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Die vorliegende Arbeit ging zwei Hauptfragestellungen nach: (I) Inwiefern unterscheiden sich Experten in der Domäne Schach von Aussteigern aus der Expertisekarriere? (2) Wie verändern sich schachspezifische und generelle Gedächtnisparameter über einen Zeitraum von mehreren Jahren? Es wurden 27 Experten und Novizen mit einem durchschnittlichen Alter von knapp 12 Jahren zum ersten Meßzeitpunkt und von 16 Jahren zum zweiten Meßzeitpunkt untersucht. Die Aussteiger aus der Expertisekarriere zeigten bereits bei der Erstmessung schlechtere schachspezifische Gedächtnisleistungen als die übrigen Experten; die Annahme selektiver Aussteiger, die die Aussagekraft querschnittlicher Experten-Novizen-Vergleiche in Frage stellt, wird damit bestätigt. Sowohl für die Experten als auch für die Novizen zeigte sich ein Anstieg der schachspezifischen Gedächtnisleistung von der Erst- zur Zweitmessung. Während dafür bei Experten domänenspezifische Faktoren verantwortlich sein dürften, scheint dies bei Novizen auf die Entwicklung allgemeiner Gedächtnisparameter zurückzugehen.
In Fragebögen tauchen häufig ternäre Antwortmöglichkeiten auf (z.B. ja - nein - weiß nicht). Für eine Analyse solcher Hems werden Kennwerte vorgeschlagen. Dabei wird ein der Schwierigkeit analoger Popularitätsindex eingeführt, der in p+ den Anteil der Ja-Antworten angibt. Aus p+ und p-, dem Anteil der Nein-Antworten, wird ein Aktualitätsindex definiert, der in den Grenzen zwischen 0 und 1 variiert und die Eliminierung wenig aktueller Fragen gestattet. Zur Bestimmung der Trennschärfe werden Punkt-Vierfelder- oder phi-Koeffizienten angegeben. die aus der Zerlegung des X2 einer 3x2-Tafel in eine 2x2-Tafel und in eine auf die Unbestimmtheitsantwort zurückgehende Restkomponente entstehen. Ebenso werden Koeffizienten für Iteminterkorrelationen aus 3x3-Tafeln und Indizes für die Reliabilität angegeben.
Ausgehend von einigen Bedenken gegen die Verwendung von Wertungsfragen in der Soziometrie wird ein Verfahren vorgeschlagen, in dem konkretes Interaktionsverhalten (Sprechen und Ärgern) direkt skaliert wird. Der Zusammenhang zwischen direkter Skalierung, Bezugssystemtheorie und phänomenadäquater Verwendung von Skalen wird diskutiert. Jedes Gruppenmitglied (untersucht wurden Schulklassen) stuft seinen Kontakt zu jedem anderen ein. Daraus ergibt sich ein Sozioprofil, dessen Repräsentanz für das Sozialverhalten beispielhaft an Extremgruppen gezeigt wird. Es kann nachgewiesen werden, daß die bis jetzt unterstellte Trennung gemischtgeschlechtlicher Gruppen in zwei eingeschlechtliche Untergruppen ein methodenabhängiges Ergebnis der Wahlverfahren Morenoscher Prägung ist.
Implizites oder unbewußtes Lernen soll sich nach vorliegenden Berichten dadurch auszeichnen, daß es beiläufig geschieht, daß es aufmerksamkeitsunabhängig ist und daß seine Resultate nicht bewußt werden. Nach Meinung einiger Autoren handelt es sich um eine Urform des Lernens, die vielfachen unbewußten Abhängigkeiten menschlichen Verhaltens von verborgenen Reizstrukturen zugrunde liegt. Eine kritische Durchsicht der Befunde zeigt, daß keines der besonderen Merkmale unbewußten Lernens überzeugend belegt ist. Es liegen auch keine differenzierten Überlegungen zu den Mechanismen unbewußten Lernens vor. Es wird die Vermutung begründet, daß den untersuchten Lernvorgängen möglicherweise ein elementares Bedürfnis nach zuverlässiger Antizipation von Verhaltenskonsequenzen zugrunde liegt. Simulationen, die eine solche Spekulation unterstützen, werden diskutiert und noch zu lösende Probleme aufgezeigt.
