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Hintergrund
Die Fotodokumentation von offenen Frakturen, Wunden, Dekubitalulzera, Tumoren oder Infektionen ist ein wichtiger Bestandteil der digitalen Patientenakte. Bisher ist unklar, welchen Stellenwert diese Fotodokumentation bei der Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hat.
Fragestellung
Kann eine Smartphone-basierte Fotodokumentation die Verteidigung von erlösrelevanten Diagnosen und Prozeduren sowie der Verweildauer verbessern?
Material und Methoden
Ausstattung der Mitarbeiter mit digitalen Endgeräten (Smartphone/Tablet) in den Bereichen Notaufnahme, Schockraum, OP, Sprechstunden sowie auf den Stationen. Retrospektive Auswertung der Abrechnungsprüfung im Jahr 2019 und Identifikation aller Fallbesprechungen, in denen die Fotodokumentation eine Erlösveränderung bewirkt hat.
Ergebnisse
Von insgesamt 372 Fallbesprechungen half die Fotodokumentation in 27 Fällen (7,2 %) zur Bestätigung eines Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) (n = 5; 1,3 %), einer Hauptdiagnose (n = 10; 2,7 %), einer Nebendiagnose (n = 3; 0,8 %) oder der Krankenhausverweildauer (n = 9; 2,4 %). Pro oben genanntem Fall mit Fotodokumentation ergab sich eine durchschnittliche Erlössteigerung von 2119 €. Inklusive Aufwandpauschale für die Verhandlungen wurde somit ein Gesamtbetrag von 65.328 € verteidigt.
Diskussion
Der Einsatz einer Smartphone-basierten Fotodokumentation kann die Qualität der Dokumentation verbessern und Erlöseinbußen bei der Abrechnungsprüfung verhindern. Die Implementierung digitaler Endgeräte mit entsprechender Software ist ein wichtiger Teil des digitalen Strukturwandels in Kliniken.
Hintergrund
Die Symphysensprengung mit entsprechender Diastase kann durch eine Symphysenplatte stabilisiert werden.
Fragestellung
Welche Beckenverletzungen werden mit einer Symphysenplatte stabilisiert und wie ist das Outcome?
Material und Methoden
Retrospektive Auswertung von 64 Patienten über einen Untersuchungszeitraum von 24 Monaten.
Ergebnisse
Es waren 56 Patienten männlich, 8 weiblich und das mittlere Alter betrug 44 Jahre (SD ± 17). Unfälle im Straßenverkehr waren der führende Grund für die Beckenverletzung. Die Verteilung nach AO-Klassifikation zeigte sich wie folgt: 14-mal B1-, 10-mal B2-, 5‑mal B3-, 23-mal C1-, 9‑mal C2- und 3‑mal C3-Verletzungen. Die Verteilung nach Young und Burgess ergab: 9‑mal APC-I-, 18-mal APC-II-, 13-mal APC-III-, 9‑mal LC-I-, 3‑mal LC-II-, 2‑mal LC-III- und 10-mal VS-Verletzungen. Der mittlere Injury Severity Score (ISS) betrug 32 und die mittlere stationäre Verweildauer 29 Tage (pos. Korrelation p ≤ 0,001). Im Verlauf war eine radiologische Implantatlockerung bei 52 Patienten nachweisbar. Therapierelevante Komplikationen gab es in 14 Fällen. Hierbei war das Implantatversagen (n = 8) der Hauptgrund für eine operative Revision.
Diskussion
Obwohl die radiologische Implantatlockerung häufig beobachtet wird, ist sie nur selten Grund für einen Revisionseingriff. Kommt es hingegen zum vollständigen Implantatversagen, tritt dies meist innerhalb der ersten postoperativen Wochen auf und ist revisionsbedürftig. Eine frühzeitige Abklärung durch Röntgenbildgebung sollte bei Verdacht erfolgen.