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Hintergrund. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein Standardinstrument, das in diesem Rahmen seit einigen Jahren zur Anwendung kommt, ist der Kurzfragebogens zur Arbeitsanalyse (KFZA), von Prümper et al. (1995). Dieser Fragebogen wurde ursprünglich für die Beurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen konzipiert und für diese Berufsgruppe validiert. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, die faktorielle Validität des KFZA bei einem Einsatz im Gesundheitswesen mittels einer explorativen Faktorenanalyse zu überprüfen. Da eine Fragebogenversion zum Einsatz kam, die zusätzlich spezifische Ergänzungsfragen für das Gesundheitswesen enthielt, sollte in einem zweiten Schritt auch dieser erweiterte KFZA einer Faktorenanalyse unterzogen werden.
Methodik. Insgesamt 1731 Datensätze waren über einen Zeitraum von zehn Jahren in verschiedenen norddeutschen Krankenhäusern als Routinedaten erhoben worden. Nach listenweisem Fallausschluss in Folge des Einsatzes unterschiedlicher Fragebogenvarianten standen für den KFZA 1163 Datensätze und davon 1095 Datensätze für den erweiterten KFZA zur faktorenanalytischen Auswertung zur Verfügung. Die 26 Items des KFZA bzw. die 37 Items der erweiterten Version wurden einer explorativen Faktorenanalyse nach der Hauptkomponentenmethode unterzogen. Die Zahl der Faktoren wurde sowohl mittels Kaiser- als auch Scree-Kriterium bestimmt. Für die Interpretation der Faktoren wurden diese sowohl orthogonal nach der Varimax-Methode als auch direct-oblimin rotiert. Zur Abschätzung der Reliabilität wurde die interne Konsistenz anhand des Cronbach-α-Koeffizienten berechnet.
Ergebnisse. Für die 26 Items des KFZA führte das Kaiser-Kriterium zu einer 7-Faktoren-Lösung mit einer Gesamtvarianzaufklärung von 62,0%, der Scree-Plot dagegen deutete auf vier Faktoren hin. Orthogonale und oblique Rotation brachten vergleichbare Ergebnisse. Die inhaltliche Interpretation unterstützte die Anzahl von sieben Faktoren, die wie folgt benannt wurden: „Soziale Beziehungen“, „Handlungsspielraum“, „Partizipations- und Entwicklungs-möglichkeiten“, „Quantitative Arbeitsbelastungen“, „Umgebungsbelastungen“, „Vielseitigkeit“ und „Qualitative Arbeitsbelastungen“. Für diese Skalen, die jeweils 2 bis 6 Items umfassten, konnten Cronbach-α-Koeffizienten zwischen 0,63 und 0,80 ermittelt werden. Die Faktorenanalyse des erweiterten KFZA mit insgesamt 37 Items führte nach Bestimmung des Kaiser-Kriteriums und Betrachtung der inhaltlichen Plausibilität zu einer 9-Faktoren-Lösung mit einer Gesamtvarianzaufklärung von 59,5%. Die beiden zusätzlichen Faktoren wurden mit „Fehlbeanspruchungsfolgen“ und „Emotionale Belastungen“ benannt. Die Werte des Cronbach-α-Koeffizienten lagen für diese Skalen zwischen 0,63 und 0,87.
Diskussion. Statt der von den Autoren des KFZA beschriebenen elf Faktoren wurden bei einem Einsatz im Gesundheitswesen sieben Faktoren ermittelt. Auch wenn sich die Anzahl der Faktoren reduzierte, ließ sich die Struktur inhaltlich relativ gut replizieren. Besonders die Items des KFZA-Faktors „Ganzheitlichkeit“ erwiesen sich jedoch für den Einsatz im Gesundheitswesen als nicht passgenau. Die Ergänzungsitems des erweiterten KFZA bildeten zwei zusätzliche Faktoren bzw. ließen sich den zuvor ermittelten Faktoren sinnvoll zuordnen.
