Refine
Has Fulltext
- yes (35)
Is part of the Bibliography
- yes (35)
Year of publication
Document Type
- Doctoral Thesis (11)
- Book (8)
- Journal article (6)
- Book article / Book chapter (4)
- Conference Proceeding (3)
- Working Paper (2)
- Review (1)
Language
- German (35) (remove)
Keywords
- Geschichte (35) (remove)
Institute
- Institut für Geschichte (8)
- Institut für deutsche Philologie (5)
- Institut für Altertumswissenschaften (bis Sept. 2007) (3)
- Institut für Rechtsgeschichte (3)
- Institut für Altertumswissenschaften (2)
- Institut für Geschichte der Medizin (2)
- Institut für Kulturwissenschaften Ost- und Südasiens (2)
- Institut für Musikforschung (2)
- Institut für Archäologie (1)
- Institut für Biblische Theologie (1)
Schriftenreihe
Sonstige beteiligte Institutionen
Shopping Center sind eine Gruppe von Geschäften, die als Einheit geplant, gebaut und gemanagt wird. Lage, Zahl und Art der Geschäfte sind abhängig von der Größe des Einzugsgebiets, das es versorgt. Die ersten Shopping Center wurden in den USA in den 1920er Jahren gebaut, aber zunächst nur an relativ wenigen Orten kopiert. Erst seit den 1950er Jahren eröffneten in rascher Folge immer mehr Shopping Center, die zudem auch immer größer wurden. Standort war vor allem der suburbane Raum. Ende der 1990er Jahre gab es in den USA ca. 44.000 Shopping Center in denen mehr als die Hälfte des Einzelhandelsumsatzes des Landes erwirtschaftet wurde.
Im Laufe der Jahrzehnte mussten sich die Shopping Center ständig dem Markt anpassen, um dem enormen Konkurrenzdruck und den sich wandelnden Ansprüchen der Konsumenten gerecht zu werden. Seit Mitte der 1970er Jahre sind völlig neue Typen von Shopping Centern, wie Factory Outlet Center, Value Center, Power Center, Urban Entertainment Center und Hybrid Center entstanden. Die neuen Typen von Shopping Centern stehen im Mittelpunkt des Bandes.
Außerdem wird hinterfragt, ob die US-amerikanische Entwicklung zeitversetzt auch in Deutschland stattfinden wird. Auch hier müssen sich die Shopping Center dem Markt anpassen, allerdings sind die Rahmenbedingungen andere. Da derzeit bei uns die Ansiedlung von Factory Outlet Centern nach amerikanischen Vorbild konträr diskutiert wird, schenkt die Autorin diesen und ihrem hiesigen Entwicklungspotenzial besondere Aufmerksamkeit.
No abstract available
Die hier vorgelegte geographisch-historische Abhandlung basiert auf dem Vergleich von zwei im zeitlichen Abstand von ca 60 Jahren (1958/59 = Dissertation und 2016/17 = wiederholendes Geländeprojekt) erfolgten Untersuchungen zum Verlauf und zum morphologischen Ergebnis von Bodenerosion nach akuten Starkregen sowie infolge schleichend-langfristiger Abspülung von Feinboden in verschiedenen Relieftypen des Taubertalgebietes. Alle Vorgänge der Bodenabtragung erfuhren erhebliche Differenzierung durch die unterschiedlichen Verfahren der landwirtschaftlichen Nutzung (z.B. Weinbau, Ackerbau,Viehhaltung). In zeitlichem Vergleich der einzelnen Lokalitäten und Fallstudien (Kartierung, Fotografie, Datenerfassung)konnte einerseits Abschwächung, andererseits Verstärkung der Bodenabspülung festgesetllt werden. Um längerfristig rückblickend die Wirkungsweise der flächen- u. linienhaften Bodenabtragung einzubeziehen, wurden historisch-archivalische Berichte über Folgen von Witterungsereignissen einbezogen und als Auswahl entsprechend der verschiedenen Bodennutzungsarten zusammengestellt. Diese Belege geben Aufschluss über historische Methoden und Techniken zur Verminderung erosionsbedingter Bodenverluste und damit zur Vermeidung existenzmindernder Ernteschäden. Mit diesem Rückblick ergaben sich auch Hinweise auf Phasen historisch-klimatisch veränderter Niederschlagsregime. Im Hinblick auf die durch den Klimawandel zu erwartende Zunahme der Starkregenanteile ergibt sich die Notwendigkeit, den Oberflächenabfluss von Regenmengen und damit deren Erosionskraft durch bodenschonende Nutzungsweisen zu verlangsamen.
Die nunmehr hier vorgelegte Abhandlung über das leider im Verlauf des zweiten Weltkriegs zerstörte, aber in seiner Eigenschaft als Bestandteil der Darmstädtischen Hofmusik musikgeschichtlich einzigartige Carillon am ehemals landgräflichen und später großherzoglichen Schloss zu Darmstadt konnte einige neue und unerwartete Resultate zutage fördern.
