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Sonstige beteiligte Institutionen
In den vergangenen Jahren traten auf den internationalen Kapitalmärkten starke Veränderungen ein. Die Öffnung vieler Länder für den internationalen Kapitalmarkt seit den 1980er Jahren führte allgemein zu einem hohen Anstieg grenzüberschreitender Investitionen. Folgt man der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie, sollte aber wesentlich mehr Kapital von Industriestaaten in arme Länder fließen als es tatsächlich der Fall ist. Politische Faktoren bzw. politische Länderrisiken sind entscheidende Faktoren zur Erklärung dieses Phänomens. Hauptgegenstand dieser Arbeit ist die Klärung der Wirkungszusammenhänge zwischen Politik, Kapitalflüssen und Länderrisiken. In der Arbeit werden verschiedene Formen internationalen Kapitals unterschieden. Es ist von entscheidender Bedeutung, wie sich politisches Risiko auf unterschiedliche Kapitalflüsse wie Direktinvestitionen und Schuldenflüsse auswirkt. Dem Kreditmarkt und dem Phänomen des Staatsbankrotts kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Die Frage, unter welchen politischen Voraussetzungen sich Staaten am internationalen Kapitalmarkt verschulden, ist in der Literatur bislang vernachlässigt worden. Dieser Zusammenhang bestimmt jedoch zu einem hohen Grad die Auslandsschulden eines Landes bei gegebener Kreditwürdigkeit. Die Arbeit konzentriert sich nicht nur auf den Faktor politisches Risiko, sondern beleuchtet die Rolle der „Politik“ als Ganzes. Im ersten Teil der Arbeit Schritt wird der theoretische Zusammenhang zwischen politischen Variablen, Wirtschaftswachstum und verschiedenen Kapitalflüssen untersucht und darauf aufbauend Hypothesen gebildet. Im zweiten Schritt wird gezeigt, wie Investoren Politik bzw. politische Risiken hinsichtlich ihrer Investitionsmöglichkeiten wahrnehmen. Dies geschieht anhand der Länderratings, die von Ratingagenturen veröffentlicht werden, um deren Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Landes dem Markt mitzuteilen. Diese Länderratings sind zu einem wichtigen Element im Wettbewerb staatlicher Akteure um die Gunst von Investoren geworden. Neben ökonomischen Determinanten wird das Länderrisiko auch von sozialen und politischen Faktoren beeinflusst. Es zeigt sich, dass gerade politische Risiken nur schwer voraussehbar und kaum operationalisierbar sind. Außerdem wird deutlich, dass es den Trägern der Analyse an Kompetenz gerade bei der Einschätzung politischer Risiken mangelt. Die Regressionsanalysen bilden den dritten Teil der Arbeit und werden mit einem globalen Datenpanel durchgeführt. Ein zweites Sample wird für Lateinamerika, den regionalen Schwerpunkt der Arbeit, erstellt. Es wird unterschieden nach den politischen Determinanten von Direktinvestitionen, Aktieninvestitionen und Schuldenflüssen. Die politischen Determinanten von Länderratings werden separat untersucht. Fallstudien zu Argentinien und Venezuela vervollständigen die Erkenntnisse der Untersuchung. In einem ersten Schritt wird dabei die jeweilige historische Entwicklung der Kapitalflüsse der Länder im Rahmen ihrer ökonomischen und politischen Geschichte analysiert. Daran schließt sich eine Analyse der Perzeption politischer Risiken während der Schuldenkrise der 1980er Jahre an, die beide Länder betraf. Es wird außerdem gezeigt, welche politischen Institutionen Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Länder haben. Hier wird für Venezuela vor allem die auf Öl basierende Rentenökonomie behandelt und im Falle Argentiniens der Fiskalföderalismus. Am Beispiel der liberalen Reformen Anfang der 1990er Jahre wird gezeigt, warum die Länder mit ihrer Politik trotz ähnlicher Bedingungen unterschiedliche Ergebnisse erzielten. Die Fallstudien schließen mit der Analyse jüngerer Krisen und deren Folgen für die Investoren ab.