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Das Konzept des Anti-Typus wird theoretisch und empirisch-analytisch untersucht. Empirische Grundlage bilden Problem-Kommentierungen zur Erfassung von Therapiemotivationskonstrukten und Antworten auf Fragen eines multivariaten Persönlichkeits-Inventars von 187 Jugendgerichtlich-Inhaftierten und 361 Polizeianwärtern. Im ersten Schritt des analytischen Teils werden mit der Konfigurationsfrequenzanalyse (KFA) Hypothesen über Typen und Anti-Typen von Selbstbeschreibungskonstrukten zur Therapiemotivation gewonnen. Zusätzlich werden die Inventar-Profile der dabei gebildeten typologischen Pbn-Gruppen multidimensional skaliert und multivariat auf Unterschiedlichkeit geprüft. Im zweiten Schritt werden die KFA-Hypothesen über die Typen und Anti-Typen der "Therapiemotivation" mit Hilfe eines Bayes-statistischen Verfahrens durch ihre Trennung von einer Restgruppe geprüft. Die Inventar-Profile der entstehenden Gruppen werden erneut multidimensional und multivariat verglichen. Von den zwei Bedeutungen des "Anti" im Anti-Typ-Begriff bewährt sich die geometrische Interpretation des "Anti" an den Profilen nicht. Die Interpretation "konsistenter Andersartigkeit" dagegen kann auf der Grundlage der Bayes-statistischen Klassifikation beibehalten werden. Die Untersuchung des Anti-Typ-Begriffs lohnt möglicherweise auch in anderen Bereichen.
Von Aussagen von Vpn ausgehend wird eine Erklärung für die Nichtanwendung der Erwartungsmaximierung in Entscheidungen zwischen Spielen gegen die Natur gegeben, die in einer Untersuchung empirisch bestätigt wurde. Danach hängt die Verwendung der Erwartungsmaximierung von situationalen Bedingungen ab, die den Vpn eine Anwendung des Wahrscheinlichkeitsbegriffs für eine Menge gleichartiger Zufalls experimente nahelegen. Der Befund der Untersuchung kann auch durch die PortfolioTheorie erklärt werden. Zur Beseitigung dieses Dilemmas wird auf die Introspektion zurückgegriffen.
Die Regelungen des§ 828 BGB zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Minderjähriger für unerlaubte Handlungen, z. B. Brandlegungen, konstatieren zwei Kompetenzen: Unrechtserkenntnis und Vergeltungspflichtverständnis. Im Sachverständigenbeweis kann ein Minderjähriger befreit werden von der Haftung. Die Rechtsprechung unterstellt: Unrechtserkenntnis enthebt des Nachweises des Vergeltungspflichtverständnisses. Daher ist, de lege ferenda, die Altersgrenze vom vollendeten siebenten Lebensjahr durch diesbezügliche Entwicklungsvorgänge zu stützen. Außerdem sind, de lege lata, geeignete Methoden für die individuelle Erfassung der Kompetenzen bereitzustellen. Mit Hilfe quantitativer Beurteilungen von faktoriell aus Schadenshöhe-, Verschulden- und Entschuldigung-Informationen zusammengesetzten Geschichten und von IQ-Subtests werden die Resultate einer empirischen Studie berichtet, die die impliziten und expliziten gesetzlichen Annahmen stützten und die psychometrisch fundierte Methoden zur individuellen Erfassung der beiden Kompetenzen bereitstellten. Fehlende Korrelationen zwischen IQ-Maßen und moralischen Urteilen zeigten, daß sich die Erfassung der erforderlichen Kompetenzen nicht durch IQ-Subtests ersetzen ließe.
Die Aussagen der Equity-Theorie und die Aussagen des Gesetzbuches des Alten Bundes im EXODUS (2. Moses, 21. und 22. Kapitel) sind grundverschieden: die letzteren normativ bestimmend, die ersteren empirisch feststellend. Was kann ihr Vergleich der empirischen Psychologie schon einbringen? Die Antwort gibt die folgende Darstellung, in der zunächst Zweifel an einer impliziten Universalitätsthese der EquityTheorie bezüglich der vollen Ersatzleistung begründet werden und dann über zwei Experimente berichtet wird, die die einleitende Frage der Cberschrift auf empirischer Basis zu verneinen erlauben. Die Leistung, "Voller Ersatz" ist entgegen der These der Equity-Theorie weder ftir alle Fälle, noch ftir alle Individuen der adäquate Ersatz. Vielmehr scheint es mehrfache, durch eine Abhängigkeitsstruktur verbundene Adäquatheitsnormen zu geben.
