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Children's information processing of risky choice alternatives was investigated in two studies without using verbal reports. In Study 1, the ability to integrate the probabilities and the payoffs of simple bets was examined using the rating scale methodology. Children's choices among three of those simple bets were recorded also. By cross-classifying the children's choice and rating behavior it was shown that a three-stage developmental hypothesis of decision making is not sufficient. A four-stage hypothesis is proposed. In Study 2, the influence of enlarging the presented number of alternatives from two to three and the influence of the similarity of the alternatives on children's choice probabilities was examined with those bets. Children's choice behavior was probabilistic and was influenced only by enlarging the presented number of alternatives. These results suggest that a Bayesian approach, based on two probabilistic choice models, should not be applied in order to analyze children's choice behavior. The functional measurement approach is, as was demonstrated in Study 1, a powerful implement to further the understanding of the development of decision making.
Die Wirkungen von Entschuldigung und Dritt-Entschädigung auf Strafurteile über zwei Schadensarten
(1988)
Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe aufgrund von Geschichten über zwei aus Wut erfolgte Schädigungen (Sachschaden und Körperschaden). Die Geschichten informierten außerdem darüber, ob sich der Täter entschuldigte oder ob ein Dritter dem Leidtragenden eine materielle Entschädigung gab. Die Dritt-Entschädigungsinformation reduzierte die Strafurteile der Vor- und Grundschüler geringfügig weniger als die Entschuldigungsinformation. Bei Erwachsenen war der Dritt-Entschädigungseffekt jedoch erheblich geringer als der Entschuldigungseffekt. Diese Ergebnisse trafen sowohl auf das mittlere Strafurteil als auch auf den Gebrauch von Strafe zu. Nur die Erwachsenen bestraften den Körperschaden mehr als den' Sachschaden.
Frühere Untersuchungen zum Entscheidungsverhalten von Kindern lassen zwei Interpretationen sogenannter lagebedingter Wahlen zu. Entscheidungen von 8- bis 14jährigen Schülern zeigten, daß sich lagebedingte Wahlen als orientiert am Erwartungsmaximum bezeichnen lassen. Die Beziehung zwischen Orientierung am Erwartungsmaximum und den Variablen Alter, Schulzugehörigkeit und Vorerfahrung erwies sich als positiv. Weiterhin konnte die Abhängigkeit der Wahlhäufigkeit des Erwartungsmaximums von der Hervorgehobenheit des Erwartungsmaximums nachgewiesen werden. Die Gültigkeit des objektiven Erwartungsmaximierungsmodells mußte aber wegen verschiedener Befunde eingeschränkt werden.
An rechtsbezogenen empirischen Arbeiten zur Schadenswiedergutmachung kann die echte Wechselseitigkeit im Verhältnis von Recht und Psychologie im Einklang mit Hommers (1981) weiter belegt werden. Da die Psychologie somit nicht nur Hilfsfunktion für die Rechtspflege, sondern die rechtlichen Gedankengänge auch umgekehrt in gewissen Bereichen Hilfsfunktion für die psychologische Theorienbildung besitzen, wird eine hinreichende Gegenstandsdefinition der Rechtspsychologie erreicht, in der eine eigenständige Rechtspsychologie i.e.S. gegenpartnerisch neben der Vereinigung der hi7fswissenschaftlichen Kriminal- und Forensischen Psychologie existiert.
Ziel der Untersuchung war die Prüfung der humanpsychologischen Validität von quantitativen neobehavioristischen Theorie~ über den Zusammenhang von 'Verten und Zeitspannen bis zu ihren Auszahlungen. Der sofort erforderliche Geldbetrag für den Verzicht auf eine zukünftige Geldauszahlung und der erforderliche zukünftige Geldbetrag für den Verzicht auf einen gegenwärtig verfügbaren Gcldbetrag war unter Variation der Geldbeträge und der Zeitspannen einzuschätzen. Als Ergebnis wurde varianzanalytisch unter Berücksichtigung der Utilität des Geldes eine subtraktive Beziehung zwischcn zukünftigem Geldbetrag und der Zeitspanne bis zu seiner Auszahlung bestimmt. In diese subtraktive Beziehung gingen die Geldbeträge und die Zeitspannen als Potenzfunktionen ein. Durch die Potenzfunktion der Zeit verläuft daher die Kurve des gegenwärtigen Wertes einer zukünftigen Auszahlung konkaver als die e-Funktion, so daß damit Vornahmeänderungen oder impulsive Reaktionen erklärt wer<len könnten. Die Konsequenzen der Ergebnisse für die Konzeptionen der Bedürfnisaufschub - forschung und für die Impulsivität der Extravertierten werden diskutiert.