Die erstmalige Publikation der umfangreichen landgräflichen Korrespondenz mit dessen Geschäftspartnern in den Niederlanden verdeutlicht den langen Prozess der Entwicklung und Entstehung des Carillons und offenbart das ungewohnt lebhafte Interesse des Landesherrn an diesem einmaligen Projekt.
Es wurde die enge konstruktionstechnische und klangliche Beziehung zwischen dem Darmstädter Instrument und dem des heutigen Muntturms zu Amsterdam klar und eindeutig bewiesen, so dass sich heute noch der klangliche Eindruck des Darmstädter Carillons ohne Probleme wieder gewinnen lässt.
Das Rechtskonzept "Kindeswohl" ist erst seit wenigen Jahrzehnten als das zentrale familienrechtliche Leitprinzip anerkannt und insbesondere hinsichtlich der konsequenten Bezugnahme auf die Persönlichkeitsrechte des Kindes als zeitgeschichtliches Phänomen des 20. Jahrhunderts zu betrachten. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der gesetzlichen Verankerung und Konkretisierung des Kindeswohl-Prinzips sowie dessen Interpretation durch die Rechtsprechung in den ersten 100 Jahren seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Diese mediävistische Promotion beinhaltet drei große Themenbereiche. Der erste besteht aus einer Edition der frühesten maßgeblichen Quellen zum Landgericht (Iudicium provinciale) des Hochstifts Würzburg: die abschriftlich vorhandenen Gemeinurteile aus der Frühzeit, das anschließende erste Originalprotokoll und der folgende, zweite Band der Gerichtsmitschriften. Insgesamt werden so ca. die ersten vierzig Jahre des 14. Jh. abgedeckt. Die zu den frühesten ihrer Art gehörenden Notizen liefern aufschlussreiche Informationen nicht nur über Rechtsorganisation und Prozessrecht des Spätmittelalters, sondern vertiefen auch die Möglichkeiten zur sozial- und landesgeschichtlichen Analyse. Dies wird im begleitenden Interpretationsteil angegangen und ein systematischer Querschnitt durch die wichtigsten Aspekte des Landgerichts geboten. Dabei können etliche der bisherigen Fehldeutungen durch die materialgestütze Auswertung korrigiert werden. Hinzu kommt ein methodischer Teil, der die Möglichkeiten statistischer Methoden und Analysen für die Geschichtswissenschaft überprüft. Zur besseren Bearbeitung immensen Materialfülle dieser Protokolle wurde der älteste Band zudem als Datenbank konzipiert.
No abstract available
Die vorliegende Promotionsstudie leistet durch Gewinnung neuer Erkenntnisse zur zahnmedizinisch (technik-)historischen Forschung mittels der Erarbeitung und Darstellung einer chronologisch geordneten Entwicklungsgeschichte der zahnärztlich-prothetisch verwendeten Metalllegierungen sowie ihrer dentalen Technologie einen eigenständigen Forschungsbeitrag und trägt damit zu neuen Erkenntnissen in der zahnmedizinisch-historischen Forschung bei. Als problematisch stellte sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Kunst des Legierens selbst heraus. So legierten und fertigten die Zahnärzte ihre Metalllegierungen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts meistens noch selbst, bedienten sich an vorlegierten Dukatengoldlegierungen oder beauftragten Goldschmiede. Diverse nützliche Legierungskompositionen wurden schriftlich von Pionieren der Zahnheilkunde und den ersten, erfahrensten Prothetikern dieser Zeit in deren frühen Lehrbüchern und Veröffentlichungen festgehalten und damit der breiten Zahnärzteschaft zugänglich gemacht. Mit ihrem Engagement wurde der Weg von der Empirie nicht nur bis zur Verwissenschaftlichung der Zahnmedizin geebnet, sondern zugleich der Fortschritt der dentalen Materialwissenschaft und besonders der Verarbeitungstechnologie dentaler Metalllegierungen eingeläutet. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts etablierte sich durch Forschung und Vernetzung von Chemie, Metallurgie, Industrie und Zahnmedizin eine sach- und fachkundige zahnärztliche Werkstoffkunde mit speziellen prothetisch geeigneten Metalllegierungen. Die verschiedenen Typenbezeichnungen Goldersatzlegierungen, Austauschlegierungen, Alternativlegierungen oder Aufbrennlegierungen waren in jeder Epoche einem tiefgreifenden Wandel unterworfen und charakteristisch für die jeweilige Zeit. Eine wichtige Erkenntnis aus dieser Studie ist, dass politisch-ökonomische Veränderungen, insbesondere schwankende Edelmetallpreise, Inflation, politische Beschränkungen aufgrund von (vor-)kriegswirtschaftlichen Sparmaßnahmen sowie Gesundheitsreformen und Kostendämpfungsgesetze einen erheblichen Einfluss auf die Zahnärzte und die zahnmedizinisch-prothetische Rehabilitation ihrer Patienten hatte. Die indikationsgerechte Metalllegierungsauswahl und die damit verbundenen optimalen Materialeigenschaften für Zahnersatz und Patienten stellten Zahnärzte damals wie heute vor eine Herausforderung.
