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Kinder aus drei Altersgruppen und Etwachsene beuneilten, wie schlimm jeweils zwei "Diebstahl" -Handlungen von unterschiedlich viel Süßigkeitsmengen waren. Die Informationen über die gestohlenen Mengen wurden kombinien dargeboten mit dem Hinweis, daß sich der Täter entschuldigte oder nicht bzw. daß ein Dritter dem Leidtragenden den Verlust entschädigte oder nicht. Entschuldigung und Schadenshähe wirkten in allen Altersgruppen und im Vergleich miteinander gleich stark. Bei den beiden jüngeren Gruppen wirkten alle drei variierten Geschichtenteile in gleichem Ausmaß auf die Uneile ein. Die Dritt-Entschädigung wirkte bei Vorschülern und 7jährigen jedoch stärker als bei lOjährigen und Etwachsenen. Die Bedeutung des Auftretens oder Fehlens von Alterstrends für die Entwicklung des moralischen Urteils wird diskutiert.
Ein Verfahren zur Klassifikation von Pbn aufgrund individueller Abweichung von der Annahme wiederholter multinornialer Zufallsereignisse und aufgrund individueller maximaler Likelihood der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe wird nebst Modelltest dargelegt. Als Anwendungsbeispiel wird über die Ergebnisse bei zwei denkbaren Klassifikationen in verschiedenen Therapiemotivationsgruppen berichtet
Durch das Verhalten in Entscheidungssituationen mit 3 Risiko-Alternativen wurden in früheren Arbeiten verschiedene Personenvariablen von Kindern gemessen. Mit dem logistischen Modell nach RASCH wird an 2 Datensätzen geprüft, welche dieser Variablen modelladäquat geschätzt werden kann und wie dazu das Verhalten der Vpn skaliert werden muß. Das polychotome Modell erschien angemessen. Es ermöglichte die Messung von 2 Personenvariablen, Wahrscheinlichkeitsorientierung und Erwartungswertorientierung, durch mehrkategorielle Skalierung des Entscheidungsverhaltens. Weiterhin wird der Zusammenhang zwischen Parameterschätzungen und Situationseigenschaften untersucht. Es zeigten sich bei beiden Datensätzen hohe Zusammenhänge, die die Portfolio-Theorie bestätigen.
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Zur Abhängigkeit des Entscheidungsverhaltens lernbehinderter Sonderschüler von der Vorerfahrung
(1975)
Die Auswirkung einer Vorerfahrungsbedingung auf das Entscheidungsverhalten von Schülern wurde untersucht. 188 Volksund lernbehinderte Sonderschüler im Alter von 8 bis 14 Jahren wurden 15mal vor die Entscheidung gestellt, eine von drei Alternativen zu wählen. Die Wahlalternativen waren "Spiele gegen die Natur" mit den Konsequenzen" reale Gewinnauszahlung" und" Ausbleiben des Gewinns" .Als Lernbedingung dienten Spiele, bei denen das negative Ergebnis in dem realen Verlust eines Geldbetrages bestand. Es zeigten sich ein Anstieg von LageWahlen mit dem Alter und eine fördernde Wirkung der Lernbedingungbei Sonderschülern, die 12 Jahre alt oder älter waren. Außerdem ließen die Daten die Vermutung zu, daß das Ausmaß der Retardierung lernbehinderter Sonderschüler im Entscheidungsverhalten größer ist als in einem sprachfreien Intelligenztest.
Beruhten non-additive Strukturen von Urteilen über Schadenswiedergutmachungen lediglich auf Verarbeitung "objektiver" Informationen oder schlossen sie "subjektive" Prozesse ein, die für eine besondere moralische Natur der Urteile sprachen? 60 Vorschüler, Grundschüler und Erwachsene beurteilten visuell dargebotene Kombinationen von Sachschadens- und Ersatzleistungsumfängen. Die Urteile wurden mit zwei Klassen von jeweils drei Prozeßmodellen verglichen. Die einen berücksichtigten objektiv wahrnehmbare Eigenschaften der Stimuli, die anderen waren Erscheinungsformen eines multiplikativen Integrationsgesetzes für Schadensumfänge und für "subjektive" Werte der Ersatzproportionen. Das die Urteile jeweils einer Versuchsperson best-beschreibende Modell stammte in 90 % der Fälle aus der Klasse der multiplikativen Integration. Die Kindergarten-Gruppe hatte homogenere Modell-Zuordnungen als die GrundschÜler-Gruppe.