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Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe für in Geschichten dargestellte Sachschäden, die aus Versehen oder aus Wut erfolgten. In den Geschichten wurde die Schadenshöhe variiert und außerdem, ob sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. ob der Geschädigte von einem Dritten eine Entschädigung erhielt oder nicht. Entschuldigung und Schadenshöhe hatten altersstabile Wirkungen, Entschuldigung etwa zweimal so stark wie die Schadenshöhe. Entschuldigung und Drittentschädigung hatten etwa gleichgroße Wirkungen, außer bei den Erwachsenen, bei denen die Wirkung der Drittentschädigung etwa auf die Stärke der Schadenswirkung abnahm. Der ursprüngliche Schaden war auch bei erfolgter Entschädigung, wenngleich schwächer, wirksam. Die Wirkungen der Ersatzleistung durch den Täter auf Strafurteile waren jedoch nicht völlig durch die Wirkungen von Entschuldigung und Entschädigung, erklärbar.
Durch multidimensional skalierte Strukturen von Persönlichkeitsprofilen wurde eine AlternativHypothese für konfigurationsfrequenzanalytisch erlangte Konfigurationen begründet. Diese Alternativ- Hypothese besagte, daß die Anti-Typus-Konfigurationen eines dreivariaten 2x2x2- Datenvektors, aber auch die Neutral-Konfigurationen lediglich Folgen der Mischverteilung der Antworten zweier latenter, den Typen-Konfigurationen zuzuordnenden Klassen darstellen. Diese Hypothese wird an einem Datensatz zur Verteilung dichotomisierter Kontrollüberzeugungen geprüft und bestätigt. Das dabei konzipierte Konfigurale Fehlermodell (KFM) wird generell zur Ergänzung von Konfigurationsfrequenzanalysen (KFA) vorgeschlagen.
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Materiell-reparative Handlungen wurden auf einer bipolaren Gut-Böse-Skala beurteilt, da bisherige Arbeiten zu diesem Thema unter Verwendung der unipolaren Strafe-Skala unklare Ergebnisse zeigten. 40 Erwachsene und 80 Kinder hörten 12 Geschichten über die Ruinierung von Briefmarken, in denen die Tatentstehung (Verschulden) und die Höhe der Ersatzleistung variiert wurden. Die Ergebnisse besagten im einzelnen, daß Kinder des Vor- und Grundschulalters stärker die Ersatzleistung als das Verschulden in Gut-Böse-Urteilen berücksichtigten und daß Erwachsene beide Informationen gleichstark in ihre Gut-Böse-Urteile einfließen ließen. Bei beiden Gruppen schienen Verschulden und Ersatz jedoch mit unterschiedlicher Absicherung nicht-additiv zusammenzuwirken. Die Ergebnisse enthielten eine Replikation US-amerikanischer Befunde mit der Strafe-Skala und diesem Szenario, wiesen aber darüber hinaus auf einen Entwicklungstrend in der NonAdditivität hin. Außerdem ließen sie Zweifel an der Allgemeingültigkeit von Aussagen der sozialpsychologischen Equity-Theorie aufkommen, da Schilderungen vollständiger Ersatzleistungen in keiner Gruppe unabhängig vom Verschulden beurteilt wurden.
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Der Schwerpunkt empirisch-psychologischer Auseinandersetzung mit der Problematik von Schulzensuren lag bei der Prüfung ihrer Testgütekriterien. Diese Arbeit befaßt sich dagegcn mit dem subjektiven Wert von Schulnoten. Vorrangige Aufgabe war bislang die Erstellung eines Meßverfahrens für den subjektiven Wert der Schulnoten. Allgemeines Kennzeichen des hier benutzten Verfahrens ist seine entsehcidungstheoretische Grundlegung und die Zielsetzung, die Ab'stände der Zensurenwerte zu definieren. Untcr Verwendung dieser Methode liegen Arbeiten von BECKER und SIEGEL [1J, SCHMIDT [6J und SCHl\'IIDT u. a. [7J vor. Den Untersuchungen ist gemeinsam, daß als Ypn mindestens 17 Jahre alte Schüler oder Studenten mitwirkten. Auch in der methodisch anders ansetzenden Arbeit von MÜLLERFOHRBRODT und DANN [5J zu diesem Problembereich stammten die Vpn aus der umschriehenen Altcrsgruppe. Übergeordnetes Ziel dieser Arbeit ist deswegen die Prüfung der Durchführbarkeit einer entscheidungstheoretischen Skalierungsmethode hei Schülern jüngeren Alters.