2. Geschichtliche Grundlagen der Modernisierung des Bodenrechts in Deutschland und Russland Die vorliegende Arbeit behandelt die Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Deutschland und Russland. Was die Entwicklung in Deutschland betrifft, wurden folgende Schwerpunkte näher betrachtet: die Entstehung von Eigentum an Grund und Boden, die allmähliche Entwicklung des Familienbesitzes an Grund und Boden hin zu Privateigentum, der geteilte Eigentumsbegriff im Mittelalter sowie das unbeschränkte Grundeigentum des 19. Jh. Ferner wird die Entwicklung der Eigentumsdefinition in der Rechtswissenschaft im Zeitraum vom Mittelalter bis heute untersucht. Bei der Entwicklung des Grundeigentumsbegriffs in Russland liegt das Hauptaugenmerk auf der Entstehung des Grundeigentums, der Enteignung des Privatgrundeigentums durch den Zaren und die allmähliche Befreiung des Privateigentums von den Fesseln der Staatsgewalt. Danach wurden die frühesten Verfügungsgeschäfte über Grundstücke in Russland und Deutschland untersucht und miteinander verglichen. Dabei ist festzustellen, dass die Idee der Verfügungsmacht über Grundstücke sowohl in Deutschland im 12. Jh. als in Russland im 14. Jh. von Seiten der Kirche kam: sie sprach dem Erblasser ein Vermögensteil aus dem Familienbesitz als Seelegeräte zur freien Veräußerung zu. Anließend wurde der Eigentumserwerb an Grundstücken nach dem Allgemeinen Landrecht von 1794 (ALR), dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 (CMBC) und dem russischen Svod Zakonov von 1832 (SZ) untersucht. 2. Entwicklung der Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer in Deutschland und Russland Diese Ausarbeitung begann mit der Entwicklung der Grunderwerbsfähigkeit von Ausländern in Deutschland. Am Anfang der zivilisatorischen Entwicklung betrachtete sich jedes Volk als einzige Rechts- und Personengemeinschaft, weshalb rechtlose Fremde der absoluten Willkür derselben ausgesetzt waren. Eine Ausnahme stellten solche Ausländer dar, die dem Schutz des Königs oder eines Volksgenossen unterfielen. In dieser Periode entwickelten sich Rechte an Ausländer, wie Strand- und Wildfangrechte. Die Rechtslage ausländischer Christen verbesserte sich in der Zeit des Fränkischen Reichs. Der Zerfall des fränkischen Reiches führte zur Verfeindung kleinerer Herrschaften und zur rückläufigen Entwicklung der Rechtsfähigkeit von Ausländern. Reichsangehörige eines anderen Territorien wurden damals genauso behandelt wie Nichtsreichsangehörige. Fremde durften zwar Grundstücke auf fremden Territorien erwerben, sollten aber entweder den Bürgereid leisten oder sich verpflichten, in dinglichen Rechtsverhältnissen vor ländlichen Gerichten aufzutreten. Beim Kauf war von ihnen immer das Vorkaufsrecht Einheimischer zu beachten. Die Bildung des deutschen Bundes im Jahre 1815 begründete für die Angehörigen der deutschen Bundesstaaten die Gleichstellung hinsichtlich der wesentlichen Privatrechte. Art. 18 Abs. a der Deutschen Bundesakten sicherte den Untertanen der deutschen Bundesstaaten den Grundeigentumserwerb innerhalb des Bundes zu. Nach dem Zerfall des Deutschen Bundes hat Art. 3 Reichverfassung die Reichsbürgerrechte für alle Deutsche anerkannt. Ferner habe ich die preußische und bayerische Gesetzgebung und Rechtsprechung im 19. Jh. untersucht. Bezüglich der Grundstücksveräußerung an Ausländer in Russland wurden zunächst Erwerbsbeschränkungen für Ausländer im Russischen Reich im 19 Jh. untersucht. Im Allgemeinen hatten Ausländer die gleichen Möglichkeiten Immobilien zu erwerben wie Inländer. Die Veräußerungs- und Erwerbsbeschränkungen beruhten zunächst auf ständischen und betrafen auch Einheimische. Die weiteren Erwerbsbeschränkungen beruhten auf politischen Gründen und galten nur für Ausländer. Sie durften keine Grundstücke in den Grenzgebieten des Russischen Reichs erwerben. Weitere Erwerbsbeschränkungen betrafen Polen und Juden. Nach der Untersuchung des geltenden Rechts im Hinblick auf die Grundstückserwerbsfähigkeit der Ausländer ist festzustellen, dass Ausländer nahezu gleichwertigen Zugang wie Inländer zu Grundeigentum in Russland haben. 3. Grundstücksveräußerung nach geltendem deutschem und russischem Rechts Es wurden zwei Rechtssysteme mit unterschiedlichen Prinzipien hinsichtlich der Grundstücksveräußerung – deutsches Abstraktionsprinzip und russisches Traditionsprinzip – miteinander verglichen. Während das Eigentum in Deutschland mit der dinglichen Einigung und Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber übergeht, ist in Russland dafür der wirksame Kaufvertrag und die Registrierung des Eigentumsübergangs im staatlichen Register erforderlich.
