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Die Methode der Matrix-Spiele, die in sozialpsychologischen Untersuchungen zur Erfassung von Kooperativität und Kompetitivität verwendet wurde, sollte auf ihre Tragfähigkeit in der Lernbehinderten-Forschung geprüft werden. Es wird über eine Untersuchung berichtet, in der zwei Nicht-Nullsummenspiele und ein Nullsummenspiel mit 56 lernbehinderten und 40 Normalschüler-Vpn durchgeftihrt wurden. Der Vergleich von Wahlhäufigkeiten zwischen Lernbehinderten und Normalschülern zeigte einige Unterschiede, die auf Retardierungen im-Bereich der Kooperativität-Kompetitivität-Entwicklung hinwiesen. Die Diskussion der Ergebnisse unterstützt aber an Hand der Wahlbegründungen nicht eine sozialpsychologische, sondern eine risikobezogene Interpretation des Verhaltens der Vpn.
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15 jugendliche Inhaftierte einer Entlassungsabteilung nahmen an einem Modellunterstützten Rollentraining in schwierigen Situationen nach der Entlassung teil. Videoaufnahmen von nicht geübten Szenen wurden im Paarvergleich von Ratern auf die Besserung des Rollenspielverhaltens beurteilt. Die Ergebnisse sprechen für eine Verhaltensbesserung, die auf das Modellunterstützte Rollentraining zurückgeführt werden kann.
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Es wird ein konfigural-analytisches Verfahren zur Erfassung von fünf Variablen der Therapiemotivation (Leidensdruck, Unzufriedenheit, Änderungswunsch, Hilfewunsch und Erfolgserwartung) beschrieben. Die Methode besteht aus einer Kombination der Auswahl zutreffender Selbstbeschreibungen ("Probleme") und der Beantwortung motivationsbezogener Zusatzfragen. Jeder Pb wird so zu seinen spezifischen Problemen hinsichtlich der Ausprägung therapierelevanter motivationaler Variablen befragt. Aus der Beantwortung der Zusatzfragen können verschiedene Therapiemotivations- Syndrome (TMS) gebildet werden. Die statistische Absicherung des individuellen Vorkommens eines TMS in den Zusatzbefragungen erfolgt über die Multinominalverteilung. Dabei wird von der Häufigkeit ausgewählter Probleme eines Pb abstrahiert. Die Erprobung des Verfahrens wurde an 211 Inhaftierten einer Jugendstrafanstalt als potentieller Klienten-Population vorgenommen. Als Kontrollgruppe dienten 207 Berufsschüler vergleichbaren Alters. Während bei den Berufsschülern die Häufigkeit bei der Klassifikation in verschiedene TMS-Gruppen immer im zufälligen Bereich lagen, konnten bei den Delinquenten überzufällig häufig besetzte Gruppenstärken gefunden werden. In der Diskussion wurde auf den Unterschied des hier benutzten Klassifikationsverfahrens zur Konfigurations-Frequenzanalyse und zu Maßen Externaler-Internaler-Kontrolle eingegangen. Außerdem wurden Implikationen der Diagnose von Klienten-Therapiemotivation ftir die Entwicklung therapeutischer Verfahren aufgezeigt.
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In dieser Untersuchung sollte empirisch geprüft werden, welche motivationalen Voraussetzungen für Psychotherapie bei inhaftierten Delinquenten vorliegen. Die Untersuchungsmethode bestand in der Auswahl zutreffender Selbstbeschreibungen aus "Problem-Items", zu denen anschließend Zusatzfragen hinsichtlich der Ausprägung von fünf motivationalen Variablen (Leidensdruck, Unzufriedenheit, Änderungswtinsch, Hilfewunsch und Erfolgserwartung) beantwortet werden mußten. 211 männliche jugendliche Inhaftierte wurden mit 207 Berufsschülern verglichen. Durch konfigurale Klassifikation wurde geprüft, ob sie bestimmten Therapiemotivations-Syndromen (TMS) zugeordnet werden konnten. Es zeigte sich, daß nur zufällig viele Berufsschüler, aber signifikant viele Delinquente in folgende TMS-Gruppen klassifiziert werden konnten: Leidensdruck/Änderungswunsch und Unzufriedenheit Hilfewunsch jeweils mit hoher bzw. geringer Erfolgserwartung. Delinquente mit günstigen motivationalen Voraussetzungen für Psychotherapie (Leidensdruck/Änderungswunsch) wiesen kürzere Inhaftierungszeiten auf als die Unzufriedenheit-/Hilfewunschgruppe. Mit Hilfe des vorgestellten diagnostischen Verfahrens können therapeutische Zwischen ziele für behandlungsbedürftige Delinquente mit ungünstigen motivationalen Voraussetzungen formuliert werden.
