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Vor dem Hintergrund der großen Anzahl Geflüchteter, die 2015 und 2016 in Deutschland aufgenommen worden sind, wird untersucht, welche Faktoren in Zusammenhang mit fremdenfeindlichen Einstellungen gegenüber Ausländern in Deutschland 2016 stehen. Hierzu werden Hypothesen aus der Gruppenbedrohungstheorie, der Theorie der relativen Deprivation, der Theorie der sozialen Identität und der Kontakthypothese getestet. Die Hypothesen werden anhand der Daten des ALLBUS 2016 mittels hierarchischer OLS-Regressionen untersucht. Es zeigt sich, dass Kontakt zu Ausländern assoziiert ist mit positiveren Einstellungen gegenüber Fremden. Sind allerdings über-wiegend negative Kontakterfahrungen vorhanden, lassen sich fremdenfeindlichere Einstellungen gegenüber Ausländern feststellen. Personen in Ostdeutschland weisen lediglich bei vorhandenem Kontakt zu Ausländern im Freundeskreis geringere fremdenfeindliche Einstellungen auf. In West-deutschland sind außerdem auch bei Kontakt zu Ausländern in der Familie, in der Nachbarschaft oder im Beruf positivere Einstellungen gegenüber Ausländern feststellbar. Alles in allem zeigen die Ergebnisse, dass die Kontakthypothese den größten Beitrag zur Erklärung fremdenfeindlicher Einstellungen gegenüber Ausländern leistet.
Ziele der textlinguistisch-pragmatisch angelegten Arbeit sind einerseits die inhaltliche Darstellung der Stereotype, die Briten und Deutsche im Spiegel der überregionalen Printmedien voneinander haben, andererseits die Analyse der sprachlichen Mittel, mit deren Hilfe diese Stereotype ausgedrückt werden. Damit soll eine Stilistik stereotyper Ausdrucksformen erstellt werden, wobei Stereotype hier als versprachlichte Vorurteile gegenüber Mitgliedern einer Personengruppe aufgefasst werden. Da die Behauptung des Eigenen und die Abwehr des Fremden zwei untrennbare Aspekte der Gruppenidentität sind, werden Auto- und Heterostereotype in ihrem Bezug zueinander thematisiert, wodurch die Spiegelfunktion nationaler Stereotype sehr deutlich wird: Die Ergebnisse der Inhaltsanalyse und der thematischen Längs- und Querschnitte zeigen, dass die Nationenbilder weitgehend asymmetrisch strukturiert, ja über weite Strecken komplementär zueinander angelegt sind. Untersucht wird zudem, inwieweit sich die unterschiedlichen Zeitungstypen in ihrer Verwendung stereotyper Äußerungen unterscheiden. Anhand der Verteilung der Stereotype auf die Ressorts und Textsorten lassen sich schließlich Rückschlüsse auf die Funktionen dieser Strukturen in der Presse ziehen.
Die Globalisierung der Wirtschaft und die Fortentwicklung des Europäischen Binnenmarktes führen zu einer Steigerung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs und rufen bei vielen Gesellschaften das Bedürfnis hervor, sich durch grenzüberschreitende Restrukturierungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Da hierfür bisher gemeinschaftsrechtliche Regelungen fehlen und keine Rechtsangleichungen erfolgt sind, wurzeln entsprechende Maßnahmen in den nationalen Rechtsordnungen. Die zur Durchführung grenzüberschreitender Restrukturierungen notwendigen bilateralen Rechtsuntersuchungen werden in dieser Arbeit ausführlich für die Staaten Deutschland und Frankreich vorgenommen. Es wird geprüft ob und unter welchen Voraussetzungen bereits heute deutsch-französische Sitzverlegungen, Fusionen, Spaltungen und Eingliederungen zulässig sind. Hierzu werden die deutschen und französischen Vorschriften rechtsvergleichend analysiert, die Rechtslage nach beiden Rechtsordnungen dargestellt und deren Zusammenwirken untersucht. Dabei zeigt sich, dass einige deutsch-französische Restrukturierungen unter Berücksichtigung gewisser Bedingungen schon zum jetzigen Zeitpunkt zulässig sind.
Mit Projektentwicklung, Vermarktung und Management von Handelsimmobilien beschäftigt sich eine wachsende Zahl von Berufsgeographen, jedoch nur ein überschaubarer Kreis von Forschern. Zwar ist unbestritten, dass der stationäre Handel als Betriebsmittel eine Verkaufsfläche braucht und klar definierte Ansprüche an ihre Gestaltung, ihren Zuschnitt und ihren Standort stellt. Jedoch überdeckt die Tatsache, dass der Handel diese Fläche nackt mietet und die für den Konsumenten sichtbare Kaufumgebung selbst stellt, gestaltet und laufend renoviert, ihren immobilien¬wirtschaft-lichen Charakter. Zudem trägt dazu bei, mit der Nennung der Betriebsform auch die zugehörige Immobilie zu bezeichnen.
Da aber gerade die Projektentwicklung einer Handelsimmobilie und ihr späteres Management über den Erfolg des Hauptnutzers entscheiden, verfolgt der vorliegende Band zwei Ziele: Einerseits führt er in diese Teildisziplin der Immobilienökonomie ein, andererseits vermittelt er einen Ausschnitt des bereits vorliegenden Praxiswissens. So wird im Grundlagenabschnitt für den Teilbereich der Discount- und Fachmarktimmobilien der Nachweis einer eigenständigen Forschungsdisziplin erbracht. Mit der phasenorientierten Betrachtung der Handelsimmobilien wird deren ökonomischer Lebenszyklus nachgezeichnet. Hierbei kommen die verschiedensten Akteure zu Wort, darunter die Öffentliche Planung, der Investor und auch der Eigentümer. Gerade letzteres Beispiel zeigt den entstehenden Interessenkonflikt zwischen den Ansprüchen einer sich dynamisch entwickelnden Handelsnutzung und den nachträglich veränderten Rahmenbedingungen der Bauleitplanung und darauf basierender Einzelhandelsentwicklungs¬konzepte. Funktionsspezifische Aspekte hinterfragen, in wieweit eine innenstädtische Bausubstanz den Anforderungen moderner Handelsunternehmen entspricht. Und unter strategiebezogenen Aspekten sind Beiträge unterschiedlicher Maßstäblichkeit zur Zukunftsperspektive von Handelsimmobilien zusammengefasst. Dabei werden BIDs als eine Initiative von Immobilieneigentümern zur Umfeldverbesserung der Handelsnutzung begriffen und die Investitionen in den Handelsimmobilienbestand von Hauptgeschäftsstraßen als nachhaltiger Beitrag zur Erhaltung der Urbanität aufgezeigt. Der Blick in die zukünftige Gestaltung der Managementimmobilie Shopping-Center gibt die Wechselwirkung mit der gesellschaftlichen Entwicklung und dem Stellenwert von Konsum wieder. Letztlich wird der Einfluss des Online-Handels auf die weitere Handelsimmobilienentwicklung abzuschätzen versucht.
Die vorliegende Studie liefert in drei gleichrangigen Teilen empirische Befunde zu den Steuern und Beiträgen auf lokaler Ebene.
In den ersten beiden Teilen wird die Realsteuerpolitik deutscher Kommunen quantitativ datenempirisch und qualitativ in Form einer Expertenbefragung untersucht. Hierbei wird insbesondere der Frage nachgegangen, welche Determinanten das gemeindliche Hebesatzniveau bei der Gewerbesteuer und den Grundsteuern A und B bestimmen.
