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Schlagworte
- Polytrauma (5) (entfernen)
Institut
- Klinik und Poliklinik für Unfall-, Hand-, Plastische und Wiederherstellungschirurgie (Chirurgische Klinik II) (5) (entfernen)
Die vorliegende Arbeit untersucht die Therapiekonzepte „early total care“ (ETC) und „damage control orthopaedics“ (DCO) bei der Behandlung 90 polytraumatisierter Patienten mit Verletzungen an der oberen Extremität in der Universitätsklinik Würzburg. Nach dem „first hit“ im Rahmen des Polytraumas kann der Organismus und das Immunsystem durch eine aufwendige Operation im Sinne eines „second hit“ überfordert werden. Ziel des DCO ist es den „second hit“ zu minimieren, indem initial nur die notwendigsten Behandlungen durchgeführt werden und keine vollständige Ausversorgung entsprechend ETC durchgeführt wird. Es werden Kriterien herausgearbeitet, welche relevant für die initiale Therapieentscheidung sind. Liegen eine hohe Verletzungsschwere (ISS), Kreislaufkomplikationen und eine niedrige Überlebensprognose nach dem RISC II sowie schwere begleitende Kopf-, Abdomen-, Becken- oder Wirbelsäulenverletzungen vor, werden die Verletzungen an der oberen Extremität nach DCO therapiert. Zudem wird für komplexe Verletzungen der oberen Extremität mit Gelenkbeteiligung, Bandschäden oder schwerem Weichteilschaden, welche zeitaufwendige und planungsintensive Operationsverfahren bedürfen, die DCO-Strategie favorisiert. Wenn die notwendige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch für die Ausversorgung der Verletzung an der oberen Extremität initial möglich ist, wird die obere Extremitätenverletzung nach ETC therapiert, insbesondere wenn eine schwere Verletzung an der oberen Extremität vorliegt. In der ETC-Kohorte ist kein Patient verstorben. Das schlechtere Outcome in der DCO-Kohorte liegt vor allem an der initial höheren Verletzungsschwere. Auf Grund der besseren tatsächlichen als erwarteten Mortalität kann DCO als eine erfolgreiche Therapiestrategie bei schwerverletzten Patienten angesehen werden. Jedoch kann die vorliegende Arbeit keinen Nachteil für die Patienten durch die ETC-Behandlung feststellen.
Mit der Einführung des G-DRG Systems im Jahr 2003 änderte sich die Abrechnung der Behandlungskosten grundlegend. Die fallgenaue Berechnung der tatsächlich entstandenen Kosten wurde durch eine gleiche Vergütung gleicher Entlassdiagnosen ersetzt. Bereits vor Einführung des G-DRG wurde über mögliche negative Folgen insbesondere im Bereich der Schwerverletztenversorgung spekuliert. Besorgniserregende Studien aus anderen Ländern mit DRG-System sahen Traumazentren in der Gefahr einer ökonomiebedingten Schließung. Die ersten Veröffentlichungen nach Einführung des G-DRG bestätigten die zuvor getroffenen Befürchtungen und zeigten eine deutlich defizitäre Vergütung. Fallgenaue Berechnungen gibt es seither nur noch an den Kalkulationshäusern des InEK.
Das UKW steht als überregionales Traumazentrum im Focus dieses Missstandes und gewährleistet indes die Versorgung von rund 120 Polytrauma-Patienten pro Jahr. Diese Studie betrachtet retrospektiv die tatsächlich entstandenen Kosten von 43 solcher Patienten aus dem Jahr 2010 mit einem mittleren ISS von 22,7±9,9 Punkten und benutzt dazu eigene Berechnungen. Die berechneten Kostenfaktoren sind OP-Kosten (Personal und Material), Radiologie, Labor, Transfusion, Anästhesie und Intensivstation. Diese beziehen sich auf tatsächlich entstandene Kosten. Infrastruktur und Vorhaltung finden dabei beispielsweise keine Beachtung.