Im Zuge ihrer Gründung im Jahr 2002 implementierte die Afrikanische Union (AU), Nachfolgerin der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), fundamentale Reformen im Konfliktmanagement. Den Weg hierfür ebnete der Paradigmenwechsel von der Politik der strikten non-interference hin zu non-indifference, also einer nicht gleichgültigen Grundhaltung der Kontinentalorganisation gegenüber Konflikten. Dieser Beitrag untersucht, wie die AU non-indifference als neuen leitenden Grundsatz in der Konfliktbearbeitung auf rechtlicher und institutioneller Ebene ausgestaltet und fragt, ob dieser Rahmen schließlich in der Praxis Anwendung findet. Dafür wird zu Beginn der Wandel von non-interference zu non-indifference anhand des Übergangs von OAU zu AU dargelegt. Mit einem deskriptiven Ansatz werden im Anschluss die rechtlichen und institutionellen Grundlagen des AU-Konfliktmanagements vorgestellt, in denen sich das Paradigma der non-indifference niederschlägt. In einem weiteren Schritt wird analysiert, wie das rechtliche und institutionelle Gerüst in der Praxis angewandt wird. Drei Mitteln zur Konfliktbearbeitung gilt dabei besondere Aufmerksamkeit: Diplomatie, Sanktionierung und die Entsendung von Friedensmissionen. Wie das Paradigma der non-indifference auf praktischer Ebene zum Tragen kommt, wird anhand der Fälle Libyen 2011, Zentralafrikanische Republik 2013/14, Burundi 2015/16 und der African Union Mission in Sudan 2004-2007 gezeigt.
Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die bisher noch kaum evaluierte Wirkung arbeitsmarktzentrierter Integrationsmaßnahmen auf die Arbeitsmarkintegration von Geflüchteten in Deutschland. Dazu wird, mit theoretischer Fundierung durch neoklassische (Humankapital- und Signaling-Theorie) sowie institutionelle (Akteurzentrierter Institutionalismus) Ansätze, eine Sekundärdatenanalyse auf Basis der ersten drei Befragungswellen der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten durchgeführt. Methodische Grundlage der Untersuchung stellt eine Fixed-Effects-Logit-Regression dar, mit welcher durch die Kontrolle unbeobachteter Heterogenität präzise Within-Schätzungen kausaler Zusammenhänge ermöglicht werden. Die Arbeit zeigt, dass sowohl die Wahrnehmung des arbeitsmarktzentrierten Beratungsangebots (Arbeitsmarktberatung der BA) als auch die Teilnahme an dem berufsbezogenen Sprachförderkurs (ESF-BAMF-Kurs) eine kausal positive Wirkung auf die Arbeitsmarktintegration aufweist. Ebenso geht aus den Analysen hervor, dass es die Wirkungsevaluation praxisorientierter Integrationsmaßnahmen (PerF, PerjuF, PerF-W und KompAS) aufgrund einer bis dato unzureichenden Datenlage zu vertagen gilt. Dennoch konnten somit in der Bundesrepublik Deutschland zwei hochwirksame arbeitsmarktzentrierte Maßnahmen identifiziert werden, mit welchen den Geflüchteten eine solide Integrationsbasis für den Arbeitsmarkt und damit auch für die Aufnahmegesellschaft bereitgestellt wird. Ein verstärkter Einsatz der Maß-nahmen sowie eine gezielte Förderung erscheinen insbesondere im Hinblick auf die mannigfaltigen Vorteile gelungener Integration anstrebenswert.
Die COVID-19 Pandemie und ihre gesamtgesellschaftlichen Folgen werden zum Stresstest für die globale Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Mit dieser Agenda verfolgt die Weltgemeinschaft seit dem Jahr 2000 das Ziel, Frauen in Situationen von gewaltsamen Konflikten und in der Phase des Wiederaufbaus vor Gewalt und Menschenrechtsverletzungen zu schützen, ihnen eine belangvolle Partizipation im Friedensprozess zu ermöglichen und so zu einem gendersensiblen Friedensbildungsprozess beizutragen. Im vorliegenden Beitrag wird argumentiert, dass die Folgen der Corona-Krise einen Rückfall im Implementierungsprozess der Agenda auslösen könnten, insbesondere in Bezug auf Geschlechterstereotype. Es wird diskutiert ob bestimmte als traditionell-weiblich perzipierte Rollen verfestigt werden und welche Auswirkungen diese Beobachtung auf die Zukunft der globalen Agenda haben könnte. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Konzept der globalen Fürsorge.