Durch BeDbachtungen und Beurteilungen wurde die Durchführbarkeit und Wirksamkeit einer MethDde zur Beeinflussung der Behandlungsbereitschaft bei 30 jugendlichen Strafgefangenen unter zwei VDllzugsbedingungen geprüft. Die MethDde erwies sich bei dieser Stichprobe als durchführbar und erschien darüber hinaus allenfalls in der Anfangsphase geeignet, therapeutische KDntakte bei Therapieunwilligen anzubahnen. Milieutherapeutische Bedingungen im StrafvDllzug waren förderlich für die anfangs auftretenden pO'sitiven Effekte.
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Ziel der Untersuchung war, erste Informationen über die Verwendungsfähigkeit einer im amerikanischen Raum entwickelten Auswahlliste zur Messung des Spannungsbogens zu gewinnen. Dazu wurden mit 234 Jugendstrafgefangenen verschiedenen Alters die Verfahren Auswahlliste und Verhaltensprobe zur Erhebung des Spannungsbogens durchgeführt. Außerdem wurden Daten zum hypothetischen Sparverhalten der Vpn erhoben. Durch klassische und probabilistische Itemanalyse ergaben sich verschiedene Skalen aus der Auswahlliste, die alle in keiner Beziehung zum Alter und dem hypothetischen Sparverhalten standen. Verschiedene Nebenbefunde werden im Hinblick auf ihre Konsequenzen für die Verwendungsfähigkeit der Auswahlliste und auf Erklärungsmäglichkeiten diskutiert.
Durch Variation des Konfliktgehalts zwischen zwei Alternativen und damit der Begründbarkeit von Entscheidungen sollte geprüft werden, ob das Auftreten magisch-animistischer Begründungen bei Schulkindern nur Begründungsschwierigkeiten anzeigt und nicht magisch-animistisches Denken. Mit Hilfe einer erfragten Glückszahl beim Würfeln sollte außerdem die Validität des magisch-animistisehen Gehalts von derartigen Begründungen untersucht werden. Es zeigte sich bei 61 11jährigen Vpn, daß magisch-animistisch klassifizierte Antworten mit dem Konfliktgehalt der Alternativen zusammenhingen und bei eine Glückszahl besitzenden Vpn, die diese in den Entscheidungen berücksichtigen, häufiger vorkommen als bei Vpn zweier Vergleichsgruppen.
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Mit einem besonderen multivariaten Urteilsverbund von Ersatz und Strafe als abhängige Variable wurden die Wirkungen von Entschuldigung und Verschulden untersucht. 62 erwachsene Pbn beurteilten in zehn Geschichten über eine Briefmarkenruinierung die angemessene Strafe für den Schädiger und verbunden damit dessen angemessene Ersatzleistung an den Geschädigten und anschließend in vierzehn Geschichten über eine Körperverletzung beim Fußballspielen zusätzlich zu Strafe und Ersatz auch das angemessene Schmerzensgeld. In bei den Szenarien ergab sich, daß die Entschuldigung auf das Ersatz-Urteil zwar weniger stark als auf die Strafe wirkte, daß sie aber einen deutlichen Effekt auf das Ersatz-Urteil besaß. Weiterhin wurden die Verschuldensstufen auf beiden Skalen mit anderen relativen Distanzen beurteilt. Die Schmerzensgeld-Urteile im Fußball- Szenario ähnelten weitgehend den Strafe-Urteilen. Auch die Verteilungsformen der Urteile belegten die unterschiedlichen Verwendungsweisen der Teile des Urteilsverbunds. Die untersuchten Urteile scheinen daher zugleich restitutive und punitive Strukturen aufzuweisen, zu deren quantitativer Erfassung Forschungsansätze nötig sind, die den hier eingeführten Duplex-Verbund von Strafe und Ersatz beinhalten.