Der dritte Teil analysiert die Beitragseinnahmen der Industrie- und Handelskammern. Der IHK-Beitrag ist deren zentrale Einnahmeposition und knüpft ebenfalls an der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage an. Die Abhängigkeit von einer zum Teil volatilen Bemessungsgrundlage stellt die Kammern bei ihrer Budgetplanung vor große Herausforderungen. Zur Steigerung der Planungsgenauigkeit wurde ein Prognosemodell entwickelt, das einen präziseren Rückschluss auf künftige Beitragseinnahmen zulässt.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Innovationsprozessen der medizintechnischen Industrie in Deutschland am Beispiel der bildgebenden Verfahren. Einen geeigneten Analyserahmen, um die komplexen Verflechtungen und Erfolgs-determinanten zu erfassen, bietet der Clusteransatz Michael Porters. Der Clusteransatz wird um wachstumstheoretische, politökonomische Ansätze ergänzt und erweitert, um die Medizintechnikbranche quantitativ und qualitativ zu untersuchen und die Wechselwirkungen zwischen Medizintechniknetzwerk, Innovationen und staatlichem Sozialsystem in Deutschland aufzuzeigen. Es wird geklärt, welche Auswirkungen Innovationen für die medizintechnische Branche haben und welche institutionellen und politischen Bedingungen Innovationen begünstigen, welche wirtschaftspolitischen Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet werden können und wie sich die Zukunft für diese Branche gestalten könnte. Kapitel 1 spezifiziert den Untersuchungsgegenstand auf die bildgebenden Verfahren. Kapitel 2 nimmt - anhand diverser Innovationsindikatoren - eine quantitative Eingruppierung der deutschen medizintechnischen Industrie vor. In Kapitel 3 werden die bislang gewonnen Erkenntnisse mit dem Clusterkonzept Porters einer qualitativen Analyse unterzogen. Es wird der Frage nachgegangen, was die Wettbewerbsfähigkeit der Medizintechnik ausmacht. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf den Wechselbeziehungen von Medizin-technikbranche und staatlichem Gesundheitssystem. Kapitel 4 ergänzt die Wettbewerbsfähigkeitsanalyse um einen inter-industriellen Vergleich. Weitere international erfolgreiche deutsche Branchen werden in ihren Erfolgsfaktoren mit der Medizintechnik verglichen. Das Konzept der "Langen Wellen" präzisiert die Spezifika der Medizintechnikbranche. Kapitel 5 fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und gibt eine Prognose für die mögliche Zukunftsentwicklung der Branche.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert eine internationale Auseinandersetzung mit dem Thema „inklusives Bildungssystem“. Die Forderung beeinflusst die konzeptuelle und schulpraktische Entwicklung für integrative bzw. inklusive Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dies ist sowohl in Deutschland als auch in Korea zu einem relevanten Themenbereich der sonderpädagogischen Forschungen geworden. Die integrative und inklusive schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen ist jedoch sehr umstritten, da Kinder und Jugendliche mit Verhaltensstörungen als schwierig integrierbar angesehen werden. Insbesondere findet integrative bzw. inklusive Förderung häufig im Rahmen der reduzierten personellen, institutionellen und materiellen Ressourcen der Sonderpädagogik statt. Dies kann die qualitative Verschlechterung sonderpädagogischer Förderung besonders bei Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen zur Folge haben. In diesem Kontext liegen die Hauptinteressen dieser Dissertation darin, Rahmenbedingungen zu schaffen, um integrative und inklusive Förderung von diesen Kindern und Jugendlichen ohne das genannte Risiko zu gewährleisten. Im Vergleich zwischen Deutschland und Korea wird es versucht, einen Weg zur Weiterentwicklung eines theoretischen und schulkonzeptuellen Rahmens für eine integrative und inklusive schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Verhaltensstörungen aufzuzeigen.
Die Arbeit gliedert sich in 6 Kapitel. Das 1. behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Rahmen der Internetkriminalität, insbesondere bei § 184 StGB. Hier wird besonders eingegangen auf das Territorialitäts- und das Weltrechtsprinzip und die Frage des Erfolges von abstrakten Gefährdungsdelikten aufgegriffen. Im 2. Kapitel wird § 184 näher betrachtet, d.h. der Schutzzweck wird erörtert und eine Normananlyse durchgeführt. Kapitel 3 behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Kommunikationsprozess beteiligten Personen (User, Provider). Dabei wird auch ein Blick auf das TDG und EGG geworfen. Anschließend geht es in Kap. 4 und die Stafverfolgung im Internet, d.h. um prozessrechtliche Probleme. Schließlich beschäftigt sich Kap. 5 mit der Cybercrimeconvention und Kap. 6 liefert eine Zusammenfassung.
Lehnsauftragung
(2002)
Die vorliegende Untersuchung ist der Lehnsauftragung, der Errichtung eines Lehnsverhältnisses durch Leihebegründung an Eigengut des späteren Vasallen, gewidmet. Dabei handelt es sich um ein historisches Phänomen, das viele Jahrhunderte weit verbreitet gewesen ist und sowohl in der juristischen Literatur der frühen Neuzeit wie in der historischen Forschung des 19. und 20. Jahrhunderts vielfältig erörtert wurde, das aber seit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches noch keine monographische Gesamtdarstellung erfahren hat. Die methodischen Probleme, die die Arbeit aufwirft, ergeben sich zum einen daraus, daß die Zugrundelegung des Modells der erst seit dem 11. Jahrhundert belegten Figur der „feuda oblata" die Auswahl des zu untersuchenden Stoffes bestimmen könnte. Dies hat in der wissenschaftlichen Literatur bisher dazu geführt, daß unter dem Begriff der Lehnsauftragung die unterschiedlichsten Vorgänge von der Spätantike bis hin zur frühen Neuzeit in anachronistischer Weise zusammengefaßt, etikettiert und damit letztlich mißgedeudet wurden. Zum anderen lag die Gefahr nahe, moderne eigentumsrechtliche und personenrechtliche Vorstellungen auf historische Vorgänge zu übertragen. Vor dem Hintergrund dieses doppelten hermeneutischen Zirkels ist die Arbeit in zwei Teile gegliedert: Im ersten Teil wird die Lehnsauftragung als Mittel sozialer, wirtschaftlicher und politischer Gestaltung untersucht. Dabei wird zunächst anhand des Quellenmaterials das herkömmliche, sachenrechtlich geprägte Verständnis der Lehnsauftragung in Frage gestellt, bevor die überlieferten Urkunden exemplarisch nach der Funktion der Lehnsauftragung in konkreten Fällen hinterfragt werden. Letztlich lassen sich die Auftragungen mit verschiedenen Formen der Rekompensation, der Herrschaftsverdichtung durch Integration und Legitimierung von Herrschaft sowie dem Bündniswesen und der Herstellung zwischenherrschaftlicher Bindungen drei großen Zielgruppen zuordnen. Auf der so gewonnenen realgeschichtlichen Perspektive baut der zweite Teil der Untersuchung auf, der die Lehnsauftragung als Gegenstand literarischer Reflexion untersucht. Ziel ist es hier, unter Berücksichtigung des jeweils der literarischen Quelle zugrunde liegenden Erkenntnisinteresses zu einer Kritik der auf der Lehnsauftragung fußenden theoretischen Konstruktionen in der Rechts- wie der Geschichtswissenschaft zu gelangen. Denn nicht nur die Rechtswissenschaft der frühen Neuzeit, sondern auch die rechtshistorische Forschung instrumentalisierte das Modell der Lehnsauftragung, indem sie den Mechanismus auf andere geschichtliche Ereignisse gedanklich übertrug, um diese so zu erklären. Ausgehend von unserem heutigen Verständnis der Lehnsbeziehung wird damit die Bedeutung dieses Rechtsinstituts nicht nur als praktisches Gestaltungsmittel, sondern auch als Ziel theoretischer Erwägungen ergründet. Auf diese Weise ist es möglich, die unserer Vorstellung von Phänomenen des Lehnrechts anhaftende Hermeneutik in den Prozeß der historischen Erkenntnis mit einzubeziehen. Durch die Verbindung vielfältiger Aspekte aus den Gebieten der Begriffs- und Wissenschaftsgeschichte, der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte sowie der Politik- und Verfassungsgeschichte zu einer umfassenden rechtsgeschichtlichen Fragestellung entsteht am Ende aus der Zusammenschau der einzelnen Erkenntnisebenen ein umfassendes, wenn auch polymorphes Bild der Lehnsauftragung. Damit wird zumindest der Versuch unternommen, die Lehnsauftragung als historisches wie rechtliches Phänomen unter Berücksichtigung moderner methodischer Vorbehalte gegenüber einer ausschließlich institutionengeschichtlichen Untersuchungs- und Betrachtungsweise darzustellen.
Um die Übertragbarkeit von Strukturen der deutschen Geistigbehindertenpädagogik
und -hilfe nach Südkorea zu erörtern, werden zu Beginn deren theoretische Grundlagen
vorgestellt.
Das abendländische Menschenbild hat wesentlich zum Aufbau der Geistigbehindertenpädagogik
und -hilfe beigetragen. Deutschland hat als Sozialstaat die Behindertenpolitik und die
freien Wohlfahrtsverbände in der Behindertenhilfe entwickelt.
Anschließend rückt die Lebenssituation der Menschen mit geistiger Behinderung in
Deutschland und Südkorea in den Fokus – in den Bereichen inklusive Schulbildung,
Beruf und Wohnen. Sodann wird auf die Lebensqualität von Menschen mit geistiger
Behinderung eingegangen.