Bürgerbeteiligung hat sich als politische Praxis, insbesondere auf der kommunalen Ebene, in den letzten Jahren stark verbreitet. Den Hintergrund für diese Entwicklung bildeten (u. a.) die sozialwissenschaftlichen Diskussionen über Vertrauen und Zivilgesellschaft sowie über kulturelle Vielfalt in den 1990er Jahren. Die dabei herausgearbeiteten Konzepte haben sich zudem mit anderen Konzepten verschränkt. So haben insbesondere die Verwaltungsreformen unter der Überschrift des New Public Management durch die Verknüpfung mit dem Partizipationskonzept eine doppelte Orientierung auf ‚Bürgerbeteiligung‘ hervorgebracht. Die Folie für das in diesem Arbeitspapier zugrunde gelegte Verständnis von (guter) Bürgerbeteiligung bieten deliberative Demokratiekonzepte, ein Verständnis von Politik, das nicht nur auf Entscheidungsmacht, sondern ebenso auf Deutungs- und Gestaltungsmacht abhebt und ein Governancekonzept, dass die Vielfalt der an gesellschaftlichen Prozessen beteiligten Akteure betont.
Die Europäische Union (EU) sieht sich gegenwärtig einem Prozess der Politisierung ausgesetzt, der durch die Polykrise der letzten Jahre verstärkt wurde. Der „permissive consensus“ (Lindberg/Scheingold 1970), welcher schon seit dem „post-Maastricht Blues“ (Eichen-berg/Dalton 2007) bröckelte, wird durch eine Reihe ablehnender Referenden zu europapolitischen Themen weiter in Frage gestellt. Die seit langem spürbaren Desintegrationstendenzen und Zentrifugalkräfte kulminierten im Brexit-Referendum vom Juni 2016. Vor diesem Hintergrund ist mehr denn je zu konstatieren, dass die Öffentlichkeit, die UnionsbürgerInnen eine zentrale, den Integrationsprozess mindestens beeinflussende, bisweilen limitierende Rolle einnehmen.
Diese Studie stellt die Frage, inwiefern die Theorien der europäischen Integration diesen wichtigen, den Integrationsprozess immer deutlicher (mit-)bestimmenden Faktor der Öffentlichkeit erfassen. Der Beitrag liefert zum einen eine komprimierte Übersicht der einschlägigen theoretischen Ansätze, die seit den 1950er-Jahren bis heute zur Beschreibung und Erklärung von Prozess und Zustand der europäischen Integration verwendet wurden und werden. Dabei wird zum zweiten die jeweilige Rolle der Öffentlichkeit in den Ansätzen ausgewählter ReferenztheoretikerInnen retrospektiv und aktuell durchgesehen. Mit dieser integrationstheoretischen Rundumschau unter dem Filter der Öffentlichkeit liefert die vorliegende Analyse Anknüpfungspunkte für theoriegeleitete Europaforschung, die den Politisierungsprozess der EU einordnend, analysierend, erklärend, verstehend und bei Bedarf kritisch begleiten kann.
