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In der vorliegenden Studie wird ein entscheidungsmodelltheoretischer Ansatz verwendet, um unter Vernachlässigung von Unsicherheit und Risiko Kennzahlen zu entwickeln, die verschiedene Formen der Altersvorsorge miteinander vergleichbar machen. Zu diesem Zweck werden die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen für ausgewählte Altersvorsorgeformen (gesetzliche Rentenversicherung, Basisrentenversicherung, zulagengeförderte Altersvorsorge, betriebliche Altersversorgung und private Rentenversicherung) im Rechtsrahmen des Jahres 2020 erläutert. Darauf aufbauend wird ein eigenes System von Kennzahlen entwickelt, um die Vor- und Nachteile der jeweiligen Alterssicherungsform zu quantifizieren. Die Ergebnisse werden anhand von stilisierten Modellbiografien präsentiert und diskutiert. Eine abschließende Gesamtwürdigung fasst schließlich wesentliche Erkenntnisse zusammen.
In der Dissertation werden drei ausgewählte Reformen oder Reformbedarfe im deutschen Drei-Säulen-System der Alterssicherung untersucht:
In der Säule der gesetzlichen Altersversorgung werden Möglichkeiten zur Wiedereinsetzung des 2018 ausgesetzten Nachholfaktors in der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Je nachdem, ob Erhöhungen des aktuellen Rentenwertes verursacht durch die Niveauschutzklausel in künftigen Jahren aufgerechnet werden sollen oder nicht, werden zwei unterschiedliche Verfahren – das Getrennte Verfahren und das Integrierte Verfahren – präsentiert, in welche sich der Nachholfaktor bei aktiver Schutzklausel und Niveauschutzklausel konsistent einfügt.
In der Säule der betrieblichen Altersversorgung werden Möglichkeiten zur Reform des steuerrechtlichen Rechnungszinsfußes von 6 % für Pensionsrückstellungen analysiert. Dabei wird betrachtet, welche Auswirkungen es für Arbeitgeber hat, wenn der Rechnungszinsfuß diskretionär einen neuen Wert erhielte, wenn er regelgebunden einem Referenzzins folgte, wenn steuerrechtlich der handelsrechtlichen Bewertung gefolgt würde, und wenn ein innovatives Tranchierungsverfahren eingeführt würde. Anschließend wird erörtert, inwieweit überhaupt gesetzgeberischer Anpassungsbedarf besteht. Es kristallisiert sich der Eindruck heraus, dass mit dem steuerrechtlichen Rechnungszinsfuß eine Gesamtkapitalrendite typisiert wird. Die Hypothese kann nicht verworfen werden, dass 6 % durchaus realistisch für deutsche Unternehmen sind.
In der Säule der privaten Altersvorsorge wird erschlossen, wann im Falle eines Riester-geförderten Erwerbs einer Immobilie in der Rentenphase des Eigenheimrentners der optimale Zeitpunkt zur Ausübung seines Wahlrechts, seine nachgelagerte Besteuerung vorzeitig zu beenden, kommt. Bei vorzeitiger Beendigung sind alle ausstehenden Beträge auf einmal, jedoch nur zu 70 % zu versteuern. Wann dieser 30%ige Nachlass vorteilhaft wird, wird demonstriert unter Variation des Wohnförderkontostands, der Renteneinkünfte, des Marktzinssatzes, des Rentenbeginns, der Überlebenswahrscheinlichkeiten sowie des Besteuerungsanteils.