospektiven Arbeit die einzelnen klinischen, bildgebenden und laborchemischen Untersuchungen in der Nachsorge hinsichtlich ihrer Effizienz bei der Entdeckung einer Reaktivierung bewertet. Allgemeine Ergebnisse waren, dass nur wenige Patientinnen von sich aus Beschwerden angaben. Schon deshalb sollte großer Wert auf die Anamnese und die klinische Untersuchung gelegt werden. Die Beschwerden waren nur für 1/3 der Patientinnen ein Grund, sich frühzeitig vorzustellen. Die Patientinnen sollten ermuntert werden, Auffälligkeiten dem Arzt mitzuteilen und in diesem Fall nicht bis zum nächsten vorgegebenen Nachsorgetermin warten. Ein lokoregionales bzw. kontralaterales Rezidiv wurde bei insgesamt 43 Patientinnen nachgewiesen. Zu 88% konnte das Rezidiv durch Auffälligkeiten in der klinischen Untersuchung vermutet und mit nachfolgenden weiterführenden Untersuchungen gesichert werden. Bei 5 Patientinnen (12% der Rezidive) wurde das Rezidiv allein durch die routinemäßig durchgeführte Mammographie erkannt. Von den 48 Patientinnen mit Metastasierung wurde die Reaktivierung bei 58% durch entsprechende Symptome der Patientinnen oder durch die klinische Untersuchung vermutet und in weiterführenden Untersuchungen gesichert. Durch Untersuchungen, die aufgrund erhöhter Tumormarker, aufgrund eines Anstiegs der alkalischen Phosphatase oder anderer Enzyme bzw. aufgrund eines Lokalrezidivs zur Fernmetastasensuche veranlasst wurden, konnten 42% der Metastasierungen gesichert werden. Bei Betrachtung der einzelnen Untersuchungen lässt sich bezüglich ihrer Effizienz, eine Reaktivierung zu entdecken, folgendes feststellen: Von den Untersuchungen, die ohne klinische Selektion routinemäßig oder bei Symptomen zusätzlich durchgeführt wurden, zeigte die Röntgenaufnahme des Thorax die größte Effizienz, gefolgt von den klinischen Untersuchungen der Brust/ Brustwand bzw. der Axilla und der Mammographie. Von den Laborparametern war das CA 15-3 am effizientesten. Insgesamt war die Effizienz der Laborparameter jedoch gering. Einschränkend ist zu sagen, dass alle Patientinnen mit Metastasierung im Thoraxbereich auch entsprechende Befunde/ Symptome hatten, die Anlass zur Röntgenaufnahme des Thorax gaben. Von den Untersuchungen, die nur nach klinischer/ radiologischer/ laborchemischer Selektion und zum Teil in sehr seltenen Fällen durchgeführt wurden, waren die Punktionszytologien/ Stanzbiopsien am effizientesten, gefolgt von der Skelettszintigraphie und dem CT. Diesen folgten die Lebersonographie, die Sonographie der Mamma, Röntgenaufnahmen des Skeletts und das Blutbild. Den Ergebnissen dieser Untersuchung zufolge scheint beim Mammakarzinom eine Nachsorge, die auf einer sorgfältigen Anamnese, eingehender Beurteilung des lokoregionären Bereichs, gründlicher körperlicher Untersuchung und routinemäßigem Einsatz der Mammographie beruht, gerechtfertigt. Nur bei sich daraus ergebendem klinischen Verdacht auf eine Reaktivierung erscheinen weiterführende Untersuchungen indiziert, da – unselektioniert eingesetzt- ihre Effizienz gering ist.
Aim:
This randomized controlled trial assessed the impact of Lactobacillus reuteri on pregnancy gingivitis in healthy women.
Materials and Methods:
Forty-five healthy women (24 test/21 placebo) with pregnancy gingivitis in the third trimester of pregnancy were enrolled. At baseline Gingival Index (GI) and Plaque Index (PlI) were assessed at the Ramfjord teeth and venous blood taken for TNF-alpha analysis. Subsequently participants were randomly provided with lozenges to be consumed 2 9 daily until birth (approx. 7 weeks) containing >= 10(8) CFU L. reuteri ATCC PTA 5289 and >= 10(8) CFU L. reuteri DSM 17938 (test) or being devoid of L. reuteri (placebo). Within 2 days after birth recording of GI, PlI and blood sampling were repeated.
