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Durch Variation des Konfliktgehalts zwischen zwei Alternativen und damit der Begründbarkeit von Entscheidungen sollte geprüft werden, ob das Auftreten magisch-animistischer Begründungen bei Schulkindern nur Begründungsschwierigkeiten anzeigt und nicht magisch-animistisches Denken. Mit Hilfe einer erfragten Glückszahl beim Würfeln sollte außerdem die Validität des magisch-animistisehen Gehalts von derartigen Begründungen untersucht werden. Es zeigte sich bei 61 11jährigen Vpn, daß magisch-animistisch klassifizierte Antworten mit dem Konfliktgehalt der Alternativen zusammenhingen und bei eine Glückszahl besitzenden Vpn, die diese in den Entscheidungen berücksichtigen, häufiger vorkommen als bei Vpn zweier Vergleichsgruppen.
Das Konzept des Anti-Typus wird theoretisch und empirisch-analytisch untersucht. Empirische Grundlage bilden Problem-Kommentierungen zur Erfassung von Therapiemotivationskonstrukten und Antworten auf Fragen eines multivariaten Persönlichkeits-Inventars von 187 Jugendgerichtlich-Inhaftierten und 361 Polizeianwärtern. Im ersten Schritt des analytischen Teils werden mit der Konfigurationsfrequenzanalyse (KFA) Hypothesen über Typen und Anti-Typen von Selbstbeschreibungskonstrukten zur Therapiemotivation gewonnen. Zusätzlich werden die Inventar-Profile der dabei gebildeten typologischen Pbn-Gruppen multidimensional skaliert und multivariat auf Unterschiedlichkeit geprüft. Im zweiten Schritt werden die KFA-Hypothesen über die Typen und Anti-Typen der "Therapiemotivation" mit Hilfe eines Bayes-statistischen Verfahrens durch ihre Trennung von einer Restgruppe geprüft. Die Inventar-Profile der entstehenden Gruppen werden erneut multidimensional und multivariat verglichen. Von den zwei Bedeutungen des "Anti" im Anti-Typ-Begriff bewährt sich die geometrische Interpretation des "Anti" an den Profilen nicht. Die Interpretation "konsistenter Andersartigkeit" dagegen kann auf der Grundlage der Bayes-statistischen Klassifikation beibehalten werden. Die Untersuchung des Anti-Typ-Begriffs lohnt möglicherweise auch in anderen Bereichen.
Ziel der Untersuchung war, erste Informationen über die Verwendungsfähigkeit einer im amerikanischen Raum entwickelten Auswahlliste zur Messung des Spannungsbogens zu gewinnen. Dazu wurden mit 234 Jugendstrafgefangenen verschiedenen Alters die Verfahren Auswahlliste und Verhaltensprobe zur Erhebung des Spannungsbogens durchgeführt. Außerdem wurden Daten zum hypothetischen Sparverhalten der Vpn erhoben. Durch klassische und probabilistische Itemanalyse ergaben sich verschiedene Skalen aus der Auswahlliste, die alle in keiner Beziehung zum Alter und dem hypothetischen Sparverhalten standen. Verschiedene Nebenbefunde werden im Hinblick auf ihre Konsequenzen für die Verwendungsfähigkeit der Auswahlliste und auf Erklärungsmäglichkeiten diskutiert.
