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Materiell-reparative Handlungen wurden auf einer bipolaren Gut-Böse-Skala beurteilt, da bisherige Arbeiten zu diesem Thema unter Verwendung der unipolaren Strafe-Skala unklare Ergebnisse zeigten. 40 Erwachsene und 80 Kinder hörten 12 Geschichten über die Ruinierung von Briefmarken, in denen die Tatentstehung (Verschulden) und die Höhe der Ersatzleistung variiert wurden. Die Ergebnisse besagten im einzelnen, daß Kinder des Vor- und Grundschulalters stärker die Ersatzleistung als das Verschulden in Gut-Böse-Urteilen berücksichtigten und daß Erwachsene beide Informationen gleichstark in ihre Gut-Böse-Urteile einfließen ließen. Bei beiden Gruppen schienen Verschulden und Ersatz jedoch mit unterschiedlicher Absicherung nicht-additiv zusammenzuwirken. Die Ergebnisse enthielten eine Replikation US-amerikanischer Befunde mit der Strafe-Skala und diesem Szenario, wiesen aber darüber hinaus auf einen Entwicklungstrend in der NonAdditivität hin. Außerdem ließen sie Zweifel an der Allgemeingültigkeit von Aussagen der sozialpsychologischen Equity-Theorie aufkommen, da Schilderungen vollständiger Ersatzleistungen in keiner Gruppe unabhängig vom Verschulden beurteilt wurden.
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Der Schwerpunkt empirisch-psychologischer Auseinandersetzung mit der Problematik von Schulzensuren lag bei der Prüfung ihrer Testgütekriterien. Diese Arbeit befaßt sich dagegcn mit dem subjektiven Wert von Schulnoten. Vorrangige Aufgabe war bislang die Erstellung eines Meßverfahrens für den subjektiven Wert der Schulnoten. Allgemeines Kennzeichen des hier benutzten Verfahrens ist seine entsehcidungstheoretische Grundlegung und die Zielsetzung, die Ab'stände der Zensurenwerte zu definieren. Untcr Verwendung dieser Methode liegen Arbeiten von BECKER und SIEGEL [1J, SCHMIDT [6J und SCHl\'IIDT u. a. [7J vor. Den Untersuchungen ist gemeinsam, daß als Ypn mindestens 17 Jahre alte Schüler oder Studenten mitwirkten. Auch in der methodisch anders ansetzenden Arbeit von MÜLLERFOHRBRODT und DANN [5J zu diesem Problembereich stammten die Vpn aus der umschriehenen Altcrsgruppe. Übergeordnetes Ziel dieser Arbeit ist deswegen die Prüfung der Durchführbarkeit einer entscheidungstheoretischen Skalierungsmethode hei Schülern jüngeren Alters.
Die Ergebnisse einer publizierten Arbeit zur Validierung von acht Konfigurationen generalisierter Kontrollüberzeugungen werden durch drei weitere Auswertungsschritte ergänzt. Die Anwendung der Interaktionsstrukturanalyse führt zu einer Hervorhebung von zwei Konfigurationen als Typen und zur Aufstellung einer 5-Gruppen-Hypothese über die Bildung einer Restgruppe aus den Neutral-Konfigurationen. Die Betrachtung der Unterschiede in den FPI-Mittelwerten der ursprünglichen acht Gruppen bestätigt die 5-Gruppen-Hypothese. Mit einer multidimensionalen geometrischen Darstellung der Profildistanzen wird in einem dritten Schritt versucht, neben der "Restgruppe" und den beiden "Typen"-Gruppen auch die Eigenständigkeit der beiden verbleibenden "Anti-Typen"-Gruppen zu validieren.
Das Konzept des Anti-Typus wird theoretisch und empirisch-analytisch untersucht. Empirische Grundlage bilden Problem-Kommentierungen zur Erfassung von Therapiemotivationskonstrukten und Antworten auf Fragen eines multivariaten Persönlichkeits-Inventars von 187 Jugendgerichtlich-Inhaftierten und 361 Polizeianwärtern. Im ersten Schritt des analytischen Teils werden mit der Konfigurationsfrequenzanalyse (KFA) Hypothesen über Typen und Anti-Typen von Selbstbeschreibungskonstrukten zur Therapiemotivation gewonnen. Zusätzlich werden die Inventar-Profile der dabei gebildeten typologischen Pbn-Gruppen multidimensional skaliert und multivariat auf Unterschiedlichkeit geprüft. Im zweiten Schritt werden die KFA-Hypothesen über die Typen und Anti-Typen der "Therapiemotivation" mit Hilfe eines Bayes-statistischen Verfahrens durch ihre Trennung von einer Restgruppe geprüft. Die Inventar-Profile der entstehenden Gruppen werden erneut multidimensional und multivariat verglichen. Von den zwei Bedeutungen des "Anti" im Anti-Typ-Begriff bewährt sich die geometrische Interpretation des "Anti" an den Profilen nicht. Die Interpretation "konsistenter Andersartigkeit" dagegen kann auf der Grundlage der Bayes-statistischen Klassifikation beibehalten werden. Die Untersuchung des Anti-Typ-Begriffs lohnt möglicherweise auch in anderen Bereichen.
