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Angesichts leerer Rentenkassen hat der Gesetzgeber in jüngster Zeit versucht, die zweite Säule der Altersvorsorge, die betriebliche Altersversorgung, attraktiver zu gestalten. Eine überragende Rolle spielt dabei die Entgeltumwandlung, auf die Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2002 einen Anspruch haben. Die Dissertation untersucht arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Fragen einer betrieblichen Altersversorgung mittels Entgeltumwandlung zugunsten einer Unterstützungskasse in Abgrenzung zu den vier anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere zum neu eingeführten Pensionsfonds.
In der vorliegenden Studie wird ein entscheidungsmodelltheoretischer Ansatz verwendet, um unter Vernachlässigung von Unsicherheit und Risiko Kennzahlen zu entwickeln, die verschiedene Formen der Altersvorsorge miteinander vergleichbar machen. Zu diesem Zweck werden die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen für ausgewählte Altersvorsorgeformen (gesetzliche Rentenversicherung, Basisrentenversicherung, zulagengeförderte Altersvorsorge, betriebliche Altersversorgung und private Rentenversicherung) im Rechtsrahmen des Jahres 2020 erläutert. Darauf aufbauend wird ein eigenes System von Kennzahlen entwickelt, um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Alterssicherungsform zu quantifizieren. Die Ergebnisse werden anhand von stilisierten Modellbiografien präsentiert und diskutiert. Eine abschließende Gesamtwürdigung fasst schließlich wesentliche Erkenntnisse zusammen.
Aufgrund der bekannten Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung versucht der deutsche Gesetzgeber seit einiger Zeit, die eigenverantwortliche Altersvorsorge zu fördern. Häufig steht dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Fokus. In dieser Arbeit wird mittels Experten- und Arbeitnehmerinterviews ausführlich herausgearbeitet, wo zentrale Verbreitungshemmnisse der bAV liegen und wie diese durch Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen adressiert werden können. Wesentliche Elemente dieser Reformüberlegungen sind in das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeflossen.
Daneben wird in dieser Arbeit mithilfe einer experimentalökonomischen Analyse gezeigt, wie verschiedene Arten der Besteuerung individuelle Sparentscheidungen beeinflussen können. Dabei wird deutlich, dass Individuen die Wirkung einer nachgelagerten Besteuerung häufig nicht korrekt wahrnehmen.
Angesichts der demografischen Entwicklung setzt die Bundesregierung zur Schließung der drohenden Rentenlücke auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Dieses Gutachten entwickelt Empfehlungen an den Gesetzgeber zur Optimierung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen der bAV. Die Zielvorgabe lautet, die Verbreitung der bAV unter Gering- und Niedrigverdienern zu erhöhen und kleinen und mittleren Unternehmen als Arbeitgeber Anreize zu setzen, ihren Arbeitnehmern ein bAV-Angebot zu unterbreiten.
Das Gutachten schafft einen umfassenden Überblick über bestehende Hemmnisse für diese beiden Zielgruppen, an der bAV zu partizipieren.
Auf dieser Basis werden zehn Reformüberlegungen erarbeitet und auf ihre Wirkungen hin geprüft. Hieraus ergeben sich jeweils eine Handlungsempfehlung für die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite.
Außerdem werden Ansatzpunkte für eine Vereinfachung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen aufgezeigt. Die Analyse der Hemmnisse und die Kernelemente der Empfehlungen wurden durch Interviews mit Experten und mit Angehörigen der Zielgruppen empirisch abgesichert.
In der Dissertation werden drei ausgewählte Reformen oder Reformbedarfe im deutschen Drei-Säulen-System der Alterssicherung untersucht:
In der Säule der gesetzlichen Altersversorgung werden Möglichkeiten zur Wiedereinsetzung des 2018 ausgesetzten Nachholfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Je nachdem, ob Erhöhungen des aktuellen Rentenwertes verursacht durch die Niveauschutzklausel in künftigen Jahren aufgerechnet werden sollen oder nicht, werden zwei unterschiedliche Verfahren – das Getrennte Verfahren und das Integrierte Verfahren – präsentiert, in welche sich der Nachholfaktor bei aktiver Schutzklausel und Niveauschutzklausel konsistent einfügt.
In der Säule der betrieblichen Altersversorgung werden Möglichkeiten zur Reform des steuerrechtlichen Rechnungszinsfußes von 6 % für Pensionsrückstellungen analysiert. Dabei wird betrachtet, welche Auswirkungen es für Arbeitgeber hat, wenn der Rechnungszinsfuß diskretionär einen neuen Wert erhielte, wenn er regelgebunden einem Referenzzins folgte, wenn steuerrechtlich der handelsrechtlichen Bewertung gefolgt würde, und wenn ein innovatives Tranchierungsverfahren eingeführt würde. Anschließend wird erörtert, inwieweit überhaupt gesetzgeberischer Anpassungsbedarf besteht. Es kristallisiert sich der Eindruck heraus, dass mit dem steuerrechtlichen Rechnungszinsfuß eine Gesamtkapitalrendite typisiert wird. Die Hypothese kann nicht verworfen werden, dass 6 % durchaus realistisch für deutsche Unternehmen sind.
In der Säule der privaten Altersvorsorge wird erschlossen, wann im Falle eines Riester-geförderten Erwerbs einer Immobilie in der Rentenphase des Eigenheimrentners der optimale Zeitpunkt zur Ausübung seines Wahlrechts, seine nachgelagerte Besteuerung vorzeitig zu beenden, kommt. Bei vorzeitiger Beendigung sind alle ausstehenden Beträge auf einmal, jedoch nur zu 70 % zu versteuern. Wann dieser 30%ige Nachlass vorteilhaft wird, wird demonstriert unter Variation des Wohnförderkontostands, der Renteneinkünfte, des Marktzinssatzes, des Rentenbeginns, der Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie des Besteuerungsanteils.