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Zum 01.01.2004 wurden deutschlandweit verbindlich DRGs („Diagnosis-Related-Groups“) zur Krankenhausfinanzierung eingeführt. Psychiatrische und psychosomatische Kliniken blieben von diesem Konzept der Fallpauschalen vorerst ausgenommen und wurden weiter nach Tagessätzen bezahlt.
Bisher veröffentlichte Studien zu den Effekten der DRG-Einführung in anderen Ländern konzentrierten sich hauptsächlich auf die Folgen für die somatischen Kliniken. Ziel der vorliegenden Studie war es, die Auswirkungen der geänderten Finanzierung somatischer Krankenhäuser mittels Fallpauschalen auf die Patientenpopulation der psychiatrischen Kliniken zu erforschen.
Zu diesem Zweck wurden die Daten von 634 Patienten, die sich im Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2006 im Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin des Bezirks Unterfranken in Lohr am Main in Behandlung befanden, erfasst. Dadurch konnten die Daten aus drei Jahren vor und drei Jahren nach Einführung der Fallpauschalen miteinander verglichen werden.
Unsere Ergebnisse zeigen vor allem im Bereich der Krankheitsschwere hoch signifikante Veränderungen. Im Zeitraum von 2004 bis 2006 werden die Patienten bei Aufnahme als psychiatrisch schwerer krank eingestuft. Außerdem nahm im Zeitraum nach DRG-Einführung die Anzahl somatischer Nebendiagnosen signifikant zu.
Im Zuge der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf ein DRG-System kam es nicht wie befürchtet zu dramatischen Veränderungen in der „Verlegungspolitik“ der Kliniken. Die Psychiatrien müssen wohl nicht als Auffangstationen für somatische Patienten mit langem Heilungsverlauf dienen. Allerdings finden sich trotzdem einige Veränderungen in der Patientenpopulation. Dies kann dem allgemeinen Wandel des Krankenhauswesens geschuldet sein. Aufgrund des finanziellen Drucks der Krankenkassen und der Politik entwickelt sich das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland in Richtung kosteneffizienter Gesundheitsdienstleistungen. Das betrifft auch die Psychiatrie. DRGs stellen folglich nur einen Teil des Wandels dar und können nicht als alleinige Erklärung für die Veränderungen angesehen werden. Allerdings wäre es sicherlich interessant in der Zukunft weitere Studien betrachten zu können, die beispielsweise den Bereich der niedergelassenen Ärzte näher beleuchten und den Anteil der durch diese erbrachten ambulanten Leistungen.