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Gegenstand der Dissertation sind die 26 Meisterlieder des Hans Sachs, die Episoden aus dem Trojanischen Krieg und von den Irrfahrten des Odysseus aufgreifen. Troja galt in Mittelalter und Früher Neuzeit als Prototyp des städtischen Gemeinwesens, so dass sich an seinem Fall - im doppelten Wortsinne - exemplarisch untersuchen ließ, was den Zusammenhalt des städtischen Lebens sicherte bzw. gefährdete. Der Sagenkreis um Troja bot sich für den Handwerker und Poeten Hans Sachs folglich in besonderer Weise dafür an, um Ordnungsvorstellungen für das städtische Gemeinwesen Nürnbergs abzuleiten.
Die Arbeit geht von einer doppelten Fragestellung aus: Zum einen wird die Verarbeitung der literarischen Vorlage in den Meisterliedern untersucht, zum anderen wird danach gefragt, wie Hans Sachs mit seinen Liedern am zeitgenössischen Normenhorizont partizipiert und diesen seinerseits mitgestaltet. Dieser doppelte Ansatz wird bereits durch die äußere Form der Lieder nahegelegt, die sich in der Regel in narratio und moralisatio aufteilen. Die Untersuchung erfolgt in detaillierten Einzelanalysen, in denen die Lieder auch gerade auf mögliche interne Widersprüche hin befragt werden. Textgrundlage der Untersuchungen ist ein bereinigter Abdruck der Lieder nach der jeweils ältesten Handschrift; in den meisten Fällen handelt es sich jeweils um die Erstedition des Lieds.
Die Situation der Psychiatrie und die institutionelle Unterbringung der Geisteskranken am Ende des 18. Jahrhunderts sind gut erforscht. Doch was dem einzelnen Geisteskranken widerfuhr, unter welchen Sorgen und Nöten er als Kranker und Patient litt, welchen Problemen seine Familie und sein Umfeld ausgesetzt waren, wie es ihm außerhalb der Anstalt erging und welche Faktoren zur Unterbringung in eine Anstalt oder in einem Gefängnis oder auch zur Entlassung aus diesen beitrugen, ist bisher nur wenig erforscht. Der hier behandelte Aktenbestand des Nürnberger Stadtarchivs lässt Einblicke in den medizinischen, amtlichen und privaten Umgang mit den Irren am Ende des 18. Jahrhunderts zu. Die Irren in Nürnberg und Umgebung wurden zunächst meist von Angehörigen betreut und versorgt, wobei diese Aufgabe mit nicht wenigen Problemen behaftet war. Neben der finanziellen Belastung konnte ein Irrer auch zur Gefahr für Leib und Leben werden, wenn er in einem Anfall von Raserei gewalttätig gegen sich und andere wurde. In solchen Fällen ließ man bis zur Anzeige im Schöffenamt mit der Bitte, den Betroffenen internieren zu dürfen, keine Zeit verstreichen. Die Meinungen der Amtsärzte bzgl. der Internierungspraxis unterschieden sich hier ganz offensichtlich voneinander. Während die Betroffenen in den Akten bis etwa 1789 vorwiegend aufgrund von ‚Raserei‘, ‚Faulheit‘ oder ‚Blödheit‘ angezeigt und meist eine Bestrafung in Form von körperlicher Züchtigung oder Freiheitsberaubung gefordert wurde, so änderte der Umgang mit den Irren merklich. Internierungen gerieten mehr und mehr in die Kritik, wurden zu einer Übergangs- und später zu einer Art ‚Notlösung‘. Der mythisch-mystische Aspekt der Geisteskrankheiten geriet zunehmend in den Hintergrund. Viele Angehörige kümmerten sich auch ohne Weisung des Amtsarztes fürsorglich um ein irres Familienmitglied, bis es, z. B. aufgrund von Geldnöten, zur Internierung kam. Dr. Preu versuchte gerade die finanzielle Belastung der Familien, die ein wahnsinniges Familienmitglied betreuten, zu reduzieren. Seine Bemühungen für einen sozial-integrativen Umgang mit den Irren zeigten auch, dass man das Wegsperren der Wahnsinnigen zunehmend ablehnte und deren Reintegration förderte. Anhand von lebendigen Beispielen wird dieser Wandel in der Abhandlung anschaulich dargestellt.