Results:
At baseline, mean GI and mean PlI did not differ significantly between both groups. In the test group mean TNF-alpha serum level was significantly (p < 0.02) lower than in the placebo group. At reevaluation, mean GI and mean PlI of the test group were both significantly (p < 0.0001) lower than in the placebo group. Mean TNF-alpha serum level did no longer differ significantly between the groups.
Conclusions:
The consumption of L. reuteri lozenges may be a useful adjunct in the control of pregnancy gingivitis.
Background
The viral load and tissue distribution of severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 (SARS-CoV-2) remain important questions. The current study investigated SARS-CoV-2 viral load, biodistribution and anti-SARS-CoV-2 antibody formation in patients suffering from severe corona virus disease 2019 (COVID-19) induced acute respiratory distress syndrome (ARDS).
Methods
This is a retrospective single-center study in 23 patients with COVID-19-induced ARDS. Data were collected within routine intensive care. SARS-CoV-2 viral load was assessed via reverse transcription quantitative polymerase chain reaction (RT-qPCR). Overall, 478 virology samples were taken. Anti-SARS-CoV-2-Spike-receptor binding domain (RBD) antibody detection of blood samples was performed with an enzyme-linked immunosorbent assay.
Results
Most patients (91%) suffered from severe ARDS during ICU treatment with a 30-day mortality of 30%. None of the patients received antiviral treatment. Tracheal aspirates tested positive for SARS-CoV-2 in 100% of the cases, oropharyngeal swabs only in 77%. Blood samples were positive in 26% of the patients. No difference of viral load was found in tracheal or blood samples with regard to 30-day survival or disease severity. SARS-CoV-2 was never found in dialysate. Serologic testing revealed significantly lower concentrations of SARS-CoV-2 neutralizing IgM and IgA antibodies in survivors compared to non-survivors (p = 0.009).
Conclusions
COVID-19 induced ARDS is accompanied by a high viral load of SARS-CoV-2 in tracheal aspirates, which remained detectable in the majority throughout intensive care treatment. Remarkably, SARS-CoV-2 RNA was never detected in dialysate even in patients with RNAemia. Viral load or the buildup of neutralizing antibodies was not associated with 30-day survival or disease severity.
Die vaginale Geburt eines Kindes und viele der damit verbunden Einflußfaktoren werden zunehmend für das Auftreten von Harninkontinenz, Stuhlinkontinenz und Senkungsbeschwerden bei der Frau verantwortlich gemacht. Zusammengefaßt werden diese Symptome als Beckenbodeninsuffizienz (BBI) bezeichnet. Für die hier vorliegende Untersuchung an der Universitäts-Frauenklinik Würzburg war von Interesse, wie sich der Einfluß einer protrahierten Austreibungsperiode auf die Beckenbodenfunktion der Frauen auswirkt, wie sich das kindliche Outcome darstellt und welche weiteren Einflußgrößen wichtig für die Entstehung der Beckenbodeninsuffizienz waren. Im untersuchten Kollektiv von Müttern mit protrahierter Austreibungsperiode unterschieden sich Frauen mit und ohne Beckenbodeninsuffizienz nicht in der Zeitdauer von Austreibungs- und Eröffnungsperiode. Es ließen sich in unserer Studie mit Ausnahme des mütterlichen Alters weder von mütterlicher noch von kindlicher Seite eindeutige Risikofaktoren nachweisen, welche im vorliegenden Kollektiv die Entstehung einer Beckenbodeninsuffizienz begünstigten. In unserer Untersuchung hat sowohl der protrahierte Geburtsverlauf als auch der vaginale Entbindungsmodus weder für den mütterlichen Beckenboden noch für das kindliche Befinden Nachteile mit sich gebracht.
