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In der vorliegenden Arbeit wurde die Wertigkeit des Spontannystagmus in der neurootologischen Netzwerkdiagnostik analysiert und mit anderen Studien verglichen. Weiterhin sollte geklärt werden, ob sich durch die Anwesenheit von Spontannystagmus möglicherweise weitere Folgediagnosen stellen lassen. Ausgangspunkt für die Untersuchung waren dabei die anamnestischen und diagnostischen Daten von 176 Patienten aus der neurootologischen Abteilung der Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde der Universität Würzburg, die in einer tabellarischen Datenbank zusammengefaßt wurden und ein deutliches Überwiegen des Spontannystagmus in eine Richtung zeigten. Zur Bewertung der anamnestischen Symptome sowie der Untersuchungstechniken mittels Elektronystagmographie, kalorischen Schmetterlings, Vestibulären-Reiz-Reaktions-Stärke-Vergleichs, Rotatorischen Intensitäts-Dämpfungs-Tests, Cranio-Corpo-Graphie usw. wurden vor allem die Häufigkeitsverteilungen und Mittelwerte in unterschiedlichen Unterkollektiven herangezogen. Miteinander in Beziehung gesetzt wurden Gleichgewichtstests, die sich auf Reaktionsmuster des Nystagmus stützen und solche, die die Kopf-Körper-Bewegungsreaktionen messend auswerten. Als wesentliche Beobachtung sei das diskordante Abweichen im Cranio-Corpo-Gramm von drei Viertel der Patienten mit Spontannystagmus in die entgegengesetzte Richtung hingewiesen. Nur ein Viertel der Patienten wich in die konkordante Richtung ab. Bestätigt hat sich in unserem Material, daß der elektronystagmographisch gemessene Spontannystagmus in der neurootologischen Netzwerkanalyse nur eine untergeordnete Rolle und Wertigkeit besitzt. Grund hierfür ist, daß er von der Interpretation her zu vieldeutig ist. Insgesamt zeigt die vorliegende Statistik, daß die objektiven Registrierverfahren der Sinnesbahnenanalyse im Rahmen der neurootologischen Diagnostik die Aussagekraft von quantitativen Messungen untermauern. Dabei hat sich ihr Einsatz als sehr sinnvoll erwiesen.
In der vorliegenden Arbeit sind 450 Patienten aus der neurootologischen Abteilung der Universitäts-HNO-Klinik in einer Computerdatenbank erfasst worden, von denen jeweils ein digitales Stehversuch-CCG-Muster und ein digitales Tretversuch-CCG-Muster vorlagen. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der anderen äquilibriometrischen Tests sowie die Anamnesedaten (standardisierte neurootologische Anamnese NODEC III) mit berücksichtigt. Neben der Untersuchung des Gesamtkollektivs haben wir zur statistischen Auswertung bezüglich Geschlecht, Alter und CCG-Parameter Unterkollektive gebildet. Ausführlich wurden dann die einzelnen Ergebnisse miteinander verglichen und anschaulich in Diagrammform dargestellt. Am Ende des Ergebnisteils werden die typischen Einzelfälle (Normaltyp, periphere, zentrale, kombinierte Störung) in einer Kasuistik demonstriert. In der Diskussion wurde auf topodiagnostische Gesichtspunkte sowie auf die Cranio-Corpo-Graphie als taugliche Untersuchungsmethode für die Arbeitsmedizin ausführlich eingegangen. Dabei wurde deutlich, dass man das Cranio-Corpo-Gramm jedoch so oft wie möglich in Kombination gemeinsam mit der Kalorisation anwenden sollte, da beide Verfahren völlig unterschiedliche Gleichgewichtsregulationssysteme testen. Die Quote der Aufdeckung pathologischen Verhaltens in verschiedenen Regelkreisen erhöht sich somit um ein Vielfaches. Weiterhin wurden die neurootologischen Erkrankungen und ihre möglichen Verläufe detailliert beschrieben. Ein Vergleich unserer Ergebnisse mit dem Patientenkollektiv von MARCONDES folgte im letzten Abschnitt. Zusammenfassend wird in dieser Arbeit deutlich, dass die Cranio-Corpo-Graphie als einfacher, leicht durchführbarer, objektiver Gleichgewichtsschnelltest eine wichtige Funktion als Siebtest hat und damit einen großen Beitrag zur Objektivierung und Differenzierung von neurootologischen Störungen liefert.
Der Grundsatz G 41, der 1983 aufgrund der hohen Absturzunfallzahlen in Kraft getreten ist, enthält Richtlinien welche genau vorgeben, wie eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchzuführen ist. Diese Feldstudie dient zur Bewertung dieses Grundsatzes und recherchiert zusätzlich dessen Durchführung in dem arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der Bau-Berufsgenosssenschaft Zentrum Braunschweig. Besonderer Wert wurde dabei auf die Relevanz der Gleichgewichtsprüfungen gelegt, für die hier der Unterberger/ Fukuda-Tretversuch und der Romberg-Stehversuch verwendet wurden. Aber auch allgemeinmedizinische Untersuchungsergebnisse spielten hierfür eine wichtige Rolle. Leider bestand in Braunschweig nicht die Möglichkeit, wie im Grundsatz G 41 empfohlen, das vestibulo-spinale System anhand der Cranio-Corpo-Graphie (CCG) zu untersuchen. Auf die Wichtigkeit dieser objektiven Untersuchungsmethode wird in dieser Studie verstärkt eingegangen. In einer retrospektiven Analyse wurden 210 Probanden, die in den Jahren 1995 bis 2003 anhand des Grundsatzes G 41 untersucht worden sind, systematisch erfasst. Es zeigte sich, dass der Gesundheitszustand bei 18,6 Prozent der Probanden es nicht zuließ, eine bedenkenlose Arbeitsfähigkeit zu attestieren.