In 2 Untersuchungen mit 100 bzw. 88 Minderjährigen und 60 Erwachsenen werden Geschichten über drei - eine versehentliche, eine fahrlässige, eine absichtliche - Brandstiftungen mit bildlicher Unterstützung dargeboten. Durch Paarvergleiche zwischen bzw. Schätzurteile über die Geschichten wird ausgehend von der Wertungskomponente der Deliktsfähigkeit die Fähigkeit zur Unrechtserkenntnis für fahrlässige Schädigungen im Sinne der moralischen Differenzierungsfähigkeit untersucht, um einerseits die technische Durchführungsform und andererseits die einzelfalldiagnostische Auswertung nach psychometrischen bzw. varianzanalytischen Strategien zu erproben. Außerdem werden die Beziehungen der so erfaßten Wertungskomponenten zu Intelligenzuntertests geprüft. Aufgrund fehlender Korrelationen mit den Intelligenzmaßen empfiehlt sich die Anwendung des Verfahrens zur psychometrischen Begründung von Diagnosen zur zivilrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 828 (2) BGB, damit sich die diesbezüglichen Diagnosen auch auf die Wertungskomponenten stützen können.
Das Zusammenwirken von Informationen über die Schadenshöhe und die Ersatzleistung wurde untersucht hinsichtlich der Relation der Effekrstärken und hinsichtlich der Additivität. 20 Erwachsene und 40 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren beurteilten auf einer Gut-Böse-Skala 12 Darstellungen von ruinierten Briefmarken und von einwandfreien Briefmarken, die der Täter dem Geschädigten als Wiedergutmachung gab. In den Ergebnissen war der Ersatz-Effekt bei Vor- und Grundschülern erheblich größer als der Schaden-Effekt. Erwachsene hatten einen geringeren Effekt der Ersatzleistung als Kinder. Weiterhin wirkten beide Informationen in allen Gruppen nicht additiv zusammen, so daß eine Resrschaden-Beurteilung als Urteilsprozeß widerlegt wurde.
Mit einem besonderen multivariaten Urteilsverbund von Ersatz und Strafe als abhängige Variable wurden die Wirkungen von Entschuldigung und Verschulden untersucht. 62 erwachsene Pbn beurteilten in zehn Geschichten über eine Briefmarkenruinierung die angemessene Strafe für den Schädiger und verbunden damit dessen angemessene Ersatzleistung an den Geschädigten und anschließend in vierzehn Geschichten über eine Körperverletzung beim Fußballspielen zusätzlich zu Strafe und Ersatz auch das angemessene Schmerzensgeld. In bei den Szenarien ergab sich, daß die Entschuldigung auf das Ersatz-Urteil zwar weniger stark als auf die Strafe wirkte, daß sie aber einen deutlichen Effekt auf das Ersatz-Urteil besaß. Weiterhin wurden die Verschuldensstufen auf beiden Skalen mit anderen relativen Distanzen beurteilt. Die Schmerzensgeld-Urteile im Fußball- Szenario ähnelten weitgehend den Strafe-Urteilen. Auch die Verteilungsformen der Urteile belegten die unterschiedlichen Verwendungsweisen der Teile des Urteilsverbunds. Die untersuchten Urteile scheinen daher zugleich restitutive und punitive Strukturen aufzuweisen, zu deren quantitativer Erfassung Forschungsansätze nötig sind, die den hier eingeführten Duplex-Verbund von Strafe und Ersatz beinhalten.
Die Beschreibung einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr wurde mit 12 Stimulusgeschichten in den Informationen über die Entschuldigung des Täters und die Drittentschädigung des Opfers in einem faktoriellen Meßwiederholungsplan variiert. Abhängige Variablen waren jeweils verbundene Schadensersatz· und Strafurteile. Weiterhin wurden die Einstellungen der Pbn zu Aspekten von Vergeltung, Prävention, Resozialisierung und Wiedergutmachung mit 12 Items auf siebenstufigen Ratingskaien erfaßt. Die Wirkung der beiden Stimulusinformationen war urteilsabhängig. Aber ein Teil der 58 Pbn berücksichtigte die Entschuldigung nicht nur bei den Strafurteilen, sondern auch beim Schadensersatz. Da diese Pbn vor allem präventiven Strafzwekken zustimmten, wurde die Hypothese einer präventiven Verwendung des Schadensersatzes als Erklärung des Effekts der Entschuldigung auf dem Ersatz gestützt. Die konkurrierende Hypothese, wonach die Entschuldigung die immaterielle Wiedergutmachung des Schadensersatzes abdeckt, fand hingegen keine ausreichende Bestätigung. Die Fortentwicklung und Anwendung des verwendeten Instruments zur Erfassung von Einstellungen zu Sanktionszwecken erscheint sinnvoll.