Der Abschluss der Dissertation beinhaltet die Voraussetzungen, Bedingungen und
Möglichkeiten einer Übertragung des deutschen Behindertenhilfesystems bezüglich
der Aufgabenfelder der deutschen Geistigbehindertenpädagogik auf die Gesellschaft
in Südkorea.
Die Möglichkeiten eine qualitativ hochwertige Behindertenpolitik in den Bereichen
Gesundheitswesen, Bildungswesen, Einkommenssicherung und Wohnpolitik sowie
Lösungsstrategien und -alternativen zur Verbesserung der Situation von Menschen
mit geistiger Behinderung in Südkorea herauszubilden, werden untersucht.
Anhand von ausgewählten Themen sollen Lösungsstrategien entworfen werden:
Förderung von Initiativen aus der Mitte der Gesellschaft, flächendeckende
Unterstützung von Elterninitiativen, die sich in vom Staat unabhängige
soziale Kooperativen organisieren, Zusammenarbeit und Ausbau von
bestehenden Hilfeeinrichtungen zur Entlastung der Eltern und Angehörigen
und eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit können zum Beispiel
einen entsprechenden Bewusstseinswandel fördern.
Paratexte von Sagenbüchern
(2003)
Das Buch "Seuils" des französischen Literaturwissenschaftlers Gérard Genette wurde unter dem Titel "Paratexte" ins Deutsche übersetzt. Genette beschreibt den Paratext als "jenes Beiwerk, durch das ein Text zum Buch wird und als solches vor die Leser und, allgemeiner, vor die Öffentlichkeit tritt." (Genette, Gérard: Paratexte. Das Buch vom Beiwerk des Buches. Frankfurt a.M., 2001, S. 10.) In dieser Dissertation werden die Paratexte von 47 Sagenbüchern untersucht. Das Buchkorpus wird nach folgenden zwei Zeiträumen aufgeteilt: a) Buchkorpus mit Sagenbüchern aus dem Zeitraum von 1851 bis 1925. b) Buchkorpus mit Sagenbüchern aus dem Zeitraum von 1946 bis 1998. Die untersuchten Paratexte sind zum Beispiel: Nennung des Herausgebers, Titel, Vorwort, Schrift, Illustrationen und Umschlag.
Die Arbeit setzt sich mit der dogmatischen Einordnung des Phänomens "Datenschutz" im System des Delikstrechts des BGB, hier vor allem im Tatbestand des § 823 Abs. 1 BGB, auseinander. Dabei wird vornehmlich das unter Privaten bestehende Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit auf der einen bzw. Persönlichkeitsschutz auf der anderen Seite beleuchtet. Datenschutzrechtliche Fragestellungen werden im deliktsrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrecht verortet und insofern methodische Wege zu einer Beschreibung des Tatbestandes des § 823 Abs. 1 BGB eröffnet. Die Untersuchung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil wird vorab geklärt, welche außerzivilrechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenschutz im Privatrecht bestehen. Insbesondere wird die verfassungsrechtliche Figur eines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in ihren theoretischen Grundlagen und praktischen Auswirkungen näher beleuchtet. Daran schließt sich die Frage nach einer möglichen Drittwirkung auf die Privatrechtsordnung an. Schließlich werden die Neuerungen in der europäischen Rechtsentwicklung und deren Einflüsse auf den Datenschutz im allgemeinen sowie das zivilrechtliche Persönlichkeitsrecht im besonderen untersucht. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Anwendungsräume das normierte einfache Recht für den in Rechtsfortbildung entwickelten Persönlichkeitsschutz hinterläßt und welche Konkurrenzprobleme dabei typischerweise entstehen. Dazu werden zunächst die Grenzen des positiven Rechts herausgearbeitet. Anschließend wird die Kollisionsfrage beispielhaft zwischen den Ansprüchen nach dem BDSG und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht anhand der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur näher untersucht. In einer abschließenden Betrachtung werden sodann die konkreten Auswirkungen der im Rahmen einer Neufassung des BDSG zu erwartenden gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen auf Ansprüche nach § 823 BGB in konkurrenzrechtlicher Sicht geklärt. In dem sich anschließenden dritten Teil, dem Hauptteil der Arbeit, werden verschiedene methodische Ansätze zur Tatbestandsfassung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in § 823 Abs.1 BGB erörtert. Insbesondere wird untersucht, ob sich datenschutzrechtliche Interessen am besten über einen an der informationellen Selbstbestimmung oder einen an einzelnen Rechtsgütern ausgerichteten Ansatz erfassen lassen. Die Arbeit zeigt insoweit die Grenzen der Bemühungen um eine abstrakte Tatbestandsbeschreibung auf, um schließlich in der Erkenntnis zu münden, daß auch im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB das Persönlichkeitsrecht mitunter allein durch die Achtung von Verhaltensnormen geschützt werden kann. Gerade im Datenschutzrecht, einer Materie, die seither an die Normierung von Verhaltenspflichten angebunden ist, erscheint es aussichtslos, das Persönlichkeitsrecht allein durch die Benennung von einzelnen Persönlichkeitsgütern erschöpfend fassen zu wollen. Die Untersuchung kommt daher zu dem Ergebnis, daß sich der deliktsrechtliche Datenschutz am ehesten in einem methodisch zweigleisigen Ansatz aus rechtsguts- und eingriffsorientierter Betrachtungsweise fassen läßt. In einer oftmals unerläßlichen Güter- und Interessenabwägung zur Feststellung tatbestandlichen Unrechts werden in der Folge als verletzt erkannte und benennbare Güter und Interessen ebenso einzustellen sein wie solche, die sich erst aus der erkannten Verletzung einer persönlichkeitsschützenden Verhaltensnorm im Wege der Ableitung gewinnen lassen. Neben dieser methodischen Betrachtung werden auch einige für den Datenschutz typische Abstufungsmerkmale für die konkret auf den Einzelfall zugeschnittene Interessenbewertung herausgearbeitet. Die Untersuchung schließt mit einem Aufbauvorschlag für die praktische Prüfung des § 823 Abs. 1 BGB.
Der Lebensmittelonlinehandel in Deutschland gewann, verstärkt durch die Covid-19-Pandemie, an Umsatzanteilen im Lebensmitteleinzelhandel. Hierdurch wurden neue Anforderungen an Arbeit und Beschäftigung in Deutschland geschaffen. Insbesondere in urbanen Räumen hat die Lebensmittelzustellung durch neu entstandene Betriebsformen zugenommen. So entstehen durch das Versprechen der Betriebe, Lebensmittel in kurzen Zeiträumen zu liefern, verschiedene Logistikstandorte und u.a. urbane Fahrradlieferdienste. Während Medien und Gewerkschaften bereits vor der Entstehung prekärer Arbeitsbedingungen warnen, sind die genauen Auswirkungen des Lebensmittelonlinehandels auf die Entwicklung neuer Arbeitsstandorte und die dort stattfindende Beschäftigung nur unzureichend bekannt. Diese Arbeit untersucht den Lebensmittelonlinehandel anhand seiner Betriebsformen, Standorte und Arbeitsprozesse sowie deren Auswirkungen auf Beschäftigte in Deutschland. Den konzeptionellen Hintergrund bilden Arbeiten der geographischen Handelsforschung sowie Debatten zu Arbeitsplatzqualität und Beschäftigung. Für die Analyse sind Primärdaten und Sekundärdaten erhoben worden. Es zeigt sich, dass teilweise komplexe Betriebsformen entstehen, bei denen sich die Arbeit und Arbeitsorte verändern. Zudem entstehen neue Herausforderungen für die Beschäftigten (u.a. physische und psychische Belastung), welche in dieser Arbeit identifiziert werden.