Untersuchung des Wirkmechanismus von AEZS 126 auf drei triple negative Mammakarzinomzelllinien HCC1937, HCC1806 und MDA-MB468 und eine Oestrogenrezeptor positive Zelllinie MCF-7 mittels Kristallviolett assay, FACS und Western Blot. Es konnte gute Antitumorwirkung des Inhibitors in vitro gezeigt werden.
Background: Tumor patients exhibit an increased peripheral demand of fatty acids and protein. Contrarily, tumors utilize glucose as their main source of energy supply. Thus, a diet supplying the cancer patient with sufficient fat and protein for his demands while restricting the carbohydrates (CHO) tumors thrive on, could be a helpful strategy in improving the patients’ situation. A ketogenic diet (KD) fulfills these requirements. Therefore, we performed a pilot study to investigate the feasibility of a KD and its influence on the quality of life of patients with advanced metastatic tumors. Methods: Sixteen patients with advanced metastatic tumors and no conventional therapeutic options participated in the study. The patients were instructed to follow a KD (less than 70 g CHO per day) with normal groceries and were provided with a supply of food additives to mix a protein/fat shake to simplify the 3-month intervention period. Quality of life [assessed by EORTC QLQ-C30 (version 2)], serum and general health parameters were determined at baseline, after every two weeks of follow-up, or after drop out. The effect of dietary change on metabolism was monitored daily by measuring urinary ketone bodies. Results: One patient did not tolerate the diet and dropped out within 3 days. Among those who tolerated the diet, two patients died early, one stopped after 2 weeks due to personal reasons, one felt unable to stick to the diet after 4 weeks, one stopped after 6 and two stopped after 7 and 8 weeks due to progress of the disease, one had to discontinue after 6 weeks to resume chemotherapy and five completed the 3 month intervention period. These five and the one who resumed chemotherapy after 6 weeks report an improved emotional functioning and less insomnia, while several other parameters of quality of life remained stable or worsened, reflecting their very advanced disease. Except for temporary constipation and fatigue, we found no severe adverse side effects, especially no changes in cholesterol or blood lipids. Conclusions: These pilot data suggest that a KD is suitable for even advanced cancer patients. It has no severe side effects and might improve aspects of quality of life and blood parameters in some patients with advanced metastatic tumors.
Mechanisms underlying therapy resistance of tumor cells include protein kinase Akt. Putative Akt targets include store-operated \(Ca^{2+}\)-entry (SOCE) accomplished by pore forming ion channel unit Orai1 and its regulator STIM1. We explored whether therapy resistant (A2780cis) differ from therapy sensitive (A2780) ovary carcinoma cells in Akt, Orai1, and STIM1 expression, \(Ca^{2+}\)-signaling and cell survival following cisplatin (100µM) treatment. Transcript levels were quantified with RT-PCR, protein abundance with Western blotting, cytosolic \(Ca^{2+}\)-activity ([\(Ca^{2+}\)]i) with Fura-2-fluorescence, SOCE from increase of [\(Ca^{2+}\)]i following \(Ca^{2+}\)-readdition after Ca2+-store depletion, and apoptosis utilizing flow cytometry. Transcript levels of Orai1 and STIM1, protein expression of Orai1, STIM1, and phosphorylated Akt, as well as SOCE were significantly higher in A2780cis than A2780 cells. SOCE was decreased by Akt inhibitor III (SH-6, 10µM) in A2780cis but not A2780 cells and decreased in both cell lines by Orai1 inhibitor 2-aminoethoxydiphenyl borate (2-ABP, 50µM). Phosphatidylserine exposure and late apoptosis following cisplatin treatment were significantly lower in A2780cis than A2780 cells, a difference virtually abolished by SH-6 or 2-ABP. In conclusion, Orai1/STIM1 expression and function are increased in therapy resistant ovary carcinoma cells, a property at least in part due to enhanced Akt activity and contributing to therapy resistance in those cells.
