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Die Corona-Pandemie hat dem Aktienrecht einen unerwarteten Modernisierungsschub verliehen. Der Gesetzgeber schuf in Windeseile eine zeitlich begrenzte rechtliche Grundlage für die rein virtuelle Hauptversammlung. Die Gesellschaften haben diese neue rechtliche und technische Herausforderung gut gemeistert. Das legt die Frage nahe, ob der Gesetzgeber nicht auch für die Zukunft eine rein virtuelle Hauptversammlung in rechtlich abgesicherter Form ermöglichen sollte. Dabei müssen die Rechte der Aktionäre umfassend gewahrt bleiben. Zugleich sollten die Defizite der Hauptversammlungskultur behoben werden, die heute nur noch in Grenzen als Forum der freien Diskussion zwischen Aktionären und Unternehmensleitung angesehen werden kann. Das Beste aus zwei Welten liegt nach der hier entfalteten Konzeption in einer hybriden Versammlung, die eine Präsenzversammlung mit qualifizierten Teilnahmevoraussetzungen und eine elektronische Teilnahme aller übrigen Aktionäre ermöglicht.
Zunächst wird die Geschichte des Aktienrechts unter besonderer Berücksichtigung des Aufsichtsrats in Deutschland als Überwachungsorgan dargestellt. Jede Wandlung, die der Wirtschaft widerfahren ist, hat Strukturveränderungen und Reformen des Aktienrechts hervorgerufen. Die Darstellung beginnt bei den Handelskompanien. Das zweite Kapitel enthält die Beschreibung der Geschichte der Europäischen Aktiengesellschaft sowie die Darstellung der jeweiligen Änderungen der Normen. Dadurch werden insbesondere Parallelen und Unterschiede zwischen den Statuten und dem deutschen Aktienrecht deutlich. Die aus der Darstellung der Geschichte des deutschen Aufsichtsrats gezogenen Ergebnisse werden im dritten Kapitel auf das Statut über die Europäische Aktiengesellschaft 1991 angewendet. Es wird untersucht, ob Lehren gezogen werden können, mit deren Hilfe das Statut 1991 beurteilt werden kann. In die Wertung fließt ebenfalls die Änderung des Aktiengesetzes durch das KonTraG ein.
Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zunächst die genannte Verordnung im System des Europäischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbedürfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grundsätzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschränkungen und der zu beachtenden Grundsätze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausführungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene Änderungen und Ergänzungen des bestehenden deutschen Rechts erörtert.