Die Ergebnisse einer publizierten Arbeit zur Validierung von acht Konfigurationen generalisierter Kontrollüberzeugungen werden durch drei weitere Auswertungsschritte ergänzt. Die Anwendung der Interaktionsstrukturanalyse führt zu einer Hervorhebung von zwei Konfigurationen als Typen und zur Aufstellung einer 5-Gruppen-Hypothese über die Bildung einer Restgruppe aus den Neutral-Konfigurationen. Die Betrachtung der Unterschiede in den FPI-Mittelwerten der ursprünglichen acht Gruppen bestätigt die 5-Gruppen-Hypothese. Mit einer multidimensionalen geometrischen Darstellung der Profildistanzen wird in einem dritten Schritt versucht, neben der "Restgruppe" und den beiden "Typen"-Gruppen auch die Eigenständigkeit der beiden verbleibenden "Anti-Typen"-Gruppen zu validieren.
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Das Konzept des Anti-Typus wird theoretisch und empirisch-analytisch untersucht. Empirische Grundlage bilden Problem-Kommentierungen zur Erfassung von Therapiemotivationskonstrukten und Antworten auf Fragen eines multivariaten Persönlichkeits-Inventars von 187 Jugendgerichtlich-Inhaftierten und 361 Polizeianwärtern. Im ersten Schritt des analytischen Teils werden mit der Konfigurationsfrequenzanalyse (KFA) Hypothesen über Typen und Anti-Typen von Selbstbeschreibungskonstrukten zur Therapiemotivation gewonnen. Zusätzlich werden die Inventar-Profile der dabei gebildeten typologischen Pbn-Gruppen multidimensional skaliert und multivariat auf Unterschiedlichkeit geprüft. Im zweiten Schritt werden die KFA-Hypothesen über die Typen und Anti-Typen der "Therapiemotivation" mit Hilfe eines Bayes-statistischen Verfahrens durch ihre Trennung von einer Restgruppe geprüft. Die Inventar-Profile der entstehenden Gruppen werden erneut multidimensional und multivariat verglichen. Von den zwei Bedeutungen des "Anti" im Anti-Typ-Begriff bewährt sich die geometrische Interpretation des "Anti" an den Profilen nicht. Die Interpretation "konsistenter Andersartigkeit" dagegen kann auf der Grundlage der Bayes-statistischen Klassifikation beibehalten werden. Die Untersuchung des Anti-Typ-Begriffs lohnt möglicherweise auch in anderen Bereichen.
Jura non in singulas personas, sed generaliter constituuntur. Doch es ist zu ergänzen: Urteile sind im Einzelfall zu treffen. Nicht ganz unähnlich wäre auch der wissenschaftlich diagnostizierende Psychologe zu mahnen. Psychologische Diagnostik zielt auf den Einzelfall ab, obwohl die Entscheidungen über ihn auf der Basis von allgemeingültigen Gesetzen der empirisch-psychologischen Wissenschaft herbeizuführen sind (Tack, 1982). Im folgenden wird dazu zuerst der Sonderstatus der Forensischen Diagnostik herausgestellt, wobei zur Untermauerung die besonderen Leitziele der forensisch-psychologischen Diagnostik angeführt werden. Die folgenden Abschnitte widmen sich dann einerseits dem Nutzen der psychometrischen Integration von Kriterien, andererseits geht es um die psychometrische Gewinnung von Befunden über Einzelkriterien, wozu auf mehrere Beispiele verwiesen wird.
