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Hintergrund
Intensiv- und Beatmungskapazitäten sind für die Behandlung COVID-19-erkrankter Patienten essenziell. Unabhängig davon beanspruchen auch schwer verletzte Patienten häufig Intensiv- und Beatmungskapazitäten. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Führt eine Ausgangsbeschränkung zu einer Reduktion schwer verletzter Patienten, und kann hierdurch mit frei werdenden Intensivkapazitäten gerechnet werden?
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung schwer verletzter Patienten mit einem Injury Severity Score (ISS) ≥16 zwischen dem 17.03.2020 und 30.04.2020 (landesweiter Shutdown) an einem überregionalen Traumazentrum. Erfasst wurden der Unfallmechanismus, ISS, Versicherungsträger (BG vs. GKV/PKV), ob es sich um einen dokumentierten Suizidversuch handelte, und ob eine operative Intervention innerhalb der ersten 24 h erforderlich war. Als Kontrollgruppe wurden die Daten des gleichen Zeitraums der Jahre 2018 und 2019 ausgewertet.
Ergebnisse
Es konnte keine wesentliche Veränderung bezüglich der Anzahl an schwer verletzten Patienten festgestellt werden (2018 n = 30, 2019 n = 23, 2020 n = 27). Es zeigten sich insgesamt keine deutlichen Veränderungen der absoluten Zahlen bezüglich der Intensivpflichtigkeit in den ersten 24 h und der Beatmungspflichtigkeit beim Verlassen des Schockraums. Die Anzahl an Patienten, die eine Operation innerhalb der ersten 24 h nach Eintreffen im Schockraum benötigten, war 2020 sogar leicht erhöht, jedoch nicht statistisch signifikant. Der durchschnittliche ISS blieb konstant. Bezüglich der Unfallursache zeigte sich 2020 kein Motorradfahrer, der einen nicht berufsgenossenschaftlich versicherten Unfall erlitt (2018 n = 5, 2019 n = 4, 2020 n = 0). Es wurde 2020 ein erhöhter Anteil an Arbeitsunfällen mit einem ISS ≥16 festgestellt (2018: 10 %, 2019: 26,1 %, 2020: 44,4 %).
Diskussion
Eine Ausgangsbeschränkung führte zu keiner Reduktion verletzter- und intensivpflichtiger Patienten am untersuchten Zentrum. Auch unter einer landesweiten Ausgangsbeschränkung muss für dieses Patientenkollektiv eine ausreichende Menge an Intensiv- und OP-Kapazitäten vorgehalten werden. Die Bestätigung dieser Ergebnisse durch Auswertung nationaler Register steht noch aus.
Hintergrund
Intensiv- und Beatmungskapazitäten sind für die Behandlung COVID-19-erkrankter Patienten essenziell. Unabhängig davon beanspruchen auch schwer verletzte Patienten häufig Intensiv- und Beatmungskapazitäten. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Führt eine Ausgangsbeschränkung zu einer Reduktion schwer verletzter Patienten, und kann hierdurch mit frei werdenden Intensivkapazitäten gerechnet werden?
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung schwer verletzter Patienten mit einem Injury Severity Score (ISS) ≥16 zwischen dem 17.03.2020 und 30.04.2020 (landesweiter Shutdown) an einem überregionalen Traumazentrum. Erfasst wurden der Unfallmechanismus, ISS, Versicherungsträger (BG vs. GKV/PKV), ob es sich um einen dokumentierten Suizidversuch handelte, und ob eine operative Intervention innerhalb der ersten 24 h erforderlich war. Als Kontrollgruppe wurden die Daten des gleichen Zeitraums der Jahre 2018 und 2019 ausgewertet.
Ergebnisse
Es konnte keine wesentliche Veränderung bezüglich der Anzahl an schwer verletzten Patienten festgestellt werden (2018 n = 30, 2019 n = 23, 2020 n = 27). Es zeigten sich insgesamt keine deutlichen Veränderungen der absoluten Zahlen bezüglich der Intensivpflichtigkeit in den ersten 24 h und der Beatmungspflichtigkeit beim Verlassen des Schockraums. Die Anzahl an Patienten, die eine Operation innerhalb der ersten 24 h nach Eintreffen im Schockraum benötigten, war 2020 sogar leicht erhöht, jedoch nicht statistisch signifikant. Der durchschnittliche ISS blieb konstant. Bezüglich der Unfallursache zeigte sich 2020 kein Motorradfahrer, der einen nicht berufsgenossenschaftlich versicherten Unfall erlitt (2018 n = 5, 2019 n = 4, 2020 n = 0). Es wurde 2020 ein erhöhter Anteil an Arbeitsunfällen mit einem ISS ≥16 festgestellt (2018: 10 %, 2019: 26,1 %, 2020: 44,4 %).