Als sich der bayerische Landtag am 12. Dezember 1946 erstmals nach seiner von der Nazi-Diktatur erzwungenen 13jährigen Zwangspause wieder konstituierte, nutzte sein Präsident diese Gelegenheit, um in einer programmatischen Rede seine Auffassung von der Stellung und den Aufgaben des bayerischen Parlaments und seines Präsidenten darzulegen. Damit begründete er eine bis heute fortgeführte Tradition. Diese Reden waren und sind immer auch an die Öffentlichkeit gerichtet. Denn anlässlich seiner Konstituierung, die zunächst alle vier Jahre stattfand, genoss das Parlament eine Aufmerksamkeit von Seiten der Medien wie sonst kaum je, so dass man geradezu gezwungen war, diese Gelegenheiten zu nutzen, um die Bürger und Wähler anzusprechen. Ihnen wollte man hierbei vor allem ins Gedächtnis rufen, dass es der Landtag ist, der den Eckstein des Staatsgebäudes einer parlamentarischen Demokratie bildet. Seit 1946 hat der bayerische Landtag daher seine Konstituierung, Jubiläen und wichtige Ereignisse zum Anlass genommen, um an die Grundlegung des demokratischen Bayerns zu erinnern und auf die Lehren zu verweisen, die man aus der Geschichte zu ziehen habe. Die Landtagspräsidenten haben bei diesen Gelegenheiten bemerkenswerte und engagierte Reden gehalten, die höchst informative Beiträge zur Zeitgeschichte darstellen und aufschlussreiche Einblicke in die politischen Verhältnisse und Ereignisse jener Jahre zulassen, in denen sie gehalten wurden. In dieser Edition sind die wichtigsten dieser Reden des Zeitraums von der Wiederbegründung des Landtags 1946 bis zum Ausgang des 20. Jahrhunderts enthalten. Sie werden durch eine kurze Darstellung der wichtigsten politischen Ereignisse der jeweiligen Legislaturperiode in die historischen Zusammenhänge eingeordnet, die in den Reden angesprochenen Ereignisse und Vorgänge werden erläutert, Redner und alle erwähnten Persönlichkeiten werden biographisch vorgestellt.
No abstract available.
Viele Studierende der Geschichte und anderer Geisteswissenschaften streben das Lehramt an. Darin Fuß zu fassen, wird in den kommenden Jahren immer schwieriger. Andere Studierende haben sogar überhaupt keine Vorstellungen von ihrer beruflichen Zukunft. Dieser Leitfaden möchte Orientierung bei der Berufswahl vermitteln und mit Hilfe von Experten Perspektiven eröffnen.
No abstract available.
Henneberger Urbare
(2000)
Die Dissertation besteht aus zwei Teilen, einer Edition der Akten Amt Römhild Nr. 319, 320, 321 und 323 aus dem Thüringischen Staatsarchiv Meiningen und der Beschreibung des Textsorte "Urbar" am Beispiel der in den Akten enthaltenen Urbare. Beiden Teilen geht ein Abschnitt voraus, in dem die Editionsprinzipien und der textlinguistische Forschungsansatz diskutiert und begründet werden. In der Textsortenbeschreibung werden Situation, Struktur sowie Textfunktion, Textthema und Textinhalt der Henneberger Urbare untersucht. Unter der Überschrift "Situation" werden die Urbare vorgestellt. Beschrieben wird der historische, geografische und dialektgeografische Kontext sowie die äußeren Merkmale; die Überlieferungs- Wirkungsgeschichte, Kommunikationspartner und der Handlungsbereich der Urbare werden erschlossen. Wortschatz, Satzbau und Textaufbau der Urbare werden im Kapitel "Struktur" untersucht. Im Kapitel "Textfunktion, Textthema und Textinhalt" wird der Frage nachgegangen, welche Schreiberintentionen aus den Quellen zu erschließen sind, was das Thema der Urbare ist und mit welchen Inhalten dieses Thema gefüllt wird. Im Editionsteil werden die Editionsgrundsätze dargelegt. Beschrieben wird der Aufbau der Edition, die Umsetzung der Handschrift in Maschinenschrift und der Aufbau des Apparates. Abgeschlossen wird die Arbeit durch die Edition der Akten.
Hethiter und Hurriter
(1991)
No Abstract available
Zunächst wird die Geschichte des Aktienrechts unter besonderer Berücksichtigung des Aufsichtsrats in Deutschland als Überwachungsorgan dargestellt. Jede Wandlung, die der Wirtschaft widerfahren ist, hat Strukturveränderungen und Reformen des Aktienrechts hervorgerufen. Die Darstellung beginnt bei den Handelskompanien. Das zweite Kapitel enthält die Beschreibung der Geschichte der Europäischen Aktiengesellschaft sowie die Darstellung der jeweiligen Änderungen der Normen. Dadurch werden insbesondere Parallelen und Unterschiede zwischen den Statuten und dem deutschen Aktienrecht deutlich. Die aus der Darstellung der Geschichte des deutschen Aufsichtsrats gezogenen Ergebnisse werden im dritten Kapitel auf das Statut über die Europäische Aktiengesellschaft 1991 angewendet. Es wird untersucht, ob Lehren gezogen werden können, mit deren Hilfe das Statut 1991 beurteilt werden kann. In die Wertung fließt ebenfalls die Änderung des Aktiengesetzes durch das KonTraG ein.