Die vorliegende Arbeit liefert somit einen Beitrag zur Einschätzung der Validität dieses in der Praxis häufig eingesetzten Instruments. Die psychometrische Prüfung kann jedoch noch nicht als vollständig erachtet werden und sollte in nachfolgenden Studien fortgeführt werden.
Der nahezu vergessene Beitrag von Hans Lungwitz (1881-1967) zur Reform des Gesundheitswesens kann - retrospektiv betrachtet - als äußerst bemerkenswert gelten. Schon die Art der Präsentation seiner sozialreformerischen Gedanken läßt aufhorchen: So äußert er sich nicht nur in Zeitschriftenartikeln zu diesem Thema, sondern nutzt auch sozialkritische Arztromane als „Medium“ zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Um seinen Ideen weitere Präsenz zu verschaffen, gibt er eine Denkschrift mit dem Titel ‚Die Verstaatlichung des Heil- und Fürsorgewesens’ heraus. Lungwitz behandelt in seinem sozialreformerischen Werk ein breites Themenfeld. Er beanstandet in seinen Schriften die Institution Ehrengericht, die einen übertriebenen bzw. falschen Ehrbegriff geschaffen habe, die Ärztekammern und deren Wahlmodus, aber auch andere Standesvertretungen wie beispielsweise den ‚Leipziger Wirtschaftlichen Verband’ und dessen Art der Interessenpolitik. Ferner beanstandet er die schlechten Honorarverhältnisse, bzw. die allgemeine Notlage der Ärzte, insbesondere in bezug auf das Kassenarztwesen. Er kritisiert aber auch die Ärzte selbst, indem er die Standesvertreter mehrheitlich als unfähig und die Mehrzahl der Mediziner als lethargisch gegenüber sozialpolitischen Belangen bezeichnet und ihren vermeintlichen Mangel an Kollegialität sowie ihren „Standesdünkel“ beklagt. Des weiteren werden die „Kurpfuscherei“ und ihre Gefahren, die unzureichenden hygienischen Verhältnisse und Fehler in der Sozialfürsorge thematisiert. Auch die ärztliche Ausbildung und das Verhalten des Staates gegenüber den Ärzten werden beleuchtet. Lungwitz verharrt jedoch nicht in bloßer Kritik, sondern unterbreitet überdies detaillierte Reformvorschläge. Bei einer Gegenüberstellung der Lungwitzschen Kritikpunkte am Gesundheitswesen, bzw. der hieraus resultierenden Reformvorschläge, und der zeitgenössischen Ärztepolitik wird deutlich, daß Lungwitz in Teilbereichen mit den allgemeinen Ansichten der organisierten Ärztevertreter übereinstimmt, wie z.B. in bezug auf die Bewertung der Honorarverhältnisse und die Geringschätzung kaufmännischer Ideale, die Mißstände im Kassenarztwesen, die „Kurpfuscherei“ und die Forderung nach „freier Arztwahl“. In anderen Bereichen ist er jedoch völlig anderer Ansicht als die zeitgenössische Ärzteschaft: Er fordert die Abschaffung der Ehrengerichte, eine Reform des Kammersystems und des ‚Leipziger Wirtschaftlichen Verbandes’, eine der Zeit angepaßte Umgestaltung des Medizinstudiums und eine Modifikation des Krankenkassenwesens. Überdies gibt es Bereiche, die von der allgemeinen ärztlichen Standespolitik zwar ebenfalls behandelt werden, denen bei weitem aber nicht der Stellenwert zugedacht wird wie in den Lungwitzschen Arbeiten. Als Beispiel hierfür können die Mißstände im Krankenkassenwesen oder in der Säuglingshygiene gelten. Nach und nach reift in Lungwitz eine Idee, wie man diesen zahlreichen Mißständen wirksam entgegentreten könne. Er sieht die Lösung in einer radikalen Reform des Gesundheitswesens. Lungwitz fordert – obwohl er anfangs diesem Gedanken