In den Themenbereichen Klimawandel, Klimaschutz und Erneuerbare Energien wurden in den letzten Jahren zunehmend neue Bewertungsmethoden in der geowissenschaftlichen und umweltwissenschaftlichen Forschung eingesetzt. Mit Blick auf die Biogasnutzung kann festgestellt werden, dass diese aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sehr wichtig ist, da die Vergärung von Biomasse mit der nachfolgenden indirekten Erzeugung von Strom und Wärme über Blockheizkraftwerke, bzw. der direkten Nutzung des Biogases als Feuerungsgas bzw. als Treibstoff , einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz leistet. In Deutschland ist die Biogasnutzung heute einer der wichtigsten Erneuerbaren Energieträger geworden. In China hat die Biogasnutzung zudem ein riesiges Entwicklungspotenzial. Der Autor versucht, im interdisziplinären Themenkreis „Umwelt- und Klimaschutz“ ein Bewertungsmodell für die Biogasnutzung zu entwickeln, um die tatsächlichen und potentiellen umwelt- und klimaschutzrelevanten Auswirkungen der Biogasnutzung zu bewerten. Um das Bewertungsmodell für die Biogasnutzung nach Umwelt- und Klimaschutzaspekten möglichst umfassend zu entwickeln, ist die Verzahnung der interdisziplinären umweltwissenschaftlichen, geowissenschaftlichen, rechtlichen, sowie lokal-, national- und internationalen politischen sowie technischen Faktoren mit ihren umweltbezogenen und klimabezogenen Auswirkungen von höchster Bedeutung. Das in der vorliegenden Arbeit entwickelte Bewertungsmodell erhebt den Anspruch, für den praktischen Einsatz vor Ort tauglich zu sein. Hierzu wurden umwelt- und klimaschutzrechtliche, sowie nationale und internationale politische Anforderungen zur Kategorisierung und Bewertung herangezogen und damit die Durchführbarkeit gewährleistet. Der Lösungsweg zur Bewertung nach Umwelt- und Klimaschutzaspekten führt zum Einen über die Umwelt- und Klimaschutzbilanzierung und zum Anderen über eine Umweltrisikobewertung sowie eine umweltbezogene Standortbewertung. Anhand der praktischen Arbeit und der Analyse von insgesamt 23 Biogasprojekten aus Deutschland und China, konnten bestimmte Charakteristika der Biogasnutzung ermittelt werden. Für die Ermittlung der Bewertungskriterien des Bewertungsmodells wurden insgesamt 3 Themenbereiche (Teil I: Substratversorgung; Teil II: Biogasanlagenbau; Teil III: Biogasverwertung) der Biogasnutzung unterschieden. Jene wurden hinsichtlich der technischen, rechtlichen und politischen Kriterien nach negativen Umwelt- und Klimaschutzauswirkungen über die verschiedenen Belastungspfade der Umweltmedien (Boden, Wasser und Luft) untersucht. Ziel dieser Studie war es auch, durch die Anwendung des Bewertungsmodells auf je drei deutsche und chinesische Fallbeispiele, die ausgereiften deutschen Erfahrungen, die deutsche Technologie und das Know-How der Biogasnutzung auf deren Übertragbarkeit auf die chinesischen Verhältnisse zu prüfen.
Der Spracherwerb beginnt lange vor der Produktion der ersten bedeutungstragenden Wörter. In der Fachliteratur besteht Einigkeit darüber, dass die vorsprachliche produktive Entwicklung in einer geordneten und zeitlich relativ klar definierten Abfolge von als universal postulierten Entwicklungsstufen verläuft (Koopmans-van Beinum & van der Stelt, 1986; Oller, 1980, 2000; Roug et al., 1989; Stark, 1980). Allerdings liegen bisher vergleichsweise wenige Erkenntnisse zu den akustischen und phonetischen Eigenschaften der für die einzelnen Entwicklungsstufen charakteristischen Vokalisationstypen vor.
Hier setzt die vorliegende Arbeit an. Untersucht wurde ein Vokalisationstyp, der als Meilenstein der vorsprachlichen Erwerbsphase gilt: das kanonische Babbeln. Das kanonische Babbeln tritt bei sich normal entwickelnden Kindern erstmals zwischen dem 5. und 10. Lebensmonat auf und zeichnet sich dadurch aus, dass es entsprechend der temporalen und spektralen Eigenschaften der Erwachsenensprache phonetisch wohlgeformte Silben aufweist (Oller, 2000). Darüber hinaus findet sich bezüglich der phonetischen Eigenschaften von kanonischen Babblern und ersten bedeutungstragenden Wörtern ein hohes Maß an Kontinuität (Elbers & Ton, 1985; Kent & Bauer, 1985; Locke, 1989; Majorano & D'Odorico, 2011; Stoel-Gammon & Cooper, 1984; Vihman et al., 1986; Vihman et al., 1985).
Zielstellung der vorliegenden explorativen Längsschnittstudie war es, die Eigenschaften von kanonischen Babblern von sich normal entwickelnden Kindern mit deutscher Umgebungssprache erstmalig quantitativ zu charakterisieren. Hierfür wurden von 15 gesunden deutschen Kindern (sieben Jungen und acht Mädchen) vom vierten Monat bis zum 13. Lebensmonat im Rhythmus von zwei bis vier Wochen digitale Lautaufnahmen angefertigt. Insgesamt wurden 4992 kanonische Babbler mittels speziell auf die Zielstellung der Untersuchung zugeschnittener signalanalytischer Verfahren untersucht. Für jeden kanonischen Babbler wurden die akustischen Messgrößen Vokalisationslänge und Vokallänge sowie die mittlere Grundfrequenz (F0) und der F0-Range berechnet. Darüber hinaus wurden die Silbenanzahl pro Babbler, die Konsonant-Vokal-Struktur der Silben (CV-Struktur) sowie Artikulationszone und –art der konsonantischen Elemente analysiert. Die längsschnittliche Auswertung erfolgte anhand des kanonischen Babbelalters, das ausgehend vom individuellen Alter bei Einsetzen der kanonischen Babbelphase bestimmt wurde.
Die längsschnittliche Auswertung der zeitlichen Messgrößen ergab eine kontinuierliche Abnahme der Vokalisationslänge. Gleichzeit verringerte sich in einem ähnlichen Maß der Anteil an mehrsilbigen kanonischen Babblern, während sich der der einsilbigen kanonischen Babbler deutlich erhöhte. Dieses Entwicklungsmuster markiert möglicherweise den Übergang zur Wortproduktion (Vihman et al., 1985). Im Unterschied zur Vokalisationslänge wurden für die Vokallänge keine systematischen Veränderungen im Entwicklungsverlauf festgestellt. Die längsschnittliche Auswertung der melodischen Messgrößen ergab sowohl für die mittlere F0 als auch für den F0-Range zwischen dem 2. und 5. Monat nach Beginn der kanonischen Babbelphase ein erhöhtes Maß an Variabilität. Dies steht möglicherweise mit der Feinabstimmung der laryngealen und der supralaryngealen Aktivität im kanonischen Babbeln in Zusammenhang. Bezüglich der CV-Struktur und der Eigenschaften der konsonantischen Elemente fanden sich ähnliche Befunde wie in früheren Untersuchungen (z.B. Davis & MagNeilage, 1995). Während CV-Silben während des gesamten Untersuchungszeitraums und bei allen Kindern klar dominierten, fand sich hinsichtlich der Eigenschaften der konsonantischen Elemente im Rahmen universeller Tendenzen ein hohes Maß an inter- und intraindividueller Variabilität.
Die vorliegende Untersuchung stellt erstmalig objektive Variationsbereiche für typische quantitative und qualitative Eigenschaften von kanonischen Babblern von Deutsch lernenden Kindern bereit. Die ermittelten vorläufigen Referenzwerte könnten die Grundlage für nachfolgende Untersuchungen bei Risikokindern für Sprech- und Spracherwerbsstörungen liefern und so zur Identifizierung valider frühdiagnostischer Risikomarker beitragen.
Gegenstand der Untersuchung ist die Rechtsgewinnung in Rechtswissenschaft und -anwendung unter dem Nationalsozialismus. Für einen umfassenden Blick auf die Rechtsgewinnung im Nationalsozialismus erscheint es interessant, eine Rechtsmaterie zu untersuchen, bei der es weniger um die Umdeutung bestehenden Rechts - wie etwa im BGB – mittels Generalklauseln ging, sondern um die Gestaltung spezifisch nationalsozialistischen Rechts. Dabei bietet sich die Rechtsprechung des Reichserbhofgerichts (REHG) zum Reichserbhofgesetz (REG) vom Oktober 1933 besonders an. Im ersten Teil der Arbeit wird der Stand der Methodenlehre vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten dargestellt. Nach dieser Vorarbeit werden der Kontext der völkischen Rechtswissenschaft und das Verhältnis zur Ideologie des Nationalsozialismus untersucht. Diese völkischen Determinanten bestimmten auch die Ordnungskonzeptionen von Carl Schmitt und Karl Larenz. Im zweiten Teil der Arbeit wird das REG genauer betrachtet. Dabei sind Entstehungsgeschichte, Regelungsgehalt und gesetzestechnische Konzeption, aber auch der wirtschaftliche Hintergrund von Interesse, da diese Faktoren auch die Aufgaben des REHG bestimmten und seine Entscheidungen beeinflussten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die rechtswissenschaftliche Theorie der Rechtsgewinnung eingegangen. Im dritten und letzten Teil wird schließlich die Rechtsprechung des REHG selbst untersucht. Insbesondere das Rechtsquellenverständnis, die Art und Reichweite der Auslegung und das Verhältnis des Gerichts zu der nationalsozialistischen Ideologie sind dabei von Interesse. Gegenstand der Untersuchung ist dabei auch, wie das Gericht bei der Rechtsanwendung argumentierte und welche Argumentationstypen eine Entscheidung vornehmlich trugen.