Optimale Kulturbedingungen stellen eine unverzichtbare Grundlage für die embryonale Entwicklung nach assistierter Reproduktion dar. Zwei häufig verwendete und kommerziell erhältliche sequenzielle Kulturmedien sind die Medien BlastAssist M1/M2 (MediCult) und G1.2/G2.2 (Vitrolife). Gegenstand der vorliegenden prospektiv-randomisierten Studie war der Vergleich dieser Kulturmedien für die Kultur menschlicher Embryonen nach In-vitro-Fertilisation und intrazytoplasmatischer Spermieninjektion. In die Studie wurden 176 Paare eingeschlossen, 89 Paare wurden durch Randomisierung den MediCult-Medien, 87 Paare den Vitrolife-Medien zugeordnet. Während der frühen embryonalen Entwicklung bis Tag 3 zeigten sich in der Vitrolife-Gruppe signifikant bessere Ergebnisse als in der MediCult-Gruppe, die sich jedoch im weiteren Verlauf egalisierten. Die Kulturmedien erbrachten in Bezug auf die Blastozystenentwicklung, die Implantations- und die Schwangerschaftsrate vergleichbare Ergebnisse. Aufgrund der ähnlichen Schwangerschaftsraten sind beide Kultursysteme als gleichwertig einzustufen.
Background: Matrix metalloproteinases (MMPs) are involved in the degradation of protein components of the extracellular matrix and thus play an important role in tumor invasion and metastasis. Their expression is related to the progression of gynecological cancers (e.g. endometrial, cervical or ovarian carcinoma). In this study we investigated the expression pattern of the 23 MMPs, currently known in humans, in different gynecological cancer cell lines. Methods: In total, cell lines from three endometrium carcinomas (Ishikawa, HEC-1-A, AN3 CA), three cervical carcinomas (HeLa, Caski, SiHa), three chorioncarcinomas (JEG, JAR, BeWo), two ovarian cancers (BG-1, OAW-42) and one teratocarcinoma (PA-1) were examined. The expression of MMPs was analyzed by RT-PCR, Western blot and gelatin zymography. Results: We demonstrated that the cell lines examined can constitutively express a wide variety of MMPs on mRNA and protein level. While MMP-2, -11, -14 and -24 were widely expressed, no expression was seen for MMP-12, -16, -20, -25, -26, -27 in any of the cell lines. A broad range of 16 MMPs could be found in the PA1 cells and thus this cell line could be used as a positive control for general MMP experiments. While the three cervical cancer cell lines expressed 10-14 different MMPs, the median expression in endometrial and choriocarcinoma cells was 7 different enzymes. The two investigated ovarian cancer cell lines showed a distinctive difference in the number of expressed MMPs (2 vs. 10). Conclusions: Ishikawa, Caski, OAW-42 and BeWo cell lines could be the best choice for all future experiments on MMP regulation and their role in endometrial, cervical, ovarian or choriocarcinoma development, whereas the teratocarcinoma cell line PA1 could be used as a positive control for general MMP experiments.
In dieser prospektiven Studie wurden 22 harninkontinente Patientinnen mit der Elektrostimulationstherapie ambulant behandelt und über ein Vierteljahr betreut. Um die Entwicklung unter der Therapie zu registrieren, kamen die Patientinnen insgesamt dreimal, in 6-wöchigen Abständen, in die urogynäkologische Abteilung der Universitäts-Frauenklinik Würzburg. Die Entwicklung während des Therapiezeitraumes wurde anhand der urodynamischen Messungen, der Perinealsonographie und eines standardisierten Erhebungsbogens registriert. Im Patientenkollektiv gab es sowohl Frauen mit einer reinen Stressinkontinenz, mit einer reinen Urgesymptomatik, als auch Patientinnen mit einer kombinierten Stress-Urgeinkontinenz. Die Studienteilnehmerinnen wendeten die transvaginale Elektrostimualtion zweimal täglich für ca. 20 min an. Anhand der Kontrolluntersuchungen konnten nach einem Vierteljahr Elektrotherapie mehrere signifikant veränderte Messparameter festgestellt werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass in der vorgelegten prospektiven Studie die Elektrostimulationstherapie als konservative Behandlung bei beiden Inkontinenzformen erfolgreich war.