Kinder aus drei Altersgruppen und Etwachsene beuneilten, wie schlimm jeweils zwei "Diebstahl" -Handlungen von unterschiedlich viel Süßigkeitsmengen waren. Die Informationen über die gestohlenen Mengen wurden kombinien dargeboten mit dem Hinweis, daß sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. daß ein Dritter dem Leidtragenden den Verlust entschädigte oder nicht. Entschuldigung und Schadenshähe wirkten in allen Altersgruppen und im Vergleich miteinander gleich stark. Bei den beiden jüngeren Gruppen wirkten alle drei variierten Geschichtenteile in gleichem Ausmaß auf die Uneile ein. Die Dritt-Entschädigung wirkte bei Vorschülern und 7jährigen jedoch stärker als bei lOjährigen und Etwachsenen. Die Bedeutung des Auftretens oder Fehlens von Alterstrends für die Entwicklung des moralischen Urteils wird diskutiert.
Ein Verfahren zur Klassifikation von Pbn aufgrund individueller Abweichung von der Annahme wiederholter multinornialer Zufallsereignisse und aufgrund individueller maximaler Likelihood der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe wird nebst Modelltest dargelegt. Als Anwendungsbeispiel wird über die Ergebnisse bei zwei denkbaren Klassifikationen in verschiedenen Therapiemotivationsgruppen berichtet
Durch das Verhalten in Entscheidungssituationen mit 3 Risiko-Alternativen wurden in früheren Arbeiten verschiedene Personenvariablen von Kindern gemessen. Mit dem logistischen Modell nach RASCH wird an 2 Datensätzen geprüft, welche dieser Variablen modelladäquat geschätzt werden kann und wie dazu das Verhalten der Vpn skaliert werden muß. Das polychotome Modell erschien angemessen. Es ermöglichte die Messung von 2 Personenvariablen, Wahrscheinlichkeitsorientierung und Erwartungswertorientierung, durch mehrkategorielle Skalierung des Entscheidungsverhaltens. Weiterhin wird der Zusammenhang zwischen Parameterschätzungen und Situationseigenschaften untersucht. Es zeigten sich bei beiden Datensätzen hohe Zusammenhänge, die die Portfolio-Theorie bestätigen.
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Zur Abhängigkeit des Entscheidungsverhaltens lernbehinderter Sonderschüler von der Vorerfahrung
(1975)
Die Auswirkung einer Vorerfahrungsbedingung auf das Entscheidungsverhalten von Schülern wurde untersucht. 188 Volksund lernbehinderte Sonderschüler im Alter von 8 bis 14 Jahren wurden 15mal vor die Entscheidung gestellt, eine von drei Alternativen zu wählen. Die Wahlalternativen waren "Spiele gegen die Natur" mit den Konsequenzen" reale Gewinnauszahlung" und" Ausbleiben des Gewinns" .Als Lernbedingung dienten Spiele, bei denen das negative Ergebnis in dem realen Verlust eines Geldbetrages bestand. Es zeigten sich ein Anstieg von LageWahlen mit dem Alter und eine fördernde Wirkung der Lernbedingungbei Sonderschülern, die 12 Jahre alt oder älter waren. Außerdem ließen die Daten die Vermutung zu, daß das Ausmaß der Retardierung lernbehinderter Sonderschüler im Entscheidungsverhalten größer ist als in einem sprachfreien Intelligenztest.
Beruhten non-additive Strukturen von Urteilen über Schadenswiedergutmachungen lediglich auf Verarbeitung "objektiver" Informationen oder schlossen sie "subjektive" Prozesse ein, die für eine besondere moralische Natur der Urteile sprachen? 60 Vorschüler, Grundschüler und Erwachsene beurteilten visuell dargebotene Kombinationen von Sachschadens- und Ersatzleistungsumfängen. Die Urteile wurden mit zwei Klassen von jeweils drei Prozeßmodellen verglichen. Die einen berücksichtigten objektiv wahrnehmbare Eigenschaften der Stimuli, die anderen waren Erscheinungsformen eines multiplikativen Integrationsgesetzes für Schadensumfänge und für "subjektive" Werte der Ersatzproportionen. Das die Urteile jeweils einer Versuchsperson best-beschreibende Modell stammte in 90 % der Fälle aus der Klasse der multiplikativen Integration. Die Kindergarten-Gruppe hatte homogenere Modell-Zuordnungen als die GrundschÜler-Gruppe.
