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Die vorliegende Arbeit widmet sich den Reaktionsmöglichkeiten, welche die Rechtsordnung der Europäischen Union ihren Organen zur Sicherung der in Artikel 2 EUV kodifizierten Werte zur Verfügung stellt. Die Europäische Union wird hierbei in ihrer Eigenschaft als Wertegemeinschaft, die sich insbesondere auf demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Zielen und Vorstellungen gründet, beleuchtet. Neben der Analyse der Werteklausel nach Artikel 2 EUV setzt sich die Dissertation im Kern sowohl mit den präventiven als auch repressiven Instrumenten des unionalen Primär- und Sekundärrechts zur Sicherung des Wertekanons auseinander. Im Wege eines systematischen Vergleichs erfolgt abschließend eine Bewertung der verschiedenen Handlungsmechanismen.
Die Dissertation behandelt den Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers zur Anpassung des deutschen Aktienrechts im Hinblick auf den Vorstand vor dem Hintergrund der am 08. Oktober 2001 verabschiedeten und am 10. November desselben Jahres im Amtsblatt der EG veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE). Die Arbeit betrachtet zunächst die genannte Verordnung im System des Europäischen sowie des deutschen Rechts und stellt anschließend die allgemeinen Grundlagen des Regelungsbedürfnisses des deutschen Gesetzgebers dar, so insbesondere Grundsätzliches zur Verweisungstechnik und zu den einzelnen Verweisungsarten. Nach Darlegung der Beschränkungen und der zu beachtenden Grundsätze im Rahmen der Anpassungen des nationalen Rechts werden die zu regelnden Bereiche und der konkrete Regelungsbedarf des deutschen Gesetzgebers in einem SE-Ausführungsgesetz dargestellt. Dabei werden sowohl das dualistische wie auch das im deutschen Aktienrecht bisher unbekannte monistische Verwaltungsmodell untersucht und verschiedene Änderungen und Ergänzungen des bestehenden deutschen Rechts erörtert.