Refine
Has Fulltext
- yes (4) (remove)
Document Type
Language
- German (4) (remove)
Keywords
- Schweiz (4) (remove)
No abstract available.
Während Going Private Transaktionen beispielsweise in den USA oder auch in Deutschland theoretisch und empirisch in vielerlei Hinsicht untersucht wurden, existieren für den Schweizer Kapitalmarkt keine umfassenden empirischen Analysen. Da Minderheitsaktionäre von vielen Kapitalmarktteilnehmern häufig als lästig empfunden werden, wurde aber auch in der Schweiz schon immer nach Möglichkeiten gesucht, um sich einer unliebsamen Minderheit zu entledigen. Am Beispiel der Übernahme der Jacobs Suchard AG zeigt, dass Minderheitsaktionäre in der Schweiz in der Vergangenheit wenig Schutz genossen. Das am 1. Januar 1998 in Kraft getretene Börsengesetz soll dafür Sorge tragen, dass es zumindest bei Übernahmeangeboten nicht mehr zu einer groben Missachtung der Interessen der Minderheitsaktionäre kommt. Es bietet einem Mehrheitsaktionär die Möglichkeit, den vollständigen Ausschluss der Minderheitsaktionäre mit Hilfe eines Kraftloserklärungsverfahrens der restlichen Beteiligungspapiere im Anschluss an ein öffentliches Übernahmeangebot zu realisieren. Ob dieses Regelwerk allerdings ausreicht, um den Minderheitenschutz beim Auskauf des Streubesitzes zu gewährleisten, soll in der vorliegenden Arbeit empirisch überprüft werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Aktionäre der Zielgesellschaft einen angemessenen Preis für ihre Beteiligungspapiere erhalten. Um diese Frage zu beantworten, werden zuerst alle öffentlichen Übernahmeangebote, die dem Börsengesetz unterworfen sind und die zwischen 1998 und 2008 lanciert wurden, identifiziert. Um die Frage der Angemessenheit der Angebotspreise zu beantworten, werden zunächst die offerierten Übernahmeprämien ermittelt und anhand der unterschiedlichen Angebotsmerkmale miteinander verglichen. Daran schließt sich eine Analyse der Kursreaktionen auf die Ankündigung eines öffentlichen Übernahmeangebots an. Die Richtung der Kursreaktion zeigt, inwieweit die Aktionäre erwarten, dass das Angebot zu einer Erhöhung des Wertes ihrer Anteile beiträgt. Anhand dieser beiden Analysen kann untersucht werden, ob sich ein Übernahmeangebot positiv oder negativ auf die Aktionäre der Zielgesellschaft auswirkt.
Die Arbeit setzt sich mit den Grundlinien der Massenentlassung im deutschen und schweizerischen Recht auseinander. Behandelt werden neben Interessenausgleich und Sozialplan die Konsultationsvorschriften der §§ 17ff. KSchG. Ausführlich wird dabei auf den Betriebsbegriff der §§ 17ff. KSchG eingegangen und für eine gemeinschaftsrechtkonforme Auslegung geworben. Auch werden die konkreten Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes und des Korrekturgesetzes dargestellt. Im Anschluss an den deutschen Teil wird dann das schweizerische Recht der Massenentlassung mit den Art. 335d ff. OR dargestellt. In einer abschließenden Gegenüberstellung wird dann deutlich, dass die deutschen Regelungen wesentlich arbeitnehmerfreundlicher ausgestaltet sind als die der Schweiz.
Nicht handelbare reale Aktienoptionen sind ein beliebtes Instrument, um die variable Vergütung von Mitarbeitern mit dem Unternehmenswert zu verbinden. Für die Unternehmensseite existieren unterschiedliche Auffassungen, wie die Verpflichtung aus der Option zu bilanzieren ist. Der individuelle Wert dieser Vergütungskomponente für den begünstigten Mitarbeiter ist unter anderem auch von der Besteuerung abhängig. Da Aktienoptionspläne eine längere Laufzeit aufweisen, stellt sich die Frage nach dem zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und damit verbunden nach der Bewertung des Vorteils. Die Vergütung von Mitarbeitern mit Aktienoptionen ist den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzurechnen. Es gilt das Zuflussprinzip. Nach der allgemeinen Diskussion über den zutreffenden Besteuerungszeitpunkt und Bewertung der Option werden in der Arbeit zunächst die unterschiedlichen Rechtslagen zur Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in den betrachteten Ländern (Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien) dargestellt. Die Besteuerung in der Schweiz, Österreich und Belgien erweist sich im Fall der tatsächlichen Optionsausübung grundsätzlich vergleichsweise günstiger als in Deutschland. Die differierenden steuerlichen Regelungen sind insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten problematisch. Hauptsächlich durch abweichende Besteuerungszeitpunkte in den betrachteten Ländern ergeben sich bei Wechsel von Tätigkeits- und Wohnort, aber auch bei Grenzgängern sowohl Fälle der Doppelbesteuerung als auch der Nichtbesteuerung der Vergütung. Es werden jeweils konkrete grenzüberschreitende Sachverhalte anhand des spezifischen Doppelbesteuerungsabkommens der beteiligten Staaten beurteilt. Risiken der Doppelbesteuerung werden herausgearbeitet und Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung gegeben. Im Hinblick auf die meist günstigere Besteuerung in der Schweiz, in Österreich und in Belgien kann generell für die Besteuerung von Aktienoptionen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die Empfehlung abgeleitet werden, dass eine Tätigkeitsverlagerung in diese Staaten grundsätzlich sinnvoll ist. Selbst zwischen europäischen Staaten, die vielfältig miteinander verbunden sind, kann häufig aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme keine allgemeingültige Lösung gefunden werden, um eine zutreffende gerechte Besteuerung von Aktienoptionen beim Begünstigten in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Eine Doppel- bzw. Minderbesteuerung ist mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten meist nicht zu beseitigen.