Refine
Has Fulltext
- yes (76)
Is part of the Bibliography
- yes (76)
Year of publication
Document Type
- Journal article (76) (remove)
Language
- German (76) (remove)
Keywords
Institute
- Institut für Psychologie (bis Sept. 2007) (76) (remove)
Wenn Strafe und Schadenersatz gemeinsam im Urteil verwendet werden, bilden sie methodisch einen besonderen multi variaten Urteils komplex, weil auch ihre Summe psychologisch interpretierbar ist. Anhand der Effekte dieses Verbunds, den auch das Zivil- und Strafrecht kennt, wurde geprüft, ob der Einsatz eines Doppel-Urteils für die Erforschung sozialer Kognitionen erforderlich ist. Dazu beurteilten Pbn in zwei Untersuchungen Informationen über schädigende Handlungen mit einem univariaten Ersatz-Urteil (N = 124) bzw. mit dem Doppel-Urteil von Ersatz und Strafe (N = 143). Als Folge der Einführung des Doppel-Urteils ergab sich, daß die Häufigkeiten von Über kompensation für absichtliche Schädigungen erheblich reduziert wurden. Jedoch wurden zugleich die Häufigkeiten von vollem Ersatz bei diesen Bedingungen beträchtlich erhöht. Bei versehentlichen Schädigungen hatte die Einführung des Doppel-Urteils keinen Effekt. Weiterhin blieb dort der univariate Befund multipler Modalwerte erhalten. In den Mittelwerten hatte das Mitverschulden des Geschädigten nur im Schadensersatz-Urteil einen Effekt, nicht jedoch in den Strafurteilen. Außerdem blieb die für die Schadensersatz- Urteile charakteristische Non-Additivität von Verschulden und Mitschuld bestehen.
Ziel der Untersuchung war, erste Informationen über die Verwendungsfähigkeit einer im amerikanischen Raum entwickelten Auswahlliste zur Messung des Spannungsbogens zu gewinnen. Dazu wurden mit 234 Jugendstrafgefangenen verschiedenen Alters die Verfahren Auswahlliste und Verhaltensprobe zur Erhebung des Spannungsbogens durchgeführt. Außerdem wurden Daten zum hypothetischen Sparverhalten der Vpn erhoben. Durch klassische und probabilistische Itemanalyse ergaben sich verschiedene Skalen aus der Auswahlliste, die alle in keiner Beziehung zum Alter und dem hypothetischen Sparverhalten standen. Verschiedene Nebenbefunde werden im Hinblick auf ihre Konsequenzen für die Verwendungsfähigkeit der Auswahlliste und auf Erklärungsmäglichkeiten diskutiert.
In dieser Untersuchung sollte empirisch geprüft werden, welche motivationalen Voraussetzungen für Psychotherapie bei inhaftierten Delinquenten vorliegen. Die Untersuchungsmethode bestand in der Auswahl zutreffender Selbstbeschreibungen aus "Problem-Items", zu denen anschließend Zusatzfragen hinsichtlich der Ausprägung von fünf motivationalen Variablen (Leidensdruck, Unzufriedenheit, Änderungswtinsch, Hilfewunsch und Erfolgserwartung) beantwortet werden mußten. 211 männliche jugendliche Inhaftierte wurden mit 207 Berufsschülern verglichen. Durch konfigurale Klassifikation wurde geprüft, ob sie bestimmten Therapiemotivations-Syndromen (TMS) zugeordnet werden konnten. Es zeigte sich, daß nur zufällig viele Berufsschüler, aber signifikant viele Delinquente in folgende TMS-Gruppen klassifiziert werden konnten: Leidensdruck/Änderungswunsch und Unzufriedenheit Hilfewunsch jeweils mit hoher bzw. geringer Erfolgserwartung. Delinquente mit günstigen motivationalen Voraussetzungen für Psychotherapie (Leidensdruck/Änderungswunsch) wiesen kürzere Inhaftierungszeiten auf als die Unzufriedenheit-/Hilfewunschgruppe. Mit Hilfe des vorgestellten diagnostischen Verfahrens können therapeutische Zwischen ziele für behandlungsbedürftige Delinquente mit ungünstigen motivationalen Voraussetzungen formuliert werden.