Im Mittelpunkt dieser Studie steht die Beziehung zwischen Politik und Medien, welche bereits zu vielfältigen Untersuchungen angeregt hat1. Der diskutierte Strukturwandel der politischen Kommunikation und der Öffentlichkeit dient auch hier als Grundhypothese zur Diskussion über die Kommunikation der Regierung mit den Medien. Zentral sind dabei Fragen zur politischen Regierungskommunikation2 nach außen, die sich bezüglich der veränderten Konstellation in Entscheidungsprozessen der Großen Koalition stellen. Diese Konstellation zeichnet sich dadurch aus, dass die Union und SPD als politische Hauptgegner zusammenarbeiten müssen und eine funktionsfähige Regierungsarbeit zu leisten haben. Dabei handelt es sich um zunehmend komplexer werdende Entscheidungsfelder, die entsprechend kommuniziert und legitimiert werden müssen, um dem Repräsentativmodell des Regierungssystems gerecht zu werden. Wie sich die Regierungskommunikation der Bundesregierung verändert hat und, ob Veränderungen feststellbar sind, ist das Hauptanliegen dieser Arbeit. Wie und ob sich die Regierungskommunikation gewandelt hat, wird vor dem Hintergrund der Erfordernisse der »Medien- und Informationsgesellschaft« und ihrer theoretischen Grundlagen analysiert. Folgerichtig ist die Leitfrage der vorliegenden Arbeit: »Welche Veränderungen in der Außenkommunikation von Rot-Grün zu Schwarz-Rot haben stattgefunden?« Die Bedeutung dieser Fragestellung für die politikwissenschaftliche Forschung im Bereich politischer Kommunikation ergibt sich erstens aus der Frage nach den Kanälen der Vermittlung politischer Inhalte und zweitens aus den Rollen, die die genuin politischen Akteure und politischen Sprecher als ihre Berater und Vermittler gegenüber Journalisten einnehmen3. Der Forschungsstand zur Thematik der Regierungskommunikation indes ist bislang einigermaßen überschaubar (Kamps/Nieland 2006a; Köhler/Schuster 2006; Jun 2004; Ders. 2007a; Pfetsch 2003a; Dies. 2003b; Tenscher 2003). Es gibt kein umfassendes Werk, das sich eingehend ausschließlich mit Regierungskommunikation beschäftigt. Diese Untersuchung wird als Versuch gesehen, die Veränderungen im Bezug auf Regierungskommunikation als Kommunikation über Regierung in einer postmodernen Mediengesellschaft, in den spezifischen Akteursfeldern zu erhellen. Die Leitfrage stützt sich auf die parteipolitische Zusammensetzung der Großen Koalition und die Kommunikation der Regierungsparteien nach der Regierungsbildung. Hiervon ausgehend wird die These aufgestellt, dass Veränderungen zwar stattgefunden haben und immer noch stattfinden, deren Auswirkungen auf Regierungskommunikation aber nicht so gravierend sind, als dass von einer grundsätzlichen Modifikation der Regierungskommunikation gesprochen werden kann. Es sind eher Anpassungsprozesse, bedingt durch die zunehmende Relevanz elektronischer Medien, aber vor allem Anpassungsprozesse, die ihren Ursprung in gesamtgesellschaftlichen Umwälzungen haben, an denen sich zwangsläufig auch Regierungskommunikation orientieren muss, will sie das Bestehen einer Regierung kommunikativ begleiten und so legitimieren. Es scheint gleichzeitig zu derartigen Transformationsprozessen eine Kontinuität des operativen Teils der Regierungskommunikation zu geben, zu dem ein vorsichtigerer Umgang mit Inszenierungen der Persönlichkeit von Spitzenpolitikern (sog. »Personalisierung«; siehe 3.4) und einer Inszenierung der Inszenierung als Metakommunikation über politische Kommunikation gehört.
Vor dem Hintergrund der großen Anzahl Geflüchteter, die 2015 und 2016 in Deutschland aufgenommen worden sind, wird untersucht, welche Faktoren in Zusammenhang mit fremdenfeindlichen Einstellungen gegenüber Ausländern in Deutschland 2016 stehen. Hierzu werden Hypothesen aus der Gruppenbedrohungstheorie, der Theorie der relativen Deprivation, der Theorie der sozialen Identität und der Kontakthypothese getestet. Die Hypothesen werden anhand der Daten des ALLBUS 2016 mittels hierarchischer OLS-Regressionen untersucht. Es zeigt sich, dass Kontakt zu Ausländern assoziiert ist mit positiveren Einstellungen gegenüber Fremden. Sind allerdings über-wiegend negative Kontakterfahrungen vorhanden, lassen sich fremdenfeindlichere Einstellungen gegenüber Ausländern feststellen. Personen in Ostdeutschland weisen lediglich bei vorhandenem Kontakt zu Ausländern im Freundeskreis geringere fremdenfeindliche Einstellungen auf. In West-deutschland sind außerdem auch bei Kontakt zu Ausländern in der Familie, in der Nachbarschaft oder im Beruf positivere Einstellungen gegenüber Ausländern feststellbar. Alles in allem zeigen die Ergebnisse, dass die Kontakthypothese den größten Beitrag zur Erklärung fremdenfeindlicher Einstellungen gegenüber Ausländern leistet.