Es zeigt sich eine Kostenunterdeckung von 2.616±7.461€ pro Patient. Hauptsächlich wurden die MDCs Prä-MDC (Langzeitbeatmung) und MDC 08 (vom DRG nicht als Polytrauma erkannte Fälle) defizitär vergütet. Die wesentlichen Kostenanteile entfallen auf die Kosten der Intensivstation. Trotz der Nichtbeachtung relevanter Kostenpunkte, wie dem der Vorhaltekosten, konnte bereits eine Unterfinanzierung des Patientenkollektivs nachgewiesen werden. Die tatsächlichen Kosten scheinen in ihrer Gesamtsumme also noch deutlich höher zu liegen. Die bisherigen Anpassungen des Entgeltsystems durch Erhöhung des Basisfallwertes und der Abbildungsgenauigkeit scheinen unzureichend zu sein. Eine Forderung nach fallgenauer Berechnung insbesondere im Bereich klinischer Polytrauma-Patienten, die jedoch in eine andere MDC eingeordnet wurden, scheint gerechtfertigt. Gerade im Hinblick auf eine weitere Zentralisierung der Schwerverletztenversorgung im Zuge des Ausbaus des Traumanetzwerks der DGU und des Schwerstverletzungsartenverfahrens der DGUV.
Hintergrund
Intensiv- und Beatmungskapazitäten sind für die Behandlung COVID-19-erkrankter Patienten essenziell. Unabhängig davon beanspruchen auch schwer verletzte Patienten häufig Intensiv- und Beatmungskapazitäten. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Führt eine Ausgangsbeschränkung zu einer Reduktion schwer verletzter Patienten, und kann hierdurch mit frei werdenden Intensivkapazitäten gerechnet werden?
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung schwer verletzter Patienten mit einem Injury Severity Score (ISS) ≥16 zwischen dem 17.03.2020 und 30.04.2020 (landesweiter Shutdown) an einem überregionalen Traumazentrum. Erfasst wurden der Unfallmechanismus, ISS, Versicherungsträger (BG vs. GKV/PKV), ob es sich um einen dokumentierten Suizidversuch handelte, und ob eine operative Intervention innerhalb der ersten 24 h erforderlich war. Als Kontrollgruppe wurden die Daten des gleichen Zeitraums der Jahre 2018 und 2019 ausgewertet.
Ergebnisse
Es konnte keine wesentliche Veränderung bezüglich der Anzahl an schwer verletzten Patienten festgestellt werden (2018 n = 30, 2019 n = 23, 2020 n = 27). Es zeigten sich insgesamt keine deutlichen Veränderungen der absoluten Zahlen bezüglich der Intensivpflichtigkeit in den ersten 24 h und der Beatmungspflichtigkeit beim Verlassen des Schockraums. Die Anzahl an Patienten, die eine Operation innerhalb der ersten 24 h nach Eintreffen im Schockraum benötigten, war 2020 sogar leicht erhöht, jedoch nicht statistisch signifikant. Der durchschnittliche ISS blieb konstant. Bezüglich der Unfallursache zeigte sich 2020 kein Motorradfahrer, der einen nicht berufsgenossenschaftlich versicherten Unfall erlitt (2018 n = 5, 2019 n = 4, 2020 n = 0). Es wurde 2020 ein erhöhter Anteil an Arbeitsunfällen mit einem ISS ≥16 festgestellt (2018: 10 %, 2019: 26,1 %, 2020: 44,4 %).
Diskussion
Eine Ausgangsbeschränkung führte zu keiner Reduktion verletzter- und intensivpflichtiger Patienten am untersuchten Zentrum. Auch unter einer landesweiten Ausgangsbeschränkung muss für dieses Patientenkollektiv eine ausreichende Menge an Intensiv- und OP-Kapazitäten vorgehalten werden. Die Bestätigung dieser Ergebnisse durch Auswertung nationaler Register steht noch aus.
Hintergrund
Intensiv- und Beatmungskapazitäten sind für die Behandlung COVID-19-erkrankter Patienten essenziell. Unabhängig davon beanspruchen auch schwer verletzte Patienten häufig Intensiv- und Beatmungskapazitäten. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Führt eine Ausgangsbeschränkung zu einer Reduktion schwer verletzter Patienten, und kann hierdurch mit frei werdenden Intensivkapazitäten gerechnet werden?