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Traditionally psychological research had assisted (de lege lata and de lege ferenda) jurisdiction, legislation, and law enforcement. However, the fol1owing three examp1es support the thesis that certain areas of psycho1ogica1 research gain new concepts and hypotheses by considering re1ated juristic thought. First, a developmenta1 study on the judgment about neg1igent damages suggested a three-step deve10pment of the evaluation of neg1igence. That threestep development wou1d contradict Heider's sequence of responsibi1ity levels. Second, a cognitive algebra approach to asses the chi1d's understanding of the duty to compensate the victim for his 1055 caused by a culpab1e actor suggested a two-step deve10pment of understanding that duty. The chi1d of the first deve10pment a1 step wou1d regard giving on1y half compensation of the 10ss as doing his duty to repair damages. Third, the concept of cul pa and the "Strafzumes sungs 1 ehre" in the German juri 5 ti c thought are d i scussed as key concepts for innovating psycho1ogica1 research on a moral algebra. Insofar juristic thought proved to assist psycho1ogica1 theory bui1ding what would make the relation of juristic thought and psycho1ogy a relation of interdependence.
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Von Aussagen von Vpn ausgehend wird eine Erklärung für die Nichtanwendung der Erwartungsmaximierung in Entscheidungen zwischen Spielen gegen die Natur gegeben, die in einer Untersuchung empirisch bestätigt wurde. Danach hängt die Verwendung der Erwartungsmaximierung von situationalen Bedingungen ab, die den Vpn eine Anwendung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs für eine Menge gleichartiger Zufalls experimente nahelegen. Der Befund der Untersuchung kann auch durch die PortfolioTheorie erklärt werden. Zur Beseitigung dieses Dilemmas wird auf die Introspektion zurückgegriffen.
Die Regelungen des§ 828 BGB zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Minderjähriger für unerlaubte Handlungen, z. B. Brandlegungen, konstatieren zwei Kompetenzen: Unrechtserkenntnis und Vergeltungspflichtverständnis. Im Sachverständigenbeweis kann ein Minderjähriger befreit werden von der Haftung. Die Rechtsprechung unterstellt: Unrechtserkenntnis enthebt des Nachweises des Vergeltungspflichtverständnisses. Daher ist, de lege ferenda, die Altersgrenze vom vollendeten siebenten Lebensjahr durch diesbezügliche Entwicklungsvorgänge zu stützen. Außerdem sind, de lege lata, geeignete Methoden für die individuelle Erfassung der Kompetenzen bereitzustellen. Mit Hilfe quantitativer Beurteilungen von faktoriell aus Schadenshöhe-, Verschulden- und Entschuldigung-Informationen zusammengesetzten Geschichten und von IQ-Subtests werden die Resultate einer empirischen Studie berichtet, die die impliziten und expliziten gesetzlichen Annahmen stützten und die psychometrisch fundierte Methoden zur individuellen Erfassung der beiden Kompetenzen bereitstellten. Fehlende Korrelationen zwischen IQ-Maßen und moralischen Urteilen zeigten, daß sich die Erfassung der erforderlichen Kompetenzen nicht durch IQ-Subtests ersetzen ließe.
Die Aussagen der Equity-Theorie und die Aussagen des Gesetzbuches des Alten Bundes im EXODUS (2. Moses, 21. und 22. Kapitel) sind grundverschieden: die letzteren normativ bestimmend, die ersteren empirisch feststellend. Was kann ihr Vergleich der empirischen Psychologie schon einbringen? Die Antwort gibt die folgende Darstellung, in der zunächst Zweifel an einer impliziten Universalitätsthese der EquityTheorie bezüglich der vollen Ersatzleistung begründet werden und dann über zwei Experimente berichtet wird, die die einleitende Frage der Cberschrift auf empirischer Basis zu verneinen erlauben. Die Leistung, "Voller Ersatz" ist entgegen der These der Equity-Theorie weder ftir alle Fälle, noch ftir alle Individuen der adäquate Ersatz. Vielmehr scheint es mehrfache, durch eine Abhängigkeitsstruktur verbundene Adäquatheitsnormen zu geben.
Kinder aus drei Altersgruppen und Etwachsene beuneilten, wie schlimm jeweils zwei "Diebstahl" -Handlungen von unterschiedlich viel Süßigkeitsmengen waren. Die Informationen über die gestohlenen Mengen wurden kombinien dargeboten mit dem Hinweis, daß sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. daß ein Dritter dem Leidtragenden den Verlust entschädigte oder nicht. Entschuldigung und Schadenshähe wirkten in allen Altersgruppen und im Vergleich miteinander gleich stark. Bei den beiden jüngeren Gruppen wirkten alle drei variierten Geschichtenteile in gleichem Ausmaß auf die Uneile ein. Die Dritt-Entschädigung wirkte bei Vorschülern und 7jährigen jedoch stärker als bei lOjährigen und Etwachsenen. Die Bedeutung des Auftretens oder Fehlens von Alterstrends für die Entwicklung des moralischen Urteils wird diskutiert.