Durch BeDbachtungen und Beurteilungen wurde die Durchführbarkeit und Wirksamkeit einer MethDde zur Beeinflussung der Behandlungsbereitschaft bei 30 jugendlichen Strafgefangenen unter zwei VDllzugsbedingungen geprüft. Die MethDde erwies sich bei dieser Stichprobe als durchführbar und erschien darüber hinaus allenfalls in der Anfangsphase geeignet, therapeutische KDntakte bei Therapieunwilligen anzubahnen. Milieutherapeutische Bedingungen im StrafvDllzug waren förderlich für die anfangs auftretenden pO'sitiven Effekte.
No abstract available
Die Methode der Matrix-Spiele, die in sozialpsychologischen Untersuchungen zur Erfassung von Kooperativität und Kompetitivität verwendet wurde, sollte auf ihre Tragfähigkeit in der Lernbehinderten-Forschung geprüft werden. Es wird über eine Untersuchung berichtet, in der zwei Nicht-Nullsummenspiele und ein Nullsummenspiel mit 56 lernbehinderten und 40 Normalschüler-Vpn durchgeftihrt wurden. Der Vergleich von Wahlhäufigkeiten zwischen Lernbehinderten und Normalschülern zeigte einige Unterschiede, die auf Retardierungen im-Bereich der Kooperativität-Kompetitivität-Entwicklung hinwiesen. Die Diskussion der Ergebnisse unterstützt aber an Hand der Wahlbegründungen nicht eine sozialpsychologische, sondern eine risikobezogene Interpretation des Verhaltens der Vpn.
Psychologische Charakteristika der "Düker-Aufgabe" oder "Was ist die Leistung an der Leistung?"
(1988)
In den Experimenten H. Dükers haben die Vpn regelhaft sehr viele sehr einfache hochgeübte Tätigkeiten auszuführen. Wird dies durch das Einführen von Zusatzaufgaben kompliziert, kann eine Steigerung der Leistung resultieren (erklärt etwa durch "Reaktive Anspannungssteigerung") oder eine Minderung (wie für das "Unterschwellige Wollen" gezeigt). Eine nähere Analyse der Düker-Aufgabe zeigt, daß die Variable "Arbeitsrhythmus" für diesen Unterschied verantwortlich ist. Wird dieser Rhythmus über eine externe Quelle gegeben oder kann eine Zusatzaufgabe in den vorhandenen Rhythmus integriert werden, resultiert eine Verbesserung. Treten zwei inkompatible Rhythmen in einer Situation auf, resultiert ein drastischer Leistungseinbruch. Diese Systematik wird am pharmakopsychologischen Beispiel einer Statistik über Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluß diskutiert.
Alkohol: Konsum, Wirkung, Gefahren für die Verkehrssicherheit. Zur Diskussion um neue Grenzwerte
(1992)
Im ersten Teil werden die Ergebnisse einer umfangreichen Literaturstudie zu Auswirkungen niedriger Alkoholkonzentrationen auf die Fahrsicherheit vorgestellt. Es wird gezeigt, daß bei Konzentration über 0.6 Promille die Leistungsausfälle drastisch ansteigen, dies umso mehr, je mehr es sich um komplexe Handlungen handelt und je näher der Zeitpunkt der Leistungsabgabe dem Trinkende liegt. Diese Ergebnisse decken sich mit Studien aus Verkehrsunfällen, bei denen ebenfalls über 0.7 Promille ein explosionsartiges Ansteigen des Risikos gezeigt wurde. Demgegenüber ist ein deutlich erhöhtes Risiko für den Bereich unter 0.5 Promille nicht nachgewiesen. An Untersuchungen zum Alkoholkonsum wird aufgezeigt, daß die Alkoholtrinker in mehrere Subpopulationen aufzuteilen sind. Dabei wird insbesondere eine Gruppe von Konsumtrinkern identifiziert, deren BAK regelhaft 0.6/0.7 Promille nicht überschreitet. Es wird gezeigt, daß diese Gruppe wahrscheinlich nicht überproportional zu ihrem Auftreten an Unfällen beteiligt ist. Daraus wird die Forderung nach der Einführung eines einzigen, strafrechtlich bewehrten Grenzwerts abgeleitet, der bei etwa 0.7/0.8 Promille liegen sollte.
No abstract available
No abstract available