Die Beschreibung einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr wurde mit 12 Stimulusgeschichten in den Informationen über die Entschuldigung des Täters und die Drittentschädigung des Opfers in einem faktoriellen Meßwiederholungsplan variiert. Abhängige Variablen waren jeweils verbundene Schadensersatz· und Strafurteile. Weiterhin wurden die Einstellungen der Pbn zu Aspekten von Vergeltung, Prävention, Resozialisierung und Wiedergutmachung mit 12 Items auf siebenstufigen Ratingskaien erfaßt. Die Wirkung der beiden Stimulusinformationen war urteilsabhängig. Aber ein Teil der 58 Pbn berücksichtigte die Entschuldigung nicht nur bei den Strafurteilen, sondern auch beim Schadensersatz. Da diese Pbn vor allem präventiven Strafzwekken zustimmten, wurde die Hypothese einer präventiven Verwendung des Schadensersatzes als Erklärung des Effekts der Entschuldigung auf dem Ersatz gestützt. Die konkurrierende Hypothese, wonach die Entschuldigung die immaterielle Wiedergutmachung des Schadensersatzes abdeckt, fand hingegen keine ausreichende Bestätigung. Die Fortentwicklung und Anwendung des verwendeten Instruments zur Erfassung von Einstellungen zu Sanktionszwecken erscheint sinnvoll.
Wenn Strafe und Schadenersatz gemeinsam im Urteil verwendet werden, bilden sie methodisch einen besonderen multi variaten Urteils komplex, weil auch ihre Summe psychologisch interpretierbar ist. Anhand der Effekte dieses Verbunds, den auch das Zivil- und Strafrecht kennt, wurde geprüft, ob der Einsatz eines Doppel-Urteils für die Erforschung sozialer Kognitionen erforderlich ist. Dazu beurteilten Pbn in zwei Untersuchungen Informationen über schädigende Handlungen mit einem univariaten Ersatz-Urteil (N = 124) bzw. mit dem Doppel-Urteil von Ersatz und Strafe (N = 143). Als Folge der Einführung des Doppel-Urteils ergab sich, daß die Häufigkeiten von Über kompensation für absichtliche Schädigungen erheblich reduziert wurden. Jedoch wurden zugleich die Häufigkeiten von vollem Ersatz bei diesen Bedingungen beträchtlich erhöht. Bei versehentlichen Schädigungen hatte die Einführung des Doppel-Urteils keinen Effekt. Weiterhin blieb dort der univariate Befund multipler Modalwerte erhalten. In den Mittelwerten hatte das Mitverschulden des Geschädigten nur im Schadensersatz-Urteil einen Effekt, nicht jedoch in den Strafurteilen. Außerdem blieb die für die Schadensersatz- Urteile charakteristische Non-Additivität von Verschulden und Mitschuld bestehen.
Two groups of mentally retarded individuals whose averagemental age was either seven orten years, although being chronologically at least 18 years old, judged how bad "thefts" of two amounts of bon-bons appeared to them. The scimulus stories also informed the subjects whether the thief did or did not apologize afterwards or whether a third party did or did not compensate for tbe losses. Apology affecred tbe moral judgments twice as much as third-pany compensation, independeotly of the mental age of the subjects. Thus, with the mental age variation the age trend found in a prior srudy with normally gifted was not replicated. lnstead, even with an average mental age of seven years the retarded judged similarly to the adults and 10-year-olds of the prior study. However, the retarded were like the preschool children of the prior study as their judgments about the intended taking of cookies did not differ from their judgments about inadvenantly taking cookies.