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Durch multidimensional skalierte Strukturen von Persönlichkeitsprofilen wurde eine AlternativHypothese für konfigurationsfrequenzanalytisch erlangte Konfigurationen begründet. Diese Alternativ- Hypothese besagte, daß die Anti-Typus-Konfigurationen eines dreivariaten 2x2x2- Datenvektors, aber auch die Neutral-Konfigurationen lediglich Folgen der Mischverteilung der Antworten zweier latenter, den Typen-Konfigurationen zuzuordnenden Klassen darstellen. Diese Hypothese wird an einem Datensatz zur Verteilung dichotomisierter Kontrollüberzeugungen geprüft und bestätigt. Das dabei konzipierte Konfigurale Fehlermodell (KFM) wird generell zur Ergänzung von Konfigurationsfrequenzanalysen (KFA) vorgeschlagen.
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Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe für in Geschichten dargestellte Sachschäden, die aus Versehen oder aus Wut erfolgten. In den Geschichten wurde die Schadenshöhe variiert und außerdem, ob sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. ob der Geschädigte von einem Dritten eine Entschädigung erhielt oder nicht. Entschuldigung und Schadenshöhe hatten altersstabile Wirkungen, Entschuldigung etwa zweimal so stark wie die Schadenshöhe. Entschuldigung und Drittentschädigung hatten etwa gleichgroße Wirkungen, außer bei den Erwachsenen, bei denen die Wirkung der Drittentschädigung etwa auf die Stärke der Schadenswirkung abnahm. Der ursprüngliche Schaden war auch bei erfolgter Entschädigung, wenngleich schwächer, wirksam. Die Wirkungen der Ersatzleistung durch den Täter auf Strafurteile waren jedoch nicht völlig durch die Wirkungen von Entschuldigung und Entschädigung, erklärbar.
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Two groups of mentally retarded individuals whose averagemental age was either seven orten years, although being chronologically at least 18 years old, judged how bad "thefts" of two amounts of bon-bons appeared to them. The scimulus stories also informed the subjects whether the thief did or did not apologize afterwards or whether a third party did or did not compensate for tbe losses. Apology affecred tbe moral judgments twice as much as third-pany compensation, independeotly of the mental age of the subjects. Thus, with the mental age variation the age trend found in a prior srudy with normally gifted was not replicated. lnstead, even with an average mental age of seven years the retarded judged similarly to the adults and 10-year-olds of the prior study. However, the retarded were like the preschool children of the prior study as their judgments about the intended taking of cookies did not differ from their judgments about inadvenantly taking cookies.
Die Ergebnisse einer publizierten Arbeit zur Validierung von acht Konfigurationen generalisierter Kontrollüberzeugungen werden durch drei weitere Auswertungsschritte ergänzt. Die Anwendung der Interaktionsstrukturanalyse führt zu einer Hervorhebung von zwei Konfigurationen als Typen und zur Aufstellung einer 5-Gruppen-Hypothese über die Bildung einer Restgruppe aus den Neutral-Konfigurationen. Die Betrachtung der Unterschiede in den FPI-Mittelwerten der ursprünglichen acht Gruppen bestätigt die 5-Gruppen-Hypothese. Mit einer multidimensionalen geometrischen Darstellung der Profildistanzen wird in einem dritten Schritt versucht, neben der "Restgruppe" und den beiden "Typen"-Gruppen auch die Eigenständigkeit der beiden verbleibenden "Anti-Typen"-Gruppen zu validieren.
Die Wirkungen von Entschuldigung und Dritt-Entschädigung auf Strafurteile über zwei Schadensarten
(1988)
Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe aufgrund von Geschichten über zwei aus Wut erfolgte Schädigungen (Sachschaden und Körperschaden). Die Geschichten informierten außerdem darüber, ob sich der Täter entschuldigte oder ob ein Dritter dem Leidtragenden eine materielle Entschädigung gab. Die Dritt-Entschädigungsinformation reduzierte die Strafurteile der Vor- und Grundschüler geringfügig weniger als die Entschuldigungsinformation. Bei Erwachsenen war der Dritt-Entschädigungseffekt jedoch erheblich geringer als der Entschuldigungseffekt. Diese Ergebnisse trafen sowohl auf das mittlere Strafurteil als auch auf den Gebrauch von Strafe zu. Nur die Erwachsenen bestraften den Körperschaden mehr als den' Sachschaden.
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An rechtsbezogenen empirischen Arbeiten zur Schadenswiedergutmachung kann die echte Wechselseitigkeit im Verhältnis von Recht und Psychologie im Einklang mit Hommers (1981) weiter belegt werden. Da die Psychologie somit nicht nur Hilfsfunktion für die Rechtspflege, sondern die rechtlichen Gedankengänge auch umgekehrt in gewissen Bereichen Hilfsfunktion für die psychologische Theorienbildung besitzen, wird eine hinreichende Gegenstandsdefinition der Rechtspsychologie erreicht, in der eine eigenständige Rechtspsychologie i.e.S. gegenpartnerisch neben der Vereinigung der hi7fswissenschaftlichen Kriminal- und Forensischen Psychologie existiert.