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Die zahnärztliche Implantologie gilt inzwischen als Standardverfahren im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung von Zahnverlusten. In dieser Arbeit wird die Einführung der zahnärztlichen Implantologie in das Gesundheitssystem der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung bei der Bundeswehr beschrieben.
Die Therapieform der zahnärztlichen Implantologie wurde im Jahr 1988 in den Versorgungsumfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung bei Soldaten der Bundeswehr im Rahmen von Einzelfallentscheidungen aufgenommen. Die Einführung dieser Therapiemethode in das annähernd „geschlossene“ Gesundheitssystem der Bundeswehr gelang nahezu reibungslos.
Die Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben sich zwar seit der Einführung dieser Therapiemethode schon mehrfach geändert, eine Versorgung mit zahnärztlichen Implantaten ist jedoch in Abhängigkeit der vorliegenden Indikation im Einzelfall grundsätzlich bei voller Kostenübernahme auf Bundesmitteln (dies gilt in Abhängigkeit der gewählten Versorgungsform nicht für die Suprakonstruktion) unverändert möglich. Hierbei gilt zu beachten, dass als Begründung für diese Kostenübernahme im begründeten Einzelfall insbesondere die Dienstfähigkeit und die Einsatzfähigkeit des Soldaten im Vordergrund steht.
Festzuhalten bleibt somit, dass die anspruchsberechtigten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Bereich der zahnärztlichen Behandlung, in Abhängigkeit vom vorliegenden Befund und von der medizinischen Indikation, aus fachlicher Sicht ein Höchstmaß an zahnärztlich-prothetischer Versorgung erhalten, welches bei Bedarf die Implantation miteinschließt.
Die Einführung der Therapiemethode der zahnärztlichen Implantologie bei der Bundeswehr konnte nach anfänglichen heftigen Diskussionen durch Übernahme in den Versorgungsumfang erfolgreich umgesetzt werden und erweitert heutzutage auf einem state-of-the-art-level das Therapiespektrum im Bereich der zahnärztlichen Prothetik.
Die aufgezeigten Prognosen hinsichtlich der zukünftigen Einnahmen- und Kostenentwicklungen der zivilen Kostenträgersysteme lassen darauf schließen, dass ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem in Deutschland nicht ohne Leistungseinschränkungen und zukünftige Leistungsbegrenzungen auskommen wird. Notwendige Maßnahmen der Rationalisierung werden bereits umgesetzt, können allein voraussichtlich jedoch nicht zu ausreichenden Kosteneinsparungen führen. Dadurch treten bereits heute und zukünftig in größerem Maße weitergehende Notwendigkeiten wie Rationierung und Priorisierung von medizinischen Leistungen in den Vordergrund.
Insbesondere bei der Rationierung erscheint es zwingend notwendig, dass diese Leistungseinschränkung explizit, also öffentlich bekannt, erfolgt, damit nicht der medizinische Leistungserbringer eine Entscheidung hinsichtlich Gewährung oder Einschränkung treffen muss, wodurch zudem das Arzt-Patientenverhältnis deutlich belastet würde.
Eine Abstimmung der Frage der Verteilungsgerechtigkeit medizinischer Leistungen auf gesellschaftspolitischer Ebene erscheint zwingend notwendig, um eine konsensfähige Festlegung dieser notwendigen Leistungsbegrenzungen zu erreichen.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Innovationsprozessen der medizintechnischen Industrie in Deutschland am Beispiel der bildgebenden Verfahren. Einen geeigneten Analyserahmen, um die komplexen Verflechtungen und Erfolgs-determinanten zu erfassen, bietet der Clusteransatz Michael Porters. Der Clusteransatz wird um wachstumstheoretische, politökonomische Ansätze ergänzt und erweitert, um die Medizintechnikbranche quantitativ und qualitativ zu untersuchen und die Wechselwirkungen zwischen Medizintechniknetzwerk, Innovationen und staatlichem Sozialsystem in Deutschland aufzuzeigen. Es wird geklärt, welche Auswirkungen Innovationen für die medizintechnische Branche haben und welche institutionellen und politischen Bedingungen Innovationen begünstigen, welche wirtschaftspolitischen Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet werden können und wie sich die Zukunft für diese Branche gestalten könnte. Kapitel 1 spezifiziert den Untersuchungsgegenstand auf die bildgebenden Verfahren. Kapitel 2 nimmt - anhand diverser Innovationsindikatoren - eine quantitative Eingruppierung der deutschen medizintechnischen Industrie vor. In Kapitel 3 werden die bislang gewonnen Erkenntnisse mit dem Clusterkonzept Porters einer qualitativen Analyse unterzogen. Es wird der Frage nachgegangen, was die Wettbewerbsfähigkeit der Medizintechnik ausmacht. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf den Wechselbeziehungen von Medizin-technikbranche und staatlichem Gesundheitssystem. Kapitel 4 ergänzt die Wettbewerbsfähigkeitsanalyse um einen inter-industriellen Vergleich. Weitere international erfolgreiche deutsche Branchen werden in ihren Erfolgsfaktoren mit der Medizintechnik verglichen. Das Konzept der "Langen Wellen" präzisiert die Spezifika der Medizintechnikbranche. Kapitel 5 fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und gibt eine Prognose für die mögliche Zukunftsentwicklung der Branche.