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Es wird ein konfigural-analytisches Verfahren zur Erfassung von fünf Variablen der Therapiemotivation (Leidensdruck, Unzufriedenheit, Änderungswunsch, Hilfewunsch und Erfolgserwartung) beschrieben. Die Methode besteht aus einer Kombination der Auswahl zutreffender Selbstbeschreibungen ("Probleme") und der Beantwortung motivationsbezogener Zusatzfragen. Jeder Pb wird so zu seinen spezifischen Problemen hinsichtlich der Ausprägung therapierelevanter motivationaler Variablen befragt. Aus der Beantwortung der Zusatzfragen können verschiedene Therapiemotivations- Syndrome (TMS) gebildet werden. Die statistische Absicherung des individuellen Vorkommens eines TMS in den Zusatzbefragungen erfolgt über die Multinominalverteilung. Dabei wird von der Häufigkeit ausgewählter Probleme eines Pb abstrahiert. Die Erprobung des Verfahrens wurde an 211 Inhaftierten einer Jugendstrafanstalt als potentieller Klienten-Population vorgenommen. Als Kontrollgruppe dienten 207 Berufsschüler vergleichbaren Alters. Während bei den Berufsschülern die Häufigkeit bei der Klassifikation in verschiedene TMS-Gruppen immer im zufälligen Bereich lagen, konnten bei den Delinquenten überzufällig häufig besetzte Gruppenstärken gefunden werden. In der Diskussion wurde auf den Unterschied des hier benutzten Klassifikationsverfahrens zur Konfigurations-Frequenzanalyse und zu Maßen Externaler-Internaler-Kontrolle eingegangen. Außerdem wurden Implikationen der Diagnose von Klienten-Therapiemotivation ftir die Entwicklung therapeutischer Verfahren aufgezeigt.
Die Wirkungen von Entschuldigung und Dritt-Entschädigung auf Strafurteile über zwei Schadensarten
(1988)
Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe aufgrund von Geschichten über zwei aus Wut erfolgte Schädigungen (Sachschaden und Körperschaden). Die Geschichten informierten außerdem darüber, ob sich der Täter entschuldigte oder ob ein Dritter dem Leidtragenden eine materielle Entschädigung gab. Die Dritt-Entschädigungsinformation reduzierte die Strafurteile der Vor- und Grundschüler geringfügig weniger als die Entschuldigungsinformation. Bei Erwachsenen war der Dritt-Entschädigungseffekt jedoch erheblich geringer als der Entschuldigungseffekt. Diese Ergebnisse trafen sowohl auf das mittlere Strafurteil als auch auf den Gebrauch von Strafe zu. Nur die Erwachsenen bestraften den Körperschaden mehr als den' Sachschaden.
Frühere Untersuchungen zum Entscheidungsverhalten von Kindern lassen zwei Interpretationen sogenannter lagebedingter Wahlen zu. Entscheidungen von 8- bis 14jährigen Schülern zeigten, daß sich lagebedingte Wahlen als orientiert am Erwartungsmaximum bezeichnen lassen. Die Beziehung zwischen Orientierung am Erwartungsmaximum und den Variablen Alter, Schulzugehörigkeit und Vorerfahrung erwies sich als positiv. Weiterhin konnte die Abhängigkeit der Wahlhäufigkeit des Erwartungsmaximums von der Hervorgehobenheit des Erwartungsmaximums nachgewiesen werden. Die Gültigkeit des objektiven Erwartungsmaximierungsmodells mußte aber wegen verschiedener Befunde eingeschränkt werden.
An rechtsbezogenen empirischen Arbeiten zur Schadenswiedergutmachung kann die echte Wechselseitigkeit im Verhältnis von Recht und Psychologie im Einklang mit Hommers (1981) weiter belegt werden. Da die Psychologie somit nicht nur Hilfsfunktion für die Rechtspflege, sondern die rechtlichen Gedankengänge auch umgekehrt in gewissen Bereichen Hilfsfunktion für die psychologische Theorienbildung besitzen, wird eine hinreichende Gegenstandsdefinition der Rechtspsychologie erreicht, in der eine eigenständige Rechtspsychologie i.e.S. gegenpartnerisch neben der Vereinigung der hi7fswissenschaftlichen Kriminal- und Forensischen Psychologie existiert.
Ziel der Untersuchung war die Prüfung der humanpsychologischen Validität von quantitativen neobehavioristischen Theorie~ über den Zusammenhang von 'Verten und Zeitspannen bis zu ihren Auszahlungen. Der sofort erforderliche Geldbetrag für den Verzicht auf eine zukünftige Geldauszahlung und der erforderliche zukünftige Geldbetrag für den Verzicht auf einen gegenwärtig verfügbaren Gcldbetrag war unter Variation der Geldbeträge und der Zeitspannen einzuschätzen. Als Ergebnis wurde varianzanalytisch unter Berücksichtigung der Utilität des Geldes eine subtraktive Beziehung zwischcn zukünftigem Geldbetrag und der Zeitspanne bis zu seiner Auszahlung bestimmt. In diese subtraktive Beziehung gingen die Geldbeträge und die Zeitspannen als Potenzfunktionen ein. Durch die Potenzfunktion der Zeit verläuft daher die Kurve des gegenwärtigen Wertes einer zukünftigen Auszahlung konkaver als die e-Funktion, so daß damit Vornahmeänderungen oder impulsive Reaktionen erklärt wer<len könnten. Die Konsequenzen der Ergebnisse für die Konzeptionen der Bedürfnisaufschub - forschung und für die Impulsivität der Extravertierten werden diskutiert.
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Kinder aus 3 Altersgruppen und Erwachsene beurteilten die verdiente Strafe für in Geschichten dargestellte Sachschäden, die aus Versehen oder aus Wut erfolgten. In den Geschichten wurde die Schadenshöhe variiert und außerdem, ob sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. ob der Geschädigte von einem Dritten eine Entschädigung erhielt oder nicht. Entschuldigung und Schadenshöhe hatten altersstabile Wirkungen, Entschuldigung etwa zweimal so stark wie die Schadenshöhe. Entschuldigung und Drittentschädigung hatten etwa gleichgroße Wirkungen, außer bei den Erwachsenen, bei denen die Wirkung der Drittentschädigung etwa auf die Stärke der Schadenswirkung abnahm. Der ursprüngliche Schaden war auch bei erfolgter Entschädigung, wenngleich schwächer, wirksam. Die Wirkungen der Ersatzleistung durch den Täter auf Strafurteile waren jedoch nicht völlig durch die Wirkungen von Entschuldigung und Entschädigung, erklärbar.