Mit der Schaffung des europäischen Versicherungsbinnenmarktes wurde 1994 auch der deutsche Versicherungsmarkt liberalisiert. Damit stehen seither den Unternehmen auf diesen Märkten mit der Produktgestaltung, der Prämienkalkulation und der Risikoklassifikation neue Wettbewerbsinstrumente zur Verfügung. Zusätzlich ist der Markteintritt nationaler Unternehmen in andere europäische Märkte erleichtert worden. Die Nutzung der neuen Instrumente im Rahmen von Unternehmensstrategien vor dem Hintergrund eingeschränkter Information und geringer Erfahrung der Marktteilnehmer sowie die Möglichkeiten wohlfahrtssteigernder Markteingriffe sind Inhalt der vorliegenden Untersuchung. Es zeigt sich, daß Informationsbeschränkungen und Marktmacht immanent sind. Die sich daraus ergebenden Marktunvollkommenheiten lassen sich durch einen eingeschränkt informierten Regulierer oder Staat nicht vollständig beheben. Dafür sind Eingriffe möglich, welche die negativen Effekte abzumildern vermögen und dabei einem sehr geringem Informationserfordernis unterliegen. Relevante Informationen beziehen sich in erster Linie auf die Schadenscharakteristika von Versicherungsnehmern. Ein einzelnes Unternehmen profitiert von einem Informationsvorsprung gegenüber seinen Konkurrenten, wenn es diesen für verstärkte Risikoklassifikation einsetzen kann. Aus sozialer Sicht ist es aber sinnvoller, wenn existierende Informationen allen Unternehmen zur Verfügung stehen, so daß eine einheitliche Risikoklassifikation möglich wird. Die hierfür erforderlichen Informationen können nur Beobachtung der Kunden gewonnen werden. Dann hat ein Unternehmen einen Informationsvorsprung gegenüber seinen Konkurrenten in Bezug auf die Charakteristika seiner Kunden. Dieses Effekte begründen, warum Informationsbeschränkungen und Marktmacht auf einem Versicherungsmarkt immanent sind. Versicherungsnehmer, die sich gegen ein Schadensrisiko absichern, stehen Versicherungsschutz und Prävention als substitutive Instrumente zur Verfügung. Die geeignete Wahl der Versicherungsprämie kann effiziente Prävention seitens der Versicherungsnehmer bewirken. Wenn wegen der Informationsbeschränkung verschiedene Risikoklassen nicht identifiziert werden können, kann nur eine einheitliche Prämie für alle Klassen erhoben werden. Dann kann effiziente Prävention nicht bei allen Risikoklassen vorliegen. Ein Eingriff, der diese negativen Wohlfahrtseffekte abmildern kann, besteht in der Vorgabe einer fixen Versicherungsdeckung, so daß die Anreize der verschiedenen Risikoklassen in die richtige Richtung gelenkt werden. Die Marktmacht eines Unternehmens ermöglicht ihm, risikoklassenspezifische Prämien über der fairen Prämie zu wählen. Ein Unternehmen hat stets den Anreiz zu Prämiendifferenzierung, da es ihm einen höheren Gewinn zu erzielen erlaubt. Dagegen ergibt eine Wohlfahrtsuntersuchung, daß eine einheitliche Prämie sozial wünschenswert ist. Ein Verbot der Prämiendifferenzierung ist ein einfaches Mittel, für welches bei einem staatlichen Eingriff nur sehr geringen Informationsanforderungen bestehen. Es zeigt sich, daß die negativen Auswirkungen der Marktmacht dadurch abzumildern sind, indem die Marktmacht eingeschränkt wird, und zwar indem dem Unternehmen nicht die Nutzung aller Wettbewerbsinstrumente gestattet wird.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Aufenthalt ausländischer Studierender in Deutschland. Dabei werden die Zulassung von Ausländern zum Hochschulstudium, die Einreise nach Deutschland und die aufenthaltsrechtliche Situation untersucht. Dargestellt werden die Veränderungen durch das Zuwanderungsgesetz. Einen Schwerpunkt bildet die rechtliche Situation von Studierenden aus EU-Mitgliedstaaten unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH.
Die gründliche Tatsachenfeststellung ist elementare Voraussetzung für die Richtigkeit asyl-rechtlicher Entscheidungen. Die Arbeit unterzieht die asylgerichtliche Praxis einer kritischen Analyse und deckt deren Widersprüche und normativ nicht gerechtfertigten Eigenheiten auf mit dem Ergebnis, dass die Gerichte der Verpflichtung zur umfassenden Sachverhaltsaufklä-rung nicht nachkommen, sondern durch extensive Mitwirkungspflichten die Verantwortung für erfolglosen Rechtschutz dem Asylkläger aufbürden.
Textsortenwandel in Theaterkritiken – untersucht an der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung von 1950 bis 2010
Ziel der Dissertation mit dem Titel „Textsortenwandel in Theaterkritiken – untersucht an der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Süddeutschen Zeitung von 1950 bis 2010“ ist es, mögliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Texten der Textsorte Theaterkritik über einen Zeitraum von sechzig Jahren in Typographie und Sprache darzustellen.
Eine eingehende Analyse aller auftretenden Phänomene in Lexik, Syntax, Text und Stil ist aufgrund der Fülle nicht möglich, aber auch nicht beabsichtigt. Es wird jedoch der Versuch unternommen, ein möglichst breites Spektrum aufzuzeigen. Aufgrund des geringen Vorkommens bestimmter Merkmale oder des idiolektalen Stils, der die Untersuchungsergebnisse u. U. verfälscht, ist eine repräsentative Aussage auch nicht immer möglich.
Ein Augenmerk bei der Analyse wird aufgrund der Einordnung der Theaterkritik als meinungsäußernde Darstellungsform auf den pragmatischen Bereich sowie dessen Manifestationsformen gelegt.
Einzelne journalistische Textsorten sind seit jeher ein äußerst beliebter Gegenstand von empirischen, linguistischen Analysen. Einem großen Teil der bisher erforschten Textsorten liegt ein konventionalisiertes Muster zugrunde (z. B. Todesanzeigen oder Horoskope). Im Gegensatz zu extrem von Subjektivität geprägten Textsorten wie Kommentar oder Kritik ist die Analyse bei konventionalisierten Mustern naturgemäß leichter zu bewerkstelligen. Da für die Theaterkritik fast ausschließlich journalistische, kommunikationswissenschaftliche oder theaterwissenschaftliche Literatur vorliegt, besteht linguistischer Analysebedarf.
Nach der Korpusanalyse lässt sich festhalten, dass das Gebiet der schwach konventionalisierten Textsorten in der Forschung nicht grundlos vernachlässigt wurde. Zwar kann eine Theaterkritik der Textsorte anhand verschiedener Kriterien zugeordnet werden, aber auch diese finden nicht durchgängig Verwendung. Der Rezipient kann aber auch dann entsprechende Artikel der Textsorte Theaterkritik zuordnen – wenn gewisse Kriterien nicht erfüllt sind.
Deutliche Veränderungen ergeben sich in den Paratexten. Während Informationen zunehmend in die Unterzeile wandern, erhält die Hauptzeile in Folge größtenteils persuasive Funktion (Rätsel-Überschrift). Anders als in den informierenden Textsorten, die meist eine Komprimierung des Artikelinhalts aufweisen, haben die Überschriften im Feuilleton die Aufgabe, den Leser auf den Artikel neugierig zu machen. In der Unterzeile setzt sich eine Doppelstruktur durch, die zu einem spezifischen Merkmal der Textsorte avanciert (Wertung, Anspielung, Wortspiel etc. [:] Informationsteil).
Die Analyse der Lexik des Fließtextes beschäftigt sich v. a. mit den Veränderungen innerhalb der Wortarten, der Wortbildungen, der lexikalischen Varianz, der Fremdlexik, der Phraseologismen und der Vergleiche beschäftigt. Alle genannten Bereiche stehen exemplarisch für die Sprache der Theaterkritik.
Die durchschnittliche Satzlänge bleibt über die Jahre relativ konstant. Der Trend weg von hypotaktischen hin zu einfachen Sätzen setzt sich in der Theaterkritik nicht durch. Sowohl die einfachen als auch die verblosen Sätze nehmen ab, während die komplexen Sätze zunehmen.