Wenn Strafe und Schadenersatz gemeinsam im Urteil verwendet werden, bilden sie methodisch einen besonderen multi variaten Urteils komplex, weil auch ihre Summe psychologisch interpretierbar ist. Anhand der Effekte dieses Verbunds, den auch das Zivil- und Strafrecht kennt, wurde geprüft, ob der Einsatz eines Doppel-Urteils für die Erforschung sozialer Kognitionen erforderlich ist. Dazu beurteilten Pbn in zwei Untersuchungen Informationen über schädigende Handlungen mit einem univariaten Ersatz-Urteil (N = 124) bzw. mit dem Doppel-Urteil von Ersatz und Strafe (N = 143). Als Folge der Einführung des Doppel-Urteils ergab sich, daß die Häufigkeiten von Über kompensation für absichtliche Schädigungen erheblich reduziert wurden. Jedoch wurden zugleich die Häufigkeiten von vollem Ersatz bei diesen Bedingungen beträchtlich erhöht. Bei versehentlichen Schädigungen hatte die Einführung des Doppel-Urteils keinen Effekt. Weiterhin blieb dort der univariate Befund multipler Modalwerte erhalten. In den Mittelwerten hatte das Mitverschulden des Geschädigten nur im Schadensersatz-Urteil einen Effekt, nicht jedoch in den Strafurteilen. Außerdem blieb die für die Schadensersatz- Urteile charakteristische Non-Additivität von Verschulden und Mitschuld bestehen.
Ziel der Untersuchung war, erste Informationen über die Verwendungsfähigkeit einer im amerikanischen Raum entwickelten Auswahlliste zur Messung des Spannungsbogens zu gewinnen. Dazu wurden mit 234 Jugendstrafgefangenen verschiedenen Alters die Verfahren Auswahlliste und Verhaltensprobe zur Erhebung des Spannungsbogens durchgeführt. Außerdem wurden Daten zum hypothetischen Sparverhalten der Vpn erhoben. Durch klassische und probabilistische Itemanalyse ergaben sich verschiedene Skalen aus der Auswahlliste, die alle in keiner Beziehung zum Alter und dem hypothetischen Sparverhalten standen. Verschiedene Nebenbefunde werden im Hinblick auf ihre Konsequenzen für die Verwendungsfähigkeit der Auswahlliste und auf Erklärungsmäglichkeiten diskutiert.
In dieser Untersuchung sollte empirisch geprüft werden, welche motivationalen Voraussetzungen für Psychotherapie bei inhaftierten Delinquenten vorliegen. Die Untersuchungsmethode bestand in der Auswahl zutreffender Selbstbeschreibungen aus "Problem-Items", zu denen anschließend Zusatzfragen hinsichtlich der Ausprägung von fünf motivationalen Variablen (Leidensdruck, Unzufriedenheit, Änderungswtinsch, Hilfewunsch und Erfolgserwartung) beantwortet werden mußten. 211 männliche jugendliche Inhaftierte wurden mit 207 Berufsschülern verglichen. Durch konfigurale Klassifikation wurde geprüft, ob sie bestimmten Therapiemotivations-Syndromen (TMS) zugeordnet werden konnten. Es zeigte sich, daß nur zufällig viele Berufsschüler, aber signifikant viele Delinquente in folgende TMS-Gruppen klassifiziert werden konnten: Leidensdruck/Änderungswunsch und Unzufriedenheit Hilfewunsch jeweils mit hoher bzw. geringer Erfolgserwartung. Delinquente mit günstigen motivationalen Voraussetzungen für Psychotherapie (Leidensdruck/Änderungswunsch) wiesen kürzere Inhaftierungszeiten auf als die Unzufriedenheit-/Hilfewunschgruppe. Mit Hilfe des vorgestellten diagnostischen Verfahrens können therapeutische Zwischen ziele für behandlungsbedürftige Delinquente mit ungünstigen motivationalen Voraussetzungen formuliert werden.