Der Nucleus von Staatlichkeit liegt auf der lokalen Ebene, im Dorf, im Viertel, in der Nachbarschaft. Hier entwickelt eine Gemeinschaft jenseits der Familie zuerst kollektive Regeln, die ihren Fortbestand sichern sollen. Meist ist aber nicht nur diese Regelungsebene vorhanden. Über ihr stehen überlokale Herrschaftsformationen – von regionalen Verbünden bis zum Imperium –, welche die Ordnungsangebote vor Ort ergänzen oder mit ihnen konkurrieren. Örtliche Selbstregelungen sind, so die Prämisse dieser Forschungsgruppe, dann besonders vielfältig und ausgeprägt, wenn überlokale Staatlichkeit im Modus der schwachen Durchdringung existiert. Wie lokale Selbstregelungen in diesem Kontext funktionieren, ist unsere zentrale Forschungsfrage. Wir untersuchen die Relationen zu den staatlichen Ebenen wie zu anderen lokalen Gruppen in ihrem zeitlichen Verlauf, wir analysieren die Reichweite und die räumliche Bedingtheit von Selbstregelungen, fragen nach ihrer Legitimierung sowie nach der Interdependenz zu Organisation und kollektiver Identität der sie tragenden Gruppen; schließlich wenden wir uns der Bedeutung der Selbstregelungen für die Ordnungsform der schwachen Staatlichkeit zu. Der empirische Fokus liegt auf der lokalen Ebene, die in der bisherigen Forschung zum Regieren jenseits des Staates wenig beachtet wurde. Dazu wird in kategorial strukturierten Fallstudien gearbeitet, die in räumlichen und zeitlichen Bereichen außerhalb der europäischen (Sonder-)Entwicklung von Staatlichkeit seit dem Hochmittelalter situiert sind: in der griechisch-römischen Antike und im Globalen Süden der Gegenwart. Mit der unterschiedlichen Zeitstellung möchten wir zur Überwindung der oft als kanonisch geltenden Dichotomie zwischen Moderne und Vormoderne beitragen. Angestrebt wird sowohl die komparative Analyse der verschiedenen Ordnungsarrangements als auch die typologische Erfassung lokaler Regelungsmuster. Allein von der Anlage des empirischen Vergleichs erwarten wir methodischen Ertrag, denn es gilt disziplinäre Beschränkungen zu erkennen, mit ihnen umzugehen und sie zu überwinden. Ausgehend von der Identifizierung typischer Muster und Prozesse, möchten wir theoriebildend die Mechanismen für das Gelingen lokaler Ordnungsarrangements im Ganzen besser abschätzen. Somit leisten wir einen entscheidenden interdisziplinären Beitrag zum Verständnis basaler Elemente von Staatlichkeit, die gerade im Kontext schwacher Staatlichkeit von elementarer Bedeutung sind. Diese in historischer Perspektive gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, die Gegenwart nicht nur aus ihren eigenen, scheinbar völlig neuartigen Voraussetzungen heraus zu begreifen, und so die politische Analyse diverser Governance-Formen erheblich schärfen.
Die EU als ein Integrationsprojekt sui generis mit ihrem trans- bzw. postnationalen Ver-ständnis von Souveränität und Staatlichkeit ist Garantin für den Frieden, für die Schaf-fung und den Erhalt von Wohlstand in Europa. Darüber hinaus ist sie zu einer wichti-gen Akteurin in den internationalen Beziehungen geworden, die die Weltordnung im Geiste von Multilateralität und Multipolarität mitgestaltet.
Zahlreiche interne Krisen haben die EU im letzten Jahrzehnt jedoch spürbar belastet und mehrere interne Spannungen oder gar Bruchlinien sichtbar werden lassen, die ihre Handlungsfähigkeit in Frage stellten. Der internationale Kontext mit neuen Sicher-heitsgefährdungen, der neue, sich im Slogan „America First“ ausdrückende US-Unilateralismus sowie der anstehende Brexit zwingen die EU nun, ihre zahlreichen Po-tenziale besser auszunutzen und einzusetzen.
Als Potenzialthemen der EU identifiziert vorliegender Beitrag: (1) die Vertiefung und Intensivierung der Gemeinsamen Außen-, Sicherheit-, und Verteidigungspolitik, (2) die EU-Klimapolitik und die Übernahme einer Vorreiterrolle sowie (3) die Zusammenarbeit mit aufstrebenden Mächten/emerging powers.