In 2 Untersuchungen mit 100 bzw. 88 Minderjährigen und 60 Erwachsenen werden Geschichten über drei - eine versehentliche, eine fahrlässige, eine absichtliche - Brandstiftungen mit bildlicher Unterstützung dargeboten. Durch Paarvergleiche zwischen bzw. Schätzurteile über die Geschichten wird ausgehend von der Wertungskomponente der Deliktsfähigkeit die Fähigkeit zur Unrechtserkenntnis für fahrlässige Schädigungen im Sinne der moralischen Differenzierungsfähigkeit untersucht, um einerseits die technische Durchführungsform und andererseits die einzelfalldiagnostische Auswertung nach psychometrischen bzw. varianzanalytischen Strategien zu erproben. Außerdem werden die Beziehungen der so erfaßten Wertungskomponenten zu Intelligenzuntertests geprüft. Aufgrund fehlender Korrelationen mit den Intelligenzmaßen empfiehlt sich die Anwendung des Verfahrens zur psychometrischen Begründung von Diagnosen zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 828 (2) BGB, damit sich die diesbezüglichen Diagnosen auch auf die Wertungskomponenten stützen können.
Das Zusammenwirken von Informationen über die Schadenshöhe und die Ersatzleistung wurde untersucht hinsichtlich der Relation der Effekrstärken und hinsichtlich der Additivität. 20 Erwachsene und 40 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren beurteilten auf einer Gut-Böse-Skala 12 Darstellungen von ruinierten Briefmarken und von einwandfreien Briefmarken, die der Täter dem Geschädigten als Wiedergutmachung gab. In den Ergebnissen war der Ersatz-Effekt bei Vor- und Grundschülern erheblich größer als der Schaden-Effekt. Erwachsene hatten einen geringeren Effekt der Ersatzleistung als Kinder. Weiterhin wirkten beide Informationen in allen Gruppen nicht additiv zusammen, so daß eine Resrschaden-Beurteilung als Urteilsprozeß widerlegt wurde.
Mit einem besonderen multivariaten Urteilsverbund von Ersatz und Strafe als abhängige Variable wurden die Wirkungen von Entschuldigung und Verschulden untersucht. 62 erwachsene Pbn beurteilten in zehn Geschichten über eine Briefmarkenruinierung die angemessene Strafe für den Schädiger und verbunden damit dessen angemessene Ersatzleistung an den Geschädigten und anschließend in vierzehn Geschichten über eine Körperverletzung beim Fußballspielen zusätzlich zu Strafe und Ersatz auch das angemessene Schmerzensgeld. In bei den Szenarien ergab sich, daß die Entschuldigung auf das Ersatz-Urteil zwar weniger stark als auf die Strafe wirkte, daß sie aber einen deutlichen Effekt auf das Ersatz-Urteil besaß. Weiterhin wurden die Verschuldensstufen auf beiden Skalen mit anderen relativen Distanzen beurteilt. Die Schmerzensgeld-Urteile im Fußball- Szenario ähnelten weitgehend den Strafe-Urteilen. Auch die Verteilungsformen der Urteile belegten die unterschiedlichen Verwendungsweisen der Teile des Urteilsverbunds. Die untersuchten Urteile scheinen daher zugleich restitutive und punitive Strukturen aufzuweisen, zu deren quantitativer Erfassung Forschungsansätze nötig sind, die den hier eingeführten Duplex-Verbund von Strafe und Ersatz beinhalten.
Die Beschreibung einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr wurde mit 12 Stimulusgeschichten in den Informationen über die Entschuldigung des Täters und die Drittentschädigung des Opfers in einem faktoriellen Meßwiederholungsplan variiert. Abhängige Variablen waren jeweils verbundene Schadensersatz· und Strafurteile. Weiterhin wurden die Einstellungen der Pbn zu Aspekten von Vergeltung, Prävention, Resozialisierung und Wiedergutmachung mit 12 Items auf siebenstufigen Ratingskaien erfaßt. Die Wirkung der beiden Stimulusinformationen war urteilsabhängig. Aber ein Teil der 58 Pbn berücksichtigte die Entschuldigung nicht nur bei den Strafurteilen, sondern auch beim Schadensersatz. Da diese Pbn vor allem präventiven Strafzwekken zustimmten, wurde die Hypothese einer präventiven Verwendung des Schadensersatzes als Erklärung des Effekts der Entschuldigung auf dem Ersatz gestützt. Die konkurrierende Hypothese, wonach die Entschuldigung die immaterielle Wiedergutmachung des Schadensersatzes abdeckt, fand hingegen keine ausreichende Bestätigung. Die Fortentwicklung und Anwendung des verwendeten Instruments zur Erfassung von Einstellungen zu Sanktionszwecken erscheint sinnvoll.