Durch BeDbachtungen und Beurteilungen wurde die Durchführbarkeit und Wirksamkeit einer MethDde zur Beeinflussung der Behandlungsbereitschaft bei 30 jugendlichen Strafgefangenen unter zwei VDllzugsbedingungen geprüft. Die MethDde erwies sich bei dieser Stichprobe als durchführbar und erschien darüber hinaus allenfalls in der Anfangsphase geeignet, therapeutische KDntakte bei Therapieunwilligen anzubahnen. Milieutherapeutische Bedingungen im StrafvDllzug waren förderlich für die anfangs auftretenden pO'sitiven Effekte.
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Die Methode der Matrix-Spiele, die in sozialpsychologischen Untersuchungen zur Erfassung von Kooperativität und Kompetitivität verwendet wurde, sollte auf ihre Tragfähigkeit in der Lernbehinderten-Forschung geprüft werden. Es wird über eine Untersuchung berichtet, in der zwei Nicht-Nullsummenspiele und ein Nullsummenspiel mit 56 lernbehinderten und 40 Normalschüler-Vpn durchgeftihrt wurden. Der Vergleich von Wahlhäufigkeiten zwischen Lernbehinderten und Normalschülern zeigte einige Unterschiede, die auf Retardierungen im-Bereich der Kooperativität-Kompetitivität-Entwicklung hinwiesen. Die Diskussion der Ergebnisse unterstützt aber an Hand der Wahlbegründungen nicht eine sozialpsychologische, sondern eine risikobezogene Interpretation des Verhaltens der Vpn.
Psychologische Charakteristika der "Düker-Aufgabe" oder "Was ist die Leistung an der Leistung?"
(1988)
In den Experimenten H. Dükers haben die Vpn regelhaft sehr viele sehr einfache hochgeübte Tätigkeiten auszuführen. Wird dies durch das Einführen von Zusatzaufgaben kompliziert, kann eine Steigerung der Leistung resultieren (erklärt etwa durch "Reaktive Anspannungssteigerung") oder eine Minderung (wie für das "Unterschwellige Wollen" gezeigt). Eine nähere Analyse der Düker-Aufgabe zeigt, daß die Variable "Arbeitsrhythmus" für diesen Unterschied verantwortlich ist. Wird dieser Rhythmus über eine externe Quelle gegeben oder kann eine Zusatzaufgabe in den vorhandenen Rhythmus integriert werden, resultiert eine Verbesserung. Treten zwei inkompatible Rhythmen in einer Situation auf, resultiert ein drastischer Leistungseinbruch. Diese Systematik wird am pharmakopsychologischen Beispiel einer Statistik über Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluß diskutiert.
Alkohol: Konsum, Wirkung, Gefahren für die Verkehrssicherheit. Zur Diskussion um neue Grenzwerte
(1992)
Im ersten Teil werden die Ergebnisse einer umfangreichen Literaturstudie zu Auswirkungen niedriger Alkoholkonzentrationen auf die Fahrsicherheit vorgestellt. Es wird gezeigt, daß bei Konzentration über 0.6 Promille die Leistungsausfälle drastisch ansteigen, dies umso mehr, je mehr es sich um komplexe Handlungen handelt und je näher der Zeitpunkt der Leistungsabgabe dem Trinkende liegt. Diese Ergebnisse decken sich mit Studien aus Verkehrsunfällen, bei denen ebenfalls über 0.7 Promille ein explosionsartiges Ansteigen des Risikos gezeigt wurde. Demgegenüber ist ein deutlich erhöhtes Risiko für den Bereich unter 0.5 Promille nicht nachgewiesen. An Untersuchungen zum Alkoholkonsum wird aufgezeigt, daß die Alkoholtrinker in mehrere Subpopulationen aufzuteilen sind. Dabei wird insbesondere eine Gruppe von Konsumtrinkern identifiziert, deren BAK regelhaft 0.6/0.7 Promille nicht überschreitet. Es wird gezeigt, daß diese Gruppe wahrscheinlich nicht überproportional zu ihrem Auftreten an Unfällen beteiligt ist. Daraus wird die Forderung nach der Einführung eines einzigen, strafrechtlich bewehrten Grenzwerts abgeleitet, der bei etwa 0.7/0.8 Promille liegen sollte.
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