Kommunikation und Repräsentation in den romanischen Kulturen. Festschrift für Gerhard Penzkofer
(2015)
Diese Festschrift ehrt den Romanisten und Slawisten Gerhard Penzkofer anlässlich seines 65. Geburtstags. Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler, die Gerhard Penzkofer auf seinem bisherigen Weg unter anderem in München, Bamberg und Würzburg sowohl fachlich als auch persönlich nahestanden, publizieren hier Beiträge, die von seinen Forschungen inspiriert sind. Im Zentrum dieser Untersuchungen, die den italienischen, französischen und spanischen Sprachraum umschließen, steht das Verhältnis von Kommunikation und Repräsentation. Dabei umfassen die Beiträge Aspekte, die historisch vom Mittelalter bis zum 20. Jahrhundert und thematisch von der mittelalterlichen Exempelsammlung bis zur postdiktatorialen Geschichtskonstruktion reichen.
Der Begriff „Regelungsgegenstand“ meint ein gemeinschaftliches Problem, das entweder durch die Zentralmacht reguliert oder durch einen lokalen Akteur geregelt wird. Das vorliegende Papier bietet eine knappe Einführung in eine besonders konfliktträchtige, relative Subkategorie, die sogenannten „kritischen“ Regelungsgegenstände. Das Attribut „kritisch“ verweist dabei auf die Qualität der Konsequenzen, welche die Dysfunktionalität des Regelungssystems des Regelungsgegenstands nach sich ziehen kann.
Nach einer kurzen Vorstellung des Konzepts werden unter Bezugnahme auf die eingangs formulierten Charakteristika am Beispiel der antiken Metropole Antiocheia am Orontes je zwei Beispiele aus den Regelungsbereichen „Materielle Grundlagen“ (Lebensmittelversorgung; Wasserversorgung) und „Soziokulturelle Grundlagen“ (Pferderennen; Episkopat) identifiziert.
Zur Identifizierung kritischer Regelungsgegenstände eignen sich insbesondere zwei Anhaltspunkte:
1) Lokale Konflikte, die sich in öffentlichen Unmutsbekundungen, Gewaltausbrüchen oder restaurativen Interventionen der Zentralmacht manifestieren können;
2) Euergetische Handlungen, die auf das Generieren von sozialem Kapital abzielen, konzentrieren sich auf besonders wichtige oder populäre Regelungsgenstände.
Der Ausblick enthält ein Resümee und verweist auf transepochale und transdisziplinäre Übertragungsmöglichkeiten.
No abstract available
Lehnsauftragung
(2002)
Die vorliegende Untersuchung ist der Lehnsauftragung, der Errichtung eines Lehnsverhältnisses durch Leihebegründung an Eigengut des späteren Vasallen, gewidmet. Dabei handelt es sich um ein historisches Phänomen, das viele Jahrhunderte weit verbreitet gewesen ist und sowohl in der juristischen Literatur der frühen Neuzeit wie in der historischen Forschung des 19. und 20. Jahrhunderts vielfältig erörtert wurde, das aber seit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches noch keine monographische Gesamtdarstellung erfahren hat. Die methodischen Probleme, die die Arbeit aufwirft, ergeben sich zum einen daraus, daß die Zugrundelegung des Modells der erst seit dem 11. Jahrhundert belegten Figur der „feuda oblata" die Auswahl des zu untersuchenden Stoffes bestimmen könnte. Dies hat in der wissenschaftlichen Literatur bisher dazu geführt, daß unter dem Begriff der Lehnsauftragung die unterschiedlichsten Vorgänge von der Spätantike bis hin zur frühen Neuzeit in anachronistischer Weise zusammengefaßt, etikettiert und damit letztlich mißgedeudet wurden. Zum anderen lag die Gefahr nahe, moderne eigentumsrechtliche und personenrechtliche Vorstellungen auf historische Vorgänge zu übertragen. Vor dem Hintergrund dieses doppelten hermeneutischen Zirkels ist die Arbeit in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil wird die Lehnsauftragung als Mittel sozialer, wirtschaftlicher und politischer Gestaltung untersucht. Dabei wird zunächst anhand des Quellenmaterials das herkömmliche, sachenrechtlich geprägte Verständnis der Lehnsauftragung in Frage gestellt, bevor die überlieferten Urkunden exemplarisch nach der Funktion der Lehnsauftragung in konkreten Fällen hinterfragt werden. Letztlich lassen sich die Auftragungen mit verschiedenen Formen der Rekompensation, der Herrschaftsverdichtung durch Integration und Legitimierung von Herrschaft sowie dem Bündniswesen und der Herstellung zwischenherrschaftlicher Bindungen drei großen Zielgruppen zuordnen. Auf der so gewonnenen realgeschichtlichen Perspektive baut der zweite Teil der Untersuchung auf, der