Die Regelungen des§ 828 BGB zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Minderjähriger für unerlaubte Handlungen, z. B. Brandlegungen, konstatieren zwei Kompetenzen: Unrechtserkenntnis und Vergeltungspflichtverständnis. Im Sachverständigenbeweis kann ein Minderjähriger befreit werden von der Haftung. Die Rechtsprechung unterstellt: Unrechtserkenntnis enthebt des Nachweises des Vergeltungspflichtverständnisses. Daher ist, de lege ferenda, die Altersgrenze vom vollendeten siebenten Lebensjahr durch diesbezügliche Entwicklungsvorgänge zu stützen. Außerdem sind, de lege lata, geeignete Methoden für die individuelle Erfassung der Kompetenzen bereitzustellen. Mit Hilfe quantitativer Beurteilungen von faktoriell aus Schadenshöhe-, Verschulden- und Entschuldigung-Informationen zusammengesetzten Geschichten und von IQ-Subtests werden die Resultate einer empirischen Studie berichtet, die die impliziten und expliziten gesetzlichen Annahmen stützten und die psychometrisch fundierte Methoden zur individuellen Erfassung der beiden Kompetenzen bereitstellten. Fehlende Korrelationen zwischen IQ-Maßen und moralischen Urteilen zeigten, daß sich die Erfassung der erforderlichen Kompetenzen nicht durch IQ-Subtests ersetzen ließe.
Two groups of mentally retarded individuals whose averagemental age was either seven orten years, although being chronologically at least 18 years old, judged how bad "thefts" of two amounts of bon-bons appeared to them. The scimulus stories also informed the subjects whether the thief did or did not apologize afterwards or whether a third party did or did not compensate for tbe losses. Apology affecred tbe moral judgments twice as much as third-pany compensation, independeotly of the mental age of the subjects. Thus, with the mental age variation the age trend found in a prior srudy with normally gifted was not replicated. lnstead, even with an average mental age of seven years the retarded judged similarly to the adults and 10-year-olds of the prior study. However, the retarded were like the preschool children of the prior study as their judgments about the intended taking of cookies did not differ from their judgments about inadvenantly taking cookies.
Die Wirkungen von Entschuldigung und Dritt-Entschädigung auf Strafurteile über zwei Schadensarten
(1988)
Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe aufgrund von Geschichten über zwei aus Wut erfolgte Schädigungen (Sachschaden und Körperschaden). Die Geschichten informierten außerdem darüber, ob sich der Täter entschuldigte oder ob ein Dritter dem Leidtragenden eine materielle Entschädigung gab. Die Dritt-Entschädigungsinformation reduzierte die Strafurteile der Vor- und Grundschüler geringfügig weniger als die Entschuldigungsinformation. Bei Erwachsenen war der Dritt-Entschädigungseffekt jedoch erheblich geringer als der Entschuldigungseffekt. Diese Ergebnisse trafen sowohl auf das mittlere Strafurteil als auch auf den Gebrauch von Strafe zu. Nur die Erwachsenen bestraften den Körperschaden mehr als den' Sachschaden.
No abstract available
Kinder aus drei Altersgruppen und Etwachsene beuneilten, wie schlimm jeweils zwei "Diebstahl" -Handlungen von unterschiedlich viel Süßigkeitsmengen waren. Die Informationen über die gestohlenen Mengen wurden kombinien dargeboten mit dem Hinweis, daß sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. daß ein Dritter dem Leidtragenden den Verlust entschädigte oder nicht. Entschuldigung und Schadenshähe wirkten in allen Altersgruppen und im Vergleich miteinander gleich stark. Bei den beiden jüngeren Gruppen wirkten alle drei variierten Geschichtenteile in gleichem Ausmaß auf die Uneile ein. Die Dritt-Entschädigung wirkte bei Vorschülern und 7jährigen jedoch stärker als bei lOjährigen und Etwachsenen. Die Bedeutung des Auftretens oder Fehlens von Alterstrends für die Entwicklung des moralischen Urteils wird diskutiert.
Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe für in Geschichten dargestellte Sachschäden, die aus Versehen oder aus Wut erfolgten. In den Geschichten wurde die Schadenshöhe variiert und außerdem, ob sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. ob der Geschädigte von einem Dritten eine Entschädigung erhielt oder nicht. Entschuldigung und Schadenshöhe hatten altersstabile Wirkungen, Entschuldigung etwa zweimal so stark wie die Schadenshöhe. Entschuldigung und Drittentschädigung hatten etwa gleichgroße Wirkungen, außer bei den Erwachsenen, bei denen die Wirkung der Drittentschädigung etwa auf die Stärke der Schadenswirkung abnahm. Der ursprüngliche Schaden war auch bei erfolgter Entschädigung, wenngleich schwächer, wirksam. Die Wirkungen der Ersatzleistung durch den Täter auf Strafurteile waren jedoch nicht völlig durch die Wirkungen von Entschuldigung und Entschädigung, erklärbar.
