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Frühere Untersuchungen zum Entscheidungsverhalten von Kindern lassen zwei Interpretationen sogenannter lagebedingter Wahlen zu. Entscheidungen von 8- bis 14jährigen Schülern zeigten, daß sich lagebedingte Wahlen als orientiert am Erwartungsmaximum bezeichnen lassen. Die Beziehung zwischen Orientierung am Erwartungsmaximum und den Variablen Alter, Schulzugehörigkeit und Vorerfahrung erwies sich als positiv. Weiterhin konnte die Abhängigkeit der Wahlhäufigkeit des Erwartungsmaximums von der Hervorgehobenheit des Erwartungsmaximums nachgewiesen werden. Die Gültigkeit des objektiven Erwartungsmaximierungsmodells mußte aber wegen verschiedener Befunde eingeschränkt werden.
An rechtsbezogenen empirischen Arbeiten zur Schadenswiedergutmachung kann die echte Wechselseitigkeit im Verhältnis von Recht und Psychologie im Einklang mit Hommers (1981) weiter belegt werden. Da die Psychologie somit nicht nur Hilfsfunktion für die Rechtspflege, sondern die rechtlichen Gedankengänge auch umgekehrt in gewissen Bereichen Hilfsfunktion für die psychologische Theorienbildung besitzen, wird eine hinreichende Gegenstandsdefinition der Rechtspsychologie erreicht, in der eine eigenständige Rechtspsychologie i.e.S. gegenpartnerisch neben der Vereinigung der hi7fswissenschaftlichen Kriminal- und Forensischen Psychologie existiert.
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Der Schwerpunkt empirisch-psychologischer Auseinandersetzung mit der Problematik von Schulzensuren lag bei der Prüfung ihrer Testgütekriterien. Diese Arbeit befaßt sich dagegcn mit dem subjektiven Wert von Schulnoten. Vorrangige Aufgabe war bislang die Erstellung eines Meßverfahrens für den subjektiven Wert der Schulnoten. Allgemeines Kennzeichen des hier benutzten Verfahrens ist seine entsehcidungstheoretische Grundlegung und die Zielsetzung, die Ab'stände der Zensurenwerte zu definieren. Untcr Verwendung dieser Methode liegen Arbeiten von BECKER und SIEGEL [1J, SCHMIDT [6J und SCHl\'IIDT u. a. [7J vor. Den Untersuchungen ist gemeinsam, daß als Ypn mindestens 17 Jahre alte Schüler oder Studenten mitwirkten. Auch in der methodisch anders ansetzenden Arbeit von MÜLLERFOHRBRODT und DANN [5J zu diesem Problembereich stammten die Vpn aus der umschriehenen Altcrsgruppe. Übergeordnetes Ziel dieser Arbeit ist deswegen die Prüfung der Durchführbarkeit einer entscheidungstheoretischen Skalierungsmethode hei Schülern jüngeren Alters.
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Ein Verfahren zur Klassifikation von Pbn aufgrund individueller Abweichung von der Annahme wiederholter multinornialer Zufallsereignisse und aufgrund individueller maximaler Likelihood der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe wird nebst Modelltest dargelegt. Als Anwendungsbeispiel wird über die Ergebnisse bei zwei denkbaren Klassifikationen in verschiedenen Therapiemotivationsgruppen berichtet
Grundzüge des rechtswissenschaftlichen Gedankenguts zur Schadenswiedergutmachung werden psychologischen Ansätzen dazu gegenübergestellt. Das Ergebnis ist die Feststellung, daß die stimulusbezogene Urteilsrelevanz der Schadenswiedergutmachung nicht in der psychologischen Forschung berücksichtigt wurde. Ein diesbezüglicher Untersuchungsansatz sollte sechs Merkmale besitzen: multifaktoriell, multivariat, Stimulus-Response-vergleichend, quantitativ, ontogenetisch und individual-diagnostisch. Er bildet den Prototyp eines die Moral positiver und negativer Akte umfassenden Ansatzes zur moralischen Urteilsbildung, des ses erste Ergebnisse beschrieben werden.