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Children's judgements of deserved punishment were studied as function of three moral variables. Subjects judged how much a child in a story should be punished for ruining another's stamps, given information about (a) how many stamps were damaged, (b) the culpa, or intent, of the harmful act, and (c) recompense, or the proportion of stamps paid back by the offender. In three experiments, recompense had substantially greater effects than the damage for which recompense was made. This pre-potency of recompense was greater at younger ages across a range from 4 years to college age. Damage and culpa were integrated by an additive rule in agreement with previous work. In contrast, the recompense-damage and recompense-culpa integration rules were both non-additive.
Die Beschreibung einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr wurde mit 12 Stimulusgeschichten in den Informationen über die Entschuldigung des Täters und die Drittentschädigung des Opfers in einem faktoriellen Meßwiederholungsplan variiert. Abhängige Variablen waren jeweils verbundene Schadensersatz· und Strafurteile. Weiterhin wurden die Einstellungen der Pbn zu Aspekten von Vergeltung, Prävention, Resozialisierung und Wiedergutmachung mit 12 Items auf siebenstufigen Ratingskaien erfaßt. Die Wirkung der beiden Stimulusinformationen war urteilsabhängig. Aber ein Teil der 58 Pbn berücksichtigte die Entschuldigung nicht nur bei den Strafurteilen, sondern auch beim Schadensersatz. Da diese Pbn vor allem präventiven Strafzwekken zustimmten, wurde die Hypothese einer präventiven Verwendung des Schadensersatzes als Erklärung des Effekts der Entschuldigung auf dem Ersatz gestützt. Die konkurrierende Hypothese, wonach die Entschuldigung die immaterielle Wiedergutmachung des Schadensersatzes abdeckt, fand hingegen keine ausreichende Bestätigung. Die Fortentwicklung und Anwendung des verwendeten Instruments zur Erfassung von Einstellungen zu Sanktionszwecken erscheint sinnvoll.
Wenn Strafe und Schadenersatz gemeinsam im Urteil verwendet werden, bilden sie methodisch einen besonderen multi variaten Urteils komplex, weil auch ihre Summe psychologisch interpretierbar ist. Anhand der Effekte dieses Verbunds, den auch das Zivil- und Strafrecht kennt, wurde geprüft, ob der Einsatz eines Doppel-Urteils für die Erforschung sozialer Kognitionen erforderlich ist. Dazu beurteilten Pbn in zwei Untersuchungen Informationen über schädigende Handlungen mit einem univariaten Ersatz-Urteil (N = 124) bzw. mit dem Doppel-Urteil von Ersatz und Strafe (N = 143). Als Folge der Einführung des Doppel-Urteils ergab sich, daß die Häufigkeiten von Über kompensation für absichtliche Schädigungen erheblich reduziert wurden. Jedoch wurden zugleich die Häufigkeiten von vollem Ersatz bei diesen Bedingungen beträchtlich erhöht. Bei versehentlichen Schädigungen hatte die Einführung des Doppel-Urteils keinen Effekt. Weiterhin blieb dort der univariate Befund multipler Modalwerte erhalten. In den Mittelwerten hatte das Mitverschulden des Geschädigten nur im Schadensersatz-Urteil einen Effekt, nicht jedoch in den Strafurteilen. Außerdem blieb die für die Schadensersatz- Urteile charakteristische Non-Additivität von Verschulden und Mitschuld bestehen.
In 2 Untersuchungen mit 100 bzw. 88 Minderjährigen und 60 Erwachsenen werden Geschichten über drei - eine versehentliche, eine fahrlässige, eine absichtliche - Brandstiftungen mit bildlicher Unterstützung dargeboten. Durch Paarvergleiche zwischen bzw. Schätzurteile über die Geschichten wird ausgehend von der Wertungskomponente der Deliktsfähigkeit die Fähigkeit zur Unrechtserkenntnis für fahrlässige Schädigungen im Sinne der moralischen Differenzierungsfähigkeit untersucht, um einerseits die technische Durchführungsform und andererseits die einzelfalldiagnostische Auswertung nach psychometrischen bzw. varianzanalytischen Strategien zu erproben. Außerdem werden die Beziehungen der so erfaßten Wertungskomponenten zu Intelligenzuntertests geprüft. Aufgrund fehlender Korrelationen mit den Intelligenzmaßen empfiehlt sich die Anwendung des Verfahrens zur psychometrischen Begründung von Diagnosen zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 828 (2) BGB, damit sich die diesbezüglichen Diagnosen auch auf die Wertungskomponenten stützen können.
Erklären Entschuldigung und Entschädigung die Effekte der Täter-Ersatzleistung auf Strafurteile?
(1992)
No abstract available
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Das Zusammenwirken von Informationen über die Schadenshöhe und die Ersatzleistung wurde untersucht hinsichtlich der Relation der Effekrstärken und hinsichtlich der Additivität. 20 Erwachsene und 40 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren beurteilten auf einer Gut-Böse-Skala 12 Darstellungen von ruinierten Briefmarken und von einwandfreien Briefmarken, die der Täter dem Geschädigten als Wiedergutmachung gab. In den Ergebnissen war der Ersatz-Effekt bei Vor- und Grundschülern erheblich größer als der Schaden-Effekt. Erwachsene hatten einen geringeren Effekt der Ersatzleistung als Kinder. Weiterhin wirkten beide Informationen in allen Gruppen nicht additiv zusammen, so daß eine Resrschaden-Beurteilung als Urteilsprozeß widerlegt wurde.
Recompense denotes a more or less complete undoing of a harm which may combine the tWO aspects: compensation for the victim and the apology of the harmdoer. The present empirical research on recompense started with an analysis of the judgmental structures of recompense in legal thought and law, as such analysis has been neglected in prior research. The obtained results on recompense as stimulus and response reinforce the general idea of the present approach of using the framework of law and legal history in the empirical research of cognitive science. Since the traditionahelationship of jurisprudence and psychology is reversed by that research strategy, law and psychology appear to interact mutually, and a more comprehensive concept of legal psychology is implemented.
No abstract available
The unification of two major approaches to moral judgment is the purpose of the present approach. Kohlberg's well-known stage theory assumes a sequence of discrete stages that underlie all moral judgment. Stage theory recognizes the problem of integrating considerations but gives no way to solve such integration, even with information from any one stage. And, of course, the stage concept denies any significant integration from different stages. Thus, research on moral judgment needs to study the integration problem which can be tested within Anderson's theory of information integration. The main purpose of the present study was to extend this unificationist approach to the issue of sexual morality. A novel task presents information from two very different stages. The results showed that in contrast to discreteness the stage informers were positively correlated in punishment judgments of both genders about consensual sex of juveniles. Furthermore, the subjects integrated considerations from those very different stages also in contrast to the hypothesis that only a single stage was operative at any time.