die Lehnsauftragung als Gegenstand literarischer Reflexion untersucht. Ziel ist es hier, unter Berücksichtigung des jeweils der literarischen Quelle zugrunde liegenden Erkenntnisinteresses zu einer Kritik der auf der Lehnsauftragung fußenden theoretischen Konstruktionen in der Rechts- wie der Geschichtswissenschaft zu gelangen. Denn nicht nur die Rechtswissenschaft der frühen Neuzeit, sondern auch die rechtshistorische Forschung instrumentalisierte das Modell der Lehnsauftragung, indem sie den Mechanismus auf andere geschichtliche Ereignisse gedanklich übertrug, um diese so zu erklären. Ausgehend von unserem heutigen Verständnis der Lehnsbeziehung wird damit die Bedeutung dieses Rechtsinstituts nicht nur als praktisches Gestaltungsmittel, sondern auch als Ziel theoretischer Erwägungen ergründet. Auf diese Weise ist es möglich, die unserer Vorstellung von Phänomenen des Lehnrechts anhaftende Hermeneutik in den Prozeß der historischen Erkenntnis mit einzubeziehen. Durch die Verbindung vielfältiger Aspekte aus den Gebieten der Begriffs- und Wissenschaftsgeschichte, der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie der Politik- und Verfassungsgeschichte zu einer umfassenden rechtsgeschichtlichen Fragestellung entsteht am Ende aus der Zusammenschau der einzelnen Erkenntnisebenen ein umfassendes, wenn auch polymorphes Bild der Lehnsauftragung. Damit wird zumindest der Versuch unternommen, die Lehnsauftragung als historisches wie rechtliches Phänomen unter Berücksichtigung moderner methodischer Vorbehalte gegenüber einer ausschließlich institutionengeschichtlichen Untersuchungs- und Betrachtungsweise darzustellen.
Der Nucleus von Staatlichkeit liegt auf der lokalen Ebene, im Dorf, im Viertel, in der Nachbarschaft. Hier entwickelt eine Gemeinschaft jenseits der Familie zuerst kollektive Regeln, die ihren Fortbestand sichern sollen. Meist ist aber nicht nur diese Regelungsebene vorhanden. Über ihr stehen überlokale Herrschaftsformationen – von regionalen Verbünden bis zum Imperium –, welche die Ordnungsangebote vor Ort ergänzen oder mit ihnen konkurrieren. Örtliche Selbstregelungen sind, so die Prämisse dieser Forschungsgruppe, dann besonders vielfältig und ausgeprägt, wenn überlokale Staatlichkeit im Modus der schwachen Durchdringung existiert. Wie lokale Selbstregelungen in diesem Kontext funktionieren, ist unsere zentrale Forschungsfrage. Wir untersuchen die Relationen zu den staatlichen Ebenen wie zu anderen lokalen Gruppen in ihrem zeitlichen Verlauf, wir analysieren die Reichweite und die räumliche Bedingtheit von Selbstregelungen, fragen nach ihrer Legitimierung sowie nach der Interdependenz zu Organisation und kollektiver Identität der sie tragenden Gruppen; schließlich wenden wir uns der Bedeutung der Selbstregelungen für die Ordnungsform der schwachen Staatlichkeit zu. Der empirische Fokus liegt auf der lokalen Ebene, die in der bisherigen Forschung zum Regieren jenseits des Staates wenig beachtet wurde. Dazu wird in kategorial strukturierten Fallstudien gearbeitet, die in räumlichen und zeitlichen Bereichen außerhalb der europäischen (Sonder-)Entwicklung von Staatlichkeit seit dem Hochmittelalter situiert sind: in der griechisch-römischen Antike und im Globalen Süden der Gegenwart. Mit der unterschiedlichen Zeitstellung möchten wir zur Überwindung der oft als kanonisch geltenden Dichotomie zwischen Moderne und Vormoderne beitragen. Angestrebt wird sowohl die komparative Analyse der verschiedenen Ordnungsarrangements als auch die typologische Erfassung lokaler Regelungsmuster. Allein von der Anlage des empirischen Vergleichs erwarten wir methodischen Ertrag, denn es gilt disziplinäre Beschränkungen zu erkennen, mit ihnen umzugehen und sie zu überwinden. Ausgehend von der Identifizierung typischer Muster und Prozesse, möchten wir theoriebildend die Mechanismen für das Gelingen lokaler Ordnungsarrangements im Ganzen besser abschätzen. Somit leisten wir einen entscheidenden interdisziplinären Beitrag zum Verständnis basaler Elemente von Staatlichkeit, die gerade im Kontext schwacher Staatlichkeit von elementarer Bedeutung sind. Diese in historischer Perspektive gewonnenen Erkenntnisse sollen helfen, die Gegenwart nicht nur aus ihren eigenen, scheinbar völlig neuartigen Voraussetzungen heraus zu begreifen, und so die politische Analyse diverser Governance-Formen erheblich schärfen.