Das erste Würzburger Jean-Monnet-Paper leuchtet die drei Potenzialthemen aus und fragt insbesondere nach den erforderlichen Weichenstellungen, um sie in Zukunft bes-ser nutzen zu können.
Die Europäische Union (EU) ist derzeit ernsthaft in Gefahr. Zahlreiche Krisen wie der fast-Grexit letztes Jahr und der mögliche Brexit, die Euro- und Flüchtlingskrise könnten die EU scheitern lassen. Außerdem wenden sich immer mehr Bürger von der EU ab und wählen nationalistische bzw. populistische Parteien mit ihren simplizistischen Parolen. Der Beitrag analysiert zunächst diesen alarmierenden Krisenkontext. Es wird herausgearbeitet, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bislang keine ausreichenden Antworten auf diese gravierenden Herausforderungen zu geben wissen und es all überall am Willen, an Entschlossenheit, an Solidarität und Loyalität mangelt.
Der Beitrag argumentiert, dass Europa nicht scheitern darf, weil allzu viel auf dem Spiel steht. Er appelliert an die europäischen Nationen, sich daran zu erinnern, dass nur ein geeintes Europa dem Kontinent den inneren und äußeren Frieden, gemeinsamen Wohlstand und Zukunfts- und Überlebensfähigkeit sichern kann. Daher wäre ein Scheitern Europas ein aberwitziger Irrweg und ein tödlicher Fehler.
Um den europäischen Mitbürgern die aktuelle Gefahrenlage anschaulich vor Augen zu führen und sie wachzurütteln, nimmt der Beitrag in seiner zweiten Hälfte den Duktus eines Aufrufs an. Die meisten der EU-Nationen werden direkt angesprochen und auf ihre sträfliche Gleichgültigkeit sowie ihre je eigenen nationalen Dünkel und Egoismen im Umgang mit Europa befragt. Besonders kritisch wird mit jenen EU-Bürger umgegangen, die durch ihr Wahlverhalten nationalistischen Kräften mit ihrer Absage an Europa Vorschub leisten.
Der Aufruf endet mit einem als „EU-Märchen“ bezeichneten fiktiv-optimistischen Ausblick.
Die Europäische Union befindet sich derzeit in einer sehr ernsten Krise; ein Scheitern des europäischen Projekts, das bislang in der konstant voranschreitenden Vertiefung und Erweiterung der Integrationsgemeinschaft bestand, ist nicht mehr kategorisch auszuschließen. Es zeichnet sich ein Auseinanderdriften von EU und Euro-Zone ab. Der Beitrag argumentiert, dass die zahlreichen und weitreichenden Maßnahmen, die in den letzten drei Jahren zur Rettung des Euro ergriffen wurden, die Währungsgemeinschaft substantiell gestärkt und weiter zusammengeschmiedet haben. Dabei wird auch die besondere Rolle, die Deutschland in diesem Reformprozess spielt, behandelt. Perspektivisch stellt sich die Frage, ob ein „Eurozonen-Kerneuropa“ entstehen kann, das den Einigungsprozess zukunftsfest zu machen vermöchte. Ein Neustart im Rahmen von „Eurozonen-Kerneuropa“ brächte für die EU der 28+ Mitgliedstaaten Zerfallsgefahren mit sich, die vor allem für die sogenannten Pre-Ins dramatisch sein könnten. Doch liegt in solch einem Neustart, der einer wahrhaftigen Herkulesaufgabe gleichkäme, vielleicht die einzige Überlebenschance des Integrationsgedankens.
Zum Zusammenhang von Staatlichkeit und lokalen Selbstregelungen: Einige theoretische Überlegungen
(2020)
Dieses Working Paper widmet sich dem Zusammenhang von Staatlichkeit und lokalen Selbstregelungen. Mittels eines deduktiven Zugangs werden verschiedene theoretische Szenarien dieses Zusammenhangs durchgespielt. Hierbei handelt es sich neben den generellen Zusammenhängen der beiden Regelungsformen um den Umfang der Regelungen, die Beziehungsformen zwischen den Regelungsvarianten, den Voraussetzungen zur Implementierung von Regelungen sowie der Verknüpfung der Regelungsformen mit dem Konzept der Staatlichkeit.
