Institut für Psychologie (bis Sept. 2007)
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Im vorliegenden Beitrag wird der Versuch gemacht, neuere Befunde der kognitiven Psychologie, insbesondere der Expertiseforschung, zur Entwicklung außergewöhnlicher Fertigkeiten und Kenntnisse auf den Bereich des Sports zu übertragen und damit deren Generalisierungsmöglichkeiten zu prüfen. In einem ersten Schritt werden dabei die Grundannahmen der traditionellen fähigkeitsorientierten Leistungsprognose mit denen der neueren Expertiseforschung verglichen und im Hinblick auf ihre empirische Bewährung untersucht. Der zweite Schritt besteht darin, daß mögliche Parallelen zwischen der Entwicklung kognitiver und sportlicher Expertise aufgezeigt und an Fallbeispielen demonstriert werden. Dies leitet zum Schwerpunkt des vorliegenden Beitrags über, der in einer Reanalyse von Daten besteht, die im Rahmen einer fünfjährigen Längsschnittstudie an jugendlichen deutschen Tennistalenten gewonnen wurden (vgl. Rieder, Krahl, Sommer, Weicker & Weiss, 1983). Da in dieser Untersuchung sowohl Daten zur Entwicklung allgemeiner motorischer Basisfähigkeiten wie auch zur Entwicklung sportartspezifischer Fertigkeiten erhoben worden waren, ließ sich die Bedeutsamkeit dieser beiden Komponenten für den sportlichen Erfolg relativ genau bestimmen. Weiterhin waren Informationen zu Hintergrundmerkmalen wie z.B. der elterlichen Unterstützung, der Trainingsintensität sowie Merkmalen der Motivation und Konzentration verfügbar, von denen anzunehmen war, daß sie zusätzlich dazu geeignet sein sollten, individuelle Unterschiede in den beobachteten Entwicklungsverläufen zu erklären.
Grundzüge des rechtswissenschaftlichen Gedankenguts zur Schadenswiedergutmachung werden psychologischen Ansätzen dazu gegenübergestellt. Das Ergebnis ist die Feststellung, daß die stimulusbezogene Urteilsrelevanz der Schadenswiedergutmachung nicht in der psychologischen Forschung berücksichtigt wurde. Ein diesbezüglicher Untersuchungsansatz sollte sechs Merkmale besitzen: multifaktoriell, multivariat, Stimulus-Response-vergleichend, quantitativ, ontogenetisch und individual-diagnostisch. Er bildet den Prototyp eines die Moral positiver und negativer Akte umfassenden Ansatzes zur moralischen Urteilsbildung, des ses erste Ergebnisse beschrieben werden.
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An rechtsbezogenen empirischen Arbeiten zur Schadenswiedergutmachung kann die echte Wechselseitigkeit im Verhältnis von Recht und Psychologie im Einklang mit Hommers (1981) weiter belegt werden. Da die Psychologie somit nicht nur Hilfsfunktion für die Rechtspflege, sondern die rechtlichen Gedankengänge auch umgekehrt in gewissen Bereichen Hilfsfunktion für die psychologische Theorienbildung besitzen, wird eine hinreichende Gegenstandsdefinition der Rechtspsychologie erreicht, in der eine eigenständige Rechtspsychologie i.e.S. gegenpartnerisch neben der Vereinigung der hi7fswissenschaftlichen Kriminal- und Forensischen Psychologie existiert.
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