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Unter der Fragestellung nach dem Umgang mit Macht in der jungen Kirche werden relevante Stellen aus der Apostelgeschichte (Apg) analysiert: die Übertragung von Macht durch die Wahl der Sieben (Apg 6,1-7); die ermaechtigende Beauftragung von Barnabas und Saulus (Apg 13,1-3); die gemeinsame Wahrnehmung von Macht durch die Jerusalemer Versammlung (Apg 15,1-41); schliesslich das Vermaechtnis des Paulus in der Miletrede (Apg 20,17-38). Synchrone Methoden (angelehnt an die narrativen Analysemethoden von G. Genette und S. Rimmon-Kenan) und die klassische historische Kritik ergaenzen sich dabei. Seitenblicke zeigen die Analogien zwischen dem Leben der christlichen Gemeinden und anderen Organisationen (bspw. Vereine, juedische Diasporasynagoge) in ihrem zeitgenoessischen Umfeld, die Lukas besonders betont. Mit Hilfe der Macht-Theorie von H. Arendt werden die Ergebnisse aus der Apg als Zeugnis für das Bewusstsein einer gemeinsamen Macht aller im Volk Gottes interpretiert, die in demokratischen Formen ihren Ausdruck fand. Auf der Basis der grundlegenden Christenrechte - Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit -, wie sie das NT bezeugt, werden schliesslich Grundzüge einer demokratischen Reform der katholischen Kirche erarbeitet.
Zunächst wird die Geschichte des Aktienrechts unter besonderer Berücksichtigung des Aufsichtsrats in Deutschland als Überwachungsorgan dargestellt. Jede Wandlung, die der Wirtschaft widerfahren ist, hat Strukturveränderungen und Reformen des Aktienrechts hervorgerufen. Die Darstellung beginnt bei den Handelskompanien. Das zweite Kapitel enthält die Beschreibung der Geschichte der Europäischen Aktiengesellschaft sowie die Darstellung der jeweiligen Änderungen der Normen. Dadurch werden insbesondere Parallelen und Unterschiede zwischen den Statuten und dem deutschen Aktienrecht deutlich. Die aus der Darstellung der Geschichte des deutschen Aufsichtsrats gezogenen Ergebnisse werden im dritten Kapitel auf das Statut über die Europäische Aktiengesellschaft 1991 angewendet. Es wird untersucht, ob Lehren gezogen werden können, mit deren Hilfe das Statut 1991 beurteilt werden kann. In die Wertung fließt ebenfalls die Änderung des Aktiengesetzes durch das KonTraG ein.