Die Intertextualität ist ein typisches Merkmal der Textsorte Theaterkritik. Entsprechende Elemente finden sich in allen Jahrgängen – mit steigender Tendenz. Ihre Verwendung stellt durchaus hohe Anforderungen an den Leser, gleichzeitig wird so aber unterhalten und ein Leseanreiz gesetzt.
Die Wertung als zentrales Element der Theaterkritik ist mit den meisten Bereichen der Textsorte verwurzelt. Der Verständnisgrad der Wertungen hängt von der Bildung des Lesers ab. In der Kritik sind Informationen, interpretatorische und bildhafte Beschreibungen sowie Wertungen eng miteinander verbunden. Daher fällt es schwer, eine Trennung vorzunehmen. Was sich allerdings sagen lässt, ist, dass Wertung einen großen Teil des Textes ausmacht. Die jeweilige Gewichtung bleibt dem Autor überlassen und richtet sich u. a. nach der jeweiligen Inszenierung und dem idiolektalen Stil des Kritikers. Der Ton hat sich insofern geändert, als dass umgangssprachliche Elemente immer größeren Eingang in die Textsorte finden.
Bei der Theaterkritik kann man weniger vom Individualstil eines Autors im engeren Sinn sprechen als von einem Stil, der von der Thematik und der Kreativität sowie vom handwerklichen Können des jeweiligen Rezensenten abhängt. Der Stil hat großen Einfluss auf die einzelnen Texte und erschwert so z. T. deren Vergleichbarkeit.
Abschließend lässt sich festhalten, dass den Autoren von Theaterkritiken sprachlich zwischen Bildungs- und Umgangssprache, Phraseologismen und Wortbildungen, Fremd- und Fachwortschatz, in Syntax und Textaufbau so gut wie keine Grenzen gesetzt sind. Und auch die Ausführung des jeweiligen Themas ist sehr frei. Gemeinsam haben alle Texte eigentlich nur die Hauptpunkte Beschreibung, Bewertung und Information, deren Gewichtung allerdings von Text zu Text extrem schwanken kann.
Hält ein Mieter auf dem Mietobjekt eine Vielzahl von Tieren, so stellt sich für den Fall einer vom Vermieter eingeleiteten Räumungsvollstreckung die Frage, wie der Gerichtsvollzieher mit diesen Tieren zu verfahren hat. In der Zivilgerichtsbarkeit wird letztinstanzlich die Auffassung vertreten, nicht der Gerichtsvollzieher sei für die Inverwahrungnahme der Tiere zuständig, sondern vielmehr die öffentlichen Gefahrenabwehrbehörden. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit verneint demgegenüber letztinstanzlich einen Anspruch des Vollstreckungsgläubigers auf Einschreiten öffentlicher Behörden und verweist denselben auf die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers und damit auf den Zivilrechtsweg. Dies führt letztlich dazu, dass sowohl der Gerichtsvollzieher als auch die öffentlichen Behörden ihre Zuständigkeit unter Berufung auf die jeweils maßgebliche Rechtsprechung ablehnen und der Räumungstitel dann tatsächlich nicht realisiert werden kann, also ein faktisches Vollstreckungshindernis besteht. Ausgehend von dieser Problematik wird die Frage der Handhabung von Tieren in der Räumungsvollstreckung in grundlegender und umfassender Weise erörtert sowie die eben geschilderte Konfliktsituation aufgelöst. Hierbei wird auf die Praxistauglichkeit der Ausführungen besonderer Wert gelegt.
Die 15 deutschen UNESCO-Biosphärenreservate sollen als Modellregionen eine nachhaltige Entwicklung verwirklichen, wozu neben dem Schutz des Naturhaushaltes und der genetischen Ressourcen auch die sozio-ökonomische Entwicklung der Region zu gewährleisten ist. Als Zielgebiete touristischer Nachfrage stellt der Tourismus potentiell eine Entwicklungschance, und laut den deutschen MAB-Kriterien, ein relevantes Handlungsfeld für die Biosphärenreservats-Verwaltungen dar. Die vorliegende Arbeit behandelt aus zwei unterschiedlichen Perspektiven die Frage, inwieweit Tourismus zur nachhaltigen Regionalentwicklung in den deutschen Biosphärenreservaten beiträgt.
Zum einen wird mittels einer Wertschöpfungsanalyse die touristische Nachfrage und dadurch ausgelöste regionalökonomische Effekte untersucht, was eine Erfassung der Besucher hinsichtlich Anzahl, Strukturen, Ausgabenniveaus, Aufenthaltsmerkmalen sowie Einstellungen umfasst. Zum anderen wird ermittelt, inwieweit die Biosphärenreservats-Verwaltungen die touristische Entwicklung auf regionaler Ebene im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung mitgestalten. Basierend auf einer touristischen Typisierung der deutschen Biosphärenreservate werden hierzu sechs ausgewählte Biosphärenreservate (Pfälzerwald, Rhön, Schaalsee, Spreewald, Südost-Rügen, Vessertal-Thüringer Wald) eingehend untersucht.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucherzahlen zwischen 487.000 im Vessertal-Thüringer Wald und 6,4 Mio. in der Rhön schwanken. Insgesamt wird in den sechs Gebieten ein Bruttoumsatz von 908 Mio. € generiert, was einer Wertschöpfung von 474 Mio. € und 28.000 Einkommensäquivalenten entspricht. Der Wert relativiert sich, betrachtet man die Biosphärenreservatsbesucher im engeren Sinn, die für rund 7 % des Bruttoumsatzes bzw. 1.917 Einkommensäquivalente verantwortlich sind. Das Segment ist tendenziell schwach vertreten, jedoch empfänglich für die Ansätze der nachhaltigen Ausrichtung des Tourismus seitens der Biosphärenreservats-Verwaltung. Es präferiert z.B. traditionelle Kulturlandschaftsbilder, Bio-Labels und Regionalität bei Produkten und ist offen gegenüber Schutzbemühungen, was sich jedoch noch nicht im Ausgabeverhalten widerspiegelt.
Hier setzen die Verwaltungen der Biosphärenreservate im Tourismus an und werden auf Destinationsebene im Bereich der strategischen Planung, der Fördermittelakquise, der Generierung touristischer Angebote und Dienstleistungen, der Entwicklung von Regionalvermarktungs- und Partner-Initiativen sowie der Positionierung des Biosphärenreservates als Destination und Marke aktiv. Dennoch wird in allen Gebieten nahezu ausnahmslos die Integration des Biosphärenreservates als Akteur, Attraktion und Angebotsfamilie und verbindende Thematik auf Destinationsebene als verbesserungswürdig eingestuft. Im Rahmen der Arbeit können dafür relevante Faktoren abgeleitet werden, die somit Ansatzpunkte darstellen, den noch ausbaufähigen Beitrag des Tourismus zur nachhaltigen Regionalentwicklung in Biosphärenreservaten im Sinne tangibler und intangibler Effekte zu steigern.