No abstract available
Obdach, Speisung und Heilung. Zur Geschichte des Seelhauses an der Juliuspromenade in Würzburg
(2023)
Das 1379 gestiftete Seelhaus befindet sich seit 1587 an der heutigen Juliuspromenade in Würzburg. Ursprünglich zur Beherbergung bedürftiger Reisender eingerichtet, entwickelte es sich seit dem 17. Jahrhundert zum Alterssitz für Mägde und Hausangestellte, bevor es im 19. Jahrhundert ganz aufgelöst wurde. Durch den Kauf der Hausnummern 9-11 durch die Oberzeller Schwestern 1927 erlebte sein karitativer Auftrag bis zur Zerstörung am 16. März 1945 eine Wiederbelebung.
No abstract available.
Beim Siciliano – dem Forschungsgegenstand dieser Arbeit – handelt es sich um einen musikalischen Typ oder Topos, der sich etwa durch den 6/8-Takt, den punktierten Rhythmus und ein langsames Tempo auszeichnet. In der heutigen musikhistorischen Literatur ist die Annahme verbreitet, der Siciliano habe lediglich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts große Popularität genossen, sei aber nach 1750 langsam in Vergessenheit geraten. Der Verfasser ist jedoch durch eine Untersuchung von 184 Siciliano-Kompositionen, die zwischen ca. 1750 und 1820 entstanden sind, zu dem Schluss gekommen, dass die gängige These nicht mehr aufrechtzuerhalten ist: Das kompositorische Repertoire – darunter finden sich nicht nur „große Namen“, sondern auch zahlreiche Komponisten, die nur zu ihren Lebzeiten beliebt waren – macht deutlich, dass der Siciliano auch nach der Jahrhunderthälfte eine bedeutende Rolle gespielt hat. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Begriff des Siciliano auf der kompositionspraktischen Ebene ziemlich flexibel und keinesfalls einheitlich verstanden wurde. Es scheint gerade seine ausgesprochene Heterogenität zu sein, die diesen Topos wesentlich auszeichnet.
Vor diesem Hintergrund widmet sich der zweite Teil der Arbeit den Siciliano-Kompositionen von Joseph Haydn (1732–1809), einem der repräsentativen Komponisten des klassischen Stils. Dabei wurde vor allem ihr Stellenwert sowohl in Haydns Gesamtschaffen als auch in der Geschichte des Siciliano untersucht. Haydn greift während seines gesamten Schaffens und gattungsübergreifend auf diesen Topos zurück und hinterließ 36 instrumentale Siciliani, die zumeist in langsamen Sätzen mehrsätziger Werkzyklen vorkommen. Besonders ab den ausgehenden 1760er Jahren lässt sich in den zentralen Gattungen Haydns künstlerische Absicht erkennen, die Ausdrucksmöglichkeiten des Siciliano-Topos systematisch auszuloten. Auffallend ist unter anderem die Einführung verschiedener Variations- techniken, die Haydn in seinen anderen Werken entwickelt hat. Daraus resultiert dort eine Wechselwirkung zwischen der „Gemeinsprache“ des Topos und Haydns Personalstil. Aus einer stilanalytischen Untersuchung dieser Werke geht hervor, dass Haydns Auseinandersetzung mit dem Siciliano eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts bestehenden Tradition bedeutet, jedoch keineswegs deren „Ver- steinerung“.
Die vorliegende Arbeit darf als die erste umfassende Untersuchung zum Siciliano-Topos nach 1750 gelten. Zugleich setzt sich insbesondere der zweite Dissertationsteil intensiv mit der in der herkömmlichen Haydn-Literatur vernachlässigten Frage nach dem Kompositionsstil in Haydns langsamem Satz auseinander. In diesem Sinne ist es ein zentrales Anliegen dieser Arbeit, zwei wesentliche Forschungslücken zu füllen.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht das ärztliche Verständnis des Skorbuts im 17. Jahrhundert. Als Quellen dienen allgemeine und theoretische Erörterungen über den Skorbut sowie medizinische Observationes zeitgenössischer Ärzte. Eine zentrale Rolle nimmt in diesem Zusammenhang die Analyse der Skorbutfälle aus der Fallsammlung des Ulmer Arztes Johannes Frank (1649-1725) ein.
Die Situation in Chinas nordwestlicher Region Xinjiang hat in den letzten Jahren zunehmende internationale Aufmerksamkeit erfahren. Berichte über Masseninternierungen von Uiguren und anderen ethnischen Gruppen in Umerziehungslagern, Zwangsarbeit, Zwangssterilisation und weitere Menschenrechtsverletzungen beherrschen die Schlagzeilen und belasten die Beziehungen zwischen China und seinen Kritikern. Die chinesische Regierung rechtfertigt ihr Vorgehen hingegen als Kampf gegen Terrorismus, islamistischen Extremismus und ethnischen Separatismus.