Von Aussagen von Vpn ausgehend wird eine Erklärung für die Nichtanwendung der Erwartungsmaximierung in Entscheidungen zwischen Spielen gegen die Natur gegeben, die in einer Untersuchung empirisch bestätigt wurde. Danach hängt die Verwendung der Erwartungsmaximierung von situationalen Bedingungen ab, die den Vpn eine Anwendung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs für eine Menge gleichartiger Zufalls experimente nahelegen. Der Befund der Untersuchung kann auch durch die PortfolioTheorie erklärt werden. Zur Beseitigung dieses Dilemmas wird auf die Introspektion zurückgegriffen.
Die Regelungen des§ 828 BGB zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Minderjähriger für unerlaubte Handlungen, z. B. Brandlegungen, konstatieren zwei Kompetenzen: Unrechtserkenntnis und Vergeltungspflichtverständnis. Im Sachverständigenbeweis kann ein Minderjähriger befreit werden von der Haftung. Die Rechtsprechung unterstellt: Unrechtserkenntnis enthebt des Nachweises des Vergeltungspflichtverständnisses. Daher ist, de lege ferenda, die Altersgrenze vom vollendeten siebenten Lebensjahr durch diesbezügliche Entwicklungsvorgänge zu stützen. Außerdem sind, de lege lata, geeignete Methoden für die individuelle Erfassung der Kompetenzen bereitzustellen. Mit Hilfe quantitativer Beurteilungen von faktoriell aus Schadenshöhe-, Verschulden- und Entschuldigung-Informationen zusammengesetzten Geschichten und von IQ-Subtests werden die Resultate einer empirischen Studie berichtet, die die impliziten und expliziten gesetzlichen Annahmen stützten und die psychometrisch fundierte Methoden zur individuellen Erfassung der beiden Kompetenzen bereitstellten. Fehlende Korrelationen zwischen IQ-Maßen und moralischen Urteilen zeigten, daß sich die Erfassung der erforderlichen Kompetenzen nicht durch IQ-Subtests ersetzen ließe.
Die Aussagen der Equity-Theorie und die Aussagen des Gesetzbuches des Alten Bundes im EXODUS (2. Moses, 21. und 22. Kapitel) sind grundverschieden: die letzteren normativ bestimmend, die ersteren empirisch feststellend. Was kann ihr Vergleich der empirischen Psychologie schon einbringen? Die Antwort gibt die folgende Darstellung, in der zunächst Zweifel an einer impliziten Universalitätsthese der EquityTheorie bezüglich der vollen Ersatzleistung begründet werden und dann über zwei Experimente berichtet wird, die die einleitende Frage der Cberschrift auf empirischer Basis zu verneinen erlauben. Die Leistung, "Voller Ersatz" ist entgegen der These der Equity-Theorie weder ftir alle Fälle, noch ftir alle Individuen der adäquate Ersatz. Vielmehr scheint es mehrfache, durch eine Abhängigkeitsstruktur verbundene Adäquatheitsnormen zu geben.
Kinder aus drei Altersgruppen und Etwachsene beuneilten, wie schlimm jeweils zwei "Diebstahl" -Handlungen von unterschiedlich viel Süßigkeitsmengen waren. Die Informationen über die gestohlenen Mengen wurden kombinien dargeboten mit dem Hinweis, daß sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. daß ein Dritter dem Leidtragenden den Verlust entschädigte oder nicht. Entschuldigung und Schadenshähe wirkten in allen Altersgruppen und im Vergleich miteinander gleich stark. Bei den beiden jüngeren Gruppen wirkten alle drei variierten Geschichtenteile in gleichem Ausmaß auf die Uneile ein. Die Dritt-Entschädigung wirkte bei Vorschülern und 7jährigen jedoch stärker als bei lOjährigen und Etwachsenen. Die Bedeutung des Auftretens oder Fehlens von Alterstrends für die Entwicklung des moralischen Urteils wird diskutiert.
Ein Verfahren zur Klassifikation von Pbn aufgrund individueller Abweichung von der Annahme wiederholter multinornialer Zufallsereignisse und aufgrund individueller maximaler Likelihood der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe wird nebst Modelltest dargelegt. Als Anwendungsbeispiel wird über die Ergebnisse bei zwei denkbaren Klassifikationen in verschiedenen Therapiemotivationsgruppen berichtet