Institut für Psychologie (bis Sept. 2007)
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Grundzüge des rechtswissenschaftlichen Gedankenguts zur Schadenswiedergutmachung werden psychologischen Ansätzen dazu gegenübergestellt. Das Ergebnis ist die Feststellung, daß die stimulusbezogene Urteilsrelevanz der Schadenswiedergutmachung nicht in der psychologischen Forschung berücksichtigt wurde. Ein diesbezüglicher Untersuchungsansatz sollte sechs Merkmale besitzen: multifaktoriell, multivariat, Stimulus-Response-vergleichend, quantitativ, ontogenetisch und individual-diagnostisch. Er bildet den Prototyp eines die Moral positiver und negativer Akte umfassenden Ansatzes zur moralischen Urteilsbildung, des ses erste Ergebnisse beschrieben werden.
Der Schwerpunkt empirisch-psychologischer Auseinandersetzung mit der Problematik von Schulzensuren lag bei der Prüfung ihrer Testgütekriterien. Diese Arbeit befaßt sich dagegcn mit dem subjektiven Wert von Schulnoten. Vorrangige Aufgabe war bislang die Erstellung eines Meßverfahrens für den subjektiven Wert der Schulnoten. Allgemeines Kennzeichen des hier benutzten Verfahrens ist seine entsehcidungstheoretische Grundlegung und die Zielsetzung, die Ab'stände der Zensurenwerte zu definieren. Untcr Verwendung dieser Methode liegen Arbeiten von BECKER und SIEGEL [1J, SCHMIDT [6J und SCHl\'IIDT u. a. [7J vor. Den Untersuchungen ist gemeinsam, daß als Ypn mindestens 17 Jahre alte Schüler oder Studenten mitwirkten. Auch in der methodisch anders ansetzenden Arbeit von MÜLLERFOHRBRODT und DANN [5J zu diesem Problembereich stammten die Vpn aus der umschriehenen Altcrsgruppe. Übergeordnetes Ziel dieser Arbeit ist deswegen die Prüfung der Durchführbarkeit einer entscheidungstheoretischen Skalierungsmethode hei Schülern jüngeren Alters.
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