Institut für Geschichte
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Der Schutz von Grenzen war in der griechischen Antike von großer Bedeutung: Zum einen diente er der Wahrung des Grenzverlaufes, so dass das Bestehen von Besitzverhältnissen garantiert wurde. Zum anderen wurde er zur Abwehr von Gefahren und unwillkommener Eindringlinge benötigt. Ein weiterer Aspekt für die Notwendigkeit der Sicherung von Grenzen war der Schutz derjenigen, die die Grenzen überquerten. Für alle drei Punkte gab es verschiedene Formen des Schutzes – physischer, militärischer und rechtlicher Art. In einer Gesellschaft, wie der antiken griechischen, die stark religiös bestimmt war, kam zudem der sakralen Sicherung der Grenzen eine bedeutende Rolle zu. Eine Möglichkeit des sakralen Grenzschutzes war, Grenzmarkierungen mit einem göttlichen Schutz zu versehen. Dadurch erfuhr die Grenze bzw. der Grenzverlauf ebenfalls indirekt einen göttlichen Schutz. Diese Methode des sakralen Grenzschutzes lässt sich an Horossteinen nachvollziehen, über deren Verwendung ihre Inschriften sowie zahlreiche Erwähnungen in der antiken Literatur Auskunft geben. Eine zweite Form des sakralen Grenzschutzes war die Einsetzung bestimmter Götter und Heroen als sakrale Grenzwächter, die vor äußerer Bedrohung schützen sollten. Bei der Wahl der göttlichen Grenzwächter spielte neben der Eignung als Grenzschützer der Bezug der jeweiligen Gottheit zu weiteren topographischen Standortfaktoren eine gewichtige Rolle. Die Schutzfunktion von Grenzgöttern und -heroen bezog sich nicht allein auf die Abwehr menschlicher Aggression, sondern auch auf nicht sichtbarer Übel, wie Krankheiten, Seuchen, Plagen, böse Geister und Dämonen. Daher wurde dieser Schutz vor allem an den Grenzen menschlichen Wohn- und Lebensraumes – an Grenzen von Häusern, Heiligtümern, Städten und Ländern – und weniger an den Grenzen landwirtschaftlicher oder anderer unbewohnter Grundstücke gesucht. Den göttlichen Beistand erhoffte man sich durch die Einrichtung von Kultstätten zu sichern. Diese wurden an oder in der Nähe der Grenzen platziert, in der Regel an Eingängen oder Eingangssituationen, da diese die schwächsten und schutzbedürftigsten Orte einer Grenze darstellten. Grenzkultstätten besaßen unterschiedliche Formen: An Stadt- und Heiligtumstoren sowie an Haustüren bestanden sie aus verschiedenen freistehenden oder in Nischen positionierten Götterbildern in Form von rundplastischen Statuen, Pfeilermalen und Reliefs sowie aus Altären oder Opfernischen. Bei Kultstätten von Heroen fand der Kult in einigen Fällen an realen oder fiktiven Gräbern statt. Göttlichen oder heroischen Schutz erbat man sich zudem durch Weihung einzelner Mauerabschnitte oder Wachtürme an Götter bzw. Heroen. Kultstätten an den Landes- und Siedlungsgrenzen besaßen meist größere Ausmaße in Form von Temene mit Tempeln und weiteren Gebäuden. Neben Abwehr von äußerer Bedrohung, Geleitschutz und Sicherung der Grenzüberquerung besaßen Grenzkultstätten weitere Funktionen. Infolge ihrer Platzierung an den Grenzen kam ihnen auch die Aufgabe der Grenzkennzeichnung bzw. des sichtbaren Ausdrucks eines Gebietsanspruches zu. Auch dienten einige Heiligtümer an den Landesgrenzen der Bekräftigung und Manifestation der Herrschaft derjenigen Polis, unter deren Kontrolle das Heiligtum stand, gegenüber benachbarten Ländern. Grenzheiligtümer waren zudem von politischer Bedeutung, weil ihre Lage oft strategisch und ökonomisch vorteilhaft war und hier eine Kontrolle der Grenze erfolgen konnte.
Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine Untersuchung zum Thema Renaissance-Humanismus und Individualismus untersucht in pädagogischen Schriften des italienischen und deutschen Humanismus. Im ersten Kapitel wird die Entwicklung dargestellt, die in der Geschichtsschreibung zur Herstellung der Verbindung zwischen Renaissance, Humanismus und Individualismus geführt hat. Nach einer Klärung der Terminologie, die zur Beschreibung des Individualismus verwendet wird (z.B., Individuum, Individualität, Subjektivität, Autonomie, kritische Einstellung) im zweiten Kapitel, werden im dritten und vierten Kapitel die bedeutendsten Schriften des italienischen und deutschen Humanismus anhand der Fragestellung analysiert, ob darin Zeichen von Individualismus zu finden sein können. Die Analyse ergab, dass es, trotz aller Ähnlichkeiten, wie der Betonung der Leistung des einzelnen Menschen oder der Aufforderung zur Berücksichtigung der Naturanlage des Einzelnen, ungerechtfertigt ist, von Individualismus in den humanistischen pädagogischen Schriften zu sprechen. U. a. wird in diesen Schriften der einzelne Mensch in erster Linie als Teil der Gesellschaft angesehen, und in der Argumentation der Humanisten spielen wesentliche Elemente des modernen Individualismus, wie die Idee des „Selbst“ als Grundlage der Identität oder die Idee der Selbstverwirklichung, keine eindeutige Rolle.