Von den drei aktuell in Deutschland zu unterscheidenden Großschutzgebietskategorien Nationalpark, Naturpark und Biosphärenreservat stellt der Nationalpark gewiss die höchsten Ansprüche an den Naturschutz. Im Idealfall sollen bis zu drei Viertel der betreffenden Flächen gänzlich aus der Nutzung genommen werden. Dieser Nutzungsverzicht hat im Vorfeld einer Gebietsausweisung aufgrund der damit verbundenen ökonomischen Einbußen oftmals Bedenken der lokalen Bevölkerung gegenüber diesem Flächenschutzinstrument zur Folge. Nationalparke können jedoch als Attraktionspunkte im Tourismus durchaus zu einer eigenständigen Entwicklung ländlich-peripherer Regionen beitragen. Die vorliegende Arbeit untersucht deshalb die Strukturen des Tourismus und dessen ökonomischen Stellenwert in den deutschen Nationalparkregionen. Auf Grundlage einer Typisierung der bestehenden vierzehn Gebiete wurden zunächst fünf Untersuchungsregionen ausgewählt (Bayerischer Wald, Eifel, Hainich, Kellerwald-Edersee sowie Niedersächsisches Wattenmeer), für die mittels des nachfrageseitigen Vorgehens einer Wertschöpfungsanalyse die regionalwirtschaftlichen Effekte des Tourismus bestimmt wurden. Darauf aufbauend ist schließlich eine Hochrechnung für den gesamtdeutschen Nationalparktourismus durchgeführt worden. Insgesamt halten sich jährlich demnach etwas mehr als 50 Mio. Besucher in den deutschen Nationalparken auf, die einen touristischen Bruttoumsatz von 2,1 Mrd. € generieren. Daraus resultieren Einkommen in Höhe von ungefähr 1,1 Mrd. €, woraus sich ein Einkommensäquivalent von etwas mehr als 69.000 Personen ableitet. Für die vor allem aus regionalpolitischer Sicht relevante Besuchergruppe mit hoher Nationalparkaffinität (= National-parktouristen im engeren Sinn) reduzieren sich diese Werte auf rund 11 Mio. Besucher und 431 Mio. € Bruttoumsatz, was ca. 212 Mio. € Einkommen und ein Einkommensäquivalent von rund 14.000 Personen bewirkt. Diese Resultate auf Ebene der einzelnen Untersuchungsgebiete stellen dabei lediglich den gegenwärtigen Status-quo dar, können aber als Grundlage für ein dauerhaftes Monitoring dienen. Dazu ist allerdings von Managementseite der Wille für eine kontinuierliche Bewertung nicht nur der ökologischen, sondern auch der sozioökonomischen Entwicklung erforderlich. Der aktuelle Forschungsstand zeigt in dieser Hinsicht noch ein enormes Potenzial. Um eine möglichst kostengünstige Variante des eingesetzten Verfahrens zur Erfassung der Besucherstrukturen und des Ausgabeverhaltens der Touristen zu konzipieren, werden Vorschläge für eine mögliche Reduzierung des empirischen Aufwands ausgearbeitet. Denn angesichts der bestehenden Budgets deutscher Nationalparkverwaltungen muss es Ziel sein, das bisher wissenschaftlich ausgerichtete Instrumentarium der empirischen Erhebungen zu einem praxisnahen und leicht anwendbaren Vorgehen weiter zu entwickeln und damit für einen Monitoringeinsatz für die Verantwortlichen vor Ort zu optimieren. Nur dadurch könn-ten auf objektiver Basis die Entwicklungen im Nationalparktourismus und folglich der Stellenwert der Schutzgebiete als Stimuli der regionalen Entwicklung mittel- bis langfristig beurteilt werden.
Die Arbeit untersucht staatliche Maßnahmen der Videoüberwachung sowohl mit als auch ohne biometrische Erkennungsmethoden. Maßstab der Überprüfung ist das Grundgesetz. Hierbei wird auch der Methodenkanon der Verfassungsauslegung kritisch hinterfragt und ein Lösungsvorschlag zur Erweiterung bisheriger Methoden unterbreitet.
Die Internationalisierung des Einzelhandels hat in den letzten 20 Jahren und vor allem in den 1990er Jahren stark zugenommen. Auch in Deutschland ist diese Entwicklung deutlich wahrzunehmen. Insbesondere Einzelhandelsunternehmen aus den USA – wie beispielsweise Woolworth, Foot Locker, Toys R Us oder Staples – sind mit einer hohen Filialdichte in Deutschland vertreten.
Ende 1997 betrat Wal-Mart – das mit Abstand größte Einzelhandelsunternehmen der Welt – den deutschen Markt. Der Markteintritt löste starke Reaktionen seitens des ansässigen Einzelhandels aus, die Medien verfolgten die ersten Schritte von Wal-Mart sehr genau. Nach sechs Jahren Präsens auf dem deutschen Markt hat Wal-Mart jedoch noch keine signifikante Position im Handelsgefüge erreichen können. Fraglich ist, ob den zahlreichen strategischen und operativen Problemen nur eine unzureichende Marktanalyse zugrunde liegt oder ob US-amerikanische Einzelhändler auf dem deutschen Markt vor besondere Herausforderungen gestellt sind?
Die vorliegende Studie befasst sich mit den Internationalisierungsstrategien US-amerikanischer Einzelhandelsunternehmen, die in Deutschland tätig sind. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung von Wal-Mart. Stärken und Schwächen der Internationalisierung werden auf der Grundlage einer Analyse des Heimatmarktes USA herausgearbeitet. In einem internationalen Vergleich erfolgt die Ermittlung der Besonderheiten des deutschen Einzelhandelsmarktes für US-amerikanische Einzelhändler. Strategien des Markteintritts und der Marktdurchdringung sowie die Standortwahl und Diffusion stehen im Mittelpunkt der Untersuchung US-amerikanischer Einzelhändler in Deutschland.
Die einem Rechtsanwalt durch den BGH auferlegte Hinweispflicht beinhaltet, dass dieser im Rahmen seiner Beratungspflicht seinem Mandanten unaufgefordert offenbaren muss, einen Fehler begangen zu haben und diesem deshalb ein Regressanspruch zusteht. Zudem muss der Rechtsanwalt den Mandanten während und bei aufrechterhaltendem Mandat über den Beginn der Verjährungsfrist des gegen ihn bestehenden Schadensersatzanspruchs aufklären. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Hinweispflicht mit der Folge, dass der Schadensersatz nach drei Jahren gemäß § 51 b BRAO verjährt, gewährt die Rechtsprechung einen von ihr konstruierten "Sekundäranspruch". Dieser Sekundäranspruch verlängert die Verjährungsfrist des § 51 b BRAO um bis zu weitere drei Jahre. Die Entwicklung dieser Hinweispflicht sowie des Sekundäranspruchs werden auf ihre Berechtigung untersucht. Zudem wird ein Vergleich bezüglich der Hinweispflicht und der Haftung anderer selbständiger Berufsgruppen vorgenommen. Dabei werden die Hinweispflicht des Steuerberaters und des Architekten mit der des Anwalts verglichen. Im Anschluss daran wird die Pflicht der drei Berufsgruppen der Arzthaftung gegenübergestellt.S
Drei große Reformenpakete und eine Reihe kleinerer Begleitmaßnahmen prägen das renten¬politische Erbe der rot-grünen Bundesregierung. Einerseits greifen sie Trends in der Reformpolitik seit Beginn der 90er Jahre auf. So verstärkt die Rentenstrukturreform 2001 beispielsweise die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehung und Pflege. Eine veränderte Rentenformel wird die Transitionslasten des demographischen Übergangs mittelfristig gleichmäßiger über die Jahrgänge verteilen – durch eine Eindämmung des Beitrags¬satz¬anstiegs auf Kosten eines langsamer wachsenden Rentenniveaus. Die Nachhaltig¬keitsreform 2004 verstärkt diesen Mechanismus auf der Grundlage neuer empirischer Erkenntnisse. Auch der Übergang zur überwiegend nachgelagerten Besteuerung mit dem Alterseinkünftegesetz 2004 wirkt in diese Richtung durch eine wachsende steuerliche Absetz¬barkeit der Alters¬sicherungsbeiträge bei konsekutiver Einbeziehung der Renten in die Besteuerung. Auf der anderen Seite leiten die Reformen nichts Geringeres als einen tief greifenden Paradigmen¬wechsel ein: den langfristigen Übergang eines umlagefinanzierten Pflichtversicherungs¬- zu einem Drei-Säulen-System, in dem Zulagen und Steuerabzugs¬mechanismen Anreize zur freiwilligen Ergänzungsvorsorge in kapitalgedeckten Sicherungs¬instrumenten bilden. Für die wissenschaftliche Gesetzesfolgenabschätzung stellen diese Reformen eine enorme Herausforderung dar. Es ist das Moment der Freiheit, das in jedweder kausalen Welt Verantwortung impliziert, und die politische Folgenabschätzung spannend und schwierig macht. Die ökonomische Fachliteratur hat Mikrosimulationsmodelle als ein leistungsfähiges Analysewerkzeug entwickelt, fiskalische und distributive Konsequenzen "für den Tag danach" sehr detailliert abschätzen zu können – ohne dabei Verhaltensreaktionen zu berücksichtigen. Verhaltensreaktionen hingegen stehen im Mittelpunkt der rasant wachsenden Literatur zu numerischen Gleichgewichtsmodellen. Angesichts begrenzter Rechenressourcen vereinfachen diese Modelle in der Regel die Risikostruktur des ökonomischen Entscheidungsproblems, um sich auf wenige Zustands- und Entscheidungsvariablen beschränken zu können. Sie abstrahieren häufig von Unstetigkeiten in Budgetrestriktionen und konzentrieren sich auf stationäre Zustandstransitionen. Viele dieser Instrumente sind daher wenig geeignet abzuschätzen, wie sich Menschen an eine Reformpolitik anpassen, die lange Übergangs¬pfade vorsieht über mehrdimensionale, zeitinvariate Risikostrukturen, deren imperfekte Korrelationen zu einer risikodiversifizierenden Vorsorgestrategie genutzt werden kann. Das vorliegende Buch stellt ein dynamisch stochastisches Simulationsmodell im partiellen Erwartungsgleichgewicht vor. Sein Ziel ist, Anreize in der komplexen Interaktion der Reformen mit dem umfangreichen Regulierungsrahmen in einer risikoreichen Umwelt zu identifizieren. Die einzelnen Reformen, ihre algorithmische Abbildung in das dynamische Entscheidungsmodell und die partiellen Wirkungsmechanismen sind detailliert erläutert. Eines der Hauptergebnisse zeigt sich überraschender Weise darin, die beobachtbare Zurück¬haltung niedrigerer Einkommensklassen gegenüber den neuen Sicherungs¬instrumenten ohne Rückgriff auf (im ökokomischen Sinne) eingeschränkte Rationalitäten erklären zu können. Das Modell lässt insbesondere in mittleren Lebenseinkommensbereichen hohe Ergänzungs¬versicherungsraten erwarten – trotz der "u"-förmigen Förderquoten in statischer Quer¬schnitts¬betrachtung. Diese auf den ersten Blickt wenig intuitive Eigenschaft des Modells lässt sich im Gesamtkontext des Alterssicherungs- und Steuersystems über den erwarteten Lebenshorizont erklären. Das Simulationsmodell wurde am Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT entwickelt und wird gegenwärtig beim Verband der Rentenversicherungsträger (VDR) angewandt. Ein großer Dank gilt der finanziellen Förderung durch das Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) beim VDR.