Ein Verfahren zur Klassifikation von Pbn aufgrund individueller Abweichung von der Annahme wiederholter multinornialer Zufallsereignisse und aufgrund individueller maximaler Likelihood der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe wird nebst Modelltest dargelegt. Als Anwendungsbeispiel wird über die Ergebnisse bei zwei denkbaren Klassifikationen in verschiedenen Therapiemotivationsgruppen berichtet
Durch das Verhalten in Entscheidungssituationen mit 3 Risiko-Alternativen wurden in früheren Arbeiten verschiedene Personenvariablen von Kindern gemessen. Mit dem logistischen Modell nach RASCH wird an 2 Datensätzen geprüft, welche dieser Variablen modelladäquat geschätzt werden kann und wie dazu das Verhalten der Vpn skaliert werden muß. Das polychotome Modell erschien angemessen. Es ermöglichte die Messung von 2 Personenvariablen, Wahrscheinlichkeitsorientierung und Erwartungswertorientierung, durch mehrkategorielle Skalierung des Entscheidungsverhaltens. Weiterhin wird der Zusammenhang zwischen Parameterschätzungen und Situationseigenschaften untersucht. Es zeigten sich bei beiden Datensätzen hohe Zusammenhänge, die die Portfolio-Theorie bestätigen.
Grundzüge des rechtswissenschaftlichen Gedankenguts zur Schadenswiedergutmachung werden psychologischen Ansätzen dazu gegenübergestellt. Das Ergebnis ist die Feststellung, daß die stimulusbezogene Urteilsrelevanz der Schadenswiedergutmachung nicht in der psychologischen Forschung berücksichtigt wurde. Ein diesbezüglicher Untersuchungsansatz sollte sechs Merkmale besitzen: multifaktoriell, multivariat, Stimulus-Response-vergleichend, quantitativ, ontogenetisch und individual-diagnostisch. Er bildet den Prototyp eines die Moral positiver und negativer Akte umfassenden Ansatzes zur moralischen Urteilsbildung, des ses erste Ergebnisse beschrieben werden.
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Zur Abhängigkeit des Entscheidungsverhaltens lernbehinderter Sonderschüler von der Vorerfahrung
(1975)
Die Auswirkung einer Vorerfahrungsbedingung auf das Entscheidungsverhalten von Schülern wurde untersucht. 188 Volksund lernbehinderte Sonderschüler im Alter von 8 bis 14 Jahren wurden 15mal vor die Entscheidung gestellt, eine von drei Alternativen zu wählen. Die Wahlalternativen waren "Spiele gegen die Natur" mit den Konsequenzen" reale Gewinnauszahlung" und" Ausbleiben des Gewinns" .Als Lernbedingung dienten Spiele, bei denen das negative Ergebnis in dem realen Verlust eines Geldbetrages bestand. Es zeigten sich ein Anstieg von LageWahlen mit dem Alter und eine fördernde Wirkung der Lernbedingungbei Sonderschülern, die 12 Jahre alt oder älter waren. Außerdem ließen die Daten die Vermutung zu, daß das Ausmaß der Retardierung lernbehinderter Sonderschüler im Entscheidungsverhalten größer ist als in einem sprachfreien Intelligenztest.
Beruhten non-additive Strukturen von Urteilen über Schadenswiedergutmachungen lediglich auf Verarbeitung "objektiver" Informationen oder schlossen sie "subjektive" Prozesse ein, die für eine besondere moralische Natur der Urteile sprachen? 60 Vorschüler, Grundschüler und Erwachsene beurteilten visuell dargebotene Kombinationen von Sachschadens- und Ersatzleistungsumfängen. Die Urteile wurden mit zwei Klassen von jeweils drei Prozeßmodellen verglichen. Die einen berücksichtigten objektiv wahrnehmbare Eigenschaften der Stimuli, die anderen waren Erscheinungsformen eines multiplikativen Integrationsgesetzes für Schadensumfänge und für "subjektive" Werte der Ersatzproportionen. Das die Urteile jeweils einer Versuchsperson best-beschreibende Modell stammte in 90 % der Fälle aus der Klasse der multiplikativen Integration. Die Kindergarten-Gruppe hatte homogenere Modell-Zuordnungen als die GrundschÜler-Gruppe.