Die Studie erweitert das Forschungsfeld um drei wesentliche Erkenntnisse: Erstens, dass es neben dem postulierten negativen Zusammenhang von staatlichen Regulierungen und lokalen Selbstregelungen noch weitere hypothetisch anzunehmende Zusammenhänge geben kann. Zweitens, dass neben staatlicher Regulierung und lokalen Selbstregelungen auch regelungsfreie Regelungsbedarfe existieren und stärker in den Blick genommen werden sollten. Drittens, dass der Grad der Staatlichkeit unabhängig vom Ausmaß staatlicher Regulierung betrachtet werden sollte.
Ganze 27 Jahre lang regierte Blaise Compaoré die westafrikanische Republik Burkina Faso. Am 15. Oktober 1987 putschte er sich mit Hilfe eines von ihm angeleiteten Staatsstreichs, bei dem sein Vorgänger Thomas Sankara ermordet wurde, an die Macht. Die außenpolitische Ausgangssituation Burkina Fasos zu Beginn der Amtszeit Blaise Compaorés war verheerend: Die anti-kapitalistische Außenpolitik Sankaras hatte den rohstoffarmen Binnenstaat von seinen wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Partnern isoliert und die neue Regierung war durch den gewalttätigen Staatsstreich international gebrandmarkt. Trotz dieser außenpolitisch schwierigen Ausgangslage entwickelte sich Blaise Compaoré im Zeitverlauf seiner präsidialen Amtszeit zu der zentralen Figur der regionalen Diplomatie in Westafrika. Er konnte in den 2000er Jahren durch Konfliktmediationen im unmittelbaren geografischen Umfeld Burkina Fasos eine Führungsrolle in der westafrikanischen Subregion einnehmen.
Die vorliegende Arbeit analysiert die außenpolitischen Entwicklungen Burkina Fasos während der präsidialen Amtszeit Blaise Compaorés. Der Fokus der Analyse liegt auf der Frage, wie sich Burkina Faso unter Blaise Compaoré als Regionalmacht in Westafrika etablieren konnte. In diesem Zusammenhang werden die außenpolitischen Mittel, mit denen Blaise Compaoré die Grundsituation der politischen Isolation seines Amtsantritts in eine regionale Führungsrolle in Westafrika umwandeln konnte, herausgestellt.
Die Afrikanische Union und die Europäische Union unterhalten eine hoch institutionalisierte Sicherheitspartnerschaft. Die im Jahre 2007 beschlossene Gemeinsame Afrika-EU-Strategie stellt für die interregionalen Beziehungen der Afrikanischen Union mit der Europäischen Union im Allgemeinen und für die sicherheitspolitische Zusammenarbeit im Besonderen eine Zäsur dar. Kooperieren die Afrikanische Union und die Europäische Union partnerschaftlich, also auf Augenhöhe, um mehr Sicherheit für beide Kontinente zu erreichen? Um diese Frage zu beantworten werden auf Grundlage des interorganisationalen Modells von Biermann (2009) in seiner Weiterentwicklung von Scheuermann (2012) verschiedene kooperationsfördernde und -hemmende Faktoren herausgearbeitet. Mit Hilfe dieses Rahmens werden dann die Entwicklung der interregionalen Beziehung und die mit der Strategie implementierten Mechanismen analysiert, um so fünf spezifische Problemmuster zu identifizieren, die eine Partnerschaft auf Augenhöhe in der Praxis konterkarieren können: Das Selbstverständnis der EU, die Perzeption der EU durch die AU, die unterschiedliche Perzeption von Sicherheit, die divergenten institutionellen Kapazitäten und der gravierende Ressourcenmangel. In welcher Weise sich diese Problemmuster auswirken, wird abschließend in den Fallbeispielen zur Finanzierung der Friedensmission AMISOM und zum konträren Verhalten der beiden Regionalorganisation in der Libyenkrise deutlich.