The unification of two major approaches to moral judgment is the purpose of the present approach. Kohlberg's well-known stage theory assumes a sequence of discrete stages that underlie all moral judgment. Stage theory recognizes the problem of integrating considerations but gives no way to solve such integration, even with information from any one stage. And, of course, the stage concept denies any significant integration from different stages. Thus, research on moral judgment needs to study the integration problem which can be tested within Anderson's theory of information integration. The main purpose of the present study was to extend this unificationist approach to the issue of sexual morality. A novel task presents information from two very different stages. The results showed that in contrast to discreteness the stage informers were positively correlated in punishment judgments of both genders about consensual sex of juveniles. Furthermore, the subjects integrated considerations from those very different stages also in contrast to the hypothesis that only a single stage was operative at any time.
Die Aussagen der Equity-Theorie und die Aussagen des Gesetzbuches des Alten Bundes im EXODUS (2. Moses, 21. und 22. Kapitel) sind grundverschieden: die letzteren normativ bestimmend, die ersteren empirisch feststellend. Was kann ihr Vergleich der empirischen Psychologie schon einbringen? Die Antwort gibt die folgende Darstellung, in der zunächst Zweifel an einer impliziten Universalitätsthese der EquityTheorie bezüglich der vollen Ersatzleistung begründet werden und dann über zwei Experimente berichtet wird, die die einleitende Frage der Cberschrift auf empirischer Basis zu verneinen erlauben. Die Leistung, "Voller Ersatz" ist entgegen der These der Equity-Theorie weder ftir alle Fälle, noch ftir alle Individuen der adäquate Ersatz. Vielmehr scheint es mehrfache, durch eine Abhängigkeitsstruktur verbundene Adäquatheitsnormen zu geben.
Durch multidimensional skalierte Strukturen von Persönlichkeitsprofilen wurde eine AlternativHypothese für konfigurationsfrequenzanalytisch erlangte Konfigurationen begründet. Diese Alternativ- Hypothese besagte, daß die Anti-Typus-Konfigurationen eines dreivariaten 2x2x2- Datenvektors, aber auch die Neutral-Konfigurationen lediglich Folgen der Mischverteilung der Antworten zweier latenter, den Typen-Konfigurationen zuzuordnenden Klassen darstellen. Diese Hypothese wird an einem Datensatz zur Verteilung dichotomisierter Kontrollüberzeugungen geprüft und bestätigt. Das dabei konzipierte Konfigurale Fehlermodell (KFM) wird generell zur Ergänzung von Konfigurationsfrequenzanalysen (KFA) vorgeschlagen.
Ein Verfahren zur Klassifikation von Pbn aufgrund individueller Abweichung von der Annahme wiederholter multinornialer Zufallsereignisse und aufgrund individueller maximaler Likelihood der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe wird nebst Modelltest dargelegt. Als Anwendungsbeispiel wird über die Ergebnisse bei zwei denkbaren Klassifikationen in verschiedenen Therapiemotivationsgruppen berichtet
No abstract available
Beruhten non-additive Strukturen von Urteilen über Schadenswiedergutmachungen lediglich auf Verarbeitung "objektiver" Informationen oder schlossen sie "subjektive" Prozesse ein, die für eine besondere moralische Natur der Urteile sprachen? 60 Vorschüler, Grundschüler und Erwachsene beurteilten visuell dargebotene Kombinationen von Sachschadens- und Ersatzleistungsumfängen. Die Urteile wurden mit zwei Klassen von jeweils drei Prozeßmodellen verglichen. Die einen berücksichtigten objektiv wahrnehmbare Eigenschaften der Stimuli, die anderen waren Erscheinungsformen eines multiplikativen Integrationsgesetzes für Schadensumfänge und für "subjektive" Werte der Ersatzproportionen. Das die Urteile jeweils einer Versuchsperson best-beschreibende Modell stammte in 90 % der Fälle aus der Klasse der multiplikativen Integration. Die Kindergarten-Gruppe hatte homogenere Modell-Zuordnungen als die GrundschÜler-Gruppe.