No abstract available.
Mit der vorliegenden Arbeit werden konventionelle thermische Kraftwerke an deutschen Flüssen identifiziert, bei denen aufgrund hoher Flusswassertemperaturen im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Grenzwerten Leistungseinschränkungen auftraten. Weiterhin wird aufgezeigt, wie sich die Wassertemperaturen der Flüsse in der Vergangenheit (rezent) entwickelt haben und wie sie sich zukünftig im Kontext des Klimawandels entwickeln könnten.
Mittels Literaturrecherche, Medienanalyse und schriftlicher Befragung wurden konventionelle thermische Kraftwerke identifiziert, welche wassertemperaturbedingte Leistungseinschränkungen verzeichneten. Die meisten dieser Leistungseinschränkungen zwischen 1976 und 2007 zeigen sich bei großen Kraftwerken mit einer elektrischen Bruttoleistung über 300 Megawatt, bei Steinkohle- und Kernkraftwerken, bei Kraftwerken mit Durchlaufkühlung und bei solchen, die zwischen 1960 und 1990 in Betrieb gingen.
Trendanalysen interpolierter und homogenisierter, rezenter Wassertemperaturzeitreihen deutscher Flüsse ergeben positive Trends v. a. im Frühjahr und Sommer. Die Zählstatistik zeigt in den Jahren 1994, 2003 und 2006 die meisten Tage mit sehr hohen und extrem hohen Wassertemperaturen in den Sommermonaten. In diesen Jahren traten gleichzeitig 63 % aller identifizierter wassertemperaturbedingter Leistungseinschränkungen bei Kraftwerken, meist zwischen Juni und August, auf.
Für die Trendanalysen und den Mittelwertvergleich simulierter zukünftiger Wassertemperaturzeitreihen wurden drei Szenarien – B1, A1B und A2 sowie drei Zukunftsperioden 2011-2040, 2011/2041-2070, 2011/2071-2100 betrachtet. Es ergeben sich für die Zukunftsperiode 2011-2040 des A1B- oder A2-Szenarios in mindestens einem der Sommermonate eine Erwärmung und für das B1-Szenario negative oder keine Trends. Die mittleren Wassertemperaturen der Zukunftsperiode 2011-2040 zeigen in allen drei Szenarien gegenüber denen der Klimanormalperiode 1961-1990 positive Unterschiede in mindestens einem der Sommermonate. Für die beiden späteren Zukunftsperioden bis 2070 bzw. bis 2100 liegen in allen Wassertemperaturzeitreihen der drei Szenarien im Sommer positive Trends bzw. Differenzen gegenüber den mittleren Wassertemperaturen der Klimanormalperiode vor.
Durch die Synthese der drei Analysen ist erkennbar, dass Isar, Rhein, Neckar, Saar, Elbe und Weser die meisten Kraftwerksstandorte mit wassertemperaturbedingten Leistungseinschränkungen verzeichnen. Es zeigen sich hier positive Trends sowohl in den rezenten als auch zukünftigen Wassertemperaturen für die Zukunftsperiode 2011-2040 des A1B- und A2-Szenarios in jeweils mindestens einem der Sommermonate. Gegenüber den mittleren Wassertemperaturen der Klimanormalperiode liegen für alle drei Szenarien positive Unterschiede der Wassertemperaturen vor.
Bei einer Kraftwerkslaufzeit von 40-50 Jahren und einem Kernenergieausstieg 2022 bzw. 2034, werden 48-64 % bzw. 67-91 % der Kraftwerke mit wassertemperaturbedingten Leistungseinschränkungen bis 2022 bzw. 2034 außer Betrieb gehen. Bei einer Laufzeitverlängerung würden nach 2022 fünf der elf betroffenen Kernkraftwerke weiter am Netz bleiben. Somit kann es wieder zu wassertemperaturbedingten Leistungseinschränkungen kommen. In Deutschland sind nach wie vor große Kraftwerke an Flüssen geplant. Deren Kühlsysteme müssen entsprechend ausgewählt und konstruiert werden, um der zu erwartenden Erhöhung der Flusstemperaturen Rechnung zu tragen.
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist die Preisbindung auf dem deutschen Buchmarkt. Diese stellt eine absolute Ausnahmesituation dar, da sie für andere Wirtschaftszweige per se verboten ist. Das gilt umso mehr, als im Jahr 2002 das Preisbindungsgesetz eingeführt wurde und alle Verlage ihre Bücher – mit wenigen Ausnahmen – nunmehr preisbinden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen setzt eine Wirkungsanalyse bei den Auswirkungen der Preisbindung auf das Preis-, Serviceniveau und die Branchendynamik an. Die Gegenüberstellung einer Situation mit und ohne Preisbindung wird dadurch erschwert, dass empirische Belege spärlich sind, da die Preisbindung seit über 100 Jahren den deutschen Buchmarkt bestimmt. Zunächst werden Lücken im Preisbindungsgesetz herausgearbeitet, die den Spielraum für noch möglichen Preiswettbewerb aufzeigen. Als Kernstück der Arbeit werden stilisierte Aussagen zum Verhaltenspotential der Marktakteure durch ein eigenes theoretisches Modell ermittelt. Dabei sind im zentralen Vergleich der Preisbindung mit einer preisbindungsfreien Situation die Resultate nicht eindeutig. Eine Aufhebung der Preisbindung hat danach keine eindeutige Wirkung auf die Entwicklung von Preisen und Service. Je nach Bedeutung der Preis- und Servicesensitivitäten bei latenten versus fluktuierenden Nachfragesituationen können sich Preise und Service unterschiedlich entwickeln. Entgegen der häufigen Aussagen in der politischen Diskussion können nach Aufhebung der Preisbindung Preise und Serviceniveau auch ansteigen, wenn der Servicewettbewerb zur Gewinnung von Kunden einen hohen Stellenwert hat. Das Aussagenspektrum bekommt einen Branchenbezug durch Berücksichtigung von ökonomischen Prozessen, insbesondere produktions- und vertriebsspezifischen Besonderheiten des Buchmarktes. Dynamische, gerade auch preisbindungsabhängige Entwicklungen werden aufgezeigt, die mit einem positiven Effizienzbeitrag die grundsätzliche effizienzmindernde Wirkung einer Preisbindung zumindest abmildern. Zu nennen ist hier u.a. eine Transaktionskosten mindernde enge Verzahnung des stationären Bucheinzelhandels mit dem Großhandel. Erkennbar ist aber auch eine Entwicklung, in der ein zunehmender Marktanteil von Geschäftsmodellen mit niedrigpreisigen bzw. preisbindungsfreien Büchern. Konsumenten erhalten damit eine größere Wahlmöglichkeit zwischen preis- und serviceinduzierten Angeboten. Fallstudien von größeren Unternehmen des Buchhandels bekräftigen die Vermutung, dass trotz Preisbindung die Flanke „Konzentration im Buchhandel“ weiterhin offen ist. Gerade von Seite der Großunternehmen wird mittels spezifischen Geschäftsmodellen im Ergebnis die Preisbindung partiell außer Kraft gesetzt.