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Die vorliegende Arbeit eines personzentrierten Psychotherapeuten will zu einer einheitlichen Theorie von Psychotherapie und so "zum allmählichen Ableben der verschiedenen ‚Schulen‘ der Psychotherapie" (Rogers, 1961) beitragen. Schulgebundene Begriffe erscheinen nach dem "Prinzip der Aspektivität und Komplementarität" als "standortbedingte Teilansichten eines gemeinsamen Gegenstandes" (Pongratz, 1975). Dies wird durch die Formulierung der Personzentrierten Psychotherapie als Therapeutisches Basisverhalten und Differenzielle Gesprächspsychotherapie verdeutlicht und deren Wirksamkeit durch experimentelle und ex-post-facto Forschung belegt.
Die Beschreibung einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr wurde mit 12 Stimulusgeschichten in den Informationen über die Entschuldigung des Täters und die Drittentschädigung des Opfers in einem faktoriellen Meßwiederholungsplan variiert. Abhängige Variablen waren jeweils verbundene Schadensersatz· und Strafurteile. Weiterhin wurden die Einstellungen der Pbn zu Aspekten von Vergeltung, Prävention, Resozialisierung und Wiedergutmachung mit 12 Items auf siebenstufigen Ratingskaien erfaßt. Die Wirkung der beiden Stimulusinformationen war urteilsabhängig. Aber ein Teil der 58 Pbn berücksichtigte die Entschuldigung nicht nur bei den Strafurteilen, sondern auch beim Schadensersatz. Da diese Pbn vor allem präventiven Strafzwekken zustimmten, wurde die Hypothese einer präventiven Verwendung des Schadensersatzes als Erklärung des Effekts der Entschuldigung auf dem Ersatz gestützt. Die konkurrierende Hypothese, wonach die Entschuldigung die immaterielle Wiedergutmachung des Schadensersatzes abdeckt, fand hingegen keine ausreichende Bestätigung. Die Fortentwicklung und Anwendung des verwendeten Instruments zur Erfassung von Einstellungen zu Sanktionszwecken erscheint sinnvoll.
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Jura non in singulas personas, sed generaliter constituuntur. Doch es ist zu ergänzen: Urteile sind im Einzelfall zu treffen. Nicht ganz unähnlich wäre auch der wissenschaftlich diagnostizierende Psychologe zu mahnen. Psychologische Diagnostik zielt auf den Einzelfall ab, obwohl die Entscheidungen über ihn auf der Basis von allgemeingültigen Gesetzen der empirisch-psychologischen Wissenschaft herbeizuführen sind (Tack, 1982). Im folgenden wird dazu zuerst der Sonderstatus der Forensischen Diagnostik herausgestellt, wobei zur Untermauerung die besonderen Leitziele der forensisch-psychologischen Diagnostik angeführt werden. Die folgenden Abschnitte widmen sich dann einerseits dem Nutzen der psychometrischen Integration von Kriterien, andererseits geht es um die psychometrische Gewinnung von Befunden über Einzelkriterien, wozu auf mehrere Beispiele verwiesen wird.
Da organische Ursachen für die Non-Ulcer Dyspepsia nicht nachweisbar sind und außerdem bekannt ist, daß die Psyche einen wichtigen Einfluß auf die Magenfu nktion hat. werden häufig psychologische Faktoren als Ursache der NUD angesehen. Bisher liegen empirische Arbeiten über die Psychopathologie und Persönlichkeitsstruktur der NUD-Patienten. deren Krankheitsverhalten sowie über den Zusammenhang zwischen Streß und Magenbeschwerden vor. Eine kritische Sichtung dieser Arbeiten ergab, daß umer den psychologischen Variablen die Angst und das Krankheitsverhalten der NUD-Patienten eine besondere Rolle zu spielen scheinen. In zukünftigen Studien sollte außerdem mehr als bisher auf die Abgrenzung gegenüber anderen funktionellen Störungsbildern und auf eine bessere Differenzierung (u. a. hinsichtlich physiologischer Funktionsveränderungen) innerhalb der heterogenen Gruppe der NUD-Patienten geachtet werden. Lohnenswert erscheint es auch, die bisher noch gar nicht untersuchten Personen mit Magenbeschwerden, aber ohne Arztkomakt. genauer psychologisch zu untersuchen.
Wolfgang Schneider fasst den Stand der Forschung zum Konzept des Metagedächtnisses zusammen. Zunächst illustriert er Probleme der Definition und der Konzeptualisierung von Metagedächtnis und lässt eine knappe Charakterisierung der wichtigsten- Erfassungsmethoden folgen. Abschliessend werden die wichtigsten Befunde zur Entwicklung des Metagedächtnisses im Kindesalter und ihre Beziehung zur Anwendung von Gedächtnisstrategien und zur Entwicklung von Gedächtnisleistungen dargestellt.
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Erklären Entschuldigung und Entschädigung die Effekte der Täter-Ersatzleistung auf Strafurteile?
(1992)
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Alkohol: Konsum, Wirkung, Gefahren für die Verkehrssicherheit. Zur Diskussion um neue Grenzwerte
(1992)
Im ersten Teil werden die Ergebnisse einer umfangreichen Literaturstudie zu Auswirkungen niedriger Alkoholkonzentrationen auf die Fahrsicherheit vorgestellt. Es wird gezeigt, daß bei Konzentration über 0.6 Promille die Leistungsausfälle drastisch ansteigen, dies umso mehr, je mehr es sich um komplexe Handlungen handelt und je näher der Zeitpunkt der Leistungsabgabe dem Trinkende liegt. Diese Ergebnisse decken sich mit Studien aus Verkehrsunfällen, bei denen ebenfalls über 0.7 Promille ein explosionsartiges Ansteigen des Risikos gezeigt wurde. Demgegenüber ist ein deutlich erhöhtes Risiko für den Bereich unter 0.5 Promille nicht nachgewiesen. An Untersuchungen zum Alkoholkonsum wird aufgezeigt, daß die Alkoholtrinker in mehrere Subpopulationen aufzuteilen sind. Dabei wird insbesondere eine Gruppe von Konsumtrinkern identifiziert, deren BAK regelhaft 0.6/0.7 Promille nicht überschreitet. Es wird gezeigt, daß diese Gruppe wahrscheinlich nicht überproportional zu ihrem Auftreten an Unfällen beteiligt ist. Daraus wird die Forderung nach der Einführung eines einzigen, strafrechtlich bewehrten Grenzwerts abgeleitet, der bei etwa 0.7/0.8 Promille liegen sollte.