Der Kombinierte Index der Demokratie (KID) und der Kombinierte Index der Demokratie 3 Dimensionen (KID3D ) messen die Regimequalität von 161 Ländern über den Zeitraum von 1996 bis 2010. Dabei werden die Datenreihen von Freedom House, Polity und den Governance Indicators der Weltbank gezielt zu zwei Meta-Indizes kombiniert, um deren Defizite zu kompensieren. Der KID3D beruht auf einem dreidimensionalen Demokratieverständnis, das sich auf die Dimensionen der Freiheit, Gleichheit und politischen und rechtlichen Kontrolle erstreckt. Während durch den Einbezug der Daten der Political Rights-Skala von Freedom House und der DEMOC-Skala von Polity maßgeblich die Dimensionen der Freiheit und der Gleichheit abgebildet werden, wird mit dem Index „rule of law“ der Governance-Indikatoren der Weltbank die Kontrolldimension und damit Aspekte der horizontalen Accountability und der Rechtsstaatlichkeit aufgenommen. Beim KID wird der Faktor „Staatlichkeit“ zusätzlich in den Demokratie¬index einbezogen. Bei Freedom House und Polity sowie bei den Governance-Indikatoren zu rule of law ist dies aufgrund der Indikatoren nur sehr begrenzt gegeben. Auch in diesem Fall liefert die Governance-Datenreihe der Weltbank mit „Political Stability” einen Indikator, der den Aspekt eines funktionsfähigen Gewaltmonopols aufgreift. Die Skala des KID3D und KID umfasst die Werte von 0 bis 10. Während 0 ein stark autokratisches System bezeichnet, steht die 10 für ein umfassend demokratisches System. Die KID3D-Schwellenwerte liegen für eine defizitäre beziehungsweise funktionierende Demokratie bei den Werten sechs und acht; beim KID bei fünf und sieben. Das Arbeitspapier stellt nach dem konzeptionellen Teil die empirischen Befunde vor: Wie haben sich die Regime von 1996 bis 2010 entwickelt? Angesprochen werden sowohl Regimewechsel als auch der Wandel in der Qualität der Demokratie. Welcher Trend lässt sich in den einzelnen Weltregionen verzeichnen und kann von einer Regression der De-mokratie gesprochen werden? Dieser Teil enthält zudem eine externe Validitätsprüfung, die auf einem Abgleich mit Werten zur Korruptions¬entwicklung basiert. Darüber hinaus werden die Übereinstimmung verschiedener Demokratie-Indizes mit dem KID3D und KID getestet sowie abweichende Falleinschätzungen diskutiert. Die kompletten Daten des KID finden sich schließlich im Anhang und auf: www.politikwissenschaft.uni-wuerzburg.de/lehrbereiche/vergleichende/forschung/kombinierter_index_der_demokratie_kid/
Interdisziplinarität markiert ein Forschungsprogramm, das unterschiedliche Konjunkturen erlebt hat. Auch wenn es aktuell wieder an Zuspruch gewinnt, bleiben oftmals die Konturen der Vorstellung von Interdisziplinarität verschwommen. Wenn eine Forschungsgruppe dezidiert die interdisziplinäre Perspektive aufgreift, ist es daher zwingend geboten, sich über den Begriff und seine Implikationen zu verständigen.
Darauf aufbauend zeigen wir, wie sich die DFG-Forschungsgruppe 2757 interdisziplinär aufstellt und vernetzt, um eine komplexe Fragestellung zu klären, die durch Einzelforschung nicht befriedigend behandelt werden kann. Dazu erläutern wir zunächst die in interdisziplinärer Reflexion gewonnenen und ausgewählten begrifflichen Grundlagen, Theorien und Methoden und präsentieren die entsprechenden Grundideen unserer Forschungsgruppe. Auf dieser Basis beschreiben wir deren organisatorische Tektonik sowie die inhaltlichen und methodischen Verbindungen der einzelnen Teilprojekte. Somit präzisieren wir unsere Vorstellung von interdisziplinärer Zusammenarbeit im Sinne einer vernetzten Forschung.
Wir erarbeiten mit unserem Vorgehen in interdisziplinärer Hinsicht einen angemessenen Zugang zur Thematik, der es erlaubt, die grundlegenden Fragen aus unterschiedlichen epistemologischen Perspektiven zu beleuchten und damit umfassender zu erfassen, als es aus einer rein disziplinären Sicht möglich wäre. Weiterhin streben wir eine Erweiterung und Vertiefung unseres methodischen Vorgehens an, indem verschiedene fachspezifische Methoden verwendet und kombiniert werden. Auf dieser Grundlage versprechen wir uns innovative Ergebnisse, die theoretische und methodologische Aspekte betreffen.