Die Felder und Techniken der modernen Fortpflanzungsmedizin sind im Laufe der Jahre weit fortgeschritten. Um dem Wunsch eines kinderlosen Ehepaares nach Nachwuchs nachzugehen, haben sich Methoden entwickelt, um diesen zu erfüllen. Hierbei haben sich die In-Vitro-Fertilisation und die daraus entwickelte Modifikation, die Intracytoplasmatische Spermieninjektion etabliert. Auch wenn die seit dem Jahre 2004 durchgeführten IVF-Geburten, aufgrund mangelnder Krankenkassenleistungen, entschieden gesunken sind und die kumulative Schwangerschaftsrate nach drei durchgeführten Embryotransfers maximal bei 50-70 % liegt, ist die In-Vitro-Fertilisation und mit ihr verwandten Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (im Falle mangelnder Spermienqualität) neben der homologen und heterologen Insemination das älteste und das neuste reproduktionsmedizinische Verfahren, das zur Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches eingesetzt wird. Des Weiteren haben sich die Präimplantations- und Pränataldiagnostik einen weit verbreiten Ruf verschafft, um Erbkrankheiten und Fehlentwicklungen des Embryos noch in frühester Entwicklungszeit aufzudecken. Dass hierbei der Embryo und das noch ungeborene Leben in eine Zwickmühle ethischer und rechtlicher Beurteilungen rutschen, scheint offensichtlich. Denn das seit 1990 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz regelt zwar weite Bereiche rund um den Schutz des Embryos, hinterlässt aber auch Lücken. Somit werden Rufe laut nach der Schaffung eines eigenen Fortpflanzungsmedizingesetzes, um die ungeregelten Aspekte der Fortpflanzungsmedizin zu klären [457]. Die rechtliche Lage der modernen Fortpflanzungsmedizin in Deutschland ist recht komplex. Für die vielen verschiedenen Methoden herrschen unterschiedlich rechtliche Regelungen. So wird zum Beispiel die In-Vitro-Fertilisation rechtlich anders geregelt als die Pränatal- und die Präimplantaionsdiagnostik. In Hinsicht auf die In-Vitro-Fertilisation dient als rechtliche Grundlage das Embryonenschutzgesetz, welches besagt, dass „bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an“ einem Embryo mit all seinen Rechten entspricht. Die Pränataldiagnostik stützt sich zum großen Teil auf die von der Bundesärztekammer verabschiedeten „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen“ sowie auf eine „Erklärung zum Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik“. In diesen Richtlinien wird darauf hingewiesen, dass zum einen das Lebensrecht des Ungeborenen, zum anderen die Handlungsfreiheit der Eltern in die jeweiligen Entscheidungen einbezogen werden muss. Die in Deutschland zwischen Zulassung und Nichtzulassung befindliche Präimplantationsdiagnostik beruft sich auf das Embryonenschutzgesetz, welches den Verbrauch von Embryonen verbietet, da nach dem Gesetz eine Blastomere einem ganzen Embryo gleichgestellt sei. Ebenso besagt das ESchG, dass eine Eizelle nur zum Zweck der Herbeiführung einer Schwangerschaft befruchtet werden darf, da aber die Präimplantationsdiagnostik die genetische Analyse beabsichtigt, steht dies in einem Widerspruch. Jedoch wird in und außerhalb von Europa der Umgang mit IVF, Präimplantations- und Pränataldiagnostik verschieden gehandhabt. Während sich Deutschland und Österreich für ein klares Verbot der Präimplantationsdiagnostik aussprechen, ist diese in Frankreich und Großbritannien grundsätzlich möglich. Wenn man sich die halachischen Grundlagen im Umgang mit der modernen Fortpflanzungsmedizin vor Augen führt, ist es im Kern der Status des Embryos, der Juden und Christen in zwei völlig verschiedene Richtungen laufen lässt. Die Halacha spricht von