eher skeptisch, wenn nicht gar ablehnend gegenüberstand – letztlich die Verstaatlichung des Gesundheitswesens und die Verbeamtung der Ärzte. Das Krankenkassenwesen solle unter staatlicher Organisation in einer Staats- und Reichsversicherung vereinigt werden, finanziert durch eine dem Gehalt angepaßte Gesundheitssteuer. Die Ärzte sollten Beamte der staatlichen Gesundheitsämter werden, der Eintritt in den Staatsdienst sei ihnen jedoch freizustellen. Bezahlt würden die staatlichen Ärzte mit einem Fixum, bestehend aus einem Grundgehalt, einer Dienstalterszulage und einer Leistungszulage, wobei sie die gleichen Rechte wie alle anderen Staatsbeamten, wie z.B. Anspruch auf eine Rente, erhalten sollten. Um die Betreuung der Kranken effektiver zu gestalten, wünscht Lungwitz, daß sich jeder Arzt um nicht mehr als 1.000 Versicherte zu kümmern brauche. Ferner schwebt ihm die Einführung von Diagnoseinstituten und Therapiezentren vor – um nur einen groben Abriß seiner Ideen zu geben. Lungwitz ist indessen nicht der einzige, der sich in der damaligen Zeit zu einer möglichen Reform des Gesundheitswesens äußert. Auch vor seiner Zeit wird der Gedanke der Verstaatlichung diskutiert, und auch Zeitgenossen von Lungwitz treten mit entsprechenden Veröffentlichungen hervor. Exemplarisch werden dem Lungwitzschen Verstaatlichungsmodell in dieser Arbeit die Vorschläge von Ernst Neumann gegenübergestellt. Hierbei wird deutlich, daß es bemerkenswerte Übereinstimmungen gibt, etwa in bezug auf die von beiden geforderte Verbeamtung der Ärzte und deren Honorierung mit einem Fixum bei zusätzlicher Vergütung bestimmter Einzelleistungen. Wenn man den Lungwitzschen Beitrag aus heutiger Sicht betrachtet und den Versuch unternimmt, seine Reformvorschläge für das damalige Gesundheitswesen im bestehenden Gesundheitssystem aufzuspüren, fällt auf, daß nicht wenige der von Lungwitz geforderten Veränderungen realisiert sind: Beispiele sind die Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium, die Ausweitung der wirtschaftlichen Existenzmöglichkeiten der Ärzte, die Zurückdrängung der Ehrengerichte und die Erweiterung des Krankenkassenwesens. Andererseits sind viele der von Lungwitz geäußerten Kritikpunkte am Gesundheitswesen auch heute noch virulent, wie die ärztliche Honorarfrage, die extensive Behandlung im Kassenarztwesen durch einen zu hohen Patientendurchlauf in den Praxen, die Arbeit der ärztlichen Standesvertreter, die sogenannte „Cliquenwirtschaft“, der Mangel an Kollegialität unter den Ärzten und die praxisferne Ausbildung der Medizinstudenten. Die Suche nach einem Gesundheitssystem im europäischen Ausland, das eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Lungwitzschen Modell aufweist, führt zum ‚National Health Service’ in Großbritannien – ein System, das bei allen Nachteilen zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht als effizienter und à la longue besser finanzierbar gelten kann als das in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Sozialversicherungssystem. Obwohl die einschlägigen Lungwitzschen Veröffentlichungen überaus positiv rezensiert wurden, erfuhr Lungwitz’ sozialreformerisches Werk von seinen Zeitgenossen nicht die erhoffte Beachtung. In der Retrospektive jedoch beweist Lungwitz mit Teilen seines sozialreformerischen Modells – bei allen Unzulänglichkeiten im Detail – einen bemerkenswerten Weitblick.