No abstract available
Children's judgements of deserved punishment were studied as function of three moral variables. Subjects judged how much a child in a story should be punished for ruining another's stamps, given information about (a) how many stamps were damaged, (b) the culpa, or intent, of the harmful act, and (c) recompense, or the proportion of stamps paid back by the offender. In three experiments, recompense had substantially greater effects than the damage for which recompense was made. This pre-potency of recompense was greater at younger ages across a range from 4 years to college age. Damage and culpa were integrated by an additive rule in agreement with previous work. In contrast, the recompense-damage and recompense-culpa integration rules were both non-additive.
Wenn Strafe und Schadenersatz gemeinsam im Urteil verwendet werden, bilden sie methodisch einen besonderen multi variaten Urteils komplex, weil auch ihre Summe psychologisch interpretierbar ist. Anhand der Effekte dieses Verbunds, den auch das Zivil- und Strafrecht kennt, wurde geprüft, ob der Einsatz eines Doppel-Urteils für die Erforschung sozialer Kognitionen erforderlich ist. Dazu beurteilten Pbn in zwei Untersuchungen Informationen über schädigende Handlungen mit einem univariaten Ersatz-Urteil (N = 124) bzw. mit dem Doppel-Urteil von Ersatz und Strafe (N = 143). Als Folge der Einführung des Doppel-Urteils ergab sich, daß die Häufigkeiten von Über kompensation für absichtliche Schädigungen erheblich reduziert wurden. Jedoch wurden zugleich die Häufigkeiten von vollem Ersatz bei diesen Bedingungen beträchtlich erhöht. Bei versehentlichen Schädigungen hatte die Einführung des Doppel-Urteils keinen Effekt. Weiterhin blieb dort der univariate Befund multipler Modalwerte erhalten. In den Mittelwerten hatte das Mitverschulden des Geschädigten nur im Schadensersatz-Urteil einen Effekt, nicht jedoch in den Strafurteilen. Außerdem blieb die für die Schadensersatz- Urteile charakteristische Non-Additivität von Verschulden und Mitschuld bestehen.
Die Beschreibung einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr wurde mit 12 Stimulusgeschichten in den Informationen über die Entschuldigung des Täters und die Drittentschädigung des Opfers in einem faktoriellen Meßwiederholungsplan variiert. Abhängige Variablen waren jeweils verbundene Schadensersatz· und Strafurteile. Weiterhin wurden die Einstellungen der Pbn zu Aspekten von Vergeltung, Prävention, Resozialisierung und Wiedergutmachung mit 12 Items auf siebenstufigen Ratingskaien erfaßt. Die Wirkung der beiden Stimulusinformationen war urteilsabhängig. Aber ein Teil der 58 Pbn berücksichtigte die Entschuldigung nicht nur bei den Strafurteilen, sondern auch beim Schadensersatz. Da diese Pbn vor allem präventiven Strafzwekken zustimmten, wurde die Hypothese einer präventiven Verwendung des Schadensersatzes als Erklärung des Effekts der Entschuldigung auf dem Ersatz gestützt. Die konkurrierende Hypothese, wonach die Entschuldigung die immaterielle Wiedergutmachung des Schadensersatzes abdeckt, fand hingegen keine ausreichende Bestätigung. Die Fortentwicklung und Anwendung des verwendeten Instruments zur Erfassung von Einstellungen zu Sanktionszwecken erscheint sinnvoll.