930 Geschichte des Altertums bis ca. 499, Archäologie
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Der Schutz von Grenzen war in der griechischen Antike von großer Bedeutung: Zum einen diente er der Wahrung des Grenzverlaufes, so dass das Bestehen von Besitzverhältnissen garantiert wurde. Zum anderen wurde er zur Abwehr von Gefahren und unwillkommener Eindringlinge benötigt. Ein weiterer Aspekt für die Notwendigkeit der Sicherung von Grenzen war der Schutz derjenigen, die die Grenzen überquerten. Für alle drei Punkte gab es verschiedene Formen des Schutzes – physischer, militärischer und rechtlicher Art. In einer Gesellschaft, wie der antiken griechischen, die stark religiös bestimmt war, kam zudem der sakralen Sicherung der Grenzen eine bedeutende Rolle zu. Eine Möglichkeit des sakralen Grenzschutzes war, Grenzmarkierungen mit einem göttlichen Schutz zu versehen. Dadurch erfuhr die Grenze bzw. der Grenzverlauf ebenfalls indirekt einen göttlichen Schutz. Diese Methode des sakralen Grenzschutzes lässt sich an Horossteinen nachvollziehen, über deren Verwendung ihre Inschriften sowie zahlreiche Erwähnungen in der antiken Literatur Auskunft geben. Eine zweite Form des sakralen Grenzschutzes war die Einsetzung bestimmter Götter und Heroen als sakrale Grenzwächter, die vor äußerer Bedrohung schützen sollten. Bei der Wahl der göttlichen Grenzwächter spielte neben der Eignung als Grenzschützer der Bezug der jeweiligen Gottheit zu weiteren topographischen Standortfaktoren eine gewichtige Rolle. Die Schutzfunktion von Grenzgöttern und -heroen bezog sich nicht allein auf die Abwehr menschlicher Aggression, sondern auch auf nicht sichtbarer Übel, wie Krankheiten, Seuchen, Plagen, böse Geister und Dämonen. Daher wurde dieser Schutz vor allem an den Grenzen menschlichen Wohn- und Lebensraumes – an Grenzen von Häusern, Heiligtümern, Städten und Ländern – und weniger an den Grenzen landwirtschaftlicher oder anderer unbewohnter Grundstücke gesucht. Den göttlichen Beistand erhoffte man sich durch die Einrichtung von Kultstätten zu sichern. Diese wurden an oder in der Nähe der Grenzen platziert, in der Regel an Eingängen oder Eingangssituationen, da diese die schwächsten und schutzbedürftigsten Orte einer Grenze darstellten. Grenzkultstätten besaßen unterschiedliche Formen: An Stadt- und Heiligtumstoren sowie an Haustüren bestanden sie aus verschiedenen freistehenden oder in Nischen positionierten Götterbildern in Form von rundplastischen Statuen, Pfeilermalen und Reliefs sowie aus Altären oder Opfernischen. Bei Kultstätten von Heroen fand der Kult in einigen Fällen an realen oder fiktiven Gräbern statt. Göttlichen oder heroischen Schutz erbat man sich zudem durch Weihung einzelner Mauerabschnitte oder Wachtürme an Götter bzw. Heroen. Kultstätten an den Landes- und Siedlungsgrenzen besaßen meist größere Ausmaße in Form von Temene mit Tempeln und weiteren Gebäuden. Neben Abwehr von äußerer Bedrohung, Geleitschutz und Sicherung der Grenzüberquerung besaßen Grenzkultstätten weitere Funktionen. Infolge ihrer Platzierung an den Grenzen kam ihnen auch die Aufgabe der Grenzkennzeichnung bzw. des sichtbaren Ausdrucks eines Gebietsanspruches zu. Auch dienten einige Heiligtümer an den Landesgrenzen der Bekräftigung und Manifestation der Herrschaft derjenigen Polis, unter deren Kontrolle das Heiligtum stand, gegenüber benachbarten Ländern. Grenzheiligtümer waren zudem von politischer Bedeutung, weil ihre Lage oft strategisch und ökonomisch vorteilhaft war und hier eine Kontrolle der Grenze erfolgen konnte.
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Erster Band: Ausführliche Aufarbeitung aller zur Verfügung stehender Quellen in Bezug auf nichtkönigliche Frauen, die einen priesterlichen Titel im Alten Reich (4.-6. Dynastie) trugen. Dabei handelte es sich vorwiegend um Hathor- und Neithpriesterinnen. Daneben werden ebenso die Musik- und Totenpriesterinnen und die Tagesdienerinnen des Gottes Min behandelt. Abschließend wird der soziale Status von nichtköniglichen Priesterinnen im Alten Reich beleuchtet. Zweiter Band: Umfassender Katalogteil mit Tabellen
Die im Jahre 2000 entstandene Dissertation legt die Ergebnisse der archäologischen Grabungen in der Mainschleife bei Urphar vor, die zwischen 1981 und 1988 durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt wurden. Dabei gelang der Nachweis einer mehrperiodigen Höhensiedlung, die während des Jungneolithikums (Michelsberger Kultur), der Urnenfelderzeit (Ha A2/B1-B3) und der frühen Eisenzeit (Ha D2/3-Lt A) belegt war. Besondere Bedeutung kommt dem Nachweis einer völkerwanderungszeitlichen Höhenbefestigung (Ende 4. - Mitte 5. Jh.) zu, die neben außergewöhnlichem Fundmaterial einen der bislang seltenen Belege eines Befestigungssystems im freien Germanien erbrachte.