In 2 Untersuchungen mit 100 bzw. 88 Minderjährigen und 60 Erwachsenen werden Geschichten über drei - eine versehentliche, eine fahrlässige, eine absichtliche - Brandstiftungen mit bildlicher Unterstützung dargeboten. Durch Paarvergleiche zwischen bzw. Schätzurteile über die Geschichten wird ausgehend von der Wertungskomponente der Deliktsfähigkeit die Fähigkeit zur Unrechtserkenntnis für fahrlässige Schädigungen im Sinne der moralischen Differenzierungsfähigkeit untersucht, um einerseits die technische Durchführungsform und andererseits die einzelfalldiagnostische Auswertung nach psychometrischen bzw. varianzanalytischen Strategien zu erproben. Außerdem werden die Beziehungen der so erfaßten Wertungskomponenten zu Intelligenzuntertests geprüft. Aufgrund fehlender Korrelationen mit den Intelligenzmaßen empfiehlt sich die Anwendung des Verfahrens zur psychometrischen Begründung von Diagnosen zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 828 (2) BGB, damit sich die diesbezüglichen Diagnosen auch auf die Wertungskomponenten stützen können.
Erklären Entschuldigung und Entschädigung die Effekte der Täter-Ersatzleistung auf Strafurteile?
(1992)
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Das Zusammenwirken von Informationen über die Schadenshöhe und die Ersatzleistung wurde untersucht hinsichtlich der Relation der Effekrstärken und hinsichtlich der Additivität. 20 Erwachsene und 40 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren beurteilten auf einer Gut-Böse-Skala 12 Darstellungen von ruinierten Briefmarken und von einwandfreien Briefmarken, die der Täter dem Geschädigten als Wiedergutmachung gab. In den Ergebnissen war der Ersatz-Effekt bei Vor- und Grundschülern erheblich größer als der Schaden-Effekt. Erwachsene hatten einen geringeren Effekt der Ersatzleistung als Kinder. Weiterhin wirkten beide Informationen in allen Gruppen nicht additiv zusammen, so daß eine Resrschaden-Beurteilung als Urteilsprozeß widerlegt wurde.
Recompense denotes a more or less complete undoing of a harm which may combine the tWO aspects: compensation for the victim and the apology of the harmdoer. The present empirical research on recompense started with an analysis of the judgmental structures of recompense in legal thought and law, as such analysis has been neglected in prior research. The obtained results on recompense as stimulus and response reinforce the general idea of the present approach of using the framework of law and legal history in the empirical research of cognitive science. Since the traditionahelationship of jurisprudence and psychology is reversed by that research strategy, law and psychology appear to interact mutually, and a more comprehensive concept of legal psychology is implemented.
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Children's judgements of deserved punishment were studied as function of three moral variables. Subjects judged how much a child in a story should be punished for ruining another's stamps, given information about (a) how many stamps were damaged, (b) the culpa, or intent, of the harmful act, and (c) recompense, or the proportion of stamps paid back by the offender. In three experiments, recompense had substantially greater effects than the damage for which recompense was made. This pre-potency of recompense was greater at younger ages across a range from 4 years to college age. Damage and culpa were integrated by an additive rule in agreement with previous work. In contrast, the recompense-damage and recompense-culpa integration rules were both non-additive.
Two groups of mentally retarded individuals whose averagemental age was either seven orten years, although being chronologically at least 18 years old, judged how bad "thefts" of two amounts of bon-bons appeared to them. The scimulus stories also informed the subjects whether the thief did or did not apologize afterwards or whether a third party did or did not compensate for tbe losses. Apology affecred tbe moral judgments twice as much as third-pany compensation, independeotly of the mental age of the subjects. Thus, with the mental age variation the age trend found in a prior srudy with normally gifted was not replicated. lnstead, even with an average mental age of seven years the retarded judged similarly to the adults and 10-year-olds of the prior study. However, the retarded were like the preschool children of the prior study as their judgments about the intended taking of cookies did not differ from their judgments about inadvenantly taking cookies.
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