Ein Kennzeichen der spätmittelalterlichen Stadtchronistik ist das Auftreten von Autoren und Lesern aus neuen, bis dahin illiteraten sozialen Schichten. Zur Erforschung dieser Geschichtsschreibung liefert die Arbeit von Joachim Schneider am Beispiel Nürnberg mit seinen kodikologischen und rezeptionsgeschichtlichen, aber auch seinen modernen sozial- und mentalitätsgeschichtlichen Fragestellungen einen wichtigen Beitrag. Im Zentrum der Untersuchung steht die Chronik des Bierbrauers und Aufsehers über das Bettelwesen, Heinrich Deichsler. Nach eingehender Analyse von Materialgewinnung und Arbeitstechniken Deichslers ist das Bild, das die Nürnberger um 1500 von ihrer Vergangenheit hatten, ein weiterer Schwerpunkt dieses Werkes. Schneider vergleicht dazu die Deichslersche Chronik mit anderen Nürnberger historiographischen Texten. Insbesondere geht es dabei um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen bürgerlicher und offiziöser Geschichtsbetrachtung. Zwei für die Stadt zentrale Geschichtsüberlieferungen stehen im Vordergrund: Die Erwerbung und Behauptung der Reichskleinodien sowie der Aufstand von 1348/49. Ein weiteres Kapitel der Arbeit liefert anhand der Zeitungen, Urkunden u.Ä., die Deichsler in seine Chronik als Inserte einfügte, einen Beitrag zu den noch wenig erforschten Anfängen des Zeitungswesens. Deichslers selbständige Chronistik führt schließlich mitten in das Nürnberger Alltagsleben um 1500. Auch hier zeigen sich bei Themen und Darstellungsweise bezeichnende Unterschiede zu anderen Nürnberger Chroniken, die aus sozial höherem Milieu stammen. Schneiders Untersuchung beschreibt nicht nur chronistische Techniken, Geschichtsbild und Mentalität eines bemerkenswert fleißigen Mittelschicht-Chronisten, es entsteht vielmehr ein Panorama der reichen spätmittelalterlichen Nürnberger Geschichtsschreibung und damit der Geschichte dieser Stadt selbst in ihren großen und kleinen Ereignissen - einer Stadt, die gerade damals ihre wohl größte Zeit erlebte.
Das Kammerregister Papst Martins IV. 1281 - 1285 (Reg. Vat. 42) : Untersuchung und kritische Edition
(2004)
Die Dissertation beinhaltet die vollständige Edition des Kammerregisters Papst Martins IV. (Reg. Vat. 42, 1281 – 1285). Es ist das einzige Papstregister aus dem 13. Jahrhundert, das bisher nicht ediert worden war, und enthält 612 vollständige Briefe dieses Papstes. Ihr Inhalt ist aufschlussreich für die Geschichte des Kirchenstaates und das päpstliche Finanzwesen am Ende des 13. Jahrhunderts und eröffnet wertvolle Einsichten in die noch wenig erforschte päpstliche Kammer dieser Zeit.
Diese mediävistische Promotion beinhaltet drei große Themenbereiche. Der erste besteht aus einer Edition der frühesten maßgeblichen Quellen zum Landgericht (Iudicium provinciale) des Hochstifts Würzburg: die abschriftlich vorhandenen Gemeinurteile aus der Frühzeit, das anschließende erste Originalprotokoll und der folgende, zweite Band der Gerichtsmitschriften. Insgesamt werden so ca. die ersten vierzig Jahre des 14. Jh. abgedeckt. Die zu den frühesten ihrer Art gehörenden Notizen liefern aufschlussreiche Informationen nicht nur über Rechtsorganisation und Prozessrecht des Spätmittelalters, sondern vertiefen auch die Möglichkeiten zur sozial- und landesgeschichtlichen Analyse. Dies wird im begleitenden Interpretationsteil angegangen und ein systematischer Querschnitt durch die wichtigsten Aspekte des Landgerichts geboten. Dabei können etliche der bisherigen Fehldeutungen durch die materialgestütze Auswertung korrigiert werden. Hinzu kommt ein methodischer Teil, der die Möglichkeiten statistischer Methoden und Analysen für die Geschichtswissenschaft überprüft. Zur besseren Bearbeitung immensen Materialfülle dieser Protokolle wurde der älteste Band zudem als Datenbank konzipiert.