Diskussion
Eine Ausgangsbeschränkung führte zu keiner Reduktion verletzter- und intensivpflichtiger Patienten am untersuchten Zentrum. Auch unter einer landesweiten Ausgangsbeschränkung muss für dieses Patientenkollektiv eine ausreichende Menge an Intensiv- und OP-Kapazitäten vorgehalten werden. Die Bestätigung dieser Ergebnisse durch Auswertung nationaler Register steht noch aus.
Hintergrund:
Die tatsächliche Ankunftszeit von schwerverletzten oder kritisch kranken Patienten im Schockraum einer Klinik stimmt nicht immer mit der von der Rettungsleitstelle angekündigten Ankunftszeit überein. Im Rahmen einer retrospektiven Analyse an einem deutschen überregionalen Traumazentrum wurde untersucht, ob der dortige Alarmierungsalgorithmus geeignet ist, Zeitabweichungen in der Patientenankunft zu kompensieren.
Methode:
Die Datenanalyse erfolgte retrospektiv. Es wurde die Differenz zwischen angekündigter und tatsächlicher Eintreffzeit aller über das Schockraumtelefon angekündigten und im Schockraum aufgenommenen Patienten von September 2010 bis März 2011 ermittelt. Die Teamalarmierung erfolgte 10 Minuten vor angekündigter Patientenankunft.
Ergebnisse:
In die Untersuchung wurden 165 Patienten eingeschlossen. Bei 11% aller Patienten und bei 9% der primär über den Schockraum aufgenommenen Traumapatienten stimmten angekündigte und tatsächliche Ankunftszeit überein. In 24% aller Fälle lag die tatsächliche Ankunftszeit des Patienten vor der angekündigten Ankunftszeit. 3% des gesamten Patientenkollektives und 0% aus der Gruppe der schwer betroffenen Traumapatienten kamen vor der Teamversammlung im Schockraum an. Zu Wartezeiten des Teams von über 20 Minuten kam es in 9% aller Fälle.
Schlussfolgerung:
Bei einer Teamalarmierung 10 Minuten vor angekündigter Ankunftszeit kann eine vollständige Versammlung des Schockraumteams vor Ankunft des Patienten in 97% aller Fälle erreicht werden. Gleichzeitig resultieren akzeptable Wartezeiten für das Team.
Häufig stellt die frühe Phase der innerklinischen Traumaversorgung bei Polytraumapatienten besonders die Schädel-Hirn-Verletzungen betreffend einen sehr dynamischen Zeitraum dar, weshalb zeitlich getriggerte Kontrolluntersuchungen weit verbreitet sind. Andererseits bedeutet der Transport zur Untersuchung für beatmete Patienten eine zusätzliche Gefahr. Untersucht wurde, wie häufig sich in einer frühen Kontroll-Computertomografie des Schädels neue oder verschlechterte Befunde finden und, wie diese neuen Informationen die Intensivtherapie beeinflussen. Methode: Retrospektive Analyse aus Befunddaten und Krankenakten. Eingeschlossen wurden 150 beatmete Patienten mit SHT oder Verdacht auf ein SHT, die eine frühe CCT-Kontrolle bekamen. Ergebnisse: Eine Verschlechterung der Befunde wurde bei 63 Patienten (42%) und neue Befunde bei 18 Patienten (12%) gefunden. Bei 47 Pateinten (31%) wurde die Intensivtherapie aufgrund der frühen Kontroll-CCT geändert. Schlussfolgerung: Bei beatmeten Polytraumapatienten treten in mehr als der Hälfte der Fälle Verschlechterungen oder neue intracranielle Befunde auf. Eine frühe CCT-Kontrolle kann diese erkennen und zu einer rechtzeitigen Therapieoptimierung führen.