menschlichem Leben erst von der Geburt an und geht von mehreren unterscheidbaren Stadien in der Entwicklung des vorgeburtlichen Lebens im Mutterleib aus. Ganz anders die christliche Ethik, sie erkennt bereits dem Embryo die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens zu. Wenn das jüdische Recht die Schutzwürdigkeit eines Embryos nach der entscheidenden Frage differenziert, ob er jünger oder älter als vierzig Tage ist, wird deutlich, dass die IVF als grundsätzlich rechtmäßig gelten muss, da die Embryonen, die im Zuge jeder IVF zerstört oder weitergehend genutzt werden, keinen besonderen Schutz in Anspruch nehmen können. Ebenso fallen jene Vorgänge und Maßnahmen einer modernen PID in jenen Zeitraum von vierzig Tagen nach der Empfängnis, innerhalb dessen nach jahrtausendalter Einstellung des jüdischen Rechts noch kein menschliches Leben im Mutterleib existiert. Somit steht die Halacha einer begründeten PID nicht im Wege. Eine zweite große Kernaussage dieser Dissertation ist die, dass sich das jüdische Religionsgesetz (die Halacha), welche unter anderem die Anleitungen zum Umgang mit der modernen Reproduktionsmedizin liefert, stets darauf bedacht ist, neu ausgelegt zu werden. Die Halacha ist ein immerwährend andauernder Prozess von Erneuerung, welche sich den aktuellen und örtlichen Gegebenheiten kritisch anpassen muss. So auch der Umgang mit der modernen Fortpflanzungsmedizin, der einem immerwährenden Prozess von Erneuerungen unterlegen ist.
Die Felder und Techniken der modernen Fortpflanzungsmedizin sind im Laufe der Jahre weit fortgeschritten. Um dem Wunsch eines kinderlosen Ehepaares nach Nachwuchs nachzugehen, haben sich Methoden entwickelt, um diesen zu erfüllen. Hierbei haben sich die In-Vitro-Fertilisation und die daraus entwickelte Modifikation, die Intracytoplasmatische Spermieninjektion etabliert.
Auch wenn die seit dem Jahre 2004 durchgeführten IVF-Geburten, aufgrund mangelnder Krankenkassenleistungen, entschieden gesunken sind und die kumulative Schwangerschaftsrate nach drei durchgeführten Embryotransfers maximal bei 50-70 % liegt, ist die In-Vitro-Fertilisation und mit ihr verwandten Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (im Falle mangelnder Spermienqualität) neben der homologen und heterologen Insemination das älteste und das neuste reproduktionsmedizinische Verfahren, das zur Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches eingesetzt wird.
Des Weiteren haben sich die Präimplantations- und Pränataldiagnostik einen weit verbreiten Ruf verschafft, um Erbkrankheiten und Fehlentwicklungen des Embryos noch in frühester Entwicklungszeit aufzudecken. Dass hierbei der Embryo und das noch ungeborene Leben in eine Zwickmühle ethischer und rechtlicher Beurteilungen rutschen, scheint offensichtlich. Denn das seit 1990 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz regelt zwar weite Bereiche rund um den Schutz des Embryos, hinterlässt aber auch Lücken. Somit werden Rufe laut nach der Schaffung eines eigenen Fortpflanzungsmedizingesetzes, um die ungeregelten Aspekte der Fortpflanzungsmedizin zu klären [457].
Die rechtliche Lage der modernen Fortpflanzungsmedizin in Deutschland ist recht komplex. Für die vielen verschiedenen Methoden herrschen unterschiedlich rechtliche Regelungen. So wird zum Beispiel die In-Vitro-Fertilisation rechtlich anders geregelt als die Pränatal- und die Präimplantaionsdiagnostik.
In Hinsicht auf die In-Vitro-Fertilisation dient als rechtliche Grundlage das Embryonenschutzgesetz, welches besagt, dass „bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an“ einem Embryo mit all seinen Rechten entspricht.
