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Die Literaturstudie zum Thema "Auswirkungen geringer Alkoholmengen auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit• (FP 8707) wählte aus rund 100 000 geprüften Literaturangaben, nach strengen methodischen Kriterien , 1 126 empirische Befunde im Bereich unter 0,84 Promille BAK aus. Es zeigt sich , daß ab 0,3 Promille BAK nachweisbare Wirkungen des Alkohols vorhanden sind. Bis zu 0,5 Promille sind diese noch stark von den untersuchten Personen und Situationen abhängig, so daß dieser Bereich nicht maßnahmenrelevant erscheint. Bei Konzentrationen über 0 ,5 Promille hat Alkohol deutliche Wirkungen in Verkehrssituationen, die ein hohes Maß an Kontrollprozessen verlangen. Solche sind gefordert, wenn das Fahren an rasch wechselnde, unvorhersehbare Situationen angepaßt werden muß oder wenn sich mehrere Anforderungen gleichzeitig stellen . Ebenfalls deutliche Wirkungen sind in Verkehrssituationen zu erwarten. die einen sozialen Aufforderungsgehalt haben, insbesondere solche mit aggressionsauslösenden Reizen (etwa Bedrängen , Überholtwerden, Vorfahrtsfragen usw). Geringere Wirkungen zeigen sich in Standardsituationen wie Abbiegen, Überholen usw. Fast keine Wirkungen zeigen sich in nicht beanspruchenden Situationen , wo eine leichte Beeinträchtigung nicht leistungsmindernd ins Gewicht fällt oder durch eine Erhöhung der Anstrengung kompensiert werden kann. Die gleiche BAK ist umso gefährlicher, je weniger der Fahrer über automatisierte Handlungen verfügen kann, je mehr er auf Kontrollprozesse angewiesen ist. Dies ist der Fall vor allem bei wenig geübten Fahrern, regelhaft bei Fahranfängern. Aber auch älteren Verkehrsteilnehmer mit ihren größeren Schwierigkeiten bei Kontrollprozessen sind in besonderem Maße betroffen. Legt man die in§ 24a StVG für den Grenzwert von 0 ,8 ausgesprochene Wirkungsvermutung zugrunde, zeigt das Review eindeutig , daß eine BAK über 0,5 Promille in vielen Verkehrssituationen (nicht in allen ) und/oder bei zahlenmäßig großen Risikopopulationen (nicht bei allen) die Leistungen so deutlich mindert, daß von einer abstrakten Gefährdung des Straßenverkehrs auszugehen ist. Damit ist eine Absenkung des Gefahrengrenzwerts auf 0,5 Promille zu befürworten .
Alkohol: Konsum, Wirkung, Gefahren für die Verkehrssicherheit. Zur Diskussion um neue Grenzwerte
(1992)
Im ersten Teil werden die Ergebnisse einer umfangreichen Literaturstudie zu Auswirkungen niedriger Alkoholkonzentrationen auf die Fahrsicherheit vorgestellt. Es wird gezeigt, daß bei Konzentration über 0.6 Promille die Leistungsausfälle drastisch ansteigen, dies umso mehr, je mehr es sich um komplexe Handlungen handelt und je näher der Zeitpunkt der Leistungsabgabe dem Trinkende liegt. Diese Ergebnisse decken sich mit Studien aus Verkehrsunfällen, bei denen ebenfalls über 0.7 Promille ein explosionsartiges Ansteigen des Risikos gezeigt wurde. Demgegenüber ist ein deutlich erhöhtes Risiko für den Bereich unter 0.5 Promille nicht nachgewiesen. An Untersuchungen zum Alkoholkonsum wird aufgezeigt, daß die Alkoholtrinker in mehrere Subpopulationen aufzuteilen sind. Dabei wird insbesondere eine Gruppe von Konsumtrinkern identifiziert, deren BAK regelhaft 0.6/0.7 Promille nicht überschreitet. Es wird gezeigt, daß diese Gruppe wahrscheinlich nicht überproportional zu ihrem Auftreten an Unfällen beteiligt ist. Daraus wird die Forderung nach der Einführung eines einzigen, strafrechtlich bewehrten Grenzwerts abgeleitet, der bei etwa 0.7/0.8 Promille liegen sollte.
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Gruppenspezifität der Generalprävention - was aus einer Erhöhung der Promillegrenze zu lernen ist
(1995)
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