„Xinjiang – China und die Uiguren“ präsentiert erstmalig in deutscher Sprache eine tiefergehende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem kontroversen Thema. Prägnant und anschaulich führt der erste Teil des Buchs in die komplexe Geschichte der Region ein. Der zweite Teil stellt die Entwicklungen im 21. Jahrhundert dar. Hierbei zeigt sich ein facettenreiches Bild der sozioökonomischen Entwicklung, der ethnischen Identität sowie der Sprach- und Religionspolitik. Der dritte Teil hinterfragt die gängigen Deutungen des Xinjiang-Konflikts, analysiert Proteste und Terrorismus ebenso wie die staatlichen Repressionsmaßnahmen und die internationale Dimension der Auseinandersetzung. Quellennah, basierend auf den Ergebnissen der neuesten Forschung und in einem unaufgeregten Ton vermittelt „Xinjiang – China und die Uiguren“ ein ausgewogenes Bild der aktuellen Konflikte.
Der Band enthält acht Aufsätze zur Geschichte der Fach- und Wissenschaftssprachen. Disziplinär geht es in erster Linie um juristische, balneologische, sprachwissenschaftliche pharmazeutische, medizinische Fach- und Wissenschaftssprachen. Darüber hinaus thematisiert ein Beitrag die Problematik der Fachsprachen im Rahmen der Stadtsprachenforschung, ein weiterer die Sprach- und Textpraxis von Vorlesungen.
In der Dissertation „Zwei Burschenschafter als Bürgermeister im Dritten Reich. Theo Memmel in Würzburg und Paul May in Halle im Vergleich.“ steht die Untersuchung der Lebenswege der beiden Wahlbeamten Dr. Paul May und Theodor Memmel anhand ihrer Biographien im Fokus. May glitt dank seiner sich stetig erweiternden Fachkenntnisse sowie seiner Anpassungsfähigkeit durchweg in Leistungspositionen problemlos durch vier politische Systeme - vom Kaiserreich bis zur DDR. Seiner bürgerlichen politischen Ausrichtung blieb er hierbei stets treu. Memmel hingegen machte bedingt durch seine an-dere und gravierendere Weltkriegserfahrung einen Prozess vom politisch des-interessierten Front- und Freikorpskämpfer über die Bayerische Volkspartei hin zum überzeugten Nationalsozialisten. Nach dem Untergang des Dritten Reichs stand er vor dem Nichts, sowohl in beruflicher als auch in politischer Hinsicht. In seiner Studentenverbindung fand er jedoch einen Raum, in dem er sich engagieren und Anerkennung finden konnte.
Da May und Memmel durch ihre gemeinsame studentische Korporation gleich sozialisiert wurden und sie sich auf unterschiedliche Weise wie ein ro-ter Faden durch ihr Leben zog, erfuhr diese ebenfalls eine Untersuchung. Hierbei ergab sich, dass die Wandlung von der toleranten Progressverbindung Adelphia zur pflichtschlagenden Burschenschaft in der Deutschen Burschen-schaft im Jahr 1933 keinen plötzlichen Bruch darstellte, sondern vielmehr die Folge einer langjährigen Entwicklung war, wobei der Erste Weltkrieg als be-sonders einschneidender Faktor zu bewerten ist. Am letztendlichen Art- und Dachverbandswechsel hatte auch Memmel einen entscheidenden Anteil. Dass nach der Umwandlung der waffenstudentischen Verbindungen in NS-Kameradschaften diese (auch Adelphia) während des Zweiten Weltkriegs teil-weise in Würzburg im Verborgenen wiedererstehen konnten, hing auch mit der Patronage durch Memmel und sein imposantes Netzwerk zusammen.
Den dritten Untersuchungskomplex dieser Arbeit bildet die kommunale Entwicklung von Groß- und Gauhauptstädten im Dritten Reich, da sowohl Würzburg als auch Halle eine solche verkörperten. Ein Vergleich mit anderen Städten unter denselben Voraussetzungen lässt darauf schließen: Wer 1933/34 Oberbürgermeister einer Groß- und Gauhauptstadt wurde, verdank-te dies nicht seiner Qualifikation. Die Nationalsozialisten, die dieses Amt er-hielten, bemühten sich noch nicht einmal darum, es zu bekommen. Vielmehr stellten sie einen Kompromiss aus den jeweiligen lokalen Macht- und Interes-senskonstellationen dar. Eine Ausnahme hiervon bilden nur die wenigen Städte, in denen bereits vor 1933 ein NSDAP-Angehöriger als Stadtoberhaupt kandidiert hatte. Der Status der Gauhauptstadt führte für die jeweiligen Oberbürgermeister zu einem ganz besonderen Unterstellungsverhältnis, das sich als zweiseitiges Schwert entpuppte: Einerseits erhielt ihre Kommune spezielle Förderung, andererseits standen sie unter einem hohem Erwar-tungsdruck, der sich vielerorts in einem schlechten Verhältnis von Oberbür-germeister und Gauleiter manifestierte. Das Oberbürgermeisteramt im Drit-ten Reich stellte aus beruflicher Sicht einen doppelten Bruch mit der Zeit vor 1933 dar: Zum einen konnte man ohne die bis dahin üblichen Qualifikationen zum Wahlbeamten einer Großstadt aufsteigen, andererseits bedeutete dies auch gleichzeitig das Karriereende.