Die Pränataldiagnostik stützt sich zum großen Teil auf die von der Bundesärztekammer verabschiedeten „Richtlinien zur pränatalen Diagnostik von Krankheiten und Krankheitsdispositionen“ sowie auf eine „Erklärung zum Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik“. In diesen Richtlinien wird darauf hingewiesen, dass zum einen das Lebensrecht des Ungeborenen, zum anderen die Handlungsfreiheit der Eltern in die jeweiligen Entscheidungen einbezogen werden muss.
Die in Deutschland zwischen Zulassung und Nichtzulassung befindliche Präimplantationsdiagnostik beruft sich auf das Embryonenschutzgesetz, welches den Verbrauch von Embryonen verbietet, da nach dem Gesetz eine Blastomere einem ganzen Embryo gleichgestellt sei. Ebenso besagt das ESchG, dass eine Eizelle nur zum Zweck der Herbeiführung einer Schwangerschaft befruchtet werden darf, da aber die Präimplantationsdiagnostik die genetische Analyse beabsichtigt, steht dies in einem Widerspruch. Jedoch wird in und außerhalb von Europa der Umgang mit IVF, Präimplantations- und Pränataldiagnostik verschieden gehandhabt. Während sich Deutschland und Österreich für ein klares Verbot der Präimplantationsdiagnostik aussprechen, ist diese in Frankreich und Großbritannien grundsätzlich möglich.
Wenn man sich die halachischen Grundlagen im Umgang mit der modernen Fortpflanzungsmedizin vor Augen führt, ist es im Kern der Status des Embryos, der Juden und Christen in zwei völlig verschiedene Richtungen laufen lässt. Die Halacha spricht von menschlichem Leben erst von der Geburt an und geht von mehreren unterscheidbaren Stadien in der Entwicklung des vorgeburtlichen Lebens im Mutterleib aus. Ganz anders die christliche Ethik, sie erkennt bereits dem Embryo die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens zu.
Wenn das jüdische Recht die Schutzwürdigkeit eines Embryos nach der entscheidenden Frage differenziert, ob er jünger oder älter als vierzig Tage ist, wird deutlich, dass die IVF als grundsätzlich rechtmäßig gelten muss, da die Embryonen, die im Zuge jeder IVF zerstört oder weitergehend genutzt werden, keinen besonderen Schutz in Anspruch nehmen können. Ebenso fallen jene Vorgänge und Maßnahmen einer modernen PID in jenen Zeitraum von vierzig Tagen nach der Empfängnis, innerhalb dessen nach jahrtausendalter Einstellung des jüdischen Rechts noch kein menschliches Leben im Mutterleib existiert. Somit steht die Halacha einer begründeten PID nicht im Wege.
Eine zweite große Kernaussage dieser Dissertation ist die, dass sich das jüdische Religionsgesetz (die Halacha), welche unter anderem die Anleitungen zum Umgang mit der modernen Reproduktionsmedizin liefert, stets darauf bedacht ist, neu ausgelegt zu werden. Die Halacha ist ein immerwährend andauernder Prozess von Erneuerung, welche sich den aktuellen und örtlichen Gegebenheiten kritisch anpassen muss.
So auch der Umgang mit der modernen Fortpflanzungsmedizin, der einem immerwährenden Prozess von Erneuerungen unterlegen ist.
Die Behandlung der Ovarial- und Endometriumkarzinomzellen mit Perifosin ruft eine Inhibition der AKT-Phosphorylierung und eine damit verbundene Hemmung der Zellproliferation hervor. In PTEN-defizienten Zellen, die mutmaßlich eine stärkere konstitutive AKT-Aktivität aufweisen, waren die zytostatischen Effekte von Perifosin stärker ausgeprägt. In allen Zelllinien wurde gezeigt, dass der Zelltod unabhängig von einer Inhibition der Caspasen erfolgen kann. Die Kombinationsbehandlung von Endometrium- und Ovarialkarzinomzelllinien mit Perifosin und Cisplatin demonstrierte additive Effekte. Daher scheint Perifosin ein guter Kandidat für eine Phase II Studie bei Patientinnen mit fortgeschrittenem Endometrium- und Ovarialkarzinomen zu sein und zwar sowohl als Monopräparat als auch in Kombination mit Platin-Derivaten.