Material und Methoden
Es erfolgte eine retrospektive Auswertung schwer verletzter Patienten mit einem Injury Severity Score (ISS) ≥16 zwischen dem 17.03.2020 und 30.04.2020 (landesweiter Shutdown) an einem überregionalen Traumazentrum. Erfasst wurden der Unfallmechanismus, ISS, Versicherungsträger (BG vs. GKV/PKV), ob es sich um einen dokumentierten Suizidversuch handelte, und ob eine operative Intervention innerhalb der ersten 24 h erforderlich war. Als Kontrollgruppe wurden die Daten des gleichen Zeitraums der Jahre 2018 und 2019 ausgewertet.
Ergebnisse
Es konnte keine wesentliche Veränderung bezüglich der Anzahl an schwer verletzten Patienten festgestellt werden (2018 n = 30, 2019 n = 23, 2020 n = 27). Es zeigten sich insgesamt keine deutlichen Veränderungen der absoluten Zahlen bezüglich der Intensivpflichtigkeit in den ersten 24 h und der Beatmungspflichtigkeit beim Verlassen des Schockraums. Die Anzahl an Patienten, die eine Operation innerhalb der ersten 24 h nach Eintreffen im Schockraum benötigten, war 2020 sogar leicht erhöht, jedoch nicht statistisch signifikant. Der durchschnittliche ISS blieb konstant. Bezüglich der Unfallursache zeigte sich 2020 kein Motorradfahrer, der einen nicht berufsgenossenschaftlich versicherten Unfall erlitt (2018 n = 5, 2019 n = 4, 2020 n = 0). Es wurde 2020 ein erhöhter Anteil an Arbeitsunfällen mit einem ISS ≥16 festgestellt (2018: 10 %, 2019: 26,1 %, 2020: 44,4 %).
Diskussion
Eine Ausgangsbeschränkung führte zu keiner Reduktion verletzter- und intensivpflichtiger Patienten am untersuchten Zentrum. Auch unter einer landesweiten Ausgangsbeschränkung muss für dieses Patientenkollektiv eine ausreichende Menge an Intensiv- und OP-Kapazitäten vorgehalten werden. Die Bestätigung dieser Ergebnisse durch Auswertung nationaler Register steht noch aus.
Die Anzahl an Fahrradfahrern steigt in allen Altersgruppen. Mit zunehmender Popularität erhöht sich die Anzahl an Unfällen mit zum Teil schweren Verletzungen. Im Zuge dessen stellt sich die Frage, welchen Einfluss das Alter auf die Art und Schwere der Verletzungen, die Überlebenswahrscheinlichkeit und die Krankenhausverweildauer bei schwerverletzten Fahrradfahrern hat.
Methoden: Es wurde eine retrospektive Auswertung der Daten des TraumaRegisters DGU® der Jahre 2010-2019 durchgeführt. Alle schwerverletzten Fahrradfahrer mit einem MAIS 3+ (N=14.651) im TR-DGU wurden in diese Studie eingeschlossen und die vorliegenden Parameter ausgewertet. Es erfolgte eine Unterteilung in vier Altersgruppen (20 - 59, 60 - 69, 70 - 79 und ≥ 80 Jahre).
Ergebnisse: Verletzungen des Schädels traten mit 64,2% mit Abstand am häufigsten auf. Es zeigte sich eine deutliche Zunahme der schweren Kopfverletzungen in der Gruppe der über 60-Jährigen. Mit steigendem Alter nahm des Weiteren die Wahrscheinlichkeit einer präklinischen Intubation, die Katecholaminpflichtigkeit, die Intensiv- und Krankenhausverweildauer sowie die Sterblichkeit zu.
Schlussfolgerung: Kopfverletzungen stellen die häufigste schwere Verletzung bei Fahrradfahrern dar. Da das Helmtragen nicht erfasst wird kann auf dessen Effektivität kein Rückschluss gezogen werden. Ein höheres Alter korreliert des Weiteren mit einer höheren Sterblichkeit, stellt jedoch keinen unabhängigen Risikofaktor zum